Der kalte Winter 2010/2011 ist vorbei und der Frühling kommt. Mit ihm leider auch - früher oder später - die Jahresrechnung für Gas und Strom.
Vermutlich müssen zahlreiche Verbraucher mit einer Nachzahlung rechnen, da der Winter wieder einmal überraschend kalt war. Der Gedanke drängt sich auf, ob nicht ein Wechsel zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter sinnvoll wäre, um etwas Geld zu sparen. Leider sind die Medien voll mit Berichten über gescheiterte Anbieterwechsel. So manch einer denkt sich daher, dass er lieber bei seinem alten Anbieter bleibt, um derartige Schwierigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen.
Das muss nicht sein. Beachtet man ein paar wichtige Aspekte beim Wechsel des Strom- oder Gasanbieters, so geht dieser in der Regel problemlos von statten. Die folgenden Punkte sollen Ihnen helfen, Schwierigkeiten beim Wechsel des Gas- oder Stromanbieters zu vermeiden.
Ein Ratgeber von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken
Zunächst ist es ratsam, sich die verschiedenen Angebote des jetzigen Anbieters genau anzusehen. Viele Energieunternehmen haben beispielsweise einen „Online“-Tarif, der viel günstiger als der Normaltarif ist. Ein Tarifwechsel innerhalb des momentanen Bezugsunternehmens ist einem Anbieterwechsel vorzuziehen, da es mit weniger Aufwand und Ärger verbunden ist.
Vergleich mit anderen Versorgern
Sollte man keinen günstigeren Tarif beim bisherigen Strom- oder Gasanbieter ausfindig machen können, so empfiehlt es sich, einen Tarifvergleich über ein unabhängiges Onlineportal zu machen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Tarife mit „Vorkasse“ nicht berücksichtigt werden sollten. Die Vorkasse-Tarife bereiten am häufigsten Ärger und sind letztendlich teurer als anfangs gedacht. Auch einen „Bonus“ sollte man aus der Berechnung herauslassen, da dieser das Ergebnis verzerrt. Die sichersten Tarife sind diejenigen, die für eine gewisse Zeitspanne eine Preisgarantie anbieten. Der Verbraucher hat durch diese Fixierung auf einen genauen Betrag zumindest für einen bestimmten Zeitraum die Sicherheit, dass der Preis nicht ansteigt.
Erscheint letztendlich die Liste mit den möglichen Anbietern auf dem Bildschirm, so ist es ratsam, nicht gleich zu dem günstigsten zu greifen. Besser ist es, sich die einzelnen Angebote genau anzusehen und die Vertragsbedingungen, falls möglich, direkt auf dem Onlineportal zu lesen, oder aber auf der jeweiligen Homepage des Versorgers. Hier zeigen sich manchmal erhebliche Unterschiede, so dass der billigste Anbieter nicht immer der beste ist.
Eine weitere Möglichkeit, um sich über den neuen Wunschanbieter zu informieren, ist die Eingabe des Namens in eine Internetsuchmaschine. Damit stößt man in der Regel auf zahlreiche Erfahrungsberichte anderer Kunden. Leider gibt es keinen Versorger, der frei von Mängeln ist. So wird sich bei jedem gesuchten Strom- oder Gasanbieter immer ein negativer Eintrag finden lassen. Hiervon darf man sich nicht irritieren lassen. Lediglich für den Fall, dass der neue Wunschanbieter besonders auffällige Mängel zeigt, sind die Finger davon zu lassen. Vor allem dann, wenn bekannte Institutionen, wie beispielsweise eine Verbraucherzentrale, vor einem Versorgungsunternehmen warnt, sollte man hier keinen Vertrag abschließen.
Liegt nach längerer Suche endlich die Entscheidung für einen ganz bestimmten Anbieter vor, so ist es sinnvoll, diesen schriftlich per E-Mail oder Brief zu kontaktieren und sich die im Internet vorgefundenen Preisangaben schriftlich(!) bestätigen zu lassen. Dieser Schritt ist von außerordentlicher Wichtigkeit, denn leider finden sich noch immer zahlreiche Fehler auf den Online-Vergleichsportalen.
