Auch im Jahr 2024 versendet die Kanzlei Frommer Legal aus München deutschlandweit die meisten Abmahnungen wegen Filesharings. Betroffene, die ein solches Abmahnschreiben erhalten, sind aufgrund der hohen Forderungen zunächst schockiert.
Blog-Artikel zuletzt aktualisiert am 14.11.2024
Ist Frommer Legal im Recht? Darf die Kanzlei aus München diese Forderungen überhaupt aufstellen? Es finden sich hierzu zahlreiche Hinweise und Erläuterungen im Internet. Vieles davon ist fehlerhaft oder nur halbwahr, und soll die abgemahnte Person eher beunruhigen als aufklären.
Ich habe daher diesen Ratgeber speziell zur Abmahnung von Frommer Legal wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing verfasst. Er soll die wichtigsten Fragen rund um das Münchener Abmahnschreiben beantworten.
Bitte beachten Sie dass die Kanzlei Frommer Legal zuvor unter dem Namen "Waldorf Frommer" agierte, nun aber den neuen Namen Frommer Legal trägt und als Frommer Rechtsanwalts PartG mbB unter der Anschrift "Beethovenstraße 12, 80336 München" ihren Kanzleisitz hat.
Wenn Sie diesen Blog-Artikel gelesen haben, und dazu noch die Informationen aus meinem allgemeinen Ratgeber Filesharing zum Thema "Abmahnung wegen Filesharing" heranziehen, besitzen Sie ein umfangreiches Wissen, um gegen die Forderungen von Frommer Legal Widerspruch einlegen zu können.
Die Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen Filesharings
Ein Ratgeber von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken
Haben Sie ein Abmahnschreiben der Kanzlei Frommer Rechtsanwalts PartG mbB (Frommer Legal) erhalten, so hegt die Kanzlei den Verdacht, dass Sie sich einer Urheberrechtsverletzung aufgrund von Filesharings in Internet-Tauschbörsen schuldig gemacht haben. Selbst wenn das tatsächlich nicht der Fall ist, so werden Sie von Frommer Legal zumindest aus diesem Verdachtsgrund heraus zunächst einmal angeschrieben.
Es gilt daher, die erhaltene Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung so gut wie möglich zu untersuchen, als auch auf das Abmahnschreiben so rechtssicher wie möglich zu reagieren.
Da ich mich seit vielen Jahren mit den Abmahnungen von Frommer Legal (früher "Waldorf Frommer") beschäftige, habe ich im Laufe der Zeit einen großen Erfahrungsschatz in Bezug auf
Urheberrechtsfälle der Kanzlei aufgebaut. Diese Erfahrungen möchte ich Ihnen mit meinem Ratgeber speziell zur Abmahnung von Frommer Legal weiterreichen.
Wie ist die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal auf Sie aufmerksam geworden?
Sollten Sie eine Frommer Legal-Abmahnung erhalten haben, so wurde über Ihren Internet-Anschluss eine Datei in einer Tauschbörse zur Verfügung gestellt. Diese Datei ist Bestandteil eines
urheberrechtlich geschützten Werkes, dessen Rechte nur den Mandanten von Frommer Legal zustehen. Da das Werk oder dessen kleinste Bestandteile aber über Ihren Anschluss angeboten wurde, geraten
Sie automatisch in das Blickfeld von Frommer Legal.
Dabei kommt es zunächst nicht darauf an, ob Sie selbst im Bereich Filesharing aktiv waren, ob es Ihre Familienmitglieder, Freunde, Bekannte, oder illegal agierende Unbekannte waren. Es zählt
einzig und alleine, dass über Ihre IP-Adresse für kurze Zeit ein geschütztes Werk angeboten wurde. Aus diesem Grund schreibt Frommer Legal Sie an.
Wozu benötigt Frommer Legal eine Ermittlungsfirma?
Erhält die Kanzlei Frommer Legal den Auftrag, für eine Mandantschaft wie beispielsweise der Leonine Licensing GmbH oder der Warner Bros. Entertainment Inc., Urheberrechtsverletzungen über deren
Werke zu ermitteln, so muss sich die Rechtsanwaltskanzlei einer IT-Firma bedienen. Die dort arbeitenden Spezialisten überwachen Internettauschbörsen, auf denen es zu Urheberrechtsverletzungen
aufgrund von unberechtigtem Filesharing kommen kann.
Das funktioniert so: Die Mandantschaft von Frommer Legal erteilt den Auftrag, ein ganz bestimmtes urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. einen Film oder eine TV-Folge) auf illegale
Verbreitung zu untersuchen. Die IT-Firma richtet dazu ihre Aufmerksamkeit auf genau dieses Werk in den gängigen Tauschbörsen. Wird das beobachtete Werk dort zum Download angeboten, so registriert
die eingesetzte Software die IP-Adresse desjenigen PCs, der an einem Upload des Werkes beteiligt ist. Diese IP-Adresse wird festgehalten.
Schließlich beantragt Frommer Legal beim Landgericht einen Beschluss, der anschließend den zugeordneten Telekommunikationsprovider auffordert, Name und Adresse des beteiligten
Internetanschlussinhabers herauszugeben.
Welche Bedeutung hat dabei der von Frommer Legal beigefügte Gerichtsbeschluss?
Hat die beauftragte Ermittlungsfirma eine ganz bestimmte IP-Adresse ausfindig gemacht, die am Upload eines urheberrechtlich geschützten Werkes beteiligt wurde, so hat die Kanzlei die Aufgabe,
hinter dieser IP-Adresse, die zunächst nur aus einer Aneinanderreihung von Zahlen besteht, eine konkrete Person ausfindig zu machen. Hierzu muss die Kanzlei Frommer Legal herausfinden, welchem
Internetanschluss diese IP-Adresse zu genau dem protokollierten Zeitraum zugeordnet war. Das weiß nur der jeweilige Telekommunikationsprovider (Telekom/Vodafone/O2(Telefonica)/1&1/Pyur etc.),
der den fraglichen Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat.
Jeder Provider zeichnet die IP-Adressen auf, die seinen Kunden zugeteilt wurden, hat über dieses Wissen aber eine Schweigepflicht. Damit diese Schweigepflicht aufgehoben werden kann, benötigt
Frommer Legal einen gerichtlichen Beschluss. Jenen erteilt das örtlich zuständige Landgericht, indem es der Kanzlei Frommer Legal das Recht zugesteht, die hinter der IP-Adresse stehende Person
mitzuteilen.
Hat Frommer Legal den gerichtlichen Beschluss erhalten, so kann sich die Kanzlei damit an den zuständigen Provider richten. Dieser ist aufgrund des Gerichtsbeschlusses dazu verpflichtet(!), Name
und Adresse seines Kunden, dem die fragliche IP-Adresse zum benannten Zeitpunkt zugeteilt war, herauszugeben. Der Provider hat somit kein Wahlrecht, er muss das tun.
Warum wendet sich Frommer Legal an mich als Anschlussinhaber, obwohl ich die Urheberrechtsverletzung überhaupt nicht selbst begannen habe?
Wie Frommer Legal in seinem Abmahnschreiben schreibt, kann die Kanzlei die vermeintliche Urheberrechtsverletzung nur bis zur jeweiligen Wohnung verfolgen, in der der Internetanschluss besteht.
Frommer Legal hat keine Möglichkeit, die konkrete Person zu bestimmen, die die angebliche Urheberrechtsverletzung begannen hat. Daher muss sich die Kanzlei immer an den Anschlussinhaber
wenden.
Die Ansprüche, die Frommer Legal in der Abmahnung geltend macht
Frommer Legal stellt in seiner "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung" zahlreiche Forderungen an die angeschriebene Person auf. Sollten Sie eine Abmahnung von Frommer Legal aufgrund Filesharings im Internet erhalten haben, und halten Sie diese Abmahnung für unberechtigt, so erfüllen Sie diese Forderungen bitte zunächst nicht. Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich um eine nicht gerechtfertigte Abmahnung handelt, dann sollten Sie dieser schriftlich einen Widerspruch entgegen setzen und die Angelegenheit zunächst mit Frommer Legal klären.
Das Ziel liegt darin, dass Sie die Forderungen der Kanzlei Frommer Legal abwehren, wenn diese Ihnen als unberechtigt erscheinen, und dadurch, in Kombination mit einer effektiven modifizierten Unterlassungserklärung, die gesamte Angelegenheit abschließend zu Ihrer Zufriedenheit beenden.
Erste Forderung im Abmahnschreiben: Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Ein Unterlassungsanspruch besteht nur dann, wenn Sie tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begannen haben, oder im Rahmen der Störerhaftung dafür verantwortlich gemacht werden können. Ist das
nicht der Fall, so müssen Sie keine Unterlassungserklärung abgeben.
Das Problem besteht darin, dass Frommer Legal Sie alleine durch den Umstand, dass Ihrem Festnetzanschluss zum Zeitpunkt der angeblichen Tat eine IP-Adresse zugeteilt war, davon ausgeht, dass
Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Geben Sie nun keine Unterlassungserklärung ab, so wird Frommer Legal Sie weiter ermahnen, eine solche abzugeben.
Im schlimmsten Fall zieht die Kanzlei Frommer Legal sogar nur wegen der Unterlassungserklärung vor Gericht und beantragt dort eine "einstweilige Verfügung" gegen Sie. Das gilt es
natürlich zu verhindern.
Sind Sie mangels Filesharing-Aktivitäten unschuldig, so stellt sich für Sie die Frage, wie Sie hinsichtlich der Unterlassungserklärung am besten reagieren sollten. Ich empfehle in einem solchen
Fall, wenn Sie tatsächlich selbst kein Filesharing betrieben haben, und auch nicht als Störer in Frage kommen, dennoch eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ansonsten ist das Risiko zu groß,
dass Sie im Rahmen einer einstweiligen Verfügung diese Frage vor Gericht klären müssen.
Jedoch lautet meine Empfehlung in einem solchen Fall der Unschuld, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, in der Sie keinerlei Zugeständnisse an Frommer Legal machen, die Kanzlei aber trotzdem die Erklärung akzeptiert.
Haben Sie keine Urheberrechtsverletzung begannen, und sind Sie auch nicht als Störer für den Internetanschluss verantwortlich, sollten Sie ausdrücklich mitteilen, dass Sie keine Schuld trifft. Gleichzeitig können Sie in der Unterlassungserklärung angeben, dass Sie bislang gesetzestreu gehandelt haben, und das auch in Zukunft so beibehalten werden. Machen Sie deutlich, dass Sie bisher keine Rechte der Mandantschaft von Frommer Legal verletzt haben, aber auch, dass Sie das in Zukunft niemals tun werden. Versichern Sie, dass Sie das in der Abmahnung benannte Werk nicht per Filesharing vervielfältigt haben, und dies auch niemals tun werden. Zeigen Sie auf, dass Sie alle anderen Werke der Frommer Legal-Mandantschaft bislang nicht urheberrechtlich verletzt haben, und das auch in Zukunft niemals tun werden, sondern die Urheberschaft des Mandantenkreises von Frommer Legal achten und wahren. Teilen Sie schließlich mit, dass Sie bislang nicht als Störer in Frage kamen, da Ihr Internetanschluss ausreichend gesichert ist, und dass Sie auch in Zukunft darauf achten, dass das so ist, so dass Sie in keinem Fall als Störer auftreten werden.
Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung wird als erweiterte modifizierte Unterlassungserklärung bezeichnet. Diese hat sich meiner Erfahrung nach sehr gut bewährt. Gibt man eine
derartige umfänglich modifizierte Unterlassungserklärung ab, und akzeptiert Frommer Legal diese, so ist ein erster wichtiger Schritt für Sie getan: Sie entgehen einer Anklage vor dem
Landgericht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, da die Abgabe der Unterlassungserklärung nun erledigt ist.
Die Abgabe einer korrekten Unterlassungserklärung ist sehr diffizil, so dass Sie bei der Abgabe einer falschen, für Ihren Fall unpassenden Unterlassungserklärung, sehr genau aufpassen sollten. Es
existieren im Internet zahlreiche kostenlose Vordrucke für die Abgabe einer Unterlassungserklärung, jedoch bitte ich Sie bei Verwendung einer solchen um genaue Überprüfung, ob diese auch wirklich
für Ihren konkreten Fall passt.
Zudem sollten Sie darauf achten, dass die modifizierte Unterlassungserklärung nicht zu „dünn“ ausgestaltet ist, also nicht nur ein paar Zeilen umfasst. Diese kostenlosen viel zu knapp gehaltenen Mustererklärungen finden sich an so manchen Stellen im Netz und müssen mit größter Vorsicht behandelt werden.
Wie oben geschildert, ist es sinnvoller, eine stark erweiterte modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber der Kanzlei Frommer Legal abzugeben. Das bedeutet, die Erklärung sollte
umfangreich das oben beschriebene darstellen.
Zweite Forderung im Abmahnschreiben: Schadensersatz
In jeder Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung fordert Frommer Legal den Ersatz eines entstandenen Schadens.
Zunächst einmal müssen Sie wissen, dass generell nur dann von Ihnen Schadensersatz verlangt werden darf, wenn Sie tatsächlich als Täter die Urheberrechtsverletzung begannen haben. Das heißt, Sie
selbst müssen das abgemahnte Werk im Internet herunter- bzw. hochgeladen haben. Hat die Tat jedoch eine andere Person verübt, und sind Sie nur der Anschlussinhaber, so scheidet ein Recht auf
Schadensersatz aus.
Sind Sie selbst für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich, so kann Frommer Legal in der Filesharing-Abmahnung jedoch den Schadensersatz von Ihnen verlangen. Üblicherweise verwendet Frommer
Legal dann die Berechnung nach der "Lizenzanalogie". Es wird der Betrag errechnet, den Sie an die Mandantschaft von Frommer Legal hätten bezahlen müssen, wenn Sie eine legale Lizenz von
dieser erworben hätten, um das abgemahnte Werk im Internet verbreiten zu dürfen.
Dritte Forderung im Abmahnbrief: Ersatz der Rechtsanwaltskosten
Frommer Legal fordert in seinen Abmahnschreiben den Ersatz der eigenen Rechtsanwaltskosten.
Hierzu hat der Gesetzgeber das sog. Deckelungsprinzip eingeführt. Danach hat die abmahnende Kanzlei das Recht, auf der Basis eines fiktiven Streitwertes von 1.000 Euro eine einmalige Gebühr von 159,94 Euro (inkl. USt) abzurechnen.
Der Gesetzgeber hatte das Ziel, dass eine Person, die erstmalig mit einer urheberrechtlichen Abmahnung aufgrund von Filesharings konfrontiert wird, nicht mit übermäßig hohen Forderungen
belastet wird. Der Gesetzgeber war der Ansicht, dass ein anwaltliches Schreiben und die Aufforderung zur Zahlung eines Betrags von ca. 160 Euro ausreichen müssten, um eine Wiederholung zu
vermeiden. Die angeschriebene Person sollte erkennen, dass sie einen Fehler gemacht hat, und es sollte eine geringfügige Bestrafung in Form der 159,94 Euro vollzogen werden.
Aus diesem Grund hatte der Gesetzgeber schließlich beschlossen, den Streitwert bei einer erstmaligen Abmahnung aufgrund Filesharings auf 1.000 Euro zu deckeln und die daraus berechnete anwaltliche Gebühr dem Täter in Rechnung zu stellen. So kam es zu den 159,94 Euro.
Der Gesetzgeber war sich bewusst, dass viele Nutzer von Tauschbörsen überhaupt nicht wissen, dass sie illegal handeln, und daher einen erstmaligen kleinen Denkzettel benötigen, um auf ihr Tun aufmerksam gemacht zu werden.
Frommer Legal zieht zu diesem Gegenstandswert des Unterlassungsanspruchs in der Regel noch den Gegenstandswert des Schadensersatzanspruchs hinzu. In vielen Abmahnschreiben z.B. für ein Filmwerk
liegt daher der Streitwert bei 1.700 Euro, so dass sich nach der Berechnung des RVG eine anwaltliche Gebühr von 280,60 EUR ergibt.
Vierte Forderung in der Abmahnung: Fristen einhalten!
Meist gewährt Frommer Legal eine knappe Frist, um auf die Abmahnung reagieren zu können. Betroffene haben oftmals nur wenige Tage Zeit, bis nach Erhalt der Abmahnung die Frist auch schon
abgelaufen ist.
Bitte machen Sie sich wegen der knappen Frist keine Sorgen. Sie können sich schriftlich oder per E-Mail an Frommer Legal wenden und um eine Fristverlängerung bitten, wenn hierfür ein