Die Kanzlei Hollweck aus Berlin verhindert, dass der Beklagte eine angebliche Forderung von Vodafone zahlen muss. Vodafone fürchtet abweisendes Urteil und zieht seine Klage zurück.
Vodafone hatte meinen Mandanten vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg verklagt. Er sollte einen UMTS-Surfstick-Vertrag bezahlen, den er niemals abgeschlossen hatte. Ich führte dem Gericht ausführlich vor, dass es sich bei der Unterschrift unter dem Vertrag um eine ganz andere handelte. Meine Argumentation war so überzeugend, dass Vodafone schließlich aufgab und die Klage zurücknahm. Mein Mandant muss nun keinerlei Zahlungen an Vodafone leisten.
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Was war geschehen? Vodafone behauptete, dass mein Mandant am 25.05.2010 einen Vertrag über einen 24monatigen UMTS-Surfstick-Vertrag abgeschlossen hatte. Zum Beweis legte Vodafone den Vertrag mit der angeblichen Unterschrift meines Mandanten vor. Diese Unterschrift war jedoch nicht die meines Mandanten, sondern eine völlig andere. Mein Mandant legte schriftlich Widerspruch gegen den angeblichen Vertrag ein, doch Vodafone behauptete weiterhin, dass ein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde. Schließlich legte Vodafone, vertreten durch die Anwaltskanzlei Andreas Schneider aus Gütersloh, Klage vor dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein (Az. 211 C 183/11).
Warum legt Vodafone dem Gericht einen Vertrag vor, der nicht mit der Unterschrift des Kunden unterschrieben war?
Als mein Mandant mir die Vodafone-Klage zeigte, war ich zunächst erstaunt. Deutlich war erkennbar, dass die Unterschrift unter dem Vertrag definitiv nicht die meines Mandanten war. Insofern erstaunte es umso mehr, dass Vodafone trotzdem Klage eingereicht hatte. Eigentlich hätte das Unternehmen bereits im Vorfeld erkennen können, dass hier ein Vertrag mit einer anderen Unterschrift vorlag. Ohne eine echte vertragliche Grundlage kann vor Gericht jedoch keine Forderung eingeklagt werden.
Wie konnte dem Vodafone-Beklagten geholfen werden?
Ich legte dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eine ausführliche und stichhaltige Klage-Erwiderungsschrift vor. In dieser stellte ich den genauen Sachverhalt dar, und legte Beweise vor, aus der sich die echte Unterschrift meines Mandanten ergab. Die Unterschrift unter dem angeblichen Vodafone-Vertrag sah vollkommen anders aus. Ich ging daher davon aus, dass Vodafone in diesem Gerichtsverfahren keine Chance haben wird, und die Klage verliert. Anscheinend sah Vodafone das genauso. Nur wenige Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung erhielt ich ein Schreiben des Gerichts, in dem Vodafone die Rücknahme der Klage erklärte.
Was war am 25.05.2010 in Berlin geschehen? Wie konnte es zu einem Vodafone-Vertrag kommen, obwohl der Beklagte niemals einen solchen unterschrieben hatte?
Der Beklagte war an diesem Datum in der Fußgängerzone „Wilmersdorfer Straße“ in Berlin unterwegs. Vor dem Einkaufszentrum „Wilmersdorfer Arkaden“ wurde er auf offener Straße von einer Person angesprochen, die Vodafone-Kleidung trug. Diese verwickelte ihn in ein längeres freundliches Gespräch und sprach von einem besonders günstigen Angebot zum mobilen Surfen per Vodafone-UMTS-Surfstick.
Der Beklagte war zunächst interessiert und hörte sich das Angebot an. Erst hatte der Beklagte den Eindruck, dass er sich für das Angebot entscheiden könnte, und gab dem Vodafone-Mitarbeiter seine persönlichen Daten an. Dieser füllte anhand der Daten ein Vertragsformular von Vodafone aus.
Am Ende forderte ihn der Vodafone-Mitarbeiter zur Abgabe der Unterschrift auf. In diesem Moment wurde dem Beklagten bewusst, dass er etwas voreilig war und eigentlich so schnell keinen Vertrag abschließen möchte. Zunächst wollte er zuhause die Angebote der anderen Mobilfunkanbieter vergleichen. Daher verweigerte er die Unterschrift und schloss keinen Vertrag über den besagten Vodafone-UMTS-Laptop-Surfstick ab.
Dennoch wurde genau dieser Vertrag bei der Vodafone-Zentrale eingereicht. Die Unternehmenszentrale ging von einem wirksamen neuen Vertrag aus, so dass Rechnungen gestellt wurden.
Es fand sich plötzlich eine Unterschrift unter dem Vertrag, welche aber nicht die des Beklagten war.
Nach einiger Zeit erhielt der Beklagte ein Schreiben von Vodafone, in der der neue Vertrag bekanntgegeben und die Zusendung eines Pakets mit dem UMTS-Surfstick angekündigt wurde. Da der Beklagte keinen Vertrag mit Vodafone abgeschlossen hatte, rief er bei Vodafone an und teilte dies mit. Eine Vodafone-Mitarbeiterin versicherte dem Beklagten am Telefon, dass er das Paket nicht annehmen solle, und damit alles erledigt wäre.
Aufgrund dieser telefonischen Aussage von Vodafone vertraute der Beklagte darauf, dass er nun nicht weiter aktiv werden müsse. Nachdem er aber in dieser Angelegenheit einen gerichtlichen Mahnbescheid erhielt, legte er hiergegen selbstverständlich Widerspruch ein. Gleichzeitig schrieb er Vodafone per Einschreiben mit Rückschein an und teilte darin noch einmal mit, dass er keinen Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter Vodafone abgeschlossen hatte.
Auch auf dem Widerspruch zum Mahnbescheid findet sich die Unterschrift des Beklagten, die völlig anders aussieht als die Unterschrift auf dem angeblichen Vertrag mit Vodafone.
Dennoch reichte Vodafone, vertreten durch die Anwaltskanzlei Andreas Schneider aus Gütersloh, Klage am Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein, und wollte den Beklagten per Urteil zur Bezahlung des angeblichen UMTS-Surfsticks bringen.
Erst durch anwaltliches Gegenschreiben konnte Vodafone überzeugt werden, dass es sich bei der Unterschrift um eine andere handelte, nicht um die des Beklagten.
Dennoch erstaunt es mich, dass hierzu erst die Einreichung einer Klage notwendig war. Es hätte ein simpler Blick auf die Unterschrift unter dem Vertrag ausgereicht. Ein Unterschriftenvergleich hätte sofort aufgezeigt, dass dies nicht die Unterschrift des Beklagten sein konnte.
Warum hat Vodafone seine Klage vor Gericht zurückgenommen?
Eine Klage wird immer dann zurückgenommen, wenn der Kläger oder die Klägerin keine Möglichkeit mehr sieht, den Rechtsstreit zu gewinnen. Vodafone sah die eingereichte Klage vermutlich chancenlos und lies diese durch den Rechtsanwalt Andreas Schneider zurücknehmen. Sonst hätte Vodafone mit einem gegen das Unternehmen gerichteten Urteil rechnen müssen. Um ein für Vodafone negatives Gerichtsurteil zu verhindern, stellte der Weg über die Klagrücknahme vermutlich den günstigsten rechtlichen Weg für Vodafone dar.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin