Einer meiner Mandanten entdeckte eine Abbuchung von „Flixbooks“ in Höhe von 59,70 Euro auf seinen Kontoauszügen. Meinem Mandanten war ein Vertrag mit Flixbooks jedoch unbekannt. Was kann er nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Findet sich eine Abbuchung einer unbekannten Firma auf dem Kontoauszug und kann man sich nicht an einen Vertrag mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Firma Flixbooks ereignet hat.
Flixbooks bucht über den Zahlungsdienstleister PPS Perfunctio Payment Services GmbH 59,70 Euro vom Konto ab
Einer meiner Mandanten entdeckte unerwartet eine Abbuchung von „Flixbooks“ in Höhe von 59,70 Euro auf seinen Kontoauszügen. Laut dem Abbuchungstext wurde die Lastschrift von dem Zahlungsdienstleister PPS Perfunctio Payment Services GmbH vorgenommen. Meinem Mandanten waren jedoch sowohl Flixbooks als auch die PPS Perfunctio Payment Services GmbH kein Begriff, er kannte beide Firmen nicht und konnte sich an keinen Vertragsschluss erinnern.
Ungefähr zeitgleich erhielt er ein Schreiben von Flixbooks, das mit der Überschrift „Entdecke eine neue Welt des Lesens – mit Flixbooks“ tituliert war. Im Brieftext wurde mein Mandant schließlich mit den Worten „Herzlich Willkommen bei Flixbooks – dem ultimativen Online-Portal für eBooks“ begrüßt.
Ruft man die Homepage von Flixbooks auf, und dort die AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen), so erfährt man unter dem Punkt „Leistung des Anbieters“ die folgende Leistungsbeschreibung von Flixbooks:
„Der Anbieter gewährt dem Kunden die Möglichkeit, im Rahmen seines Abonnements auf eine unbestimmte Anzahl von E-Books zuzugreifen, die im Rahmen des Angebots auf der Website zur Verfügung gestellt werden.“
Laut dem Impressum auf der Homepage wird Flixbooks von der Firma Convert Media EOOD 53-55 Gen. Totleben blvd., Sofia – 1606, Bulgarien, betrieben.
Schließlich schrieb Flixbooks in seinem Begrüßungsschreiben, dass ab jetzt der monatliche Beitrag in Höhe von 59,70 Euro von einem beauftragten Dienstleister von der Bankverbindung meines Mandanten abgebucht werde.
Meinem Mandanten war ein Vertrag mit Flixbooks unbekannt. Er hat auch kein Interesse an den Leistungen von Flixbooks, da er keine eBooks liest. Was kann mein Mandant nun tun?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wurde eine Abbuchung per Lastschrift von Ihrem Konto vorgenommen, haben Sie ein Begrüßungsschreiben, eine Rechnung oder Mahnung von Flixbooks erhalten, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte dieser Forderung zunächst widersprochen werden.
Durch den Widerspruch wird Flixbooks mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Flixbooks hat dann die Möglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu überprüfen.
Ein solcher Widerspruch ist wichtig, da nur dadurch Flixbooks Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit der Forderung einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, so wie hier Flixbooks in Bulgarien, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Gegenseite.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Rückbuchung einer Banklastschrift: Hat Flixbooks bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, so können Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank veranlassen. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind. Abbuchungen von einem Bankkonto sollten nur dann erfolgen, wenn beide Seiten (Sie und die Firma) den Vertrag gebilligt haben und Sie keine rechtlichen Einwendungen gegen den Vertrag erhoben haben.
Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. In bestimmten Fällen kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate zurück in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Schreibt Flixbooks in seinem Begrüßungsschreiben, dass ein Vertrag bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann Flixbooks dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit Flixbooks handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag mit Flixbooks durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Kostenlose Erstanfrage zu rechtlichen Fragen rund um Flixbooks
Haben Sie ein Begrüßungsschreiben, eine Rechnung oder eine Mahnung von Flixbooks erhalten, oder wurde eine Bankabbuchung von Ihrem Konto durch Flixbooks oder einen Zahlungsdienstleister vorgenommen, die Sie sich nicht erklären können, oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir das Begrüßungsschreiben oder die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung von Flixbooks zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht Flixbooks gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit Flixbooks bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Wurde diese Abbuchung durch die PPS Perfunctio Payment Services GmbH durchgeführt?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.