Die B2B Web Consulting GmbH aus Dortmund versendet nach wie vor zahlreiche Rechnungen für angebliche kostenpflichtige Verträge über ihre Online-Portale profi-kochrezepte.de, meinekochidee.de und avenue-shopping.de.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die rechtlichen Schwächen eines angeblichen Vertrags mit der B2B Web Consulting GmbH auf, so dass Sie gegen eine Rechnung oder Mahnung dieser Firma erfolgreich Widerspruch einlegen können. Zudem wird Ihnen ein wirkungsvoller Musterbrief kostenlos zur Verfügung gestellt.
Widerspruch gegen die Rechnung der B2B Web Consulting GmbH
Ratgeber von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken
Immer wieder melden sich Betroffene in meiner Kanzlei, die eine Rechnung oder Mahnung der B2B Web Consulting GmbH aus Dortmund erhalten haben. Die Firma behauptet, dass durch die Anmeldung auf einem der Portale profi-kochrezepte.de, meinekochidee.de oder avenue-shopping.de ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen sei und nun bezahlt werden müsse. Die meisten meiner Mandanten waren von einer solchen Rechnung völlig überrascht, da sie überhaupt nicht nachvollziehen konnten, wann und wo ein angeblicher Vertrag mit der B2B Web Consulting GmbH für diese Portale zustande gekommen sein sollte.
Anmeldung bei der B2B Web Consulting GmbH über die Online-Portale avenue-shopping.de, meinekochidee.de oder profi-kochrezepte.de
Die B2B Web Consulting GmbH betreibt die Portale meinekochidee.de, avenue-shopping.de und profi-kochrezepte.de im Internet. Kommt man durch Zufall auf eine solche Seite, so weist zunächst nichts auf einen möglichen kostenpflichtigen Vertrag hin. Stattdessen hat der Besucher den Eindruck, dass es sich um ein kostenloses Angebot handelt. Um es nutzen zu können, müsse man sich nur kurz anmelden, wie man es von zahlreichen anderen kostenfreien Portalen im Internet gewohnt ist.
Wer käme auch auf die Idee, dass z.B. das Lesen von Kochrezepten oder günstigen Großhandelsangeboten einen kostenpflichtigen Vertrag nach sich zieht? Genau aus diesem Grund rechnet der Homepage-Besucher erst gar nicht mit einem Vertragsschluss, der eine Zahlungspflicht beinhaltet. Im Regelfall möchte man schnell zu den Angeboten gelangen und meldet sich daher kurzerhand an.
Genau diesen Umstand macht sich die B2B Web Consulting GmbH aus Dortmund zunutze: Sie stellt das Anmeldeformular deutlich in den Vordergrund, weist auf die Kostenpflicht aber nur klein und unscheinbar am Rande hin. Die meisten Nutzer der Homepage übersehen den Kostenhinweis und melden sich an. Schon hat die Vertragsfalle zugeschlagen, und die B2B Web Consulting GmbH fühlt sich berechtigt, eine Rechnung an den vermeintlichen Kunden zu schicken. In rechtlicher Hinsicht ist das nicht korrekt, denn es kommt hier überhaupt kein Vertrag zustande.
Die rechtlichen Einwendungen gegen eine Rechnung der B2B Web Consulting GmbH
Im folgenden möchte ich Ihnen aufzeigen, warum die B2B Web Consulting GmbH kein Recht besitzt, von Ihnen Zahlungen für die Nutzung der Internetseiten die Portale meinekochidee.de, avenue-shopping.de oder profi-kochrezepte.de zu verlangen:
Einwendung des fehlenden Vertragsschlusses
Wie bereits angedeutet, ist der Hinweis auf eine Kostenpflicht viel zu klein und unscheinbar auf der Homepage dargestellt. In einem solchen Fall kommt nach deutschem Recht überhaupt kein Vertrag zustande. Ein solcher ist immer nur dann möglich, wenn sowohl der Kunde als auch das Unternehmen von den selben Umständen ausgehen. Beide müssen die Absicht haben, durch ihre Willenserklärung einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen. Geht nun der Kunde davon aus, dass das Angebot der B2B Web Consulting GmbH kostenlos ist, die Firma jedoch meint, es koste Geld, so liegen Willenserklärungen vor, die sich nicht decken. Ein Vertragsschluss ist nicht möglich.
Unabhängig davon macht die B2B Web Consulting GmbH auf allen von ihr betriebenen Online-Portalen meinekochidee.de, avenue-shopping.de oder profi-kochrezepte.de darauf aufmerksam, dass die Anmeldung nur für Firmen, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe, Vereine, Behörden und selbstständige Freiberufler bestimmt ist. Melden Sie sich nun als Privatperson an, was in den meisten Fällen gegeben sein dürfte, so widerspricht Ihre Anmeldung den von der B2B Web Consulting GmbH selbst aufgestellten Anmeldebedingungen. Ein Vertrag kommt somit auch aus diesem Grund nicht zustande, da Sie nicht zu den von der GmbH angesprochenen Kunden gehören.
Anfechtung wegen Irrtums
Selbst wenn ein wirksamer Vertrag mit der B2B Web Consulting GmbH geschlossen worden wäre, so können Sie diesen wieder per Anfechtung beseitigen. Hier ist eine Anfechtung wegen Irrtums (§119 BGB) möglich, da Sie sich bei der Anmeldung im Irrtum befanden. Ihr Ziel lag darin, sich für ein Online-Portal kostenfrei anzumelden. In keinem Fall wollten Sie einen kostenpflichtigen Vertrag mit der B2B Web Consulting GmbH für die Nutzung eines ihrer Portale vereinbaren.
Anfechtung wegen Täuschung
Genauso ist in diesen Fällen eine Anfechtung wegen Täuschung (§ 123 BGB) möglich. Da die Kostenpflichtigkeit auf den Internetseiten meinekochidee.de, avenue-shopping.de und profi-kochrezepte.de nur undeutlich und klein am Rand beschrieben ist, kann von einer Täuschungsabsicht der B2B Web Consulting GmbH ausgegangen werden.
Widerruf des Vertragsabschlusses
Haben Sie sich als Privatperson angemeldet, was fast immer der Fall sein dürfte, so haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Sie können den angeblichen Vertragsschluss innerhalb von zwei Wochen ab Anmeldung widerrufen. Dabei läuft diese zweiwöchige Widerrufsfrist nur dann an, wenn Sie ordnungsgemäß und deutlich über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Eine solche rechtsgültige Belehrung wird von der B2B Web Consulting GmbH meist nicht durchgeführt, so dass sich Ihr Widerrufsrecht auf ein ganzes Jahr verlängert (§ 356 Absatz 3 Satz 2 BGB). Das Recht zum Widerruf kann nicht umgangen werden (§ 312k BGB), selbst wenn die B2B Web Consulting GmbH versucht, dieses z.B. über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGBs" bzw. "Das Kleingedruckte") auszuschließen.
Einwendung der überraschenden Klausel
Sowohl für Gewerbetreibende als auch für Privatpersonen gilt, dass die von der B2B Web Consulting GmbH verwendete Klausel bzgl. der Kostenpflichtigkeit als „überraschend“ im Sinne des § 305c BGB angesehen werden kann. Damit ist ein Vertragswiderspruch möglich, denn die Kostenpflichtigkeit wurde als überraschende Klausel kein Vertragsbestandteil. Sie werden so gestellt, als ob Sie mit der B2B Web Consulting GmbH einen kostenlosen Vertrag abgeschlossen hätten. Zahlungen müssen Sie dann weder auf eine Rechnung noch auf eine Mahnung leisten.
Außerordentliche sofortige Kündigung
Selbst wenn Sie sich bewusst und absichtlich auf einem der Portale meinekochidee.de, avenue-shopping.de oder profi-kochrezepte.de angemeldet haben, könnten Sie den Vertrag per außerordentlicher sofortiger Kündigung wieder beenden. Einschlägig ist hier die Norm des § 314 BGB, nach der eine sofortige Vertragskündigung immer dann möglich ist, wenn man das Vertrauen in den Vertragspartner verloren hat. Geht man zunächst absichtlich einen Vertrag mit der B2B Web Consulting GmbH ein, recherchiert dann aber im Netz und erfährt von den Machenschaften dieser GmbH, so kann die Kündigung ausgesprochen werden. Niemand ist dazu verpflichtet, mit einem unseriösen Unternehmen, das zahlreiche Kunden täuscht und sich evtl. sogar strafbar macht, weiterhin zusammenzuarbeiten.
Einwendung des Wuchers und der Sittenwidrigkeit
Schließlich besteht die Möglichkeit, dass ein Fall von Wucher und Sittenwidrigkeit nach §138 Absatz 1 und 2 BGB vorliegt. Da es zahlreiche kostenlose Portale im Netz gibt, die z.B. Kochrezepte oder Großhandelsangebote vorweisen, kommt bei einem angeblichen Vertrag mit der B2B Web Consulting GmbH immer auch der Gedanke des Wuchers und der Sittenwidrigkeit ins Spiel. Verlangt ein Unternehmen einen völlig überhöhten Preis für eine auf anderen Portalen meist kostenlos angebotene Dienstleistung, so kann die Einwendung des Wuchers und der Sittenwidrigkeit ausgesprochen werden. Das gilt vor allem dann, wenn eine besondere Situation, wie hier die der Vertragsfalle bzw. Abofalle, ausgenutzt wird.
Das konkrete Vorgehen gegen eine Rechnung der B2B Web Consulting GmbH
Sollten Sie eine Rechnung oder Mahnung der B2B Web Consulting GmbH erhalten haben, so können Sie dieser mit einem schriftlichen Widerspruch erfolgreich widersprechen. Nutzen Sie den unten aufgeführten kostenlosen Musterbrief und schicken diesen per Einschreiben mit Rückschein an die B2B Web Consulting GmbH. Zudem empfehle ich die Versendung vorab per Fax und als PDF per E-Mail, damit Sie sicher gehen können, dass Ihr Widerspruch auch tatsächlich bei der B2B Web Consulting GmbH angekommen ist. Bitte bewahren Sie sowohl Ihr Schreiben als auch den Rückschein des Einschreibens bzw. den Sendebericht vom Fax gut auf, damit Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Widerspruch nachweisen können.
Musterbrief gegen eine Rechnung aus der B2B Web Consulting GmbH
Gerne können Sie den folgenden Musterbrief verwenden, um einer Rechnung oder Mahnung der B2B Web Consulting GmbH aus Dortmund zu widersprechen:
Absender:
(Vorname, Name)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
An die
B2B Web Consulting GmbH
Ruhrallee 9
44139 Dortmund
Per Einschreiben mit Rückschein
Vorab per Fax an: 0231 – 98 69 40 36
Vorab als PDF per E-Mail an: info@b2b-web-consulting.de
Kundennummer: (Ihre Kundennummer)
Rechnungsnummer: (Rechnungsnummer) vom (Datum) über (Betrag)
Betreff: Widerspruch gegen Ihre Forderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir die oben benannte Rechnung zukommen lassen. Diese ist unberechtigt, ich werde sie nicht bezahlen. Ich bestreite, dass zwischen Ihnen und mir ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.
(An dieser Stelle schildern Sie nun bitte so ausführlich wie möglich, wie Sie auf das Angebot der B2B Web Consulting GmbH gekommen sind, warum die Kostenpflichtigkeit nicht erkennbar war, warum Sie sich getäuscht fühlen etc.)
Hiermit erkläre ich Ihnen den Widerruf meiner vermeintlichen Willenserklärung gem. §355 BGB, und fechte den Vertrag wegen Irrtums und Täuschung an, §§ 119, 123 BGB. Rein vorsorglich erkläre ich Ihnen die sofortige außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB, hilfsweise die ordentliche Kündigung.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass aufgrund des Missverhältnisses zwischen Leistung und Kosten ein Fall von Wucher und Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB gegeben ist, der den Vertrag ohnehin zunichte macht.
Darüber hinaus mache ich die Einwendung der überraschenden Klausel nach AGB-Recht geltend, § 305c BGB, denn der von Ihnen behauptete Vertragspreis befand sich nicht sichtbar bzw. kaum erkennbar am Rand in kleiner Schrift auf den Seiten Ihres Portals. Rein vorsorglich erkläre ich die Einrede der Verjährung und die Einrede der Nichtleistung.
Ich bitte Sie um Stornierung Ihrer Forderungen. Bitte geben Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens eine schriftliche Bestätigung, dass Sie keine weiteren Forderungen mehr an mich stellen.
Mit freundlichen Grüßen
(Ihre Unterschrift)
(Ort, Datum)
Weitere Informationen zum Thema Vertragsfalle & Abofalle
Bitte lesen Sie auch meinen ausführlichen Online-Ratgeber rund um das Thema Vertragsfallen und Abofallen:
Online-Ratgeber: "Die Vertragsfalle"
Dieser Ratgeber befasst sich nicht nur speziell mit der Internet-Vertragsfalle wie bei der B2B Web Consulting GmbH, sondern behandelt das Thema Vertragsfalle & Abofalle allgemein und sehr ausführlich.
Eine Anleitung zum Vorgehen gegen unberechtigte Forderungen, Rechnungen oder Mahnungen finden Sie in meinem Online-Ratgeber zum Thema „Widerspruch gegen eine falsche Rechnung“
Online-Ratgeber: „Widerspruch gegen eine falsche Rechnung“
In diesem Ratgeber schildere ich Ihnen die genaue Vorgehensweise gegen unberechtigte Forderungen, Rechnungen und Mahnungen, inkl. der jeweils passenden Musterbriefe. Sie können diesen Ratgeber
nutzen, um Ihren Widerspruch gegen die Rechnung oder Mahnung der B2B Web Consulting GmbH zu formulieren.
Kostenlose Erstanfrage
Haben Sie ein Problem im Bereich Vertragsfalle oder Branchenbuchabzocke, nicht nur mit der B2B Web Consulting GmbH, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen
lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur
Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Mit welchem Unternehmen liegen Sie in Streit und seit wann?
- Wie genau sind Sie in die Vertragsfalle geraten?
- Welche Forderung wird nun gegen Sie geltend gemacht?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie eine Mahnung erhalten?
- Wurde ein Inkassobüro eingeschaltet?
- Liegt gegen Sie bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid vor?
Nach Erhalt Ihrer Nachricht setze ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung und erläutere Ihnen die weitere Vorgehensweise. Die Erstanfrage ist kostenlos.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin