Einer meiner Mandanten sah eine Abbuchung der „Micropayment AG“ in Höhe von 69,95 Euro auf seinem Kontoauszug. Meinem Mandanten war ein Vertrag, der dieser Abbuchung zugrunde liegen könnte, jedoch unbekannt. Was kann er nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Findet sich die Abbuchung einer unbekannten Firma auf dem Kontoauszug, und kann man sich nicht an einen Vertrag erinnern, der Grundlage dieser Lastschrift sein könnte, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Firma Micropayment AG aus Berlin ereignet hat.
Die Micropayment AG bucht 69,95 Euro vom Konto ab, ohne dass die vertragliche Grundlage für diese Lastschrift bekannt ist
Einer meiner Mandanten überprüfte seine Kontoauszüge und stieß dabei plötzlich auf eine Abbuchung einer Firma mit dem Namen „Micropayment AG“, welche einen Betrag in Höhe von 69,95 Euro per SEPA-Lastschrift eingezogen hatte.
Im Text der Abbuchung stand unter anderem „Notfall-Card“, sowie eine Nummer und die Bezeichnung „Giga Aktion“. Mein Mandant konnte sich diese Lastschrift nicht erklären, denn er kannte weder einen Vertrag, der Grundlage für diese Abbuchung sein könnte, noch die Bezeichnung Notfall-Card oder Giga-Aktion.
Was kann mein Mandant nun tun? Wie kann man vorgehen, wenn sich plötzlich eine unbekannte SEPA-Lastschrift auf dem Kontoauszug findet?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Auf der Titelseite ihrer Homepage beschreibt die Micropayment AG ihre Dienstleistung wie folgt: „Online Zahlungsabwicklung für Ihr Business. Optimieren Sie Ihre Zahlungsabläufe mit Micropayment und sparen dadurch Zeit und Geld. Bei Micropayment erhalten Sie fertige Online Zahlungslösungen für Ihre individuellen Anforderungen.“
Es handelt sich bei der Micropayment AG somit um einen Dienstleister im Bereich Zahlungsabläufe. Das heißt, die Micropayment AG kann für eine Vielzahl von anderen Unternehmen im Bereich Zahlungsdienstleistungen tätig sein. Daher besteht in der Regel kein Vertrag zwischen Ihnen und der Micropayment AG, sondern mit einem anderen Unternehmen. Da Ihnen dieses zum jetzigen Zeitpunkt aber noch unbekannt ist, da Ihnen nur der Abbuchungstext auf Ihrem Kontoauszug vorliegt, ist die Micropayment AG Ihr erster Ansprechpartner.
Wurde daher eine Abbuchung per Lastschrift von Ihrem Konto durch die Micropayment AG vorgenommen, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte dieser Forderung zunächst gegenüber der Micropayment AG widersprochen werden.
Durch den Widerspruch wird der Micropayment AG mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Die Micropayment AG hat dann die Möglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang in Zusammenarbeit mit ihrer Auftraggeberschaft zu überprüfen.
Ein solcher Widerspruch ist wichtig, da nur dadurch die Micropayment AG Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit dem Bankeinzug einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat.
Da die Micropayment AG ein Zahlungsdienstleister ist, bearbeitet die Firma die Bankgeschäfte für eine andere Firma als Dienstleister. Es liegt daher mit großer Wahrscheinlichkeit kein Vertrag direkt mit der Micropayment AG vor, sondern mit einem anderen Unternehmen, für das die Micropayment AG nur als Dienstleister tätig ist.
Die Micropayment AG hat aufgrund Ihres Widerspruchs daher die Möglichkeit, Rücksprache mit ihrem Auftraggeber zu halten und den Vorgang aufzuklären. Der Auftraggeber der Micropayment AG kann sich dann mit Ihnen direkt in Verbindung setzen und den Vertrag, als auch die Leistung nachweisen.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Rückbuchung einer Banklastschrift: Hat die Micropayment AG bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, die Sie sich nicht erklären können, wie in diesem Fall geschildert, so können Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank veranlassen. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind. Abbuchungen von einem Bankkonto sollten nur dann erfolgen, wenn beide Seiten (Sie und die Firma) den Vertrag gebilligt haben und Sie keine rechtlichen Einwendungen gegen den Vertrag erhoben haben.
Sie können eine solche Rückbuchung gefahrlos vornehmen, da Sie gleichzeitig einen schriftlichen Widerspruch an die Micropayment AG richten. Die Firma erfährt daher unmittelbar im Zusammenhang mit der Rückbuchung, warum Sie die Rückbuchung vorgenommen haben und warum Sie der Forderung widersprechen.
Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. In bestimmten Fällen kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate zurück in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Bucht die Micropayment AG bestimmte Beträge von Ihrem Konto ab, liegt Ihnen hierzu aber bislang noch kein Vertragsnachweis vor, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Micropayment AG in Ihrem Widerspruchsschreiben dazu aufgefordert werden, den Vertrag nach Rücksprache mit ihrer Auftraggeberschaft zu beweisen, der Grundlage der SEPA-Lastschriften ist.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, der Grundlage der Abbuchungen der Micropayment AG ist, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen.
Der Widerruf kann in solchen Fällen an die Micropayment AG erklärt werden, da diese derzeit Ihr einziger Ansprechpartner ist. Die Micropayment AG hat dann die Möglichkeit, Ihre Willenserklärung an den eigentlichen Vertragspartner weiterzureichen. Dieser kann sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag, der den Abbuchungen der Micropayment AG zugrunde liegt, durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt anscheinend ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Die Anfechtung kann in solchen Fällen an die Micropayment AG erklärt werden, da diese derzeit Ihr einziger Ansprechpartner ist. Die Micropayment AG hat dann die Möglichkeit, Ihre Willenserklärung an den eigentlichen Vertragspartner weiterzureichen.
Erklärung der Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der anscheinend ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung vorsorglich ausgesprochen werden kann. Sie können in Ihrem Schreiben aber in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung zum Laufzeitende“ erklären.
Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag in irgend einer Ihnen derzeit noch unbekannten Form abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung zum regulären Laufzeitende erklärt.
Auch hier ist Ihr Ansprechpartner die Micropayment AG, da Sie den eigentlichen Vertragspartner noch nicht kennen.
Kostenlose Erstanfrage zu Abbuchungen der Micropayment AG
Wurde eine Kontoabbuchung von der Micropayment AG veranlasst, die Sie sich nicht erklären können, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Kontoabbuchungen und unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
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Gerne können Sie mir den Abbuchungstext der Micropayment AG zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
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Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Abbuchungen nimmt die Micropayment AG bei Ihnen vor (welcher Betrag und wie oft)?
- Ist Ihnen ein Vertrag bekannt, der Grundlage dieser Lastschriften der Micropayment AG sein könnte?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie die Abbuchung bereits rückgängig machen können?
- Ging Ihnen bereits eine Rechnung oder eine Mahnung zu?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.