Der Berliner Stromversorger Vattenfall stellt einer Kundin eine Stromrechnung über 6.298,12 Euro aus, ohne dass ein Grund für diesen plötzlichen sehr hohen Stromverbrauch erkennbar war
Die Vattenfall-Kundin erhielt im Juni 2011 plötzlich eine unerwartet hohe Stromrechnung über knapp 6.300 Euro. Sie konnte sich nicht erklären, wie es zu einem so hohen Stromverbrauch gekommen sein könnte. Schließlich schaltet sie die Kanzlei Hollweck ein, um gegen die Stromrechnung rechtlich vorzugehen. Vattenfall gab auf und stornierte die Rechnung aus Kulanz. Die Kundin konnte aufatmen, ein gerichtliches Klageverfahren wurde erfolgreich vermieden. Der Hintergrund für diese überhöhte Stromrechnung bleibt im Dunkeln und ist bis heute ungelöst.
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Meine Mandantin bewohnte zusammen mit einem Mitbewohner eine zur Wohnung umgebaute ehemalige Fabriketage in Berlin-Kreuzberg. Das Wasser musste über einen Durchlauferhitzer erwärmt werden, so dass die Vattenfall-Kundin bereits seit längerer Zeit etwas höhere Stromkosten hatte als der Durchschnittsberliner. Die Wohnung war alt, im Winter wurde sie mit Ofenheizung und Gasbrennern erwärmt. Hinsichtlich der Elektrogeräte hatte meine Mandantin neben dem Durchlauferhitzer lediglich die üblichen Gerätschaften vorzuweisen, also TV, Computer, Kühlschrank, Elektroherd, Waschmaschine etc. Dementsprechend musste sie bereits jeden Monat eine relativ hohe Abschlagszahlung von 90 Euro für Strom an Vattenfall leisten, so dass sich ihre Stromkosten im Jahr auf ungefähr 1.100 Euro beliefen.
Trotz dieser bereits sehr hohen Stromrechnung erhielt die Vattenfall-Kundin am 06.06.2011 eine noch wesentlich höhere Stromrechnung: Vattenfall verlangte die Zahlung von 6.298,12 Euro von ihr. Die bereits geleisteten Abschläge von zusammen 1.001 Euro wurden abgezogen, so dass immer noch eine Nachzahlung von 5.297,12 Euro verblieb. Das war für meine Mandantin sehr viel Geld, sie konnte diese Forderung nicht an Vattenfall zahlen. Ihr Einkommen erlaubte es nicht, ohne Vorwarnung plötzlich mehrere tausend Euro für eine Stromnachzahlung zu begleichen.
Vattenfall forderte in seiner Rechnung alleine für einen Zeitraum von ca. fünf Wochen (19.05.2010 bis 30.06.2010) einen Betrag von netto 468,52 Euro. Die Kundin habe in diesen Wochen angeblich 3.087 kWh verbraucht.
Für den Folgezeitraum vom 01.07.2010 bis zum 12.05.2011 gab Vattenfall einen Verbrauch von 26.380 kWh an und verlangte hierfür einen Betrag von netto 4.219,95 Euro. Damit hätte die Vattenfall-Kundin einen ungefähren Tagesverbrauch von 80 kWh gehabt. Ein solcher Stromverbrauch erscheint als unnatürlich hoch, es war daher offensichtlich, dass die Abrechnung fehlerhaft gewesen sein musste. Normalerweise liegt der Stromverbrauch bei wenigen kWh am Tag, bei der Nutzung eines Durchlauferhitzer ergibt sich nach Erfahrungswerten ein Verbrauch von ca. zehn kWh am Tag.
Die Kundin wandte sich schriftlich an Vattenfall und bat um eine Überprüfung der Rechnung. Leider konnte Vattenfall zunächst keinen Fehler ausfindig machen und ging davon aus, dass die Stromrechnung korrekt erstellt wurde. Mehrmals noch versuchte die Kundin telefonisch und schriftlich das Problem des zu hohen Stromverbrauchs zu lösen, leider erfolglos.
Da sie die hohe Stromrechnung nicht an Vattenfall zahlen konnte, stellte das Unternehmen schließlich am 28. August 2011 den Strom ab.
Mit dieser Stromunterbrechung konfrontiert, wurde die Fabriketage für die Kundin nahezu unbewohnbar. Der Sommer lag in seinen letzten Zügen, ein Leben ohne warmes Wasser und Licht war nur schwer vorstellbar. Zunächst nahm die Kundin das hin und suchte nach Lösungen. Diese lagen darin, so oft wie möglich bei Freunden zu übernachten und ihre Wohnung mit Kerzen zu erleuchten. Natürlich war das keine dauerhafte Maßnahme.
Die Kanzlei Hollweck wird eingeschaltet
Am 12. September 2011 wandte sich die Vattenfall-Kundin schließlich an meine Kanzlei und bat um rechtliche Hilfe. Ich sah mir den Fall an und erkannt sofort, dass die Rechnung fehlerhaft sein musste. Ich hatte im Laufe der Jahre bereits viele Stromrechnungen analysiert und konnte von daher schnell abschätzen, ob Vattenfall ein Recht auf Zahlung hat oder nicht.
Ist eine Stromrechnung offensichtlich falsch, so besitzt der Kunde ein Widerspruchsrecht und muss die Zahlung nicht leisten. Problematisch wird es, wenn wie hier der Strom bereits unterbrochen wurde. Glücklicherweise hatte meine Mandantin die Möglichkeit, weiterhin bei Freunden zu übernachten. Dennoch war Eile angesagt, ich kümmerte mich sofort um den Fall und schrieb Vattenfall umgehend an.
Anwaltlicher Widerspruch gegen die Vattenfall-Rechnung
Zunächst bat ich Vattenfall um eine allgemeine Überprüfung der gesamten Angelegenheit. Es kann immer mal wieder vorkommen, dass eine Rechnung versehentlich falsch erstellt wird, dass falsche Daten verwendet werden o.ä.
Ich wies Vattenfall dabei deutlich darauf hin, dass die Rechnung nicht korrekt sein konnte. Anhand einer Beispielrechnung führt ich auf, dass meine Mandantin in den letzten Jahren durchschnittlich zwischen 300 und 400 kWh im Monat an Strom verbraucht hatte. Nur der jetzt in Rechnung gestellte Zeitraum wies mit ca. 2.500 kWh pro Monat einen wesentlich höheren Verbrauchswert auf. Das konnte nicht sein, und das musste auch Vattenfall bemerken.
Weiterhin bat ich Vattenfall um die Durchführung einer „Befundprüfung“. Dabei wird der Stromzähler vom Eichamt ausgebaut und auf seine Funktionsfähigkeit überprüft. Ist der Zähler fehlerhaft, so stellt das Eichamt den Fehler fest und baut einen neuen Stromzähler ein.
Gleichzeitig bat ich meine Mandantin, dass diese entweder selbst oder über ihre Hausverwaltung einen Elektrotechniker beauftragt, eine Überprüfung des Stromleitungsnetzes in ihrer Wohnung vorzunehmen. Ich hatte bereits Fälle erlebt, in denen war die Wohnung und das gesamte Leitungsnetz derart marode, dass es zu sog.“Leckströmen“ kam, dass also Strom aus dem Leitungssystem an Stellen entwich, an denen er das nicht sollte.
Möglich wäre weiterhin ein Stromdiebstahl. Auch diese Fälle sind mir bekannt. Immer wieder kommt es vor, dass bei Wohnungen Stromkabel teilweise außerhalb der Räumlichkeiten verlaufen und dann von anderen Personen angezapft werden. Das muss nicht unbedingt absichtlich sein, es kann sich dabei um so profane Fälle handeln wie der, als bei einer Erdgeschosswohnung der nebenan liegende Waschraum den Strom für alle(!) Waschmaschinen über den Stromzähler meines Mandanten bezog. Solche Dinge dürfen nicht sein, hierzu muss ein Techniker eingeschaltet und eine genaue Überprüfung vorgenommen werden.
Ein Elektriker überprüft die Wohnung
Der von meiner Mandantin eingesetzte Elektriker stellte schließlich fest, dass zumindest ein Stromdiebstahl ausgeschlossen werden konnte. Keine der Stromkabel führte aus der Wohnung heraus. Der Techniker überprüfte weiterhin die in der Wohnung befindlichen Elektrogeräte und kam zu dem Schluss, dass mit den vorhandenen Gerätschaften ein derart hoher Stromverbrauch niemals erzeugt werden konnte. Hinsichtlich der Stromleitungen und den Steckdosen musste der Techniker die Feststellung machen, dass diese tatsächlich uralt waren, er bezeichnete diese sogar als ein „Desaster“. Das lag nahe, schließlich handelte es sich bei der Wohnung um eine ehemalige Fabriketage. Leckströme erschienen als möglich.
Eichamt prüft Stromzähler
Die Überprüfung des Stromzählers durch das Eichamt im Rahmen der Befundprüfung ergab, dass der Stromzähler fehlerfrei arbeitete. Daran konnte es also nicht gelegen haben. Nichtsdestotrotz ist in solchen Fällen eine Zählerüberprüfung immer wichtig, denn ca. zehn Prozent aller Stromzähler laufen in Deutschland fehlerhaft. Es kommt oft vor, dass zu hohe Stromrechnungen durch einen defekten Stromzähler hervorgerufen werden. Der Kanzlei Hollweck sind viele solcher Fälle bekannt.
Die Meinung Vattenfalls
Vattenfall selbst ging weiterhin davon aus, dass die hohe Stromrechnung zu Recht ergangen sei. Laut Vattenfall sei es nur selten der Fall, dass ein Mehrverbrauch auf einen defekten Stromzähler zurückzuführen sei. Meist ergebe sich laut Vattenfall die hohe Stromrechnung aus einer Folge von unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen oder wegen errechneter Zählerstände.
In dem hier vorliegenden Fall sei der Zähler meiner Mandantin das letzte mal im Juni 2007 abgelesen worden, so dass Vattenfall in den nachfolgenden Abrechnungsperioden immer nur eine Schätzung vorgenommen hatte. Anscheinend sei laut Vattenfall die Schätzung zu gering berechnet worden. Dennoch räumte Vattenfall in seinem Schreiben ein, dass hier durchaus auch ein technischer Defekt und eine fehlerhafte Elektroinstallation der Grund für die zu hohe Stromrechnung gewesen sein kann. Vattenfall bat dementsprechend um eine Überprüfung der Strominstallation durch einen Techniker.
Das Vorbringen von Vattenfall, dass das Unternehmen die Zählerstände nur geschätzt habe und dabei eine falsche Schätzung vorgenommen hat, ist ein weiterer oft auftretender Grund für eine plötzlich überhöhte Stromrechnung. Kunden, die eine unerwartet hohe Stromabrechnung erhalten, sollten daher als erstes überprüfen, ob in ihrem Fall eine Schätzung vorgenommen wurde, oder ob der Stromverbrauch auf tatsächlichen Ablesungen des Zählerstandes beruht.
In dem Fall hier war eine falsch berechnete Schätzung eher in Zweifel zu stellen. Meine Mandantin kannte ihren Tagesverbrauch, und dieser wurde in den Stromrechnungen der letzten Jahre immer korrekt wiedergegeben. Es bestand für sie keine Notwendigkeit einer Überprüfung, da sowohl die in der Rechnung angegebenen Kilowattstunden als richtig anzusehen waren, als auch die damit verbundenen Kosten. Zudem war meine Mandantin zwischenzeitlich einmal kurz zu einem anderen Stromanbieter gewechselt, und auch dieser stellte Rechnungen in ungefähr der gleichen Höhe wie Vattenfall.
Spätestens im Rahmen dieses Anbieterwechsels muss der aktuelle tatsächliche Zählerstand durch Ablesung ermittelt werden. Da die Vattenfall-Kundin über Jahre hinweg immer Stromkosten hatte, die ihrem Verbrauch entsprachen, erschien es als unrealistisch, dass Vattenfall plötzlich eine weitaus höhere Stromrechnung erstellen konnte. Zudem, warum lag die letzte Ablesung im Jahr 2007? Hier hätte Vattenfall seiner Pflicht nachkommen und eine regelmäßige Ablesung des aktuellen Zählerstandes vornehmen müssen.
Der Widerspruch gegen die Stromrechnung wird aufrechterhalten
Ich blieb konsequent und hielt den Widerspruch gegenüber Vattenfall aufrecht. Dies auch vor dem Hintergrund, dass mir meine Mandantin zwischenzeitlich mitteilte, dass sie bereits am 15. August 2011 eine erstaunliche Messung vorgenommen hatte: Sie stellte alle Elektrogeräte in ihrer Wohnung ab, so dass in keinster Weise mehr ein Stromverbrauch stattfinden konnte. Das Ergebnis war, dass dennoch ein Stromverbrauch von 2,1 kWh pro Stunde(!) hervorgerufen wurde. Das bedeutet einen Tagesverbrauch von 50,4 kWh, ohne(!) dass irgendein Elektrogerät Strom verbrauchte. Meine Mandantin konnte hierfür sogar Zeugen benennen, die dieser Messung beiwohnten.
Dieser neue Aspekt brachte wieder einen sehr mysteriösen Aspekt in den Fall, denn dass ein so hoher Stromverbrauch stattfand, ohne dass auch nur irgendein Verbrauch vorgenommen wurde, konnte nur drei Ursachen haben: Entweder ist der Stromzähler doch defekt, es findet irgendwie ein Stromdiebstahl statt, oder aber die Leitungen in der Wohnung der Vattenfall-Kundin wiesen erhebliche Leckströme auf.
Vattenfall storniert die sehr hohe Stromrechnung
Gerade als meine Mandantin dieses Problem zusammen mit ihrer Hausverwaltung und einem erneuten Technikereinsatz angehen wollte, erhielt sie direkt von Vattenfall ein Schreiben, in dem Vattenfall mitteilte: „Unsere Forderung ist inzwischen ausgeglichen.“
So plötzlich das Problem mit der viel zu hohen Stromrechnung auftauchte, so plötzlich verschwand es wieder. Warum der Stromanbieter Vattenfall die Rechnungsstornierung vornahm teilte das Unternehmen nicht mit. Es machte keine Angaben dazu, warum das Schreiben direkt an meine Mandantin erging, und nicht an mich als deren Rechtsanwalt.
Vermutlich hatte Vattenfall die gesamte Angelegenheit noch einmal überprüft und war zu dem Schluss gekommen, dass hier tatsächlich etwas nicht stimmen konnte. Aus Kulanz hatte Vattenfall dann die hohe Stromrechnung einfach intern storniert und meiner Mandantin die Mitteilung gemacht, dass die Forderung nun ausgeglichen sei.
Vattenfall forderte letztendlich nur noch einen Betrag in Höhe von 73,06 Euro, um die Stromunterbrechung rückgängig zu machen.
Natürlich habe ich mich sehr für meine Mandantin gefreut, dass diese Angelegenheit ein so gutes Ende gefunden hat. Ein gerichtliches Klageverfahren war nicht erforderlich, dadurch konnten meiner Mandantin erhebliche Kosten erspart werden. Die Sache wurde außergerichtlich im Wege der Kulanz gelöst, die Argumente gegen die hohe Stromrechnung scheinen Vattenfall letztendlich überzeugt zu haben.
Ich versuche grundsätzlich für meine Mandanten eine außergerichtliche Lösung zu finden, um den jeweiligen Rechtsstreit schnell und kostengünstig beizulegen. Es bringt nichts, über Monate hinweg vor Gericht zu streiten. Viel einfacher ist es, die Unternehmen mit den richtigen Argumenten davon zu überzeugen, dass ihre Forderungen unberechtigt sind. Im Rahmen der Kulanz und Kundenfreundlichkeit kann dann in sehr vielen Fällen doch noch eine Stornierung der Rechnung erzielt werden, so wie hier bei Vattenfall.
Sollten Sie ein Problem mit einer sehr hohen Stromrechnung haben, die in Ihren Augen unberechtigt oder fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne jederzeit an die Kanzlei Hollweck in Berlin wenden. Bitte lesen Sie auch meinen umfangreichen Ratgeber zum Thema Gas und Strom. Darin erfahren Sie viel Wissenswertes rund um die Gas- und Stromabrechnung, und wie man dagegen vorgehen kann.
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