Der Drittanbieter Net Mobile AG berechnete meinem Mandanten 100 Euro für einen angeblichen Anruf an die Rufnummer „99999“. Dieser kann die Nummer jedoch unmöglich angerufen haben. Die Telefonrechnung gibt Rätsel auf.
Auf der Handyrechnung meines Mandanten verlangte O2 für einen einzigen Anruf an die Rufnummer 99999 den stolzen Betrag von 100,34 Euro. Angeblich handelt es sich um eine Servicerufnummer der "Net Mobile AG". Doch zu dem angegebenen Zeitpunkt kann mein Mandant unmöglich telefoniert haben. Zahlreiche Ungereimtheiten machen die Abrechnung fraglich. Hat die Net Mobile AG wirklich einen Anruf an die 99999 erhalten oder handelt es sich um eine fehlerhafte Handyrechnung?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Was war geschehen? Mein Mandant ist selbstständig und betreibt ein eigenes Handelsgewerbe im Bereich Maschinenhandel mit mehreren Angestellten. Diesen stellt er jeweils ein betriebliches Handy zur Verfügung, der Vertrag läuft dabei über den Mobilfunkanbieter O2. Im Februar 2014 rechnete O2 auf einer der Handyrechnungen der Mitarbeiter einen Posten von 100,34 Euro ab. Hierbei handelte es sich laut Einzelverbindungsnachweis um einen Anruf von 59,46 Minuten an die Rufnummer 99999. Betreiber dieser Rufnummer ist laut O2 die Net Mobile AG. Der Anruf soll angeblich an einem Donnerstag früh um 9.43 Uhr geführt worden sein.
Warum ist die Abrechnung so rätselhaft?
Das ist jedoch völlig unmöglich. Der Angestellte meines Mandanten, der das Handy mit der entsprechenden SIM-Karte nutzt, war zu diesem Zeitpunkt beruflich als Kranführer bei der Verladung einer Schwerlast im Einsatz. Es ist auszuschließen, dass er während dieser Tätigkeit nebenbei eine ganze Stunde mit der 99999 telefoniert hat. Zudem war er nicht alleine, seine Kollegen waren bei der Verladung mit anwesend. Diese hätten es bemerkt, wenn der betroffene Handybesitzer nicht seine Arbeit erledigt, sondern nebenbei eine knappe Stunde am Handy gesprochen hätte.
Der betroffene Mitarbeiter selbst bestreitet, den Anruf getätigt zu haben. Er hat zu diesem Zeitpunkt seine Arbeit gemacht, sonst nichts. Er hat natürlich nicht eine ganze Stunde lang ein Gespräch mit der Rufnummer 99999 geführt. Mein Mandant schätzt den Mitarbeiter sehr, er ist absolut vertrauenswürdig und sehr loyal. Zudem ist im Verbindungsprotokoll seines Handys kein Anruf an die 99999 zu finden. Jeglicher eingehender und ausgehender Anruf wird in diesen Verbindungsprotokollen festgehalten. Hätte der Mitarbeiter mit dem Service der Net Mobile AG telefoniert, so wäre der Anruf an die 99999 auf der Verbindungsliste zu finden gewesen.
Außerdem handelt es sich um ein Mobiltelefon, bei dem sich die Tastensperre sehr schnell einschaltet. Manchmal geschieht das so schnell, dass es schon die Handhabung des Handys stört. Die kurzgeschaltete Einstellung ist Absicht, damit keine unbeabsichtigten Anrufe getätigt werden können.
Weiterhin kann die 99999 nicht dadurch gewählt worden sein, dass der Mitarbeiter meines Mandanten aus Versehen konstant auf die Taste „9“ des Handys gedrückt hat. Mein Mandant hat es noch einmal extra ausprobiert, ein ständiger Druck auf die Taste 9 führt nicht dazu, dass sich diese mehrfach hintereinander anwählt, sondern sie wird nur ein einziges mal gewählt. Um eine weitere 9 zu wählen, muss die Taste erneut betätigt werden.
Damit liegen mehrere Indizien vor, die zusammen genommen dazu führen, dass der Mitarbeiter meines Mandanten unmöglich die Rufnummer 99999 für eine knappe Stunde hat anrufen können. Es bleibt fraglich, wie dennoch der Rechnungsposten auf die Handyrechnung gelangen konnte. Die Net Mobile AG verlangt mit ca. 100 Euro auch nicht gerade wenig für die angebliche Verbindung mit der Rufnummer 99999.
Die O2 Handyrechnung wird nur anteilig bezahlt
Da der Mitarbeiter meines Mandanten den Rechnungsposten nicht verursacht hat, und es sich demzufolge um eine fehlerhafte Handyrechnung handeln muss, hat mein Mandant Widerspruch bei O2 eingelegt. Die Handyrechnung wurde nur hinsichtlich der berechtigten Anteile bezahlt, die Position für Net Mobile wurde herausgerechnet und nicht überwiesen.
Nachdem O2 festgestellt hatte, dass die Handyrechnung nur anteilig bezahlt wurde, erhielt mein Mandant ein Schreiben seitens O2 mit der Bitte um vollständige Rechnungsüberweisung. O2 war der Ansicht, dass es sich hierbei um einen klassischen „Hosentaschenanruf“ handeln müsse. Das heißt, der Mitarbeiter habe versehentlich die 99999 der Net Mobile AG angerufen. Möglicherweise befand sich das Handy in seiner Hosentasche oder Jackentasche, so dass dadurch ein unbemerkter Anruf entstanden sei.
Genau das kann aber so nicht gewesen sein. Wie beschrieben, hat der Angestellte meines Mandanten auf keinen Fall versehentlich einen Anruf ausgelöst, er hat zur Zeit des angeblichen Anrufs an die Net Mobile AG gearbeitet und kann das durch seine Kollegen als Zeugen beweisen. Das angebliche 99999-Telefonat wird nicht einmal im Verbindungsprotokoll des Handys gelistet, und die Tastensperre des Handys springt schnell an.
Leider akzeptierte O2 den Widerspruch nicht und ging weiter davon aus, dass der O2-Kunde die gesamte Rechnung bezahlen müsse, inklusive des Anteils für die Net Mobile AG. Natürlich sah mein Mandant das nicht ein und hielt seinen Widerspruch gegen die fehlerhafte zu hohe O2-Handyrechnung aufrecht.
O2 gab nicht auf und beauftragte die Rechtsanwaltskanzlei Bissel + Partner aus Nürnberg mit dem Einzug der Forderung. Die Kanzlei Bissel + Partner schickte meinem Mandanten eine Mahnung und bat um Zahlung des inzwischen auf 138,67 Euro angestiegenen Betrags innerhalb von nur wenigen Tagen: Mit Schreiben vom 02.06.2014 bat Bissel + Partner um Zahlung bis spätestens 09.06.2014. Berücksichtigt man, dass das Schreiben vom Montag erst am Mittwoch bei meinem Mandanten ankam, so blieben diesem lediglich drei weitere Werktage, um die angebliche Forderung zu bezahlen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Kanzlei Bissel + Partner hier eine so kurze Frist gesetzt hat. Jeder Rechtsanwalt sollte mindestens 14 Tage Zeit für eine Zahlung geben, damit der vermeintliche Schuldner Zeit hat, die Forderung zu überprüfen und evtl. Rechtsrat bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt einzuholen.
Zudem ging die Kanzlei Bissel + Partner überhaupt nicht auf den Sachverhalt an sich ein, sie stellte lediglich eine Mahnung aus, ohne den Fall zu besprechen und damit die Berechtigung der Net Mobile AG-Forderung zu konkretisieren. Bissel + Partner hat damit den seitens meines Mandanten an O2 ausgesprochenen Rechnungswiderspruch unverständlicherweise mit keiner Silbe erwähnt, sondern sich so verhalten, als ob es sich um eine unbestrittene Forderung handeln würde.
Ich kann nicht nachvollziehen, warum die Kanzlei das so gehandhabt hat. Als Rechtsanwalt sollte man die Einsprüche eines Mobilfunkkunden ernst nehmen, und, wenn man die bestrittene Forderung weiterhin geltend macht, wenigstens entkräften. Die Kanzlei Bissel + Partner hätte meiner Meinung nach die O2-Forderung nicht nur anmahnen dürfen, sondern hätte konkret beschreiben müssen, warum der Anruf an die 99999 tatsächlich stattgefunden und die Net Mobile AG-Rechnung damit berechtigt ist. Es bringt meines Erachtens wenig, wenn der Widerspruch des Kunden einfach ignoriert wird. Damit werden Rechtsstreitigkeiten nur in die Länge gezogen. Ziel und Aufgabe eines Organs der Rechtspflege, was Rechtsanwälte schließlich darstellen, sollte es immer sein, eine Lösung für das Problem zu finden und die Gegenseite ernst zu nehmen.
Die Kanzlei Hollweck wird eingeschaltet
Nachdem O2 nun auch die Kanzlei Bissel + Partner eingeschaltet hatte, und damit weiterhin auf Zahlung der unberechtigten Forderung seitens der Net Mobile AG bestand, hat sich der O2-Kunde an die Kanzlei Hollweck gewandt. Ich habe die Mobilfunkrechnung überprüft und gesehen, dass es sich um einen typischen Fall der Drittanbieter-Abrechnung auf Handyrechnungen handelt. Mir sind seit langem zahlreiche gleichartige Fälle bekannt. Es kommt immer wieder vor, dass meine Mandanten von ihrem Mobilfunkbetreiber angeschuldigt werden, angebliche Servicerufnummern durch einen Hosentaschenanruf angewählt zu haben. Gegen die Mahnung der Kanzlei Bissel wurde Widerspruch eingelegt, die Zahlung wurde verweigert, bis der Fall aufgeklärt ist.
Wie kann es zu der Abrechnung der Net Mobile AG gekommen sein?
Sollte Ihnen ähnliches passiert sein, so können Sie weiter unten in den Kommentaren gerne berichten, was in Ihrem Fall passiert ist. Haben Sie eine Idee, wie der Anruf zur Servicenummer 99999 der Net Mobile AG in dem hier geschilderten Fall entstanden sein könnte, so können Sie gerne Ihre Vermutung in den Kommentaren hinterlassen. Ich freue mich über jede Anregung zu diesem Thema. Vielleicht findet sich ein technisch versierter Leser, der erklären kann, auf welche Weise der Anruf zur Net Mobile AG entstanden sein könnte.
Das Problem der Drittanbieter auf Handyrechnungen
In jüngster Zeit habe ich beobachtet, dass immer mehr unberechtigte Forderungen von Drittanbietern auf Handyrechnungen geltend gemacht werden. Die betroffenen Mobilfunkkunden, egal ob bei O2/Telefonica, der Telekom/T-Mobile, 1&1, Vodafone, Drillisch Online, Klarmobil, Congstar oder Mobilcom-Debitel, werden dabei von ihrem Mobilfunkprovider nicht immer ernst genommen. Trotz genauer und exakter Rechnungsreklamation, die ausführlich darstellt warum der angebliche Service des Drittanbieters nie genutzt worden sein kann, beharren die Mobilfunkunternehmen auf einer Zahlung der bestrittenen Rechnung.
Vor allem bei den hier beschriebenen Hosentaschenanrufen ist nicht immer nur die 99999 betroffen, sondern auch die anderen Rufnummern. Fast immer aber sind es fünfstellige Zielrufnummern an die 11111, 22222, 33333, 44444, 55555, 66666, 77777, 88888, oder die 99999. Besonders häufig werden jedoch die 11111, die 55555 und die 99999 angeblich von den Mobilfunkkunden angewählt.
Wie kann Ihnen die Kanzlei Hollweck helfen?
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- Haben Sie die Mobilfunkrechnung über Ihre Bank zurückbuchen lassen?
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Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin