Wenn die Handyrechnung eine Familie in die Privatinsolvenz treiben kann
Mobilfunkunternehmen finden immer neue Wege, um Ihren Kunden möglichst hohe Rechnungen auszustellen. Ein Weg ist der, in Zusammenarbeit mit „Premiumdiensten“ die Handyrechnung in ungeahnte Höhen ansteigen zu lassen. Ein anderer Weg führt über angebliche Internetnutzungen zu unberechtigten Posten auf der Abrechnung.
Ratgeber von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Dieser Artikel soll Ihnen die momentan aktuellen Gefahren aufzeigen, die Sie im extremsten Fall in die Zahlungsunfähigkeit und damit in die gefürchtete Privatinsolvenz bringen können. Er soll aber auch die Möglichkeiten aufzeigen, sich hiervor zu schützen.
Problemfeld 1: Die versehentliche Internetverbindung
Eines Tages kam Gerd S. zu mir in die Kanzlei. Gleich zu Beginn unseres Gespräches bemerkte ich seine Ratlosigkeit und Verzweiflung. Es stellte sich schnell heraus, dass er von seinem Handyanbieter eine völlig überhöhte Monatsrechnung erhalten hatte. Statt der sonst üblichen 30 Euro hielt er diesmal eine Rechnung über 7.900 Euro in Händen. Verständlich, dass er verzweifelt war. Er legte mir die besagte Rechnung mit den Worten vor, dass er sich das ganze überhaupt nicht erklären könne. Er habe nichts anderes wie sonst auch mit seinem Handy gemacht, also lediglich telefoniert und SMS verschickt.
Ein kurzer Blick auf die Abrechnung offenbarte mir schnell den Grund des Übels: Unter der Sparte “GPRS-Verbindungen” standen die hohen Rechnungspositionen. Ich erklärte Herrn S., dass er vermutlich sein Handy dazu benutzt hatte, um im Internet zu surfen, ohne einen entsprechenden Internet-Flatratevertrag vorher abzuschließen. Dann kann es passieren, dass so hohe Rechnungen entstehen, da der Mobilfunkanbieter horrende Gebühren für das mobile Surfen verlangt.
Zunächst verneinte mein Mandant diese Vermutung, denn er sei bestimmt nicht über sein Mobilfunkgerät ins Internet gegangen. Dazu habe er schließlich seinen Festnetz-DSL-Anschluss. Plötzlich fiel ihm ein, dass sein Sohn das Handy kurz ausgeliehen hatte, um es an seinen Laptop anzuschließen. Er hatte im Internet eine Seite gefunden, über die sich kostenlose Karten für das Navi im Handy seines Vaters herunterladen ließen. Dementsprechend schloss er das Handy per USB-Kabel an seinen Laptop an, lud die Karten im Internet herunter und spielte diese auf das Handy seines Vaters auf. Es sollte eine nachträgliche Geburtstagsüberraschung sein.
Sofort war mir klar, was geschehen war. Ich kenne bereits zahlreiche Fälle aus meinem Kanzleialltag, in denen auf diese Weise plötzlich sehr hohe Handyrechnungen entstehen. Passt man nicht ganz genau auf, so baut das Handy, sobald es am PC angeschlossen ist, eine Internetverbindung auf, und lädt über diese Verbindung die angeforderten Daten auf den Computer. Der Nutzer merkt davon nichts, er geht davon aus, dass die Daten über den DSL- bzw. WLAN-Anschluss auf seinen Rechner geladen werden.
Was ist das Resultat dieses kleinen Fehlers? Der Mobilfunkbetreiber freut sich, denn er kann nun mehrere tausend Euro für eine versehentlich verursachte Internetverbindung abrechnen. Auch heute noch, in Zeiten von günstigen Mobil-Flatrates, rechnen die Mobilfunkanbieter ohne hinzugebuchte Flatrate viel zu hohe Gebühren für ein einzelnes Datenpaket ab. Lädt man besonders große Datenmengen herunter, wie beispielsweise das Kartenmaterial, so können sehr hohe Handyrechnungen entstehen.
Genauso gefährlich werden kann es dann, wenn zwar eine Internetflatrate für das Handy gebucht wurde, diese aber außerhalb der Grenzen Deutschlands benutzt wird. Eine Mandantin hatte eine günstige und schnelle Flatrate für ihr Handy abgeschlossen, mit der sie für 20 Euro im Monat über ihr Handy surfen konnte. Einmal befand sie sich nahe an der deutschen Grenze, nur wenige hundert Meter von Frankreich entfernt. Ihr Mobiltelefon zeigte noch immer an, dass sie sich im deutschen Netz befand. Trotz dieses äußeren Anscheins baute das Handy, vermutlich aufgrund eines technischen Fehlers, die Internetverbindung zu einem französischen Mobilfunkanbieter auf. Ihr Mobilfunkprovider zögerte nicht lange und stellte ihr eine Rechnung über mehrere tausend Euro aus. Schließlich habe sie das Internet außerhalb des deutschen Bundesgebietes benutzt, und das sei nun mal nicht mehr von ihrer Flatrate abgedeckt.
Problemfeld 2: Drittanbieter auf der Rechnung
Jeder kennt die penetrante Werbung im Fernsehen, in der für Abonnements von Klingeltönen, Handy-Hintergrundbilder oder kurze Handyfilme geworben wird. Es ist lediglich eine SMS an eine bestimmte Kurzwahlnummer zu senden, schon hat man seinen Wunschklingelton auf dem Handy. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist das sehr beliebt.
Leider erwirbt man mit einer Bestellung nicht nur einen einzelnen Klingelton, sondern gleich ein ganzes Abo. Jeden Tag landen anschließend die verschiedensten “Premiumdienste” auf dem Mobilfunktelefon, welche über die Handyrechnung mit Beträgen von 1,99 Euro bis 4,99 Euro abgerechnet werden. Nur schwerlich wird man diese teuren Dienste wieder los.
Problemfeld 3: Online-Computerspiele, die reales Geld kosten
Computerspiele sind zwischenzeitlich aus den Kinderzimmern nicht mehr wegzudenken. Noch relativ neu sind diejenigen Spiele, die lediglich online, über das Internet gespielt werden können. Wirklich neu sind die hohen Kosten, die dadurch entstehen. Denn viele Spieleanbieter verlangen inzwischen nicht nur die monatliche Grundgebühr, um das Spiel überhaupt spielen zu können, sondern verlangen zusätzlich einzelne Gebühren für bestimmte Optionen im Spiel. So kann das besonders gute Schwert, die schützende Ritterrüstung oder der schnelle Raumgleiter nur dann erworben werden, wenn vorher virtuelles Spielegeld über echte Euros erworben wurde.
Wie funktioniert das? In der Regel muss der jugendliche Spieler nur seine Handynummer angeben, und schon erhält er einen Zugangscode, den er an einer ganz bestimmten Stelle im Spiel eingeben kann. Damit wird die Zusatzfunktion freigeschaltet, und das Spiel kann weitergehen. Meist wird der Preis für diese Zusatzfunktion nicht besonders deutlich gemacht, so dass der Spieler überhaupt nicht bemerkt, welche immens hohen Kosten er durch sein Spielen verursacht. Einzelne Spieleoptionen können bis zu fünf Euro kosten, und wenn der Spieler hiervon hundert oder zweihundert bestellt, ist vorstellbar, wie schnell die Rechnung ansteigt.
Denn die Abrechnung der virtuellen Spieletaler erfolgt selbstverständlich über ganz reale Abrechnungsposten auf der Handyrechnung. Dort tauchen unter “Premiumanbietern” oder “Drittanbietern” Rechnungsbeträge auf, die die gewöhnliche Handyrechnung um ein vielfaches übersteigen. Ich habe regelmäßig Fälle in meiner Kanzlei, in denen die Eltern für die Spieleleidenschaft ihres Sohnes oder ihrer Tochter mehrere Tausend Euro bezahlen sollen.
Wie schützt man sich vor diesen hohen Rechnungen?
Was kann gegen diese viel zu hohen und oftmals unberechtigten Handyrechnungen unternommen werden? Ist man seinem Mobilfunkanbieter hilflos ausgeliefert, muss man für wenige Minuten Internetnutzung einen Kredit aufnehmen oder gar die Privatinsolvenz beantragen? Nein, glücklicherweise gibt es in rechtlicher und in tatsächlicher Hinsicht effektive Möglichkeiten, um sich vor solchen Horrorrechnungen zu schützen.
Vorkehrende Maßnahmen
Sind Sie bislang noch nicht von einer derartigen ungerechtfertigten Mobilfunkrechnung betroffen, so sollten Sie baldmöglichst entsprechende Maßnahmen treffen, damit Ihnen solche Missgeschicke in Zukunft nie passieren können.
Die wichtigste Vorkehrung ist die, dass Sie Ihre Mobilfunkrechnung für Drittanbieter sperren lassen. Teilen Sie hierzu Ihrem Mobilfunkanbieter schriftlich per Einschreiben mit Rückschein mit, dass Sie ab sofort eine derartige Sperrung wünschen. Sagen Sie, dass Sie ihr Handy lediglich für die normalen Funktionen nutzen, also für Telefonate und für SMS, und dass Sie diese Funktionen nur über Ihren Vertragsanbieter wahrnehmen. Daher wünschen Sie die sofortige Sperrung für andere Anbieter, damit diese von vorne herein keine Möglichkeit haben, ihre dubiosen Dienste über Ihre Handyrechnung abzurechnen.
In Bezug auf eine versehentliche Internetnutzung empfiehlt es sich, eine günstige Handyflatrate für das Onlinesurfen abzuschließen. Viele Mobilfunkunternehmen bieten derartige Flatrates bereits für fünf oder zehn Euro im Monat an. Gerade für moderne Smartphones kann eine solche Flatrate sehr nützlich sein, da diese viele Zusatzfunktionen nur über das Internet ermöglichen. Oftmals merkt der Benutzer gar nicht, dass sein Smartphone gerade eine Onlineverbindung aufbaut. Eine vertraglich vereinbarte Flatrate ist hier sehr hilfreich, überraschende Kosten werden dadurch vermieden.
Sollten Sie die Kosten für eine Internetflatrate nicht aufbringen wollen, so lassen Sie Ihren Handyvertrag für die Internetnutzung sperren. Schreiben Sie auch hier Ihren Mobilfunkanbieter an und verlangen Sie die Sperrung des Internetdienstes. Ihr Handyvertragsanbieter kann das technisch sehr einfach umsetzen, auch wenn er sich zunächst weigern sollte. Wird Ihrem Wunsch nicht entsprochen, so haben Sie zumindest für die Zukunft das Argument, dass Sie die Sperrung erbeten haben. Kommt es dann zu einer ungewollten Internetnutzung, so ist Ihr Anbieter rechtlich nicht befugt, Ihnen das in Rechnung zu stellen.
Eine andere Möglichkeit ist die, die Internetnutzung nicht auf eine volumenbasierte Abrechnung einzustellen, sondern auf eine zeitbasierte. Selbst wenn das Handy dann einmal für ein paar Stunden versehentlich online geht, kommt es mit einer Abrechnung nach Zeiteinheiten lediglich zu einem Rechnungsbetrag über einige wenige Euro. Liegt dagegen eine volumenbasierte Abrechnung vor, so können innerhalb von nur wenigen Minuten sehr große Datenmengen versehentlich herunter geladen werden, die dann zu hohen Rechnungsbeträgen führen.
Kinder und andere Benutzer aufklären
Nutzen nicht nur Sie Ihr Handy, sondern haben auch Familienmitglieder oder andere Personen darauf Zugriff, so sollten Sie diese von vornherein bitten, das Mobiltelefon nicht für den Zugang ins Internet oder für Premiumdienste zu nutzen. Gerade Kinder müssen über die Kostengefahr von Drittanbietern aufgeklärt werden. Diesen kann nicht oft genug gesagt werden, dass sie niemals die Handynummer für eine Bezahlung im Onlinespiel nutzen dürfen. Ebenso müssen Sie deutlich machen, dass weder Klingeltöne noch andere Extras über die im TV gezeigten Kurzwahlnummern bestellt werden dürfen.
Aufklärung ist nicht nur deshalb wichtig, um von vornherein Kosten zu vermeiden, sondern auch um im Nachhinein bei einem eventuellen Gerichtsverfahren belegen zu können, dass man als Aufsichtspflichtiger alles getan hat, um diese Kostenfallen zu vermeiden.
Widerspruch gegen die Rechnung
Falls Sie bereits eine überhöhte Handyrechnung erhalten haben, sollten Sie sofort Widerspruch gegen diese Rechnung einlegen. Wenden Sie sich hierzu schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an Ihr Mobilfunkunternehmen und bestreiten Sie, dass Sie die auf der Rechnung aufgeführten Posten der „Drittanbieter“ oder „Premiumanbieter“ verursacht haben. Bitten Sie um eine sofortige Rückbuchung des zuviel bezahlten Betrages.
Sollte Ihr Mobilfunkprovider das nicht freiwillig tun, so lassen Sie selbst eine Rückbuchung durch Ihre Bank vornehmen. Die Bank kann eine solche Rückbuchung innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung unproblematisch vornehmen. Gleichzeitig sollten Sie sich schriftlich an Ihr Mobilfunkunternehmen wenden und darlegen, warum Sie diese Rückbuchung veranlasst haben. Teilen Sie mit, dass die Rechnungsposten der Drittanbieter unberechtigt sind, und Sie sich mit diesen Unternehmen selbst auseinandersetzen werden. Den berechtigten Rechnungsteilbetrag für Grundgebühr, Telefonate und SMS müssen Sie selbstverständlich bezahlen.
Anschließen warten Sie, bis Sie Post von den Drittanbietern erhalten. Sobald diese die entsprechenden Forderungen an Sie stellen, müssen Sie ebenfalls schriftlich per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Schreiben Sie, dass Sie diese Leistungen nicht in Anspruch genommen haben, und bitten Sie um eine genaue und nachvollziehbare Darstellung, wie die angeblichen Verträge zustande gekommen sein sollen. Fragen Sie zudem nach der vertraglichen Grundlage, auf Basis deren man Ihnen überhaupt so hohe Rechnungen stellen darf.
Wie ist die rechtliche Situation?
Zunächst einmal muss derjenige, der von Ihnen Geld wünscht, die vertragliche Grundlage hierfür nachweisen. Sie selbst müssen gar nichts tun, und können getrost abwarten, bis ein solcher Nachweis eintrifft. Immer die Partei, die von Ihnen Geld möchte, muss die Berechtigung der Forderung nachweisen. Das gilt auch vor Gericht.
Sollte Ihr minderjähriges Kind die Leistungen in Anspruch genommen haben, so können Sie als Vater oder Mutter eine Genehmigung des angeblich geschlossenen Vertrages verweigern. Dies führt dazu, dass eine vertragliche Grundlage überhaupt nicht zustande kommt. Eltern, die die Verträge Ihrer Kinder nicht genehmigen, „vernichten“ sozusagen jegliche Vertragsgrundlage.
Außerdem muss der Drittanbieter nachweisen, an welcher Stelle die vertragliche Vereinbarung für die Kosten der angeblich in Anspruch genommenen Leistung vereinbart ist. Ein Hinweis lediglich auf die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ reicht meist nicht aus. Da durch die Onlinedienste teils sehr hohe Kosten verursacht werden können, ist eine deutliche vertragliche Vereinbarung notwendig. Das gilt auch für die Rechnungen, die Ihnen Ihr Mobilfunkanbieter für Internetnutzung stellt. Besonders hohe Gebühren, die für Internetnutzungen ohne Flatrate in der Regel abgerechnet werden, dürfen nicht lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sein. Diese müssen im Handyvertrag deutlich benannt werden.
Kostenlose Erstanfrage
Haben Sie ein Problem im Bereich fehlerhafte oder überhöhte Handyrechnung, so können Sie mir gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich Ihnen helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen Ihnen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
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Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
- Mit welchem Anbieter liegen Sie in Streit und seit wann?
- Was genau ist passiert?
- Falls eine unberechtigte Rechnung gegen Sie geltend gemacht wird, wie hoch ist diese?
- Haben Sie der Rechnung bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde die Rechnung bereits von Ihrem Bankkonto abgebucht und haben Sie den Betrag zurückbuchen lassen?
- Haben Sie eine Mahnung von Ihrem Anbieter erhalten?
- Wurde ein Inkassobüro eingeschaltet?
- Liegt gegen Sie bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid vor?
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Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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