Zögern Sie also nicht, den neuen Versorger direkt anzuschreiben und sich den genauen Preis für Ihren zukünftigen Versorgungsvertrag bestätigen zu lassen. Geben Sie dabei ruhig an, wie viel Sie in den bisherigen Jahren ungefähr verbraucht haben, und bitten Sie um eine Berechnung, was dieser Verbrauch beim neuen Wunschanbieter für das kommende Jahr kosten wird. Erst dann, wenn Sie diese schriftliche Bestätigung haben, können Sie beruhigt den neuen Versorgungsvertrag abschließen.
Kündigung durch den neuen Anbieter
Hat der Kunde seinen neuen Wunschversorger gefunden, so darf auf keinen Fall selbst eine Kündigung beim alten Anbieter vorgenommen werden. Dies sollte man vom neuen Gas- oder Stromunternehmen vornehmen lassen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verbraucher seinem alten Gasanbieter kündigt, dieser aber aus unerwarteten Gründen noch etwas länger am Vertrag festhält, und gleichzeitig der neue Anbieter schon abrechnet. Der Kunde sieht sich dann mit zwei Rechnungserstellern konfrontiert.
Sinnvoll ist die Vorgehensweise, dass der Auftrag zum Wechsel direkt an den neuen Wunschanbieter erteilt wird. Dieser kümmert sich um die Kündigung beim bisherigen Anbieter.
Die Versorgung mit Gas oder Strom ist kontinuierlich gewährleistet
Dass die Strom- oder Gaslieferung bei einem Anbieterwechsel kurzzeitig ausbleibt, ist glücklicherweise nicht möglich. Egal welche rechtlichen Probleme bei einem Anbieterwechsel auftauchen, die Versorgung ist immer garantiert. Der Kunde muss nicht befürchten, plötzlich ohne Gas oder Strom dazustehen.
Der Grund liegt darin, dass die Versorgung kontinuierlich durch die städtische lokale Versorgungsinfrastruktur stattfindet. Diese kann alleine durch ein rechtliches Problem nicht unterbrochen werden. Hierzu wäre schon eine Kappung direkt vor Ort in der Wohnung des Anschlussinhabers notwendig. Es müsste ein Techniker kommen und die elektrischen Leitungen für den Strom oder die Versorgungsrohre für das Gas unterbrechen. Derartiges geschieht manchmal, aber beispielsweise nur in den Fällen, in denen ein Verbraucher monatelang seine Rechnung nicht bezahlt hat.
Kommt es aufgrund eines Anbieterwechsels tatsächlich einmal zu rechtlichem Ärger, und kündigt das neue oder das alte Versorgungsunternehmen den Vertrag mit dem Kunden, so springt automatisch wieder der örtliche Grundversorger ein. Die Rechnung für den Zeitraum, in dem der rechtliche Zwist herrschte, kommt dann vom Grundversorger. Grundversorger ist immer das Unternehmen, das vor Ort die meisten Wohnungen versorgt. Dieses Unternehmen kann auch ein privates sein, hat dann aber gesetzlich genau festgelegte Pflichten, um die ständige Versorgung jedes einzelnen Bürgers sicherzustellen.
Vermeidung rechtlicher Probleme
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommt es bei einem Anbieterwechsel leider immer wieder zu rechtlichen Problemen. So passiert es häufig, dass nach einem Wechsel plötzlich sowohl das alte Unternehmen als auch das neue vom Bankkonto des Kunden abbuchen. Zudem erhält der Kunde monatelang keine Nachricht, weder vom alten noch vom neuen Anbieter. Er weiß dann nicht, welcher Vertragspartner jetzt für ihn zuständig ist und wem er in diesem Fall die Bankeinzugsermächtigung widerrufen soll.
Um dieses Problem zu lösen ist es erforderlich, sich schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an beide Unternehmen zu wenden und per Fristsetzung von 14 Tagen eine genaue Darstellung der vertraglichen Beziehung und der Vertragslaufzeit zu verlangen, inkl. genauen Kündigungsterminen bzw. Startterminen. Im selben Schreiben kann bereits die außerordentliche Kündigung und der Widerruf der Bankeinzugsermächtigung ausgesprochen werden, falls innerhalb der Frist keine Reaktion erfolgt.
Passiert nichts, kann der Kunde beiden Unternehmen den Bankeinzug entziehen und die bereits vorgenommenen Bankabbuchungen von seiner Bank zurück buchen lassen. Sobald dies geschieht, melden sich die Anbieter sehr schnell selbst. Mit einer Einstellung des Gasbezugs ist, wie oben bereits beschrieben, nicht zu rechnen, da zumindest das Grundversorgungsunternehmen dazu verpflichtet ist, die Wohnung weiterhin mit Gas und Strom zu versorgen.
Diese Vorgehensweise mit schriftlicher Reklamation per Einschreiben und Fristsetzung ist in allen Fällen ratsam, in denen es zu größeren Problemen mit einem Strom- oder Gasanbieter kommt. Vermeiden Sie unbedingt, ein Problem lediglich telefonisch lösen zu wollen. Das führt nur dazu, dass Sie später keine schriftlichen Beweisstücke vorweisen können. Da Sie zudem meist in einem Callcenter landen, aber nicht beim Unternehmen direkt, ist von einer telefonischen Kontaktaufnahme eher abzuraten.
Hilfe bei unerwartetem Ärger
Sollte es trotz allem zu einer unberechtigten Einstellung der Gas- oder Stromlieferung kommen, so kann der betroffene Verbraucher schnellstmöglich bei der „Rechtsantragsstelle“ des Amtsgerichts in seinem Bezirk bzw. in seiner Stadt einen „Antrag auf einstweilige Verfügung“ stellen. Das Personal in der Rechtsantragsstelle hilft hier sehr gerne, zudem ist der Antrag kostenlos. Mit Hilfe dieser einstweiligen Verfügung ist der Gas- oder Stromanbieter gezwungen, sofort wieder die Gas- und Stromlieferung fortzuführen. Die vorhandenen rechtlichen Probleme in Bezug auf die Rechnung können dann in Ruhe gelöst werden, evtl. unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder der Verbraucherzentrale.
Ein weiteres Problem: Der defekte Zähler
Ein ganz anderes Problem, das häufig in diesem Zusammenhang vorkommt, ist ein defekter Zähler beim Gas- oder Stromverbrauch. Dies führt natürlich zu einer fehlerhaften Abrechnung, also letztendlich zu einer zu hohen Gas- oder Stromrechnung. Leider reagiert der Anbieter meist zurückhaltend und weist jegliche Schuld von sich. Angeblich sei der Verbraucher selbst schuld, da seine Elektrogeräte zu viel Strom verbrauchen oder weil er zu viel geheizt habe.
Statistiken geben ein ganz anderes Bild von der Sachlage: Ein zweistelliger Prozentsatz der in Wohnungen verbauten Zähler sind fehlerhaft oder defekt. Was viele Kunden nicht wissen, ist, dass sie für diesen Fall ein Recht auf Überprüfung des Zählers haben und dieses auch in Anspruch nehmen sollten.
Es reicht hierzu ein Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an den Anbieter und der Bitte, das Eichamt einzuschalten und eine „Befundprüfung“ durchführen zu lassen. Das Eichamt baut den Zähler aus, überprüft ihn, und baut gegebenenfalls einen neuen ein. Die Überprüfung kostete meist ca. 130 Euro, wird aber im Falle eines defekten Zählers zurückerstattet. Angesichts des Sparpotenziales durch einen funktionierenden Zähler eine lohnende Investition.
Weitere Informationen zum Thema Gas- und- Stromanbieterwechsel erhalten Sie in meinem Ratgeber Gas & Strom.
Die Verbraucherschutzkanzlei Thomas Hollweck aus Berlin unterstützt Sie gerne bei allen rechtlichen Problemen rund um den Gasanbieter oder Stromanbieter. Bitte nehmen Sie hierzu einfach unverbindlich mit der Kanzlei Hollweck Kontakt auf.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin