Einer meiner Mandanten entdeckte eine Lastschrift von „Megatipp Emergency Call Services“ auf seinen Kontoauszügen. Meinem Mandanten war ein Vertrag mit Megatipp Emergency Call Services jedoch unbekannt. Was kann er nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Findet sich eine Abbuchung einer unbekannten Firma auf dem Kontoauszug und kann man sich nicht an einen Vertrag mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit einer SEPA-Lastschrift der Firma „Megatipp Emergency Call Services“ aus der Türkei ereignet hat.
Megatipp Emergency Call Services bucht unerwartet einen Betrag in Höhe von 89,90 Euro per Lastschrift vom Konto ab
Einer meiner Mandanten kontrollierte wie jeden Tag sein Bankkonto und entdeckte dabei plötzlich eine Abbuchung in Höhe von 89,90 Euro durch eine Firma mit dem Namen „Megatipp Emergency Call Services“. Dazu stand noch eine Kundennummer im Verwendungszweck sowie der Text „anfragen.vorsorge-karte.com“ und eine Telefonnummer mit Stuttgarter Vorwahl. Die Lastschrift ging an eine IBAN, die einer Bank auf Malta zugeordnet war.
Mein Mandant konnte sich diese Lastschrift nicht erklären, da ihm kein Vertrag mit „Megatipp Emergency Call Services“ bekannt war, der Grundlage für eine solche SEPA-Lastschrift sein könnte. Er hatte den Namen dieser Firma noch nie gehört, und auch die Homepage „vorsorge-karte.com“ war ihm unbekannt.
Ruft man die im Buchungstext angegebene Internetseite auf, so ist dort die Leistungsbeschreibung der Firma wie folgt zu lesen:
„Die Vorsorge-Karte ist eine kleine, brieftaschengroße Karte, die wichtige Informationen über die Gesundheit und Notfallkontakte einer Person enthält. Die Karten werden in der Regel von Personen getragen, die an Erkrankungen leiden, die eine medizinische Notfallversorgung erfordern könnten, wie z. B. Allergien, chronische Krankheiten oder andere medizinische Zustände, die dem medizinischen Notfallpersonal bekannt sein sollten.“
Als Betreiberin der Homepage „vorsorge-karte.com“ wird die MegaTipp Ltd. mit einer deutschen Adresse in der Holderäckerstraße 8 in 70499 Stuttgart angegeben, als auch mit einer Anschrift in Izmir in der Türkei.
Da meinem Mandanten die Firma als auch deren Vorsorge-Karte vollständig unbekannt war veranlasste er eine Rückbuchung der Lastschrift direkt über seine Bank.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wurde eine Abbuchung per Lastschrift von Ihrem Bankkonto vorgenommen, haben Sie ein Begrüßungsschreiben, eine Rechnung oder Mahnung von der Firma Megatipp Emergency Call Services erhalten, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte dieser Forderung zunächst widersprochen werden.
Durch den Widerspruch wird Megatipp Emergency Call Services mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Megatipp Emergency Call Services hat dann die Möglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu überprüfen.
Ein solcher Widerspruch ist wichtig, da nur dadurch Megatipp Emergency Call Services Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit der Forderung einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, so wie hier Megatipp Emergency Call Services in der Türkei, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Gegenseite. Die E-Mail-Adresse finden Sie auf den Internetseiten der Firma.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Rückbuchung einer Banklastschrift: Hat Megatipp Emergency Call Services bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, wie in diesem Fall geschildert, so können Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank veranlassen. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind. Abbuchungen von einem Bankkonto sollten nur dann erfolgen, wenn beide Seiten (Sie und die Firma) den Vertrag gebilligt haben und Sie keine rechtlichen Einwendungen gegen den Vertrag erhoben haben.
Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. In bestimmten Fällen kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate zurück in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Durch die Abbuchung geht Megatipp Emergency Call Services davon aus, dass eine vertragliche Grundlage besteht. Dieser Vertrag sollte daher zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann Megatipp Emergency Call Services dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit Megatipp Emergency Call Services handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag mit Megatipp Emergency Call Services durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Erklärung der Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der anscheinend ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung vorsorglich ausgesprochen werden kann. Sie können in Ihrem Schreiben aber in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung zum Laufzeitende“ erklären. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag in irgend einer Ihnen derzeit noch unbekannten Form abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung zum regulären Laufzeitende erklärt.
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der Firma Megatipp Emergency Call Services
Haben Sie ein Begrüßungsschreiben, eine Rechnung oder eine Mahnung von Megatipp Emergency Call Services erhalten, oder wurde eine Bankabbuchung von Ihrem Konto durch Megatipp Emergency Call Services oder einen Zahlungsdienstleister wie z.B. die Micropayment AG, die Novalnet AG oder die Firma Liberty Technical Solutions ("libertytechnicalsolutions.com") vorgenommen, die Sie sich nicht erklären können, oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir den Abbuchungstext von Megatipp Emergency Call Services, das Begrüßungsschreiben oder eine Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung von Megatipp Emergency Call Services zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht Megatipp Emergency Call Services gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit Megatipp Emergency Call Services bekannt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Wurde diese Abbuchung durch einen Zahlungsdienstleister durchgeführt?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.