Immer wieder fragen mich Mandanten, ob ein Strafzettel der privaten Parkplatzkontrolle rechtmäßig ist. In vielen Fällen ist das tatsächlich nicht der Fall. Fehlt ein deutlicher Hinweis an der Einfahrt zum Parkplatz, kommt kein privater Parkvertrag zustande.
Verpachtet ein Supermarkt seinen Parkplatz an private Überwachungsunternehmen, so stellen diese sehr strenge Parkregelungen auf, und setzen bei Missachtung der Regeln einen Parkverstoß fest. Konsequenz ist, dass der Supermarkt-Kunde eine Vertragsstrafe zahlen muss, also eine Strafzahlung für das Überschreiten der Parkplatzordnung.
Viele Kunden wussten zuvor überhaupt nicht, dass der Parkplatz vor dem Supermarkt von einer privaten Firma kontrolliert wird. Es stellt sich für sie die berechtigte Frage, ob sie den Strafzettel einer privaten Überwachungsfirma bezahlen müssen. In vielen Fällen ist das nicht der Fall, da keine rechtliche Grundlage für die Forderung besteht. Im Folgenden möchte ich Ihnen kurz aufzeigen, wann kein wirksamer Parkvertrag zustande kommt und damit die Pflicht zur Zahlung der Vertragsstrafe entfällt.
Wann ist der Strafzettel eines privaten Parkplatzes wirksam?
Ratgeber von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Dreh- und Angelpunkt ist bei derartigen Vorfällen immer die Sichtbarkeit des Hinweisschildes an der Einfahrt zum Parkplatz. Dieses muss so groß und deutlich gestaltet sein, dass Sie es nicht übersehen können. Es muss auf eine Weise angebracht sein, dass jeder Kunde das Schild in der kurzen Zeit des Vorbeifahrens, also innerhalb von ein oder zwei Sekunden, erkennen kann. Dabei muss auf einen Blick erkennbar sein, dass auf dem Parkplatz bestimmte Regelungen herrschen, und dass bei Missachtung der Regeln eine Strafzahlung droht. Das sind die wichtigsten Punkte, die auf einem solchen Hinweisschild hervorgehoben werden müssen. Wichtig ist auch, dass sich das Schild auf Augenhöhe des Autofahrers befindet, und nicht zu hoch angebracht ist.
Ein Schild könnte beispielsweise den Aufdruck tragen:
Achtung Parkregeln beachten
Parkscheibe benutzen
Maximale Parkdauer 1 Stunde
Markierungen einhalten
Bei Missachtung 30 Euro Strafe
Die Beschriftung muss so groß sein, dass sie aus einem fahrenden Auto heraus gelesen werden kann. Das bedeutet, die einzelnen Buchstaben sollten 10 bis 15 Zentimeter groß sein, um erkannt werden zu können. Das gesamte Schild muss groß und deutlich direkt an der Einfahrt angebracht sein.
Nach meiner rechtlichen Auffassung sollte das Schild sogar links und rechts, also beidseitig der Einfahrt, aufgestellt werden. Geschieht dies im Zusammenhang mit einem großen Symbol für die Parkscheibe, so kann jeder Supermarkt-Kunde sofort erkennen, was von ihm erwartet wird. Druckt der Parkplatzwächter evtl. noch die Möglichkeit eines privaten „Strafzettels“ und die bei einem Parkverstoß anfallende Vertragsstrafe in übergroßen Buchstaben ab, so bleiben keine Zweifel bestehen.
Zusätzlich sollte nach meiner Rechtsauffassung ein weiteres Schild an der Eingangstür zum Supermarkt angebracht sein. Dieses Schild müsste erneut auf die Pflicht zur Regelbeachtung und die drohende Strafzahlung hinweisen. Denn viele Autofahrer sehen die Schilder nicht während der Parkplatzsuche, da sie auf die anderen Autos, die Fußgänger und die freien Parklücken konzentriert sind. Ein großes Hinweisschild an dem Geschäft, das an den Parkplatz anliegt, kann den Kunden aber sehr gut auf die Parkregelungen hinweisen, so dass dieser noch einmal zu seinem Wagen zurücklaufen und beispielsweise die Parkscheibe einlegen kann.
Zusätzlich kann dieses Schild an der Eingangstür dann die weiteren Parkregelungen im Kleingedruckten beinhalten. Keinesfalls darf ausschließlich das Schild an der Einfahrt die gesamten Parkregelungen aufgedruckt haben. Denn das würde bedeuten, dass der Fahrer im Vorbeifahren in der Lage sein müsste, sämtliche einzelnen Regelungen lesen zu können. Sicherlich stimmen Sie mir zu, dass das unmöglich wäre. Leider nutzen noch immer zahlreiche Parkplatzbetreiber derartige Schilder mit viel zu kleiner Mikroschrift und bis zu 100 Zeilen Text pro Schild.
Stellen Sie sich vor, was passieren würde, wenn Sie an der Einfahrt zum Parkplatz mit Ihrem PKW stehen blieben und in Ruhe die gesamten Regelungen des Parkplatzbetreibers lesen würden? Mit Sicherheit hätte das ein erhebliches Hupkonzert von den hinter Ihnen stehenden Autos zur Folge. Im Regelfall hat man somit als Kunde überhaupt keine Möglichkeit, vor dem Befahren des Parkplatzes die Vertragsbestimmungen zu lesen. Verwendet ein Parkplatzbetreiber derartige Schilder in Mikroschrift, so können Sie davon ausgehen, dass er gar nicht möchte, dass Sie diese lesen. Was das über die Seriosität des Parkplatzbewachers aussagt, können Sie sich denken.
Warum muss der Hinweis auf die Beachtung der Regeln und die drohende Vertragsstrafe so überaus deutlich gestaltet sein?
Stellen Sie sich vor, Sie betreten ein Autohaus, weil Sie sich für einen Neuwagen interessieren. Rechts hinter der Tür am Eingang befindet sich versteckt etwas eingerückt ein kleines Schild, das unscheinbar auf dem Boden steht. Auf diesem Schild ist in sehr kleiner Mikroschrift der Hinweis angebracht, dass Sie sich mit Betreten des Autohauses dazu verpflichten, einen bestimmten Neuwagen zu erwerben.
Nach Betreten des Ladens werden Sie vom Verkäufer freundlich begrüßt und zum Kauf eines Neuwagens beglückwünscht. Sie wundern sich und fragen, warum der Verkäufer bereits von einem abgeschlossenen Kaufvertrag spreche. Sie wollten sich doch nur erkundigen und die ausgestellten Wagen anschauen, hatten aber noch keine konkrete Kaufabsicht. Der Verkäufer lächelt und weist Sie auf das Schild am Eingang hin. Durch Betreten des Geschäfts haben Sie sich mit den Regelungen auf dem Schild einverstanden gezeigt. Und da dort steht, dass Sie mit Betreten des Autohauses automatisch einen Kaufvertrag eingehen, seien Sie nun zur Zahlung des Wagens verpflichtet.
Kann auf diese Weise ein Kaufvertrag zustande kommen? Nein, natürlich nicht. Das Schild ist viel zu klein und unscheinbar, eine derart wichtige Regelung müsste sehr groß gestaltet sein, und so platziert werden, dass ausnahmslos jeder Kunde noch vor dem Betreten des Autohauses von dieser Regelung erfährt. Dann kann der Kunde selbst entscheiden, ob er mit den seltsamen Verkaufsstrategien dieses Autogeschäfts einverstanden ist. Alleine durch einen versteckten Hinweis auf einem abseits stehenden kleinen Schild kann in rechtlicher Hinsicht kein Vertrag zustande kommen.
Warum besteht gerade vor Supermärkten und Einkaufszentren eine besonders deutliche Hinweispflicht?
Ähnliches gilt für den Parkplatz vor einem Supermarkt oder einem Einkaufszentrum. Sie müssen als Kunde derart deutlich auf die dort geltenden Parkregelungen und die Möglichkeit eines Strafzettels hingewiesen werden, dass Sie diese unmöglich übersehen können. Dies gilt vor allem aus dem Grund, da Sie als Kunde davon ausgehen, kostenlos und ohne bestimmte Regelpflicht auf dem Parkplatz parken zu können.
Die meisten Märkte in Deutschland haben bis heute einen kostenfreien Parkplatz, ohne bestimmte Parkregelungen. Die Kunden sind es gewohnt, ihren Wagen abzustellen und anschließend so lange wie sie möchten einkaufen gehen zu können. Da das der Normalfall ist, müssen Ausnahmen überaus deutlich gekennzeichnet werden.
Das gilt erst recht, wenn ein Parkplatz bislang nicht von einem Unternehmen der privaten Parkplatzkontrolle bewirtschaftet wurde, und der Pächter sich erst vor kurzem zur Übernahme des Parkplatzes entschlossen hat. Dann waren es die Kunden des Supermarktes womöglich jahrelang gewohnt, diesen kostenlos und ohne Regelzwang nutzen zu können. Kommt es nun zur Übernahme durch einen neuen Betreiber, so muss dieser in einer überaus deutlichen und klaren Weise auf die neu geltenden Regelungen hinweisen. Sonst besteht die Gefahr für die Kunden, dass sie ohne Kenntnis der Regelungen einen Strafzettel des privaten Parkraumbewachers erhalten.
Wie müssen die Schilder an der Parkplatzeinfahrt aufgestellt sein?
Wichtig ist zudem, dass die Schilder an jeder Einfahrt aufgestellt werden, und nicht nur an einzelnen. Hat ein Supermarkt einen recht großen Parkplatz, und damit verbunden sehr viele Einfahrten, muss jede Einfahrt deutlich mit einem Hinweisschild gekennzeichnet sein. Das jeweilige Schild muss erkennbar sein, und darf nicht versteckt hinter Bäumen, Gebüsch oder Hausecken liegen.
Zudem muss jedes Schild eine Wortgröße aufweisen, die von einem vorbeifahrenden Autofahrer innerhalb von ein bis zwei Sekunden wahrgenommen werden kann. Ein Abdruck von Parkregelungen in zu kleiner Mikroschrift ist rechtlich nicht statthaft. Schließlich muss sich das Schild in Augenhöhe des einfahrenden Autofahrers befinden, so dass er dieses vom Fahrersitz aus gut lesen kann.
Wann kommt ein Parkvertrag zustande?
In rechtlicher Hinsicht ist es möglich, dass alleine durch das Fahren auf einen Parkplatz, auf dem bestimmte Regeln gelten, ein privater Parkvertrag abgeschlossen wird. Das geschieht dadurch, indem der Kunde, bevor er auf den Parkplatz fährt, von den dort gültigen Bedingungen Kenntnis erlangt. Er kann dann entscheiden, ob er auf diesem Parkplatz parken möchte, oder nicht.
Sagen ihm die Regeln nicht zu, so entscheidet er sich für den Einkauf in einem anderen Supermarkt. Der Kunde hat damit die freie Wahl, sich für den einen oder den anderen Supermarkt zu entscheiden. Erkennt er die Regelungen an, und parkt auf dem Parkplatz, so wird automatisch ein Parkvertrag abgeschlossen. Bei einer Missachtung der Parkregeln muss der Kunde dann die Konsequenzen wie Parkverstoß und Vertragsstrafe hinnehmen, da er sich zuvor damit einverstanden erklärt hat.
Wann kommt kein Parkvertrag zustande?
Kann der Kunde mangels eines ausreichend großen Hinweisschildes keine Kenntnis von den Regelungen erlangen, so kommt in rechtlicher Hinsicht kein Parkvertrag zustande. Dann gelten auch die dortigen Regeln nicht.
Überschreitet der Kunde beispielsweise die Parkzeit, so muss er keine Vertragsstrafe bezahlen, da hierfür die vertragliche Grundlage fehlt: Mangels Kenntniserlangung hat er nie einen Parkvertrag abgeschlossen, also muss er auch nicht die strafenden Konsequenzen aus einem solchen Vertrag hinnehmen. Ein auf ihn ausgestellter privater Strafzettel wäre wirkungslos, eine Zahlungspflicht besteht nicht.
Soll ich mich an den Supermarkt wenden, der zum Parkplatz gehört?
Hat man einen privaten Strafzettel erhalten, und soll nun eine unberechtigte Vertragsstrafe aufgrund eines angeblichen Parkverstoßes bezahlt werden, so stellt sich für viele Betroffene die Frage, ob sie diese Angelegenheit öffentlich machen sollen. Denn viele möchten eine ungerechtfertigte Bestrafung, wie man es auf den privat betriebenen Parkplätzen häufig erlebt, nicht hinnehmen.
Meiner Erfahrung nach ist es sehr wichtig, die Vorgehensweise des Parkplatzbetreibers öffentlich zu machen. Denn leider muss ich feststellen, dass immer mehr Parkplatzwächter die Kontrolle über zuvor kostenlose Parkplätze übernehmen. Ich habe den Eindruck, dass es dabei vor allem um das Gewinnstreben der Parkplatzfirmen geht, nicht aber um das Freihalten von Parkflächen.
Dafür spricht, dass mehr und mehr Verträge abgeschlossen werden, bei denen der Supermarkt überhaupt nichts für die Überwachung bezahlen muss. Die Parkplatzwächter dürfen sich dafür vollständig an den eingenommenen Strafzahlungen bedienen. In vielen Fällen weiß der Supermarkt überhaupt nicht, was für einen Ärger er dabei bei seinen Kunden auslöst.
Wenn Sie irgendwie die Zeit dafür finden, so bitte ich Sie, Ihren Fall publik zu machen. Sie können dem Geschäft, zu dem der Parkplatz gehört, eine E-Mail schreiben, auf dessen Facebookseiten auf die Problematik hinweisen, oder eine E-Mail an die Lokalzeitung senden. Wichtig ist auch, dass Sie den Geschäftsführer der jeweiligen Marktfiliale, zu der der Parkplatz gehört, persönlich ansprechen, und ihn auf die Missstände hinweisen.
Ich kenne Fälle, in denen eine solche Publikmachung dazu geführt hat, dass erst dadurch der Supermarkt-Geschäftsführer überhaupt bemerkte, mit welchen Scharlatanen er da einen Vertrag abgeschlossen hatte. Anschließend wurde die Überlassung an den Parkplatzwächter beendet und diesem dadurch die Möglichkeit entzogen, auf diesem Parkplatz weitere Einnahmen zu erzielen. Der Supermarkt-Leitung waren zufriedene Kunden dann anscheinend doch wichtiger, als die zusätzlichen Einnahmen aus dem Pachtvertrag.
Wie kann Ihnen die Kanzlei Hollweck helfen?
Bitte überprüfen Sie zunächst, ob Ihre Angelegenheit mit Hilfe meiner für diese Fälle speziell entwickelten schriftlichen Rechtsberatung "Widerspruch gegen einen Strafzettel der privaten Parkplatzkontrolle" gelöst werden kann. Es handelt sich hierbei um eine vollständige und ausführliche Rechtsberatung zum Thema "Private Strafzettel".
Da ich seit vielen Jahren Strafzettel-Fälle als Anwalt rechtlich betreue, habe ich eine Methode entwickelt, mit deren Hilfe jeder selbst gegen unberechtigte Strafzettel von privaten Parkplatzbetreibern vorgehen kann. Diese Rechtsberatung steht Ihnen in gedruckter und in elektronischer Form als eBook zur Verfügung:
Rechtsberatung: "Widerspruch gegen private Strafzettel"
In dieser Rechtsberatung finden Sie eine Anleitung, die Schritt für Schritt aufzeigt, wie Sie Widerspruch gegen einen unberechtigt ausgestellten Strafzettel von privaten Parkplatzkontrolleuren einlegen und damit eine Bezahlung verhindern.
Weiterführende Informationen
Bitte lesen Sie auch meinen ausführlichen Online-Ratgeber rund um das Thema Strafzettel von privaten Betreiberfirmen hier auf den Internetseiten der Kanzlei Hollweck:
Online-Ratgeber: "Private Parkplatzkontrolle"
Dort finden Sie weitere rechtliche Aspekte aufgeführt, warum die Festsetzung einer Vertragsstrafe für einen angeblichen Parkverstoß unwirksam sein kann.
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Gerne können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich Ihnen helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen Ihnen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
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Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche kostenlose Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Mit wem liegen Sie im Streit?
- Was genau ist passiert? Bitte schildern Sie mir das Problem mit einigen wenigen Sätzen, die das wichtigste Geschehen zusammenfassen.
- War es für Sie deutlich erkennbar, dass Sie mit einer Vertragsstrafe der Parkplatzüberwachung rechnen müssen?
- Haben Sie schon selbst Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen?
- Falls eine Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, wie hoch ist diese?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie eine Mahnung erhalten?
- Wurde ein Inkassobüro eingeschaltet oder hat sich eine gegnerische Anwaltskanzlei bei Ihnen gemeldet?
- Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail zunächst noch keine Anhänge bei. Ich teile Ihnen nach Erhalt der Erstanfrage dann präzise mit, welche Dokumente ich von Ihnen benötige.
Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen durch diesen Blog-Artikel, durch den Online-Ratgeber auf meiner Homepage, durch meine schriftliche Rechtsberatung, oder durch eine Erstanfrage weiterhelfen kann.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin
Ihr Kommentar zur privaten Parkplatzkontrolle
Im Folgenden haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Erfahrungen mit der privaten Parkplatzkontrolle zu schildern. Wenn Sie möchten, dann schildern Sie, warum Sie eine Vertragsstrafe erhalten haben, und wie Ihr Fall letztendlich ausgegangen ist. Im Idealfall entsteht hier ein kleines Forum, das anderen Betroffenen eine erste Hilfestellung sein kann.
Bernd H. (Freitag, 24 Oktober 2014 09:55)
Wir parkten auf einem für uns nicht als privat erkennbaren Parkplatz in Zingst um im Edeka Supermarkt einzukaufen. Es waren keine Hinweisschilder vorhanden, ich kann meine Frau als Zeugin angeben. Bei Rückkehr befand sich ein Zettel einer Firma "PPC Privat Parking Control" am Fahrzeug, auf dem wegen Fehlens der Parkscheibe gefordert wird, 30,-- € auf ein Konto der PPC Deutschland zu überweisen. Nach Rückkehr nach Berlin schrieb ich an die PPC Privat Parking Control eine E-Mail mit der Bitte um Nachweis, dass der Parkplatz auf einem Privatgrundstück gelegen ist und dass die PPC tatsächlich befugt ist, den Parkplatz zu überwachen. Da wir bis heute keine Antwort erhielten, habe ich auch nichts gezahlt. Vor einigen Tagen erhielt ich ein Schreiben der Kanzlei am Deich, RA Bernd Schwarzlose, mit der Forderung, 81,51 € auf das Konto des Anwaltes zu überweisen. Durch den fehlenden Hinweis auf den gebührenpflichtigen Parkplatz denke ich, wie meine Vorrednerin Carina, dass auch in unserem Fall sowohl die Forderung von PPC falsch ist, als auch die der Kanzlei Rechtsanwalt Bernd Schwarzlose. Eine Zahlungspflicht kann nach meinem Verständnis nur dann entstehen, wenn deutlich auf die Kostenpflichtigkeit des Parkplatzes hingewiesen wird.
Anonym (Dienstag, 28 Oktober 2014 15:58)
Ich habe eine Inkassoforderung von S/F/G Forderungsmanagement für Falschparken im Parkhaus der Allianz Arena, München über 175,-- EUR erhalten habe. Auftraggeber des Inkassobüros S/F/G ist die PAC Park & Control GmbH. An besagtem Tag, der auf der Inkassomahnung angegeben ist, habe ich in dem Parkhaus geparkt, das stimmt. Warum ich eine Strafe für Falschparken – noch dazu in dieser Höhe – zahlen soll, kann ich nicht nachvollziehen.
Entweder hatte ich mein Auto unwissentlich an einer Stelle im Parkhaus abgestellt, an der das Parken nicht gestattet ist. Einen Zahlschein der Park & Control PAC GmbH habe nach ich dem Spiel an meinem Auto allerdings nicht vorgefunden. In diesem Fall habe ich aber bei der Ausfahrt in jedem Fall die Parkhausgebühr (10 Euro) beim Ausfahren mittels Arenacard entrichtet.
Oder ich habe mit dem Wagen nach der dreistündigen Parkzeit das Parkhaus verlassen ohne die Gebühr zu zahlen, da die Ausfahrtsschranke geöffnet war. Normalerweise zahlt man die Gebühr mittels der Arenacard direkt an der Schranke über einen Arenacard-Scanner. Das Geld wird dann von der Karte abgebucht. Erst wenn man die Karte an den Sensor hält, öffnet sich die Schranke. So handhabe ich das als treuer Arena-Besucher seit Jahren. Die Parkdauer betrug maximal 3 Stunden.
Ich vermute daher, dass die Forderung der Park & Control PAC GmbH bzw. des von der PAC eingesetzten Inkassobüros S/F/G daher unberechtigt ist. Ich weiß aber nicht, wie ich jetzt vorgehen soll?
Ludwig Kai (Freitag, 07 November 2014 17:15)
Ich habe einen Parkplatz benutzt, um einen von vielen vorhergehenden und auch späteren Terminen bei der dort ansässigen Arztpraxis wahrzunehmen. Ich habe an dem fraglichen Tag keine irgendwie geartete Benachrichtigung seitens der PAC Park & Control GmbH an meinem Wagen vorgefunden und bilde mir ein, dass ich an diesem Tag, so wie an allen vorherigen und späteren, ordnungsgemäß eine Parkscheibe im Wagen sichtbar hinterlegt hatte. Dass der Parkplatz neuerdings von der externen Firma Park & Control gemietet wird, ist mir erst seit einer Mahnung des Inkassobetreibers S/F/G Forderungsmanagement GmbH bewusst. Das war jahrelang nicht der Fall - mein Erstbesuch dort war bereits 2011. 53,09 EUR soll ich nun an das Inkassobüro S/F/G bezahlen, bestehend aus 30,00 EUR offener Mietkosten der Firma PAC Park & Control GmbH, und weiteren Gebühren. Ist das gerecht? Eine vorausgehende Rechnung an meinem Wagen habe nie erhalten, alleinig nur die S/F/G-Mahnung.
Joe (Sonntag, 09 November 2014 08:58)
Bin mit meinem PKW auf dem Parkplatz vom Penny Markt raufgefahren und geparkt, nach zirka 20 Minuten vom Einkauf zurück, Knolle an der Windschutzscheibe. Da die Parkuhr nicht hinter der Windschutzscheibe eingelegt wurde entstand eine Gebühr von 30,00 €. Nach Erhalt der Knolle suchte ich nach dem Schild an dem die Aufforderung stand. Nach langem suchen fand ich das Schild am Zaun vor der Einfahrt des Parkplatzes, kleingedruckt mit unendlich vielen Zeilen konnte ich erlesen dass eine Parkscheibe eingelegt werden muss und dass das Gelände Park & Control PAC GmbH gehört. Beim Ordnungsamt bezahlt man 5 € für eine vergessene Parkscheibe. Die 30 € von Park & Control finde ich überhöht!
Silke (Donnerstag, 27 November 2014 18:44)
Park & Control PAC GmbH ließ mir eine Inkasso-Erstmahnung von S/F/G Forderungsmanagement zukommen. Hierin wird mir als Vertragsverstoß die fehlende Parkscheibe vorgeworfen,
und es werden insgesamt 52,63 Euro verlangt. Von der Park & Control PAC GmbH selbst habe ich nie eine Mahnung erhalten. Muß keine Mahnung der Firma Park & Control eingegangen sein, um überhaupt In Verzug zu geraten? Der angeblich hinter der PKW-Scheibe befestigte Zahlschein befand sich nie in meinem Besitz und konnte auch von mir nicht bemerkt worden sein, da ich lediglich die Halterin des PKW bin, jedoch keine Eigentümerin und auch keine Versicherungsnehmerin. Dies ist eine andere Person, die nicht zu meinem Haushalt gehört. Ich selbst besaß noch nie einen gültigen Führerschein, und konnte somit nie gegen die AGB von Park & Control verstoßen haben. Ich wohne in einem anderen Stadtteil als sich der Standort des PKW befindet. Nutzungstermine werden und wurden mit mir niemals abgestimmt, da ich nicht die Eigentümerin bin sondern nur die Halterin des KFZ. Das Inkassobüro S/F/G sandte mir nach meinem Widerspruch ein 2. Schreiben zu und verlangte von mir die Fahrerbenennung oder um Ausgleich der Gesamtsumme von 52,62 Euro. Befinde ich mich nun derzeit in Verzug oder immer noch nicht? Ich kann wirklich nicht sagen, wer das Fahrzeug wann benutzt hat.
Martin (Freitag, 28 November 2014 14:34)
Ich erhielt einen Strafzettel von der Firma PRS Parkraum Service GmbH aus Wickede bzw. mit dem Hauptsitz in Berlin, ohne dass ich ein Verschulden erkennen kann. Ich habe ganz normal hier in Rostock auf einem Parkplatz für Behinderte geparkt und den entsprechenden Ausweis deutlich sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt. Bislang gabs damit nie Probleme. Der Parkplatz war nicht als ein privater erkennbar, vielmehr standen überall die öffentlichen blauen Schilder mit dem großen „P“ herum. Es stand nicht da, dass die Firma PRS Parkraum Service den Parkplatz bewacht. Darauf hätte man schon hingewiesen werden müssen. Ich legte gegen das Knöllchen natürlich Widerspruch ein, und erhielt anschließend die Mahnung von der Firma DelPro Inkasso, ebenfalls aus Berlin. Gegen diese Inkassomahnung von DelPro Inkasso habe ich dann auch Widerspruch eingelegt. Ich sehe es nicht ein, etwas zu bezahlen, wofür ich nichts kann. Wäre die Beschilderung ordentlich gewesen, hätte man erkennen können dass die PRS Parkraum Service GmbH hier überwacht, und hätte man mir mitgeteilt worin überhaupt mein Fehler lag, so könnte ich das nachvollziehen, aber auf diese Weise nicht!
L. (Sonntag, 07 Dezember 2014 14:12)
Ich habe eine Abmahnung wegen „Besitzstörung“ auf einem Parkplatz des Einkaufsmarktes Tengelmann erhalten. Es wird mir jetzt vorgeworfen, dort zu lange geparkt zu haben, was aber überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen kann, da ich mit Kind und in Eile war. Eine Abmahnung wegen ein paar Minuten parken und einkaufen? Was macht Tengelmann da mit seinen Kunden? Die Kanzlei Kramer Lebus Rechtsanwälte aus Bremen haben sich bei mir mit einem Schreiben gemeldet und verlangen 194,60 Euro als auch die Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ich habe das Gefühl, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht. Die Kanzlei Kramer Lebus weist nicht nach, wofür genau ich einen Strafzettel vor dem Tengelmann erhalten habe bzw. was die rechtliche oder vertragliche Grundlage ist. Die von der Kanzlei gesetzte Frist ist mit nur wenigen Tagen viel zu kurz angesetzt um angemessen reagieren zu können. Mir kommt es so vor, als ob die Kanzlei Kramer Lebus es nur darauf abzielt, dass man schnell bezahlt, ohne nachzudenken oder sich in der Verbraucherzentrale beraten lässt. Das ist für eine Rechtsanwaltskanzlei außerordentlich unseriös! Mich würde interessieren, ob noch andere hier mit der Kanzlei Kramer Lebus Erfahrungen gemacht haben, bzw. was ich von dieser Abmahnung wegen Besitzstörung halten soll.
Yvonne P. (Samstag, 13 Dezember 2014 11:57)
Ich habe in Wiesbaden Biebrich - wie vorher ca. wöchentlich - auf dem Gemeinschaftsparkplatz von DM etc. geparkt - wie immer ohne Parkuhr. An diesem Tag hatte ich ein Ticket wg. Parkverstoß am Auto. Vertragsstrafe 30 EUR- inkl. Zahlungsaufforderung innerhalb von 14 Tagen. In der Zwischenzeit muss Park & Control den Parkplatz übernommen haben. Entsprechende Hinweise an die Kunden ergingen von Park & Control jedoch nicht. Keine sichtbaren Schilder am Parkplatz!! Da ich die Forderung als viel zu hoch empfunden habe und mich geärgert habe, wollte ich das aussitzen, was sonst nicht meine Art ist. Ich wollte bis zur Zahlungsaufforderung abwarten... Diese kam von P&C nie, sondern vor ein paar Tagen direkt ein Schreiben vom Inkassobüro S/F/G Forderungsmanagement, mit weiteren - aus meiner laienhaften Sicht - völlig überzogenen Forderungen von nun 53,14 EUR!! Aber eine Rechnung direkt von Park & Control liegt mir bis heute nicht vor, insofern werde ich auch die S/F/G Forderung nicht bezahlen, sondern wie von RA Hollweck beschrieben Widerspruch einlegen. So einfach lass ich niemanden an mein schwer verdientes Geld!!
Adrian Moll (Donnerstag, 08 Januar 2015 21:00)
Ein Fahrzeug von dem ich der Halter bin, wurde am auf dem Gelände des Edeka Supermarktes an der Gaststraße in Hamburg abgestellt, es wurde nachweislich eingekauft (Quittung vorhanden/ Zeitstempel) und eine Parkverstoß-Protokoll-Zahlungsaufforderung der PPC Deutschland - Privat Parking Control Hamburg über 30.- € (inkl. 4,79 € USt.) am Fahrzeug befestigt. Dieser Zahlungsaufforderung bin ich nicht nachgekommen. Ich selber bin definitiv nicht gefahren. Von Raudszus & Partner Rechtsanwälte aus Plön habe ich nun eine Zahlungsaufforderung erhalten: Verwarngeld 40.- €, obwohl es zunächst 30.- € waren (schon hieran erkennt der aufmerksame Beobachter die Haltlosigkeit und Fehlerhaftigkeit der Mahnung) + Bearbeitungsgebühr 10.- € + Haltergebühren 5, 10 € (eine absolut unverständliche und fragwürdige Gebühr für was??) = 45,10 €. Zahlen werde ich nicht, sondern Widerspruch einlegen und keinesfalls auf diese Forderungen eingehen. Ich weiß dass nur der Fahrer zahlungspflichtig wäre, nicht aber ich als Halter! Zudem ist die Mahnung der Kanzlei Raudszus & Partner fehlerhaft...
Jan (Freitag, 09 Januar 2015 21:13)
Wie den obigen Kommentator trifft mich ebenfalls das Problem des zunächst augenscheinlich kostenfreien Parkens auf einem privaten Stellplatz in der Gasstraße in Hamburg. Ich habe mich zu diesem Zeitpunkt in Hamburg-Wilhelmsburg in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt aufgehalten. Mein Fahrzeug hatte ich in diesem Zeitraum einer Freundin geliehen, die sich aber nicht daran erinnern kann, ob sie zu dieser Zeit dort geparkt hat bzw. ob ein entsprechender Zettel an die Windschutzscheibe geklemmt war. Jetzt wendet sich PPC Private Parking Control, Hamburg, vertreten durch die RA Raudszus & Partner in Plön an mich. Daraufhin habe ich zunächst einmal die folgenden Unterlagen angefordert: Kopie der Ermächtigung des Immobilienbesitzer für die PPC Deutschland – Hamburg, Kopie der Ermächtigung des Stellplatzmieters für die PPC Deutschland, Kopie der Vollmacht der PPC Deutschland für RA und Fotos des Fahrzeuges auf dem fraglichen Stellplatz mit einer Abbildung des Umfeldes, aus der eindeutig hervorgeht, dass das Fahrzeug auf unberechtigte Weise auf einem entsprechend gekennzeichneten Parkplatz steht. Bin gespannt, was nun kommt!
Keinen Strafzettel erhalten!! (Sonntag, 11 Januar 2015 09:24)
Bei mir war es so: Ich habe auf dem Parkplatz des Klinikums in Augsburg eine halbe Stunde geparkt. Dort ist das parken nur mit Parkscheibe erlaubt und der Parkplatz wird von der Fa. Park & Control PAC in Berlin bewirtschaftet. Wie lange das Parken erlaubt ist weiß ich nicht genau doch eins steht fest ich habe nicht länger als die erlaubte Zeit da geparkt, da die erlaubte Parkzeit mit Sicherheit nicht unter einer halben Stunde liegt. Das wäre über eine Parkscheibe überhaupt nicht einstellbar, da diese nur auf halbe Stunden einstellbar ist. Da ich keine Parkscheibe dabei hatte, habe ich einen Zettel mit der Ankunftsuhrzeit hinter die Windschutzscheibe gelegt. Da ich keinen Strafzettel erhalten habe, bin ich davon ausgegangen, dass alles gut ist. Ich habe nicht die geringste Ahnung gehabt dass ich einen Strafzettel bekommen habe, bis mir eine Mahnung seitens der Fa. SFG Forderungsmanagement in Stuttgart zugestellt wurde. Ich habe vorher seitens Park & Control keinerlei Schreiben bzw. Rechnungen bekommen, erst jetzt mit dem SFG-Schreiben liegt mir die Rechnung vor. Ich bin der Ansicht, dass das nicht rechtens ist, denn Park & Control hätte mir zunächst einen Strafzettel ausstellen müssen, bevor ich eine Inkassomahnung von SFG erhalte.
Pandinusxs (Sonntag, 25 Januar 2015)
In Wiesbaden habe ich auf dem Seitenstreifen, wie viele andere Fahrzeuge geparkt. Von AGBs oder ähnlichem keine Spur (was ich aber nochmal prüfen werde).
Jetzt flattert eine Mahnung ins Haus. Vertragsstrafe 30€ + 23€ Mahngebühr an Park & Control zu entrichten. Das sind 76% der Strafe, das kann doch nicht rechtens sein.
Sebastian aus Berlin (Sonntag, 25 Januar 2015 15:05)
Bei mir lag plötzlich eine Zahlungsaufforderung unter dem Scheibenwischer. Habe nicht reagiert, da ich das ganze nicht ernst genommen hatte, denn schließlich war ich ja Lidl-Kunde. Jetzt kam eine Mahnung von der Kanzlei Rechtsanwalt Christian Kühn aus Halle an der Saale. Er vertritt die Firma WEMAX GmbH, ebenfalls aus Halle. Herr RA Christian Kühn behauptet, dass ich die Höchstparkdauer mit meinem Parken auf dem Lidl-Parkplatz in Berlin, Prenzlauer Allee 93, überschritten habe. Daher hatte die WEMAX einen Strafzettel an meinem PKW befestigt. Ich habe Herrn Kühn meinen Einkaufszettel in Kopie zugeschickt, um zu beweisen, dass ich tatsächlich bei Lidl eingekauft hatte. Außerdem habe ich geschrieben, dass ich die Parkdauer nicht überschritten habe, weil ich niemals eine Stunde bei Lidl war. Was macht man denn eine Stunde bei Lidl :-)) Die Angaben auf meinem Einkaufszettel widerlegen außerdem die Zeitangaben auf dem Strafzettel und dem Schreiben von Rechtsanwalt Kühn, so dass sich hier ein völliger Widerspruch ergibt, was bestimmt kein Gericht anerkennt. Ich hoffe, dass die Kanzlei Kühn ihre Forderung einstellt und einsieht, dass die Wemax hier falsch gehandelt hat.
Marianne (Samstag, 07 Februar 2015 10:08)
Park & Control PAC GmbH ließ mir eine Inkasso-Erstmahnung von S/F/G Forderungsmanagement zukommen. Hierin wird mir als Vertragsverstoß die fehlende Parkscheibe vorgeworfen, und es werden insgesamt 52,63 Euro verlangt. Von der Park & Control PAC GmbH selbst habe ich nie eine Mahnung erhalten! Muß keine Mahnung der Firma Park & Control eingegangen sein, um überhaupt In Verzug zu geraten (BGH 1984 und spätere Urteile des BGH)? Der angeblich hinter der PKW-Scheibe befestigte Zahlschein befand sich nie in meinem Besitz und konnte auch von mir nicht bemerkt worden sein, da ich lediglich die Halterin des PKW bin, jedoch keine Eigentümerin und auch keine Versicherungsnehmerin. Dies ist eine andere Person, die nicht zu meinem Haushalt gehört. Ich selbst besaß noch nie einen gültigen Führerschein, und konnte somit nie gegen die AGB von Park & Control verstoßen haben. Ich wohne in einem anderen Stadtteil als sich der Standort des PKW befindet. Nutzungstermine werden und wurden mit mir niemals abgestimmt, da ich nicht die Eigentümerin bin sondern nur die Halterin des KFZ. Ich habe per Fax/Sendebericht und mit Einschreiben / Rückschein der Forderung widersprochen: Ich widerspreche Ihrer Inkassomahnung vollständig und werde Ihre Forderungen nicht bezahlen. Ich habe begründet, daß ich nur Halterin des KFZ bin und keinen Führerschein besitze oder jemals besaß, und ich demzufolge nie gegen die AGB von Park & Control verstoßen habe. S/F/G sandte mir ein 2. Schreiben zu und verlangte von mir die Fahrerbenennung oder um Ausgleich der Gesamtsumme von 52,62 Euro. Befinde ich mich nun derzeit in Verzug oder immer noch nicht? Soll ich u.U. den Eigentümer benennen? Ich kann wirklich nicht sagen, wer das Fahrzeug wann benutzt hat. Falls der Eigentümer auch nicht der Fahrer gewesen sein sollte, werde ich dann als sogenannter Zustandsstörer herangezogen werden
können auf Grund des Urteils des BGH, Urt. v. 21.09.2012 - V ZR 230/11 ? Oder könnte ich mich noch auf das Urteil des AG Heidelberg, Urteil v. 16. Juni 2011 - 26 C 64/1 stützen ? Ich glaube nicht, daß ich die aufgeführten Kosten bezahlen muß, weil ich von der Firma Park & Control überhaupt keine Mahnung erhalten habe. Stattdessen wurde sofort das Inkassounternehmen S/F/G mit der Durchführung beauftragt. Die Firma S/F/G hat nun sogar noch einen Anwaltseinsatz der Kanzlei Bayh und Fingerle angedroht!
Sirius (Sonntag, 08 Februar 2015 20:06)
Die Park & Control GmbH hat mich ebenfalls angeschrieben, wie so viele hier scheinbar, in Vertretung von dem Inkassodienstleister SFG. Das strittige Fahrzeug ist auf meinen Namen zugelassen, wird aber innerhalb der Familie überwiegend von meinen beiden Töchtern und gelegentlich meiner Frau benutzt. Da ich persönlich das Fahrzeug zu keiner Zeit nutze habe ich den angeblichen Parkverstoß auch nicht begangen, ob und wer dies innerhalb meiner Familie begangen hat ist auch nicht zu ermitteln. Ich werde daher Widerspruch gegen die Mahnung von SFG einlegen und nichts bezahlen.
Mahnung von Kanzlei „Raudszus & Partner“ wegen PPC (Freitag, 13 Februar 2015 11:16)
Die Kanzlei „Raudszus & Partner“, Hamburger Straße 27, 24306 Plön, hat mich angeschrieben, in Vertretung von „PPC Deutschland – Privat Parking Control, Hamburg“. Sie fordert einen Betrag von insgesamt 45,10 Euro zur Zahlung, für einen Parkverstoß in der Hafenstraße, Zingst. Angeblich habe ich dort „in unberechtigter Weise auf dem im Eigentum der Mandantin stehenden Parkfläche geparkt“. Die Mitarbeiter von PPC Deutschland – Privat Parking Control, Hamburg hätte dann laut Schreiben der Kanzlei Rauszus eine „Verwarnungsanzeige“ an meinem Fahrzeug befestigt und mich mit dieser Verwarnung zur Zahlung von 30 Euro aufgefordert. Diese Zahlungsaufforderung sei ich laut der Kanzlei nicht gefolgt, so dass „die Mandantin gezwungen war, die Halterdaten des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsstelle anzufordern und die Hilfe der Kanzlei Raudszus in Anspruch zu nehmen“. Ich war zwar in Zingst, habe dort aber mit Sicherheit nicht auf einem privaten Parkplatz geparkt. Meine zwei Mitfahrer können exakt bezeugen, wo wir waren und geparkt haben. Außerdem habe ich nie einen Strafzettel von „PPC Deutschland – Privat Parking Control, Hamburg“ bekommen. Mir wäre das aufgefallen, wenn ein Knöllchen am Auto geklebt hätte. Wo haben die das denn angebracht. An der Wagenunterseite? Im Auspuff? Innen am Rad? Unter der Stoßstange? Behaupten kann man viel wenn der Tag lang ist. Meine zwei Begleiter haben diesen angeblichen Strafzettel ebenfalls nicht gesehen. Außerdem war nirgendwo ein Hinweisschild von PPC sichtbar. Auch hier habe weder ich eines gesehen, noch meine Begleiter. Ich werde der Forderung nun widersprechen und auffordern, mir Fotos von dem Parkplatz und der Beschilderung zuzusenden. Außerdem verlange ich von der Kanzlei „Raudszus & Partner“ einen Nachweis, wo und wann ich den Strafzettel bekommen habe, und wo er am Auto befestigt war. Vielleicht verwendet PPC aber unsichtbare Schilder und unsichtbare Strafzettel? Dann kann man die natürlich nicht sehen!
Ulli (Donnerstag, 26 Februar 2015 11:25)
Mir wird von dem privaten Parkplatzkontrolleur Park & Control, über die S/F/G Forderungsmanagement GmbH, ein Parkverstoß vorgeworfen. Eine Rechnung habe ich nie erhalten, erst durch eine Mahnung erfuhr ich überhaupt von dem Parkverstoß. Ich bin der Halter des Fahrzeuges, zu dem fraglichen Zeitpunkt aber nicht gefahren. Es kommen mehrere Familienmitglieder als „Parksünder“ in Frage, der Fahrer ist aber nach der nun verstrichenen Zeit nicht mehr von mir zu ermitteln. Ich gehe davon aus, dass in einem solchen Fall keine Zahlung zu leisten ist. Zumal ich den Strafzettel nie am Auto gesehen habe, sondern, wie gesagt die erste Konfrontation durch das Mahnschreiben von S/F/G entstand.
Parkraumbewirtschaftungsfreund (Samstag, 28 Februar 2015 11:59)
Ich trage mich mal in die lange Liste der Abgezockten ein. Ich parkte an einem Montag Abend vor dem Stadtbad Lankwitz in Berlin. Als ich wiederkam war darunter ein Fake-Knöllchen. Sieht aus wie ein echtes Knöllchen, nur, dass es von der Firma PRS Parkraum Service GmbH stammt. Die zocken also die Schwimmbadkunden ab. Es geht laut Berliner Wasserbetriebe darum, die Dauer- und Falschparker zu verscheuchen, damit die Schwimmbadkunden einen Parkplatz bekommen. Aber lustigerweise dürften es ja überwiegend Badegäste sein, die die Parkautomaten befüllen. Das Eingangsschild ist hinter einer Baumkrone versteckt und es war dunkel. Allerdings haben wir auch Winter und ich habe keine Lust auf ein Gerichtsverfahren. Ich bezahle die 15 Euro. Sobald es aber Frühjahr wird und die Blätter das Schild verdecken, regnet es hoffentlich Klagen gegen die Bäderbetriebe und diese Parkraumfirma.
Ich glaube, mit den 15 Euro bin ich noch ganz gut dran, nachdem was ich hier so alles gelesen habe...
Mich hat die FAIR PARKEN GMBH ERWISCHT :-/ (Donnerstag, 05 März 2015 21:15)
Ich habe auch schlechte Erfahrungen auf einem Parkplatz von Netto gemacht: Dort hat die „Fair Parken GmbH“ aus Düsseldorf mir einfach ein Knöllchen über 19,90 EUR an die Scheibe geheftet. Angeblich habe ich die Parkscheibe NICHT! vergessen, diese lag ganz deutlich hinter der Scheibe. Allerdings nicht auf der Fahrerseite, sondern beim Beifahrer. Vielleicht hat das den Mitarbeiter der Fair Parken GmbH zu sehr gestört? Ich war kurz im Netto, habe da eingekauft, und somit rechtmäßig auf dem Parkplatz geparkt. Auch wenn die Scheibe nicht vorschriftsmäßig (ist das so?) hinter der Fahrerscheibe lag, so kann es doch nicht sein, dass man hierfür knapp 20 Euro bezahlen muss? Zudem waren keine Schilder zu sehen, die auf diese hohen Parkkosten hinweisen. Arne.
Mahnung (Sonntag, 08 März 2015 09:15)
Bei mir war es die "Parker Louis GbR". Noch nie von denen gehört, aber Strafzettel am Auto gehabt, geschehen auf einem Parkplatz in Berlin-Pankow. Ein Schild war nicht zu entdecken, dennoch soll ich 40 Euro bezahlen. Ich habe widersprochen und um Nachweis der ordnungsgemäßen Beschilderung gebeten. Dieser kam natürlich nicht, dafür hat die Parker Louis GbR einen Rechtsanwalt Herrn Christian Kühn eingeschaltet, aus Halle. Dieser will nun 76,20 Euro, hält mir einen seitenlangen Vortrag, kann aber auch keinen Nachweis über eine ordnungsgemäße Beschilderung vorlegen. Ich habe natürlich erneut Widerspruch eingelegt und zahle das nicht.
WEMAX am Burger King Berlin (Sonntag, 08 März 2015 19:23)
Ich gehe gerne zum Burger King an der Landsberger Allee, Berlin. Seit kurzem stehen dort kleine blaue Schilder einer Firma namens "WEMAX". Man muss ab jetzt eine Parkscheibe nutzen und darf max. 1 Stunde dort parken. Bislang war der Parkplatz am Burger King ohne Parkscheibe nutzbar. Überschreitet man die Parkzeit, so werden 30 Euro Strafe angedroht, und sogar das Abschleppen! Dieser Parkplatz war aber nie überfüllt, ich habe immer gut einen Parkplatz bekommen, Dauerparker gab es dort nicht. Ich vermute, dass Burger King damit nur Geld verdienen will, was mich traurig macht. Heute saß ich draußen und habe gegessen und dabei zufällig das Schild gesehen. Es ist an der einen Einfahrt schon sehr verbeult, und an der anderen kaum beim Einfahren zu erkennen. Das ist die Haupteinfahrt, bei der man auf Fußgänger und Radfahrer beim Einfahren achten muss. WEMAX stellt aber nur ein einziges Schild dort auf, das kaum zu sehen ist, und eher kleine Schrift hat. Auf dem Parkplatz selbst war kein Schild der WEMAX, auch nicht an der Eingangstür zum Burger King. Ich finde das ist unmöglich, so darf man nicht mit Kunden umgehen. Hätte ich nicht zufällig(!) das Schild bereits beim Essen(!) gesehen, hätte ich bis jetzt nicht gewusst dass man eine Parkscheibe benötigt. Vergisst man die, und kommt vom Essen zurück, dann hat WEMAX schon mein Auto abgeschleppt? Völlig verrückt. Ich finde das echt zum weinen wie hier mit den Kunden umgegangen wird und bin echt maßlos enttäuscht!!!
Auch betroffen von der Fair Parken GmbH! (Mittwoch, 11 März 2015)
Muss leider, wie oben schon Arne, auch negatives von der Fair Parken GmbH berichten. Habe eine Mahnung bekommen, ohne einen Strafzettel gesehen zu haben. Die Fair Parken GmbH meint, ich habe auf einem von denen bewachten Platz gestanden, woran ich mich überhaupt nicht erinnern kann. Durch die Mahngebühren wurde die Gebührenforderung der Fair Parken GmbH fast verdoppelt...
Uwe (Sonntag, 15 März 2015 09:28)
Mein Auto stand auf einem Parkplatz der DB Deutsche Bahn. Scheinbar wurde das Gelände von dem Betreiber „Contipark Parkgaragengesellschaft“ aus Berlin betrieben. Die entsprechenden notwendigen großen Schilder, wie Rechtsanwalt Hollweck hier oben in seinem Blog beschreibt, habe ich nicht gesehen. Ein Knöllchen von diesem Contipark war dann am Scheibenwischer dran, ich habe 23 Euro zu bezahlen. Bin zum Eingang des Parkplatzes gefahren und habe nachgeschaut, dort war ein eher kleines verdecktes Schild zu sehen. Unmöglich, das beim Einfahren auf das Parkgelände zu realisieren. Entsprechend den Vorgaben von Rechtsanwalt Hollweck werde ich mich gegen die Forderung wehren und einen Brief an die Contipark Parkgaragengesellschaft schicken.
Franzi M. (Sonntag, 22 März 2015 14:11)
Die Fa. "Park & Control" verlangt 30 Euro von mir für das Parken ohne Parkscheibe auf einem REWE-Parkplatz in Hamburg-Niendorf. Tatsächlich habe ich keine Schilder wahrgenommen, sie erst hinterher registriert. Der Ablauf war wie folgt: Ich fuhr in Begleitung meiner Mutter auf den Parkplatz, den ich im Gegensatz zu ihr nicht kannte. Ein Mann in gelber Warnweste war in tumultartiger Auseinandersetzung mit mehreren Männern. Ich dachte, dort sei ein Unfall passiert. Jener "Westenmann" ging dann aber einen Schritt zur Seite, damit ich in eine leere Parklücke einfahren konnte. Dabei sah er mir genau ins Gesicht. Meine Mutter und ich liefen in einen direkt am Parkplatz gelegenen Imbiss (im REWE-Komplex) und kauften zwei halbe Hähnchen. Diese waren fertig, wurden nur eingetütet und nach drei Minuten waren wir wieder am Wagen, der nun besagtes Knöllchen hinterm Scheibenwischer hatte. Der Mann mit der Warnweste stand zwei Autos weiter, fotografierte seelenruhig einen Pkw, der ebenfalls einen Strafzettel erhielt. Ich stellte den Mann zur Rede und forderte eine sofortige Rücknahme, da er wusste, dass ich quasi gar nicht "geparkt" hatte. Er hatte mich doch gesehen!!! Er stellte sich stur, wollte sich nicht erinnern, wurde pampig und meinte, ich solle doch die Polizei rufen...Ich bin nicht gewillt, diese überzogene Summe für Park & Control zu zahlen. Empfinde diese Schikane - auch den vermutlich vielen anderen Betroffenen gegenüber - als riesige Schweinerei. Was soll man dazu sonst noch sagen??
PAC Park & Control - Probleme mit Mahnung (Sonntag, 22 März 2015 19:20)
Mir wird auch von der Firma Park & Control PAC GmbH, Bellevuestr. 3, 13587 Berlin vorgeworfen das Auto auf dem Aldi Parkplatz Jahn-Petersen-Strasse geparkt zu haben. Ich habe an diesen besagten Tag das Auto aber nicht gefahren, da ich zwei Autos besitze die von mehreren Fahren gefahren werden. Habe das PAC Park & Control auch so mitgeteilt. Dennoch wollten die nicht aufgeben. Auf mein Argument ist PAC gar nicht eingegangen. Eine Mahnung wurde mir dann postalisch zugestellt von der Inkassofirma S/F/G Forderungsmanagment GmbH Postfach 104227 in 70037. Diesem Inkassobetrieb habe ich das gleiche dann nochmals gesagt. Seitdem kam nichts mehr von S/F/G.
EPM Deutschland Eastrella Parkplatz Management (Freitag, 27 März 2015 09:03)
Ich habe mein Auto vor kurzem auf einem Parkplatz in Potsdam abgestellt und ging davon aus, dass dort ein kostenfreies Parken möglich sei. Ich kenne diesen Parkplatz seit vielen Jahren, und bisher war mir nicht bekannt, dass dieser kostenpflichtig sei, es gab nie Probleme. Jetzt hat mir die Eastrella UG aus Poppendorf einen Strafzettel ans Auto geheftet, unter dem Namen EPM Deutschland und Eastrella Parkplatz Management. Ich soll 25 Euro dafür bezahlen, dass ich außerhalb der Geschäftszeiten auf einem Privatgelände geparkt habe. Angeblich habe ich den Tatbestand der Besitzstörung in verbotener Eigenmacht nach § 858 BGB erfüllt. Dann hat der Eigentümer des Parkplatzes die Eastrella UG beauftragt, die Einhaltung der Regelungen zu überwachen und durchzusetzen. Da die Eastrella davon ausgeht, dass es sich bei mir nur um einen einmaligen Vorfall handele, verzichten sie zunächst auf ein Abschleppen meines Kfz durch ein Abschleppunternehmen. Vielen Dank wie nett! So steht das alles auf diesem Strafzettel. Ich konnte mich nicht daran erinnern, dass an diesem Parkplatz Schilder auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen. Habe dann genau nachgeschaut und lediglich ein einzelnes Schild kaum erkennbar gut versteckt und mit kleiner Schrift an der Einfahrt entdeckt. Das kann doch nicht sein, dass man das als Autofahrer erkennen können soll!? Werde hier Einspruch einlegen, dieses ominöse EPM Deutschland erhält von mir keinen Cent!
Die 3 Stufen-Taktik von S/F/G (Samstag, 28 März 2015 17:50)
Stufe 1: Mahnung senden mit Gerichtsurteilen, Paragraphen und der Androhung - einen teuren Anwalt einzuschalten.
Stufe 2: Fotos mit PKW und Kennzeichen und einem Papierschnipsel hinter dem Scheibenwischer zusenden, erneut mit Anwalt drohen.
Stufe 3: Druck aufbauen, den Fahrer zu benennen. Oder zu zahlen. Auf Grund von §138 ZPO ( Erklärungspflicht!!) Androhung eines Gerichtsverfahrens.
Aber ohne mich, habe erneut widersprochen und mit dem Verbraucherschutz gedroht. So, das kann ich auch....
Wie gut, dass ich diese Seite gefunden habe, 1000Dank Herr Hollweck. Werde Sie empfehlen.
reinholdNRW (Sonntag, 29 März 2015 15:12)
Am besten überall diese unverschämte Praxis kommunizieren und nicht mehr bei REWE einkaufen.
Julian J. aus München (Freitag, 17 April 2015 13:29)
Vor kurzem befand sich ein Zettel der Firma Park & Control an der Windschutzscheibe meines Autos. Demnach sollte eine Vertragsstrafe von 30 Euro für das Parken meines Fahrzeugs ohne Parkscheibe auf einem REWE-Parkplatz gezahlt werden. Ich teilte der Firma per Einschreiben mit Rückschein mit, dass ich zwar der Halter des Fahrzeugs bin, zur fraglichen Zeit aber nicht der Fahrer war. Bis auf den Rückschein des Einschreibens habe ich merkwürdigerweise keine weitere Post der Firma Park & Control erhalten!? Plötzlich erhielt ich nun eine Mahnung des Inkassounternehmens S/F/G über 52,73 Euro. Es widerstrebt mir zutiefst, die Strafe zu bezahlen, werde also in den Widerspruch gehen!
Probleme mit Eastrella Parkplatz Management (EPM) Deutschland (Freitag, 01 Mai 2015 09:19)
Ich erhielt von Eastrella Parkplatz Management (EPM) Deutschland eine Parkverstoßzahlungsaufforderung (klemmte hinter dem Scheibenwischer) über 25,- EUR, weil die Parkscheibe nicht sichtbar hinterlegt wurde. Ich muss dabei erwähnen, dass es diesen Privat-Kontrolleur noch nicht allzulange gibt; vorher war der Netto-Parkplatz noch nie parkscheibenpflichtig. Auch ist die Beschilderung mehr als mangelhaft; es ist an der einzigen Auffahrt rechts nur ein (kleiner) Hinweis auf den Privatparkplatz mit ganz kleinen Buchstaben (ca. 2-3cm groß) zu sehen und z.T. verdeckt durch das schon lange vorhandene große Netto-Öffnungszeiten-Schild. Dann sind von Eastrella Parkplatz Management EPM Deutschland noch ca. 5 Stück Schilder in Plakatform an Lampenmasten und an der Netto-Hauswand angebracht (es steht `drauf: "... bei Verstoß mind. 25,- EUR zu zahlen oder es wird abgeschleppt...", wie gesagt, man kann es nur lesen, wenn man so 1-2m davorsteht. Wer auch mit Parkscheibe länger als 1 Std. parkt, wird generell abgeschleppt. Wir waren ca. 15 min. als normale Kunden im Netto und laut Eastrella Parkplatz Management EPM Deutschland"haben somit den Tatbestand der Besitzstörung in verbotener Eigenmacht nach § 858 BGB erfüllt". Als Zeuge ist die Zahl (Nummer) 1002 angegeben, kein Name, keine Unterschrift; angeblich wurde auch durch Fotodokumentation protokolliert.
Von "fair parken" kann keine Rede sein! Eher unfair!! (Sonntag, 03 Mai 2015 11:35)
Wir haben auf dem Parkplatz des Discounters Netto unseren PKW abgestellt, besondere Hinweisschilder auf kostenpflichtiges Parken waren für mich nicht erkennbar. Eine Parkscheibe wurde unsereins nicht ausgelegt, da wir nicht davon ausgingen dass das erforderlich ist und wie gesagt keine Schilder zu sehen waren. Gegen 22:00 Uhr entdeckten wir hinter den Scheibenwischern eine Zahlungsaufforderung über 19,90 € wegen nicht Auslegung der Parkscheibe. Die Unterlagen waren durch den Regen völlig durchnässt gewesen. Der Parkplatzbetreiber ist fair Parken GmbH, Grafenberg Allee 277-287, 40237 Düsseldorf. Mich ärgern einfach die überzogenen Gebühren und ich möchte und werde das nicht bezahlen, sondern selbstverständlich in den Widerspruch gehen, komme da was wolle. Irgendwo hört es ja auf, oder? Das ist kein fair parken, sondern unfair parken!
Marc (Samstag, 09 Mai 2015 10:46)
Bei mir hat der ominöse Parkplatzbetreiber Besser Parken Süd GmbH &Co. Kg zugeschlagen. Ich parkte bereits letztes Jahr im November mit meinem PKW auf dem bewirtschafteten Parkplatz in dem Parkhaus Westarkaden in Freiburg. Ich hatte keine Parkscheibe unter die Windschutzscheibe gelegt, da ich nicht wusste, dass das dort notwendig ist, und ich auch keine entsprechenden Schilder beim Einfahren in das Parkhaus sehen konnte, und bekam dann einen Strafzettel von 40 EUR, was ich für zu hoch empfunden habe und nicht für voll genommen habe. Jetzt bekam ich im April ein Schreiben von Rechtsanwalt Christian Kühn aus Halle (Saale), wegen entstandenen Gebühren eine Mahnung von 61,50 EUR.
Rene Mertens (Dienstag, 12 Mai 2015 22:32)
Mein PKW wurde am 4. April 2015 auf dem Parkplatz des Thermal-Badehauses in Bad Neuenahr abgestellt, wobei der Halter nicht der Fahrer war, nach der Rückkehr zum Auto wurde unter dem Scheibenwischer eine Forderung über eine Vertragsstrafe in Höhe von € 29,80 von - Fair Parken GmbH, Grafenberger Allee 277-287, 40237 Düsseldorf – vorgefunden, meines Erachtens zu Unrecht aus folgenden Gründen: Der Halter war in diesem Fall nicht der Fahrer. Das angegebene Kennzeichen stimmt nicht mit meinem Kennzeichen überein. Die Parkbucht, in der das Auto geparkt wurde, war nicht mit einem Parkschild von - fair parken – markiert. Nur jede 2. Parkfläche war mit einem solchen Schild gekennzeichnet. Wie bei der Einfahrt zum Parkplatz zu erkennen war, handelt es sich um einen Parkplatz des Thermal-Badehauses Ahr Ressorts Bad Neuenahr, mit einzeln gekennzeichneten Parkbuchten von –fair parken -. Ein Hinweisschild auf einen Parkautomat, bzw. Parkgebühren fehlte. Das Hinweisschild auf die allgemeinen Vertragsbedingungen ist zwar groß, bezieht sich jedoch nur auf markierte Flächen von –fair parken- und ist im übrigen im Vorbeifahren nicht zu lesen, da viel zu lang.
Pia Thieme (Freitag, 05 Juni 2015 10:03)
Diskrimininierende Abzocke: 10 minütiger Einkauf eines Schwerbehinderten mit Begleitperson soll 30,00 Euro kosten.
Angebliche Verfehlung: Parken außerhalb der markierten Parkfläche oder im Rampenbereich.
Schwerbehinderte bekommen aufgrund ihrer Behinderungen bekanntlich Erleichterungen laut Straßenverkehrsordnung, dürfen notfalls sogar im Halteverbot parken. Bei der Firma PRS Parkraum Service GmbH aus 58739 Wickede (Ruhr) gibt es für Schwerbehinderte keine Ausnahmeregelung - kann aber niemand wissen. In diesem Fall hier wurde ein unmarkierter Parkplatz kurz in Anspruch genommen, weil die Behindertenparkplätze belegt waren. Deutliche Hinweisschilder, besonders mit Aufklärung darüber, dass Schwerbehinderte
keine Sonderrechte haben, gibt es auf dem "Privatparkplatz" in 07768 Kahla nicht.
Mareike: Park & Control (Freitag, 05 Juni 2015 10:03)
Ich habe am ganz normal wie immer auf dem Parkplatz vor unserem Fitnessstudio geparkt. Seit ca. 1/2 Jahr haben wir einen Parkausweis von diesem erhalten und seit dem liegt dieser immer sichtbar an der Windschutzscheibe. Jeden Freitag bin ich dort trainieren. Nun habe ich eine Knolle bekommen trotz des Ausweises über 30,- €. Ich habe am gleichen Tag noch bei der FA. Park & Control schriftlich widersprochen. Jedoch leider nichts von der Fa. gehört. Gestern habe ich nun eine Mahnung von einem Inkassobüro S/F/G Forderungsmanagement Stuttgart erhalten in Höhe von 52,63 €. Ich bin eigentlich nicht gewillt, dieses zu bezahlen. Wie geschrieben parke ich jeden Freitag auf dem Parkplatz und bis jetzt hat noch jeder den Ausweis gesehen. Scheinbar ist nur die Firma Park & Control auf beiden Augen blind. Oder es geht nur ums bloße Geldverdienen?
Siam (Samstag, 20 Juni 2015 12:29)
Ich liege mit Park & Control bzw. S/F/G Forderungsmanagement GmbH in Streit, wie so viele andere hier auch. Ich habe mit meinem Dienstwagen auf einem ehemals kostenlosen Parkplatz eines Supermarktes in Wiesbaden geparkt und hatte danach einen Strafzettel an meiner Windschutzscheibe. Die neue Kostenpflichtigkeit der Parkplatzbenutzung habe ich erst erkannt, als ich den Strafzettel vorgefunden habe. Zuvor konnte ich keine Schilder an der Einfahrt zum Parkplatz erkennen. Da ich den Parkplatz über Jahre hinweg kostenfrei nutzen konnte, bin ich der Meinung, PAC Park & Control hätte auf die neu eingeführte Kostenkontrolle wesentlich(!) deutlicher hinweisen müssen. Zudem hätte es eine Übergangszeit für die Autofahrer geben müssen, in der diese z.B. mit Hinweiszetteln an der Windschutzscheibe auf die neue Gebührenpflicht hingewiesen werden, al al „Lieber Parkplatzbenutzer, ab dem nächsten Monat beginnt auf diesem Parkplatz eine Gebührenpflichtigkeit bei Parkzeitüberschreitung“ o.ä. etc. Habe nun Einspruch gegen den Strafzettel von Park & Control eingelegt und warte ab was passiert, eine Zahlung werde ich hier keinesfalls leisten, auch wenn die sich querstellen.
Auch bei mir PAC... (Sonntag, 21 Juni 2015 19:57)
War zur routinemäßigen Blutabnahme am Uniklinikum Frankfurt am Main um 10:00 Uhr. Da privatversichert und jahrelanger Patient dauert dieser Vorgang ca. 10-15 min. Auch an diesem Tag dauert der "Eingriff" nicht länger, sodass ich insgesamt ca. 15 min ohne Parkausweis/ Ticket auf dem von Park & Control betriebenen Parkplatz direkt vor der Tür stand. Wegen einer Baustelle auf der einen Straßenseite waren keine Schilder der PAC lesbar, und zusätzlich war der Parkautomat "außer Betrieb". Aufnahme der Fotografie ist dank iPhone auch belegbar.
Der Betrag für den Strafzettel von Park & Control lag bei 30,50€, dann kam eine Forderung des Inkassobüros SFG 53,27€, nun eine Forderung der Kanzlei BAYH&FINGERLE über 97,46€. Ich habe natürlich Widerspruch eingelegt, unter Beifügung der Fotos von der Baustelle und den nicht lesbaren Schildern, und werde nichts bezahlen.
PePaCo - Pedagogical Parking Concept??? (Freitag, 03 Juli 2015 09:27)
Mich hat die „PePaCo Deutschland“ aus Hamburg erwischt. Mein Auto wurde wie immer auf dem Parkplatz vor dem immer gleichen Supermarkt geparkt, doch diesmal ging die Geschichte schlecht aus :-( Als ich vom Einkaufen zurück war hing ein Strafzettel von PePaCo an dem Scheibenwischer. Ich habe beim Auffahren keine Beschilderung erkennen können, ich denke, die wurden vielleicht ganz neu angebracht. Bin dann zu Fuß an die Einfahrt und dort stand tatsächlich ein – in meinen Augen – viel zu kleines Schild, das ich beim Einfahren nie erkennen konnte. Zumal man wegen der Gewohnheit eh nicht nach Schildern sucht, sondern nach freien Parkplätzen. Ich fühle mich unfair behandelt, die PePaCo hätte meiner Meinung nach einige Monate vor dem Start der Gebührenpflichtigkeit Hinweise an alle Stammparker verteilen müssen. Ich werde den Strafzettel nicht bezahlen und habe nun Widerspruch bei der PePaCo Deutschland eingelegt. Die Firma bezeichnet sich selbst als „PePaCo - Pedagogical Parking Concept“, von daher hoffe ich auf Verständnis, denn jetzt habe ich ja „gelernt“, dass ich ab nun zahlen muss :-)) Jan K.
Susanne L. (Freitag, 10 Juli 2015 17:24)
Mein Fahrzeug wurde nach einer nur 15-minütigen Überschreitung der zulässigen Parkdauer (Parkscheibe, es gibt einen unabhängigen Zeugen) von der Firma Aktiv Transport GmbH von einem Parkplatz auf deren Firmengelände abgeschleppt. Gegen Barzahlung von € 172,55 wurde das Fahrzeug eine Stunde später von mir „ausgelöst“. Hinzu kamen Taxikosten.
Nach aufmerksamem Studium der Website von RA Hollweck „Ratgeber Parkplatzkontrolle“ gehe ich aber davon aus, dass es gute Chancen gibt, die Aufwendungen wieder erstattet zu bekommen. Es darf nicht sein, dass die Aktiv Transport GmbH nach nur so kurzer Zeit abschleppt und dann auch noch völlig überzogene Gebühren dafür verlangt...
RA Christian Kühn: Parker Louis GbR Strafzettel!! (Sonntag, 19 Juli 2015 10:45)
Ich hatte mit unserem Sohn einen Arzttermin in Berlin-Pankow und dachte, wir können uns schnell auf der verwilderten Fläche an der Grabbeallee / Ecke Tschaikowskistrasse hinstellen. Wir haben in der Eile wirklich kein Schild oder Automaten gesehen, was darauf hinwies dass dieser Platz gebührenpflichtig wäre. Zumal er wie gesagt, auch nicht aussah wie ein richtiger Parkplatz.
Jedenfalls haben wir, nach ca. 45 min zurück am Auto, einen Strafzettel an der Windschutzscheibe gehabt. Dieser beinhaltete eine Zahlungsaufforderung von EUR 40,00 mit Zahlungsziel von 3 Tagen! und so haben wir die Firma „Parker Louis Gbr“ erstmal im Internet gecheckt, da uns das sehr komisch vorkam. Da man einstimmig auf diversen Seiten dazu beraten wird NICHT zu zahlen, haben wir dies vorerst nicht getan. Zumal auch bei uns der Sachverhalt der ist, dass mein Mann der Fahrzeughalter ist – und er ist nicht gefahren. Dies hat er der Parker Louis Gbr auch so mitgeteilt und er kann das auch lt. Arbeitszeitkonto seines Arbeitgebers belegen. Er hat sich jetzt zum 1. Mal dazu schriftlich geäußert.
Nun hatten wir gestern ein Schreiben von Rechtsanwalt Christian Kühn aus Halle an der Saale im Briefkasten und die Kosten belaufen sich inzwischen auf EUR 76,20! RA Christian Kühn vertritt die Parker Louis GbR Parkraumbewirtschaftung Dresden und wirft uns vor, dass wir unseren Pkw auf einem von seiner Mandantschaft bewirtschafteten Parkplatz in der Grabbeallee 56 in 13156 Berlin geparkt haben. Er ist der Meinung, dass durch die Inanspruchnahme der Parkfläche die Parkordnung anerkannt wurde. Aber welche Parkordnung meint der RA Kühn, es waren doch keine Schilder da?
Aufgrund der Mehraufwendungen müsse nun eine Schadenersatz in Höhe von 40,00 € an die Parker Louis GbR Parkraumbewirtschaftung bezahlt werden., Welcher Mehraufwand? Ich hätte mit meinem PKW verbotene Eigenmacht i.S. Von § 858 BGB begangen. Was meint der Rechtsanwalt damit? Ich habe mein Auto nur auf einer wilden Fläche geparkt! Weiter schreibt Rechtsanwalt Christian Kühn dass dies alles durch Fotos dokumentiert wurde. Aufgrund dieser verbotenen Eigenmacht müsse ich nun eine Unterlassungserklärung an seine Mandantschaft Parker Louis Gbr abgeben. Was ist das? Angeblich würde ich mich sogar im Verzug befinden, da ich laut dem Rechtsanwalt die Zahlungsfrist habe verstrichen lassen.
Ich werde diese Rechnung vom Anwalt Kühn nicht bezahlen, da sie in meinen Augen keinerlei Gerechtigkeit aufweist. Hätten da Schilder auf dem Parkplatz auf die Parkregeln hingewiesen wäre alles ok, aber so nicht. Man kann unter Eingabe der Adresse „ Grabbeallee 56 in 13156 Berlin“ bei Google Maps auch deutlich sehen, dass da überhaupt keine Beschilderung ist, man gehe dazu einfach ein „Street View“ und siehe da! Keine Schilder an der Parkplatzeinfahrt!!! Jeder kann sich davon selbst überzeugen!
Charlotte (Freitag, 24 Juli 2015 22:14)
Am Freitag vor zwei Wochen war ich in meiner Mittagspause um 13 Uhr für knapp bis keine 10 Minute in eine Aldi in Bonn Tannenbusch einkaufen. Anhand des Bons (nur Obst und Gemüse) könnte man ableiten, dass ich mich keine 10 Minuten in dem Supermarkt aufgehalten habe. Mein Auto hatte ich auf einem zu 2/3 leeren Parkplatz abgestellt und selbstverständlich hatte ich nicht auf die blauen Parkplatzregeln geachtet, die durchaus gut lesbar angebracht waren frei nach dem Motto Supermarktparkplatz ist Supermarktparkplatz. An meinem Auto habe ich den Knöllchenschreiber noch erwischt, er konnte aber angeblich das Ticket nicht mehr zurück nehmen. Er sagte mit ich könne unter einer auf dem Ticket angegebenen TelNr, natürlich kostenpflichtig anrufen. Da ich keine Lust hatte mein Geld für einen Anruf zu verschwenden, nahm ich ihn mit ins Aldi, aber auch dort wollte mit die Aldi-Mitarbeiterin ihr Telefon nicht zur Verfügung stellen. Also rief ich mit meinem Handy an, eine Dummheit. Zuerst fragte man nach meinem Namen und der Ticket-Nr, damit bin ich wohl jetzt schon mal registriert als Autonutzer. Mir wurde versichert, dass, wenn ich den Einkaufs-Bon eingescanne und zuschicke, ich von der Liste verschwinde, sprich der Vorgang gelöscht wird. Habe ich direkt von der Arbeit aus getan. die erste Email an gleichen Tag sagte mir, dass die Sache bearbeitet wird, 4 Tage später kam die Ablehnung. Ich soll jetzt 15 EUR für einen Einkauf von 6,25 Euro bezahlen!
Jochen K. (Sonntag, 16 August 2015 13:35)
Mein Ärger liegt bei der PPC Deutschland, PePaCo - Airport Center Haus C; Flughafenstr. 52a, 22335 Hamburg; www.pepaco.de
Ich war am Freitag in der Mittagspause kurz in der Apotheke, großer Parkplatz mit ALDI, EDEKA usw. und habe kein Schild bemerkt, das dies ein kostenpflichtiger Parkplatz ist. Darüber hinaus dachte ich, mit Aldi, Edeka usw. ist sicherlich kostenlos.
Nun bin ich etwas ratlos, bezahlen wegen der relativ kleinen Summe, andererseits ist die Forderung mE völlig überzogen. Soll und will ich damit meine Rechtsschutzversicherung belasten (SB), oder soll ich 10 Euro überweisen und dem Betreiber mitteilen, dass so einiges nicht ok ist (Kennzeichnung der Nutzungsregelung - ich habe keine bemerkt; überzogene Forderung)?
Max (Freitag, 25 September 2015 09:52)
Mich hat angeblich auch die PRS Parkraum Service GmbH beim Falschparken erwischt, ohne dass ich das jemals bemerkt habe. Einen Strafzettel habe ich nie erhalten, dann aber die Mahnung vom Inkassobüro DELPRO GmbH Berlin. Nach meinem ersten Widerspruch erhielt ich ein weiteres Schreiben der Firma DELPRO. Die beharren auf ein Falschparken und dass mir ein Knöllchen ans Auto geheftet wurde. Ich möchte dazu anmerken, dass weder ein Strafzettel am Scheibenwischer hinterlegt war, dies ist auch eindeutig(!) an dem beigefügten Foto sichtbar, noch ging mir per Post eine 1. oder 2. Mahnung zu, obwohl DELPRO Forderungsmanagement das behauptet. Da ich mit meinen Eltern noch in einem Haushalt lebe und vorwiegend nur an den Wochenenden zu Hause bin, leeren meine Eltern den Briefkasten. Mein Vater ist diesen Dingen sehr gewissenhaft und bestätigt diesbezüglich voll meine Angaben. Es gab also keinen Strafzettel, keine Rechnung, keine Mahnung, keine 1. oder 2. Mahnung und nun soll ich Inkassoforderungen von ca. 100 Euro ausgleichen. Natürlich erhalten die nichts von mir, ich bleibe beim Widerspruch und verweigere die Zahlung. So eine Abzocke!
Tarka (Freitag, 16 Oktober 2015 17:51)
Ich habe gegen Mittag mit einem gemieteten Pkw auf dem Parkplatz Volkradstr. 30, 10319 ohne Parkuhr geparkt, um bei KiK einzukaufen. Parkdauer ca. 10 Minuten. (1 Tag Pkw-Miete bei wg. Reparatur des eigenen Pkw)
Der Weg zum Parkplatz führt über einen um diese Zeit relativ stark frequentierten Fußgängerweg (weil: rechterhand befindet sich ein Fußgängerüberweg, links eine Bushaltestelle). Fokus der Aufmerksamkeit lag also auf den Fußgängern. Im Eingangsbereich der Parkfläche sind verschiedene Schilder. Das Schild von P&C ist definitiv nicht zu lesen (kleine Schrift).
Das Knöllchen habe ich offensichtlich mit der Rückgabe des Pkw an das Autohaus übergeben. Nun habe ich eine Mahnung/Forderung in Höhe von 52,96 Euro vom SFG Forderungsmanagement bekommen, habe aber nicht reagiert.
Dann kam BAYH&FINGERLE (Königstr. 22, 70173 Stuttgart) mit 96,55 Euro. Wird irgendwie immer mehr...werde aber auch nichts zahlen...
Hannes (Donnerstag, 05 November 2015 23:27)
Augsburg, Zentralklinikum: riesiges unterirdisches Parkhaus von Apcoa. Habe meine 85jährige Mutter nach der Augenspritze abgeholt, sie sieht dann kaum etwas. Sie hat außerdem zwei Zehen gebrochen und kann nicht weit laufen. Also habe ich mich auf einen von 4 oder 6 freien Rollstuhlparkplätzen gestellt, damit sie es nicht so weit hat: 35 Euro von Park&Control. Ich habe ja keinen "gültigen bundeseinheitlichen Schwerbehindertenausweis".
Die Parkhausmitarbeiter: "Schreiben Sie nach Berlin, wir haben damit nichts zu tun!"
Esmeralda (Dienstag, 19 Januar 2016 22:58)
Mich hat es heute erwischt durch die PRS Parkraum Service GmbH.
15,00 € soll ich zahlen, weil ich auf dem Real Parkplatz in Do.-Eving ohne Parkscheibe geparkt habe.
Tja, wenn diese Real-Filiale meint, sie müsse mit "Kundenvergrauler" zusammen arbeiten; na bitte. Dieser Laden sieht mich nie wieder. Es gibt in Do. zum Glück noch Real-Märkte ohne Halsabschneidermethoden, wo der Kunde noch Kunde ist.
Und das Hinweisschild, dass nur mit Parkscheibe der Wagen abgestellt werden darf, ist viel kleiner, als das Hinweisschild bezügl. unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Ich glaube, ich mache morgen mal Fotos (bin heute nicht auf die Idee gekommen) davon...
Durch den hier aufgefundenen Ausführungen könnte ein Widerspruch Erfolg haben...
Egrimm (Mittwoch, 27 Januar 2016 19:45)
§305 c II BGB
Ergänzung:
Als hinter der Windschutzscheibe ist jedoch nicht nur der Ort der Ablage zu verstehen, sondern auch z.B. der Fahrersitz, der Schlitz des CD-Spielers, usw.
Denn gemäß §305 c II BGB gilt im Anwendungsbereich von AGB das Prinzip der kundenfreundlichsten Auslegung. Insoweit ist bei mehreren Auslegungsmöglichkeiten diejenige zu wählen, die von den Verbrauchern bzw. Vertragspartnern am günstigsten ist.
Phil (Sonntag, 28 Februar 2016 13:09)
Die Firma Eastrella UG (Eastrella Parkplatz Management) mit Sitz Am Fasanenberg 16 in 18184 Poppendorf hat uns eine Mahnung ueber 25 Euro geschickt. Angeblich haetten wir vergessen eine Parkscheibe im Auto anzubringen. Kurios ist allerdings, dass das Auto seit Oktober nicht mehr bewegt wurde und die Hauptfahrerin des Autos leider im Dezember verstorben ist. Es scheint als haette diese Firma Daten von einem Verstoss aus dem letzten Jahr benutzt. Netter Versuch von EPM!
John R. Parker (Dienstag, 01 März 2016 18:29)
Auch ich habe zeitnah, wie Phil Post von der Firma Eastrella UG (Eastrella Parkplatz Management) mit Sitz Am Fasanenberg 16 in 18184 Poppendorf erhalten. Amtlich anmutende Schreiben dieser Firma täuschen nicht darüber hinweg, dass es sich um abstoßende Abzocke handelt.
Abgezockter (Mittwoch, 30 März 2016 19:23)
Heute in DD-Laubegast Aldi-Parkplatz ohne Parkscheibe angetroffen worden, nach nur 3 min hatte ich einen Strafzettel über 19,95 Euro an der Scheibe. Werde wohl mal in ein paar Tagen vorbeischauen ,beobachten und Faustrecht geltend machen. so geht es nicht weiter.
Joachim (Montag, 16 Mai 2016 13:59)
Abzocke ist die richtige Beschreibung.
Die Hinweisschilder sind in jedem Fall zu klein und die Schrift kann man kaum lesen. Der Text sehr umfangreich und auch nur in deutscher Sprache. Einheimische werden informiert sein und ihre Parkscheibe an die Autoscheibe legen. Man kann niemals in 1 bis 2 Sekunden den Text beim Befahren des Parkplatzes erfassen, man muss sich schon Zeit nehmen um die AGBs zu studieren. In dieser Zeit kommt natürlich der Parkwächter und klemmt das Knöllchen an die Scheibe. Die Strafe ist dann fällig. Zielgruppe: Gäste und Urlauber, vor allem ausländische Gäste. Ich musste noch nie (weltweit) irgendwo Gebühren oder eine Strafe für die Nutzung eines Supermarkt-Parkparkplatzes bezahlen. Parkautomaten und Schranken sind seriöser, aber die Parkraumüberwacher kommen bestimmt aus der Sparte der Branchenbuchabzocker. EDEKA & Co. machen Geschäfte mit Kriminellen im Nadelstreifen!! Da ist diese Art der Abzocke rentabler. Schämt euch EDEKA, REWE, Aldi und Co.
Ute (Dienstag, 17 Mai 2016 14:45)
Das ist Abzocke weil man diesen Leuten ausgeliefert ist und die irgendwo auf dem Parkplatz rumlungern und den Autofahrern auflauern um einen Parkverstoß Zettel anzubringen!
Bei mir ist es zeitlich nicht nachvollziehbar und ich bin so richtig sauer. Ich war um 11:24 in einem Supermarkt an derselben Str. an der Kasse. Laut Parkverstoß Protokoll wurde um 11:32 der Zettel ausgefüllt!
Ich kann also innerhalb von 8 Min. eine ganze Menge erledigen inkl. Parksünder sein und Besitztum stören lat. § 858 BGB. Resekt, da zieh ich vor mir selber den Hut.
Also 11:24 an der Kasse, zum Auto, einpacken, Einkaufswagen zurückbringen und losfahren. An der Ausfahrt warten bis frei ist, rote Ampel, wieder Wartezeit. Dann zum nächsten Parkplatz. Wartezeit weil Linksabbieger. Die Parkplatzeinfahrt total unübersichtlich weil komplett mit Baustellenabsperrung zugebaut. Man paßt gerade so durch. Wer sucht nach Schildern mit Parkplatzregeln wenn man jahrelang dort ohne Probleme parken konnte und man solche Parkplätze 1 - 2 x im Jahr ansteuert?? Weder Ordnungsamt noch Polizei sind zuständig. das liegt alles in privater Hand und der Autofahrer wird zum Freiwild. Wieder mal.
Sarah (Samstag, 21 Mai 2016 15:42)
Vielen Dank für die tollen Informationen. Ich bin gegen meinen Vertagsverstoss (Penny Parkplatz Hamburg Rahlstedt) alleine vorgegangen. Die Firma von der ich mein Ticket bekommen habe, hat diesen storniert. Grund: keine Beschilderung an der Einfährt. Bitte nehmt diesen Vertragsverstoss nicht einfach hin und wehrt euch. Aber bitte den Verstoss nicht einfach ignorieren, sondern Widerspruch schriftlich einlegen (habe es mit Kassenbon und Beweisfotos getan). Innerhalb einer Stunde hatte ich die schriftliche Bestätigung für die Stornierung. Viel Erfolg.
Uwe (Dienstag, 31 Mai 2016 15:40)
Ich kann nur empfehlen Diese Abzocke durch fernbleiben der Supermärkte zu boykottieren. Wenn möglich einen anderen Markt oder Geschäft anfahren!
Erst bei Umsatz bzw. Kunden Rückgang werden die Märkte reagieren.
Kerstin (Donnerstag, 18 August 2016 15:07)
Wieso kann ein privates Unternehmen überhaupt Bußgeldbescheide erteilen und Zahlungsfristen setzen? Wenn sie Forderungen geltend machen wollen müssten sie doch eigentlich gerichtlich vorgehen.
Christian F. (Donnerstag, 22 September 2016 11:38)
Lieber Hr. Hollweck,
Ihre rechtlichen Ratschlage haben in meinem Fall Früchte getragen. Wurde Betrugsopfer von der berühmt berüchtigten Parc & Control GmbH mit Sitz in Stuttgart. Es scheint immer nach der gleichen Mascdhe abzulaufen. Unzureichende Beschilderung und AGBs in Microschrift. Reagiert man nicht wird sofort die s/f/g forderungsmanagement gmbh mit dem Forderungseinzug beauftragt. Mein 3 seitiges Widerspruchsschreiben wurde lediglich durch allgemeine Textbausteine beantwortet. Auf Argumente und Schilderungen des Einzelfalls wird nicht eingegangen. Zahlt man nicht gehts weiter zur windigen Rechtsanwaltskanzlei Bayh & Fingerle, ebenfalls in Stuttgart, wahrscheinlich nur eine Bürotür weiter. Auch hier geballte Inkompetenz und notorische Weigerung zu meinem Widerspruch Stellung zu nehmen. Natürlich nicht gezahlt. Dies hatte dann zur Konsequenz, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid gegen mich erwirkt wurde, welchem ich natürlich umgehend widersprochen habe und zwar vollständig ! Das war vor ca. 6 Wochen und seit dem is Ruhe ! Ich bin gespannt ob diese Abkassierer doch noch das Wagnis einer Klage eingehen. Das würde mich ganz besonders freuen :-)
Also nicht von dubiosen Geschäftemachern, Inkasso Firmen und Rechtsanwaltskanzleien unschüchtern lassen.
Baurechtfrage? (Montag, 12 Dezember 2016 19:09)
Ist es im Sinne des Baurechts überhaupt zulässig, die Parkplätze, welche laut Stellplatzsatzung als notwendige Stellplätze zu einer Verkaufsfläche nachgewiesen werden müssen, komplett an einen Dritten - wie z.B. eine Parkraumüberwachungsfirma - zu verpachten? Sind die Stellplätze nicht mit der gewerblichen Einheit der Verkaufsfläche verbunden und stellt die Parkraumüberwachung nicht eine andere gewerbliche, vom Supermarkt dann getrennte Nutzung dar?
Susi & Strolch (Dienstag, 14 Februar 2017 15:43)
Kann ich nur bestätigen. Uns hat EPM schon 2x "erwischt", Rostock im EDEKA Neptuncenter. Nichts bezahlt, Mahnung+Inkasso denn nix mehr. Gut so
Zander (Freitag, 17 März 2017 17:40)
Diesen Abzock Firmen wie z.B. fair parken GmbH, bezahlen für die Beobachtung und ausfüllen von Strafzetteln ein Hungerlohn an Obdachlosen und anderen Hartz 4 Empfänger nur um die Bosse der Firmen im Wohlstand leben zu können.
Philipp (Freitag, 21 April 2017 15:31)
Jo, erhielt auch ein "Ticket" von fair parken - Wörter mit denen ich keine Firma sondern eher "fair use" assoziere - bei einer unzureichenden Beschilderung.
Vielen Dank Herr Hollweck für die wertvollen Hinweise auf Ihrer Webseite.
Hinweis für andere, die abgezockt werden sollen:
Photos von dem jeweiligen Parkplatz anfertigen, insbesondere von der Einfahrt und der Tür.
Widersprecht jedesmal den Forderungen und zahlt nicht. Lasst Euch nicht einschüchtern.
Notfalls geht zum Anwalt. Die Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.
Und wichtig: meidet in Zukunft das Geschäft. Beschwert Euch auch bei der Regionaldirektion über den miesen Abzockversuch. Evtl. noch Presse einschalten.
Phil (Montag, 24 April 2017 20:51)
Err, das mit der Erstberatung ist nicht ganz richtig, der Anwalt kann dafür ein Entgelt verlangen. Dieses Entgelt ist bei der Erstberatung auf max. 250 Euro gedeckelt. Sry, hatte das wohl falsch in Erinnerung.
Sascha (Donnerstag, 27 April 2017 11:32)
Das Abzockerunternehmen "Fair Parken GmbH". Deren Mitarbeiter werden absichtlich angewiesen, Parkscheiben zu übersehen, die nicht auf dem Armaturenbrett liegen. Wenn die Parkscheibe also, zur schnelleren Übersicht, an der Heckscheibe angebracht ist (weil vorwärts eingeparkt) wird ein Ticket geschrieben. Solche unfairen Praktiken müssen bestraft werden. Denn ist es armselig auf solche Art und Weise Geld verdienen zu wollen.
Ort.: Der neue Aldi in Erkner
Helmut (Donnerstag, 04 Mai 2017 21:32)
Das Pac(k) ist fleissig...
Wer in Neuwied/Rhein bei "expert klein" parken will, soll unbedingt die Parkscheibe auslegen und genau auf die 60 Minuten erlaubte Parkzeit achten. Die Kerle laufen mit 2oder 3 Mann herum wie die Geier.
Leider stehen tatsächlich mehrere große Schilder über den gesamten Platz verteilt, ich war in Eile und habs ignoriert. Andererseits hab ich jetzt für den Rest des Jahres einen Grund die 30 Euro abzuparken wenn ich in die Stadt muss. Natürlich kauf ich bei den Abzockern keine Elektronik mehr, das ist ja völlig klar.
Bernd (Freitag, 07 Juli 2017 11:37)
Gottlob ist es mir noch nicht passiert. Unabhängig von dem ausreichenden Aufstellen von deutlichen Schildern würde ich mir zunächst mal ein Foto aus Beweis dafür schicken lassen, dass ich als Fahrer das Fahrzeug dort abgestellt habe. Nur im öffentlichen Verkkehrsraum gibt es meines Wissens eine Halterverantwortlichkeit für Parkverstöße (25 €), egal wer das Fahrzeug abgestellt hat.
Wenn jemand zivilrechtlich gegen eine Person vorgeht, sollte er diese Person auch konkret benennen können.
Karl-Heinz (Freitag, 18 August 2017 09:04)
Hallo,
Die Gebrüder-Grimm-Stadt -> Hanau am Main.
Hier Treibt "Parkwatchers 365 UG (mit beschränkter Haftung)" Ihr Unwesen!
Die Erste Mahnung war 31€
Dann wurden es 45€
Heute sind es 91€.
für 2 Minuten an der Kasse in einer Apotheke Stehen.
Dirk (Sonntag, 20 August 2017 08:28)
Habe gestern den 19.08.17 auch ein Patkverstoß Bescheid hinter dem Scheibenwischer gehabt von Park & Control.
War Kunde bei Burger King in Hannover die Uhrzeit vom Parkverstoß-Zettel (Beobachtungszeit) sagt aus 11:14 – 11:24 mein Kassenbon sagt Ware bezahlt um 11:15:16min wie geht das lag der Typ schon auf der Lauer.
Ist ja auch egal ich werde wohl die Forderung in Höhe von 30€ halbieren da mir die Summe gegenüber Öffentlicher Parkverstöße überzogen scheint. So eine Abzocke
Norbert (Dienstag, 19 September 2017 12:14)
Am besten alle Normaparkplätze meiden und zu einem anderen Discounter fahren
Bert (Donnerstag, 19 Oktober 2017 14:10)
Wir hatten auch einen "Strafzettel" über EUR 19,90 für das Vergessen der Parkscheibe. Nachdem wir "fairparken" per Email den Einkaufsnachweis zur "Tatzeit" (Kassenbon bzw. Ausdruck der Bankabbuchung mit Name des Händlers; Datum, Ort und Uhrzeit) zugesandt haben, wurde die Forderung unverzüglich storniert. Das nennen wir "fair".
Rico (Donnerstag, 07 Dezember 2017 18:11)
Fair Parken. Gegen AGB verstossen? Man muss sich mit Parkuhr als legitimierter Kunde ausgeben? Es wurde eine "Knöllchen" an das Fahrzeug angebracht, mit Foto. Aber das Knöllchen war wirklich nicht am Fahrzeug. Zu den 19,90 EUR kamen 10 EUR für Halterermittlung dazu. Halterermittlung? Das Auto ist auf mich zugelassen, es war kein Mietwagen. Die Servicehotline hat humane Sprechzeiten. Oh Wunder. Call Center? Wir müssen mit Kassenbon oder ähnlichem belegen, dass wir einkaufen waren. Wo waren die Hinweisschilder "Bitte Parkuhr benutzen." Was läuft in Deutschland alles schief? �
schreier (Donnerstag, 18 Januar 2018 21:45)
Ich werde bezüglich der Firma Eastrella einige andere Register in Anwendung bringen. Da solche Firmen nie so viel Personal bezahlen können wie es nach ihren Angaben gibt werde ich den Zoll auf dieses Unternehme aufmerksam machen, so wie die IHK, die für die Einhaltung, das nur sachkundiges Personal im öffentlichen Bereichen für Ordnung und Sicherheit sorgen dürfen. Hier steht grundsätzlich der Name dieser Unternehmen gegen ihre eigene Vorgehensweise. Auch die Finanzämter werden sich freuen hier neue unentdeckte Einnahmequellen gefunden zu haben, wie schon vor vielen Jahren bei den unseriösen Internetplattformbetreibern und dessen so gut informierten Rechtsanwälten. Eines ist klar, der Besitzer des Parkplatzes, auf dem mir das passiert ist, ist Kunde bei dem Sicherheitsunternehmen, in dem ich seit vielen Jahren arbeite und ich bin regelmäßig an diesem Objekt. Also wäre mir bestimmt eine Veränderung aufgefallen. Inzwischen wurden einige Schilder aufgestellt, aber an der Einfahrt bringt diese nichts, da dieses nicht gesehen werden kann. Wie auch immer, hier ist kein Einkaufscenter, hier ist ein reines Service Center mit medizinischen und sportlichen Einrichtungen, was
schreier (Donnerstag, 18 Januar 2018 23:11)
Und noch einige Tips von mir. Ersten, wenn Ihr einen Angestellten dieser windigen Firmen auf der Strasse treffen solltet und er macht seine Kontrolle, dann fragt ihm nach seinem Firmenausweis und Personalausweis, ausserdem muß er als Mitarbeiter der besagten Firma gut erkennbar sein. Kommt er diesen euren Aufforderungen nicht nach habt ihr laut BGB das Recht ihn sofort fest zu halten und die Polizei hinsichtlich seiner Tätigkeit zu rufen. Diese nehmen dessen Personalien auf. Immer daran Denken, egal wem das Auto gehört, an den sich eine Person zu Schaffen macht und nicht erkennbar ist, das es ihm gehört, ist eine nicht erlaubte Handlung laut BGB und laut StGB eine versuchte Sachbeschädigung.
Wolfgang (Dienstag, 06 Februar 2018 18:28)
Hallo, wo sind denn die Antworten hier? OK, stell ich die Frage doppelt. Ich habe nach 30 sek. kurz im Laden ein ruck zuck ein ticket bekommen, als wäre da ein troll auf mein Dach :)) Na, jedenfalls ist mein KZ falsch notiert worden. Muss ich jetzt zahlen? Vielleicht ist das auch nur ein Trick und sie haben noch ein Foto um dich später mit Mahngebühren richtig abzuzocken.
Heidi (Dienstag, 27 Februar 2018 23:28)
Heute auf dem Parkplatz Aldi Süd,60439 Frankfurt,Olof-Palme-Strasse 7:
19,90€ für eine vergessene Parkscheibe.Fair parken GmbH.Die umstehenden Autos hatten weder den Strafzettel noch den Parkschein. Mein Auto ist eher ein älteres Modell,nein, es handelt sich nicht um einen Ferrari.
Exel (Montag, 23 April 2018 14:04)
Betrifft Park & Contol (PAC
Am 20.04.2018 am frühen Nachmittag in Eschborn auf dem ehemals freien Parkplatz des Hellwig-Baumarktes:
Mein Sohn benötigte mein Auto um dort Einkäufe zu tätigen. Als er nach weniger als einer halben Stunde dort zum Auto zurückkehrte fand er einen fast halben Meter langen Zettel mit dem Vermerk "Parkverstoß" vor. Vorwurf: Parken ohne Parkuhr (30.- €) zuzüglich Parken außerhalb der Markierung (10,-€). Es wird weiterhin gefordert die Gebühr in Höhe von 40,-€ innerhalb 10 Tagen zu bezahlen.
Teure gerichtliche Schritte behalte man sich bei Nichtzahlen vor - so der "rechtliche" Hinweis).
Da der Parkplatz nur unweit von unserem Wohnort ist haben mein Sohn und ich sich die Sache genauer angeschaut.
Der Baumarkt befindet sich zu Anfang eines Industrie - und Bankengebietes. Die Straße ist ständig lebhaft befahren. Die Einfahrt zum Parkplatz ist direkt an dieser Straße die dort stehenden Schilder nimmt man in der Kürze der Zeit (1-2 Sekunden) nicht wirklich als Hinweisschilder für einen privatbewirtschafteten Parkplatz war. Sie wirken - zunächst - wie die üblichen Werbeschilder für an- und umliegende Gewerbetreibende (Dönerbüdchen und Co.). Die Größe der Schilder und der Schriftzeichen entsprechen (so unsere kurze I-Netrechrche) nicht den rechtlichen Bedingungen. Außerdem handelt es sich um weiße Schrift auf blauen Grund, was wohl auch nicht korrekt sein dürfte. Wenn wir es richtig gelesen haben so wirden 10 bis 15 cm große schwarze Schrift auf weißen Grund gefordert...
Na wir werden sehen.... Habe vorsorglich einen guten Verkehrsrechtler kontaktiert, um den weiteren Ablauf etwas durchschaubarer zu machen und um unser Verhalten in der Sache abzustimmen... Davon ausgehend das ich als Halter angeschrieben werde (aber nicht der Fahrer war), wird die Forderung ins Leere laufen. Anders als im Verkehrsrecht gibt es im Zivilrecht (was hier zur Anwendung kommt) keine Halterhaftung.
Mein pers. Fazit: Die MA des Baumarktes sind keine Hilfe. Die waschen Ihre Hände in Unschuld... und verweisen auf die AGB des Parplatzbetreibers.
Das heißt für mich: es gibt andere gute (bessere) Baumärkte und es gibt die Weiten des WWW (AMAZON läßt grüßen). Dieser Baumarkt sieht mich in diesem Leben nicht wieder. Und getreu der "marktwirtschaftlichen-/ verprellten Käufergesetzemäßigkeit": Ein unzufriedener Kunde führt statistisch zu 7 weiteren unzufriedenen Kunden. Ich werde dieser Statistik Beine machen...
Hydrodendron (Sonntag, 17 Juni 2018 13:51)
Hallo Betroffene, ich ärgere mich nicht über diese Abzocker, ich drehe den Spieß ganz einfach um! Vor ½ Jahr wurde ich in Berlin privat abgeschleppt, mir wurde von Cessionares vorgeworfen, ich hätte auf einem angeblichen REWE-Kundenparkplatz die maximal erlaubte Parkzeit von 90 Minuten überschritten und sie forderten Geld von mir. Das mit der Parkzeit stimmte sogar, ich stand seit 2 Tagen da und ganz ehrlich... es war mir völlig egal.
Siehe Beispiel-Foto:
https://www2.pic-upload.de/img/35474293/__.jpg
Private Parkraumbewirtschaftung ist normalerweise ein betrügerisches Geschäftsmodell. Das liegt daran, dass Parkraumbewirtschafter dem Grundstückseigentümer eine kostenneutrale Parkplatzüberwachung anbieten und mit ihnen einen Rahmenvertrag darüber abschließen. Aber die unvermeidbaren Kosten für Überwachung und das Prozesskostenrisiko müssen dann zwangsläufig durch überhöhte Abschleppkosten in den Schadenersatzanspruch mit hinein geschummelt werden. Wenn man das durchschaut hat, dann kann man diese Abzocker, durch berechtigte Fragen und geforderte Nachweise, verunsichern und leicht festnageln. Auch sollte man alle im Internet auffindbaren Infos über seine Gegner sammeln und gleich genug Beweisfotos anfertigen. Meine Gegner sind:
1. Cessionares UG (Parkraumbewirtschafter, Bremen)
2. RA Kramer (Kramer, Lebus & Kollegen aus Bremen)
3. TLG (Grundstückseigentümer in Berlin)
TLG delegieren solchen Kleinkram auf andere Firmen und konzentrieren sich auf ihr Kerngeschäft Immobilien, da sind sie einfach mal effektiver. Cessionares konnte ich bei so Formulierungen wie z.B. "Nehmen Sie es sportlich", "Kavaliersdelikt", "Parkvergehen", "Gern unterstützen wir Ihre Erinnerung", "komplikationslose Erledigung" & "Der guten Ordnung halber" nicht wirklich ernst nehmen, da habe ich sie einfach mal mithilfe der Steuerfahndung Bremen aus dem Spiel gekickt, jetzt bewirtschaftet Fair Parken den Parkplatz. Mal ganz ehrlich "Der guten Ordnung halber" habe noch nie irgendwas bezahlt und ich liebe Komplikationen bei solchen Abzockern. Am Rande sei noch erwähnt, dass es weder an der Einfahrt noch in Sichtweite des Parkplatzes irgendwelche Hinweisschilder über die Parkregeln gab, deswegen habe ich dem Schadenwersatzanspruch auch ausdrücklich schriftlich widersprochen.
Und jetzt habe ich es mit dem Anwalt zu tun, und der stellt sich auch nicht sonderlich geschickt an. Jetzt soll es sich angeblich um einen Bürgersteig gehandelt haben, Parkflächen sind in einer anderen Pflasterfarbe gehalten, deswegen bedarf es keines Parkverbotsschildes. Das klingt zunächst mal plausibel, nur dumm, dass mir Cessionares ja vorher schriftlich klar bestätigt hatte, dass es sich um einen Kundenparkplatz handelte. Wenn Parkraumbewirtschafter und Grundstückseigentümer das schon durcheinander bringen, wie sollte ich das als Außenstehender richtig interpretieren? Vielleicht hätte dieser RA sich mal die Mühe machen sollen die Akte zu lesen, denn immerhin sitzt er ja offensichtlich mit Cessionares im gleichen Büro, das ist doch irgendwie absurd. :)
Tosima (Mittwoch, 04 Juli 2018 18:04)
3 Minuten geparkt, es war wirklich nicht länger, da Fußweg zum Bäcker vom PP 20 Sekunden, sofort drangekommen, Brot gekauft, zum Auto, Zettel dran. Der Aufseher hat regelrecht gelauert.
Frage: Wenn diese private Parkaufsicht, die ja dieses Geschäft aus Gewinnstreben heraus betreibt, nicht genau den Vorgang dokumentiert, daß keine Parkscheibe ausgelegt und wie lange geparkt wurde, haben die doch keine Chance, oder. Sonst kann doch JEDER alles behaupten..... beim Ordnungsamt handelt ja eine Amtsperson einer Behörde, deren Arbeit ja keine Gewinnabsicht zu Grunde liegt sondern die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung.
Also: Wenn die Parkdauer und das Nichtauslegen der Parkscheibe nicht durch Fotos belegt ist, können die alles behaupten, mithin, die Parkscheibe sei NICHT ausgelegt, obwohl sie ausgelegt war.
Drosselbart (Samstag, 07 Juli 2018 19:40)
Habe auch Ärger mit der Fa. Park & Control auf einem EDEKA Parkplatz in Oberhausen.
Mal eine Frage in den Raum gestellt: Halterermittlung bei Parkverstoß (nicht auslegen der Parkscheibe) auf einem Supermarktparkplatz, - ist das aus Sicht des Datenschutzes überhaupt erlaubt ? Schließlich ist das eine private Firma und keine städt. Behörde, die da an meine Daten will.... Und zur Mitnahme des Kassenbons ist man quasi auch genötigt, um evtl. "Falsch-Zeiten" der Parkwächter beweisen zu können.
Concetta Sgro (Samstag, 04 August 2018 14:58)
Das ist eine reine verarschung ...ich werde persönlich nicht mehr diese laden betreten...kik und tedi ich werde alle leute bescheid sagen soll plus nicht dieser parkplatz betreten...�
Anja (Mittwoch, 26 September 2018 19:09)
Hallo in die immer größer werdene Runde der angeblichen "Parksünder",
auch mich ereilte das Schicksal, dass ich im Juni 2018 ein Parkticket bekam, weil ich auf einem privaten Parkplatz stand.
An der Einfahrt steht ein Schild, es hängt ca. 3m hoch, die Zeile "Parken mit Parkschein" ist noch zu lesen, der Rest ist im Vorbeifahren nicht mehr lesbar. Soweit, so gut. Ich stellte das Auto ab, machte mich auf den Weg zum Parkscheinautomaten, der etwas weiter weg steht. Als ich zurück kam, hatte ich das "Knöllchen" schon am Scheibenwischer. Zeitdifferenz zwischen "Verstoß" und gekauftem Parkschein sage und schreibe DREI Minuten !!! Wenn das mal keine Abzocke ist.
Habe am selben Tag schriftlich Widerspruch eingelegt und Ticket und Parkschein gescannt mitgeschickt.
In der Antwort-Mail widerspricht sich die Firma selber in einigen Punkten, besteht aber seitdem auf Zahlung meinerseits.
Eine Mahnung dieser Abzocker-Firma habe ich ignoriert. Wochen später kam dann eine Inkassofirma ins Spiel, bei der ich ebenfalls Widerspruch einlegte und meinen Mailverkehr mitschickte. Den Widerspruch haben sie nicht akzeptiert und auf die Mail der Parkplatzfirma verwiesen, wo ja drin steht, dass ausreichend Schilder da wären, dass ich als Nutzer der Fläche mit den ausgehängten AGB einverstanden wäre usw., bla bla bla ...
Gestern habe ich ein zweites Mal Widerspruch eingelegt und eine Reihe von Fotos mitgeschickt, die eindeutig belegen, dass nur ein Schild (zu hoch) an der Einfahrt zum Gelände steht. Auf dem Platz selber gibt es keine weiteren Schilder dieser Art, nur die normalen blauen "P"-Schilder, die auf einen Parkplatz hinweisen.
Antwort vom Inkassobüro, Zitat: "Wir können Ihre Ausführungen nicht teilen. Die Definition von Parken auf einem privat bewirtschafteten Parkplatz ist klar geregelt.
„Wer sein Fahrzeug verlässt, parkt“. " Zitatende. Was für ein IRRSINN, wenn der Automat weiter weg steht.
Wenn ich könnte, würde ich nun verlangen, dass an JEDER Stellfläche ein Parkscheinautomat aufgestellt wird, damit man sich nicht erst vom Fahrzeug entfernen muss, um einen Parkschein zu kaufen.
Oder die privaten Plätze müssten die gesetzliche Auflage bekommen, das Gelände mit einer Schranke zu versehen, wo man einen Parkschein bei der Einfahrt bekommt und vor Ausfahrt zahlt.
Ich bin gerade am Überlegen, ob ich mit dieser Sache an die Stadt Schleswig, an die Zeitung oder gleich zum NDR gehe. Auf jeden Fall gehört diesen Abzockern das Handwerk gelegt.
Rena (Dienstag, 20 November 2018 19:12)
Guten Tag,
auch ich bekam von Park & Control ein Ticket vor einer Kindertagesklinik. Der Parkautomat war defekt, beim einwerfen des Geldes stand im Display (habe ich später auch fotografiert) Defekt, derzeit besteht keine Gebührenpflicht
trotzdem gab es ein Knöllchen über 30 Euro, weil daneben noch ein Schild hing, dass man einen anderen Automat nutzen soll. In Sichtweite gab es aber keinen, der nächste über 50m weiter um die Kurve. man konnte vorher nicht sehen, in welche Richtung man laufen musste, um überhaupt einen weiteren Automat zu finden.
Wem ist zuzumuten erst einen Automat suchen zu müssen, wenn man mit seinem Kind einen Termin in der Klinik hat. Zählt denn der Hinweis auf die Gebührenbefreiung überhaupt nicht?
Hat ein Widerspruch Sinn oder müssen wir das unverschämte Bussgeld bezahlen?
Danke schonmal!!
Brittaxxx (Samstag, 20 April 2019 19:58)
Playfair Parking
Hamburg Trelder Weg vor Kik.
30 Euro wegen falsch platzierter Parkkarte.
Da ich das nicht Ernst genommen und widersprochen haben nun Zahlungsaufforderung von 37.95.
Abzocke. Playfair ist was anderes
Hugo Boss (Sonntag, 21 April 2019 21:28)
Der größte Fehler wird sein, die Homepage von denen zu besuchen und dort einen Widerspruch einzulegen. Dann haben die nämlich den Namen. Ich würde darauf warten, dass eine Mahnung kommt. Die wird neben Mahngebühren auch die Kosten enthalten, die dafür aufgewandt worden sind, die Adresse herauszubekommen. Abschließend geht es um die Beweispflicht. Der Betreiber muss beweisen, dass der Parkende die Zahlungsaufforderung - die am Auto hängt - auch bekommen hat. Weil er das nicht beweisen kann, bleibt er schließlich auf den Kosten für das Beitreiben der Adresse hängen. Ich werde auch Post von denen bekommen. Und dann werde ich den ganz schwer auf den Zahn bezüglich des Datenschutzes fühlen. Uns stehen Auskunftsrechte zu. Und wenn wir viele Fragen stellen, müssen die sich hinreichend erklären. Das ist nämlich deren Pflicht. Damit verbrennt sich der Gewinn, den die aus der Strafe ziehen wollen.
rocky (Samstag, 25 Mai 2019 17:18)
Habe vor den Kaufland in Leipzig geparkt mit Parkkarte. Nur war die gelb weil schon ein älteres Model. Abmessung und Ausführung wie üblich Weiter nix!!! gleich 20,00 Euro. Habe nicht gedacht das es solch unbedarfte Menschen gibt.
Olaf (Freitag, 20 September 2019 15:09)
Auch NORMA in Lichtenfels macht jetzt bei Dieser Abzocke mit. Habe dort für über 100 Euro eingekauft und darf für eine vergessene Parkscheibe nochmal 30 Euro zahlen. Habe den Markt jetzt zur Rede gestellt (Antwort folgt). Ob ich da nochmal einkaufen gehe? Wohl eher nicht !
Bielefeld (Dienstag, 24 September 2019 10:34)
Haben am 18.9.2019 vor dem Penny in Prerow geparkt, ohne Parkscheibe im Pkw sichtbar zu machen. Trotz Einkauf bei Penny erhielten wir 25€ Strafzahlung . der Spion hat angeblich das Auto mehrfach (aus allen Richtungen) fotografiert. Auch den Innenraum. Dies ist m. E. Nicht zulässig, da der Spion von VKS Rostock als Zeuge auftreten kann. Es ist unzulässig , meinen Pkw fotografisch fest zu halten.Er muss außerdem gesehen haben, wie wir einkaufen gegangen sind - bei Penny. Insofern ist die Strafe weg. Verbotener Eigenmächt nicht gerechtfertigt.
Meyer (Mittwoch, 23 Oktober 2019 19:50)
Woher erhält der Parkplatzwächter die personenbezogenen Daten, wenn nicht gezahlt wird?
T
Petra (Montag, 02 Dezember 2019 03:53)
Habe am 26.11.2019 eine Mahnung bekommen weil ich am 09.10.2019 auf dem
Parkplatz Aldi/Edeka Langer Peter 27, 25524 Itzehoe um 13.31 Uhr angeblich ohne Parkscheibe gestanden habe lt. PRS Parkraum Service GmbH was ich nicht
verstehe ist das sich an meinem Pkw kein Knöllchen befand!!! Ich soll 26.60 EUR
bezahlen. Da ich dort regelmäßig am Mittwoch einkaufe, bin ich stinksauer weil ich nicht mehr nachvollziehen kann ob das wirklich stimmt, ich verlange von diesem Unternehmen jetzt einen Beweis, und werde mich mit meiner Rechtschutzversicherung in Verbindung setzten ob das überhaupt so Rechtens ist
außerdem verlangen die von mir das ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben soll, werde ich erst mal auch nicht tun.
Helmut Pauli (Freitag, 27 Dezember 2019 19:39)
Wir, mein persönliches Umfeld und ich, werden zukünftig diese kleinen Serviceparks von REWE, Aldi, Lidl und Co rigoros meiden. Werden es zukünftig wieder so machen wie früher, fahren ein Einkaufszentrum an, bezahlen lieber wieder ein oder zwei Euro fürs Parken und legen wieder mehr Vorrat von haltbaren Lebensmitteln an.
Außerdem befassen wir uns jetzt zum ersten mal ernsthaft mit dem Online-Einkauf von Konserven, Tetrapacks und anderen haltbaren Sachen. Die Shops der Abzocker werden wir auch im Netz meiden. Sie wollens ja nicht anders.
An die Adresse des Lebensmittel-Einzelhandels und der Discounter; eure Leitlinien sind nichts anderes als Phrasen!
Bine (Donnerstag, 23 Januar 2020 21:52)
Ich habe auf dem Parkplatz am Kohlrabizirkus in Leipzig angehalten,mein Auto verlassen um auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Schildzu lesen. Dies dauerte max. 3 min. Als ich mich umsah schrieb eine Mitarbeiterin der K+S Parkraumservice Agentur einen Strafzettel und behauptete sie wisse ja nicht wie lange ich dort schon stehe. Ich sagte ihr daß sie mich doch aussteigen sehen haben musste ...da hat sie nur gegrinst und gemeint ich könne mich ja unter der Nummer auf dem Strafzettel ( 30 Euro) beschweren. Sehr blöder Auftritt...
Heidi (Donnerstag, 26 März 2020 16:48)
Ich habe vorgestern eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 Euro des Parkplatzbetreibers GSG für eine max. 20minütige Parkzeit auf einem Parkplatz in Kriftel bekommen. Die Firma ist sowohl per E-Mail als auch telefonisch sehr dreist und geht auf Widerspruch bzw. Argumente nicht ein. Sie verdrehen es z. B. so, dass es mein Problem wäre, wenn ich keinen Strafzettel an der Windschutzscheibe gehabt hätte und deshalb jetzt 30 Euro zahlen müsste.
Ich habe inzwischen Kontakt zu den drei größten Händlern am Parkplatz aufgenommenen und die unseriöse Vorgehensweise geschildert.
Dagmar (Samstag, 02 Mai 2020 16:43)
Strafzettel am 02.05.2020 um 14.52 Uhr an der Windschutzscheibe vorgefunden von "fair parken GmbH", Ort: Rewe Markt Potsdamer Str 14469 Potsdam.
Lt. Kassenbeleg um 14,59 Uhr bezahlt, also war ich gerade mal 7 min bei Rewe einkaufen und soll dafür 24,90 Euro bezahlen wegen angeblich fehlender Parkscheibe. Anscheinend hat der Kontrolleur dieser Firma nicht im Auto nachgeschaut. Die sehr dünne Parkscheibe ist beim Zuschlagen der Autotür leider nach unten gefallen. Das habe ich selbst erst nach der Rückkehr bemerkt. Es hat nämlich bei meinen Ausstieg aus dem PKW sehr stark geregnet und es war windig. Anscheinend hat der Kontrolleur dieser Betrügerfirma das sofort ausgenutzt und mir sofort einen Zahlschein an die Windschutzscheibe angebracht. Den Kassenzettel sowie ein Handyfoto belegen, dass ich nach sehr kurzer Einkaufszeit zurück am Auto war und ich dafür 24,90 Euro bezahlen soll. Dem Filialleiter von Rewe werde ich eine schriftliche Information persönlich vorbeibringen, dass es hier reine Abzocke war. Und wenn ich die ganzen Kommentare lese, dann kann mir wirklich die Galle überlaufen.
Hartmann (Donnerstag, 14 Mai 2020 14:35)
Hab an der Uni auf einen K+S Parkplatz in Leipzig geparkt und habe meinen Schwerbehinderten Ausweis und die Parkuhr sichtbar in die Scheibe gelegt . Als ich nach 1 Std wieder kann hatte ich ein Knöllchen über 30,-€, weil der Schwerbehinderten Ausweis hier nicht gültig sei. Mit Verweis auf die AGB , aber in den AGB steht doch hier gilt die STVO ! Aber nur im vorderen Bereich meinte die Bearbeiterin und nicht der §46 ( Parkerleichterung für Behinderte.)
Der § 46 sagt aber ich darf in Deutschland 3 Std kostenlos parken, wenn ich Ausweis und Parkuhr in die Scheibe sichtbar lege.
Leipzig gehört doch zu Deutschland, oder?
Sohr (Dienstag, 04 August 2020 18:31)
Ich habe von der Eastrella GmbH eine Zahlungsaufforderung über 25 Euro bekommen, weil ich an einem Sonntag auf dem Parkplatz von Getr. Hofmann an der Goerzallee ohne Scheibe geparkt habe. Ich überlege zu widersprechen, da auf
den Hinweisschildern nur während der Öffnungszeiten steht, habe aber Angst, daß es teurer wird, finde es aber miese Abzocke.
Bernd (Montag, 14 September 2020 17:53)
Der BGH hat in seinem Urteil vom 18.12.2019 (Aktenzeichen: XII ZR 13/19) entschieden, dass dem Halter eine Mitwirkungspflicht obliegt und er den Fahrer zu benennen hat.
Ist hier nicht rechtlich der Bogen überspannt worden?
Wenn das Fz. nicht vom Halter bewegt wurde, hat der Halter nicht u.a. ein Aussage- und Verweigerungsrecht bei mittelbaren Familienangehörigen?
bzw. gibt es eine Unzahl an Beispielen, wovon der Halter objektiv keine Anhaltspunkte hat, wer zu das Fz. auf einem Privatparkplatz abgestellt haben könnte.
Zumal, wieso muss der Halter aktiv werden um zu beweisen, dass hier seinerseits kein Vertrag zustande gekommen ist.
Ist nicht der Anspruchsteller (also der Bewirtschafter) der Parkfläche in der Beweispflicht?
C.Steck (Mittwoch, 09 Dezember 2020 13:02)
Habe in Lübeck beim Einkaufszentrum geparkt. Da ich schon 2 Wochen zuvor mit
der "Parkplatzobrigkeit" VKS Rostock GbR zu tun hatte:Bei Takko eingekauft, geparkt auf deren Parkplatz, wurde mir die Strafgebühr auf KULANZ erlassen.
Schliesslich konnte ich ja den Bon vorweisen.
Nun zu der neuen Episode zurück: Es war schon dunkel, ich hatte die Brille schon abgesetzt und die 7(sprich 19 h) eingedreht, statt 17 h. Jetzt hätte man sagen können, ok der Fahrer hat sich vertan. Aber hat die Parkscheibe gut sichtbar ausgelegt. Nein ich soll Strafe zahlen. Erlass der Strafe nur 1x möglich.
Da vergeht einem die Lust bei Staples, Takko, Junge, Edeka, Lidl, Rossmann einkaufen zu fahren/gehen.
Dieter K. (Mittwoch, 23 Dezember 2020 16:40)
23.12.2020, Mittagszeit gegen 12:00 Uhr
Am Klinikum Jena sind privat betriebene Parkplätze am Haupteingang und ein Parkhaus für Besucher.
Parken ohne Parkschein wird gut sichtbar mit min 30 € Vertragsstrafe angegeben.
nach Abstellen meines Pkw und kurzem verlassen ca. 10 min, stellte sich heraus, daß der Besuch unseres kleinen Patienten mit Ma länger dauert, ich ging zum Automaten mit der Absicht zu bezahlen, von 30m Entfernung konnte ich erkennen,
das Knöllchen war schon da, eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 30 € plus 3 € Bearbeitungsgebühr unter dem Scheibenwischer.
Die 30 € werde ich bezahlen auch wenn die Kontrolle sicher hinter der Scheibe oder mit Fernglas meine kurze Abwesenheit ausgenutzt hat.
- es ist Corona, wir sparen am Glühwein also warum nicht 30 € zur Contipark nach Berlin überweisen.
die Bearbeitungsgebühr von 3 € sehe ich nicht ein.
bitte eine kurze Antwort.
Petra Dahms (Freitag, 15 Januar 2021 19:37)
Sehr geehrter RA Hollweck,
heute habe ich Ihren Artikel im »Berliner Kurier« zur Abzocke auf Supermarkt-Parkplätzen gelesen. Als Kommunalpolitikerin in Beiersdorf-Freudenberg beschäftige ich mich, wenn auch laienhaft, immer wieder »gern« mit dem Baurecht. Und nun frage ich Sie als Profi: Diese Parkplätze sind ja nicht aus »Gutem Willen« gebaut worden, sondern Teil einer Baugenehmigung für den Supermarkt o.ä.. In dieser Baugenehmigung ist ja wohl kaum vorgesehen, dass diese Parkplätze extra bewirtschaftet werden. Könnte es sein, dass durch diesen Umstand eine Baugenehmigung erlischt? …ich meine, ein Versuch ist es wert, und wenn auch nicht bei allen, so könnte es doch vielleicht einige wegschießen und dadurch ein Nachdenken bei den Supermarktbetreibern bewirken. Über eine Nachricht würde ich mich freuen.
Mit freundlichem Gruß
Petra Dahms aus Beiersdorf
Lambert.C. (Dienstag, 19 Januar 2021 16:45)
Arbeit einkaufen bei netto (Scotty) am 14.12.2020,habe mein Wagen geparkt genau neun Uhr Vormittag raus aus dem laden es war09:25 Uhr diese Schild habe garnicht bemerkt von der firma-epmDeutschlande
Da stand die Überraschung auf meine Windscheibe ES FEHLT dieParkscheibe
25euro?!ßß! Mus ich das zahlen?Habe mehr Mals eine email mit meine Kauf Rechnung da ist der datu drs Tages und zeit aber meine email kam immerDAMON
Michael N. (Montag, 22 Februar 2021 14:28)
Ich bin heute in die Abzock-Falle von VKS-Rostock geraten. Alle Parkplätze belegt bzw. reserviert und ich habe einen wichtigen Brief für meine Schwiegermutter (83) an die Krankenkasse. Ich halte mit meinem Auto unweit der Barmer-Eingangstür, die Geschäftsstelle wg. Corona geschlossen! der Briefkasten hängt allerdings etwa 50 Meter weiter. Als ich zurück laufe, sehe ich einen jungen Mann der mein Auto fotografiert. Das Auto ist offen, die Scheibe auf der Fahrerseite geöffnet und trotzdem behauptet der Typ, ich hätte dort geparkt! Das war Abzocke! Er hat mich gesehen und mir dann gesagt, er wüßte ja nicht, wie lang ich dort schon gestanden habe. MfG
Ingo Alfred Schreier (Dienstag, 25 Mai 2021 16:40)
Immer wieder treffe ich auf Kontrolleure, die Teils zu öffentlichen Nutzung zeitlich ohne Nachweis einer Prüfung nach § 34a tätig sind. Sie tragen keine Dienstausweise sichtbar mit sich und trotz Bewegen im Bereich des Verkehrsraum von Fahrzeugen tragen diese keine Warnwesten. Wie sind diese arbeitsrechtlich so versichert, das bei Konfrontationen mit Fahrzeughalter diese? Nach Grundsatzbestimmungen beisitzen diese keine rechtliche Erlaubnis im öffentlichen Rechtsraum tätig zu sein und das bezieht sich auf sehr viele Parkplätze, die zeitlich für Kunden unterschiedlicher privater Mieter der Mietrechtsräume, die die Nutzung des Parkplatz erlaubt ist., wie Arztpraxen, Sparkassen und andere Dienstleister. diese frage stelle ich, weil diese sehr oft in den Bereichen von private anerkannte Sicherheitsdienste tätig werden, in denen Fachpersonal arbeitet. Es handelt sich hier nicht um einen Parkplatz, der von einem Supermarkt alleine genutzt wird und auch nicht einen Einkauf Center zugeordnet werden kann, weil hier sehr viele unterschiedliche Dienstleistungen mit unterschiedliche Interessen betroffen sind. Das Supermärkte als reine Mieter von Parkräume und Plätze eigenes Personal ein setzen darf, das ist rechtlich in Ordnung und privat gemietete Parkplätz unterliegen auch der Möglichkeit einer Räumung durch Abschleppen durch den Mieter zu Kosten des Wild Parkers. Nun bin ich gespannt, wie hier der Spagat zwischen den arbeitsrechtlichen Grundlagen von Ihnen erklärt wird. Für Sicherheitsdienst Mitarbeiter mit einer IHK Prüfung nach § 34a besteht hier keine Problem.
Schmitt Josef (Freitag, 15 Oktober 2021 11:33)
Wir (4 Personen - einer davon im öffentlichen Dienst in München) waren Ende September in Mannheim für 3 Tage (2 Übernachtungen im NYX Hotel - Innenstadt) eingeladen. Vorab wurde mir auf Anfrage mitgeteilt, ich könnte zum Ausladen unseres Gepäcks bei der Ankunft am Hotel halten. Bei der Ankuft war aber vor dem Hotel selbst nichts frei - nur nochj 1 Parkplatz um´s Eck in der Straße G-4, unmittelbar am Hotel ! Um einzuchecken gingen wir ins Hotel an die Rezeption, mußten dort aber etwas warten, weil noch mehrere andere Gäste vor uns waren. Auf die Frage, wie wir den angereist seien, antwortete ich ich : mit dem Auto + wo ich den das jetzt abgesteht habe - antwortete ich : gleich um´s Eck, hier am Hotel - in der G-4 Straße. Man bot mir an, gleich hier vor dem Hotel auf deren eigenen Parkplatz parken zu können, da ich wegen einer Dachbox nicht in deren Parkkeller fahren konnte (15 cm zu hoch dafür). Man gab mir einen Zettel vom Hotel, daß ich dort auch offiziell auf deren eigenen Parkplatz stehen darf. Ich mußte aber noch ca. 10 Min. warten, bis mir das Personal vom Hotel dann diesen Platz frei machen konnte, Kette entfernen, etc. Den Zettel (DIN A-4) vom Hotel legte ich aber gleich, auf deren Ratschlag hin, vorne auf die Ablage vom Amaturenbrett - plus einen anderen, unübersehbaren gleichgroßen mit der Info : nur zum Gepäckausladen für das NYX Hotel ! Sobald der Hotelparkplatz frei war, stelle ich mein Fahrzeug dort dann zum Parken ab. Erst später bemerkte ich in einem Schlitz der Motorhaube einen kleine Zettel, daß´ich vom Amt für Sicherheit und Ordnung - Mannheim, wegen eines"Parkvergehens" in der Straße G-4 registriert wurde, weil dort angeblich ein eingeschränktes PARKverbot besteht und nur Anlieger mit Park-ausweis stehen dürfen. Für mich als Ortsfremden war dies nicht ersichtlich, weil bei der Einfahrt in diese Straße keinerlei Hinweis oder Verkehrsschild dafür existiert, das sichrbar darauf hinweist ! In anderen Straßen ja, aber nicht in der G4 !
Auch eine nachträgliche Suche nach einem solchen Verkehrszeichen erbrachte nichts ! Als Ortsfremder kann man das nicht erkennen ! Ich erhielt später per Post eine Zahlungsaufforderung wegen einer Verkehrs-Ordnungswidrigkeit und eines Parkvergehens ! Grundsätzlich : Halten ist nicht parken - es gibt sogar 2 verschiedene Verkehrszeichen dafür - und wenn, dann müssen sie so aufgestellt werden, daß man sie auch als Ortsfremder sofort erkennen kann ! Auf meine Frage bei Polizisten am Hotel, was das soll, meinten sie nur : das ist nicht von der Polizei - klar muß man am Hotel halten können muß, um sein Gepäck ausladen zu können - sie von der Polizei könnten ... möchten dazu aber nichts sagen ! Das ist eine Entscheidung und Angelegenheit des Ordnungsamtes von Mannheim. Das sagt schon ALLES ! Sowas ist pure, hinterhältige Abzocke ! In den 2 Tagen danach sah ich immer wieder - auch Hotelgäste - auch aus dem Ausland - mit dem gleichen Problem ! Was bekommen und haben die nur für einen Eindruck von uns - von Deutschland ?!! Der Bürgermeister und verantwortliche Chef in Mannheim heißt auch ... Kurz ... ! ... und Mannheim sieht mich garantiert nie wieder !!
rob roberts (Donnerstag, 31 März 2022 13:55)
falsch parken ist falsch parken ist falsch parken -punkt-
in meinem Fall Parkscheibe vergessen -dämlich-
ABER
was mich viel mehr irritiert:
Müßten die Strafzettel nicht mit Mehrwertsteuer ausgewiesen sein ?
Da es sich nicht um staatliche Gebühren handelt (die ja ohne eine solche sind) un hier ein Dienstleister ausübt sollten doch Mehrwersteuer angezeigt sein ?!?
Wenn überhaupt sehe ich da einen rechtlichen "Fuß in de Tür" die Zahlung zu Erschweren
Hartmut Dankmar (Donnerstag, 12 Mai 2022 17:31)
Erneut habe ich beim schnellen Einkauf bei Netto das sichtbare Legen der Parkscheibe vergessen. Wieder fordert die Estrella GmbH 25,00 €
" V e r w a r n u n g s g e l d ".
M.E. ist die Benutzung des rechtlichen Terminus Amtsanmaßung, da lt. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) § 56 Abs. 1
nur durch eine Verwaltungsbehörde ein "Verwarnungsgeld" bei gringfügigen
Ordnungswidrigkeiten auferlegen kann. Offenbar soll der Bürger durch die Estrella GmbH so eingeschüchtert werden.
Der Einkaufswert der Waren betrug 15,61 €, durch die 25,00 € ist der Gesamtbetrag mehr als doppelt so hoch. Da bleibt wohl nur der Boykott des Netto-Discounters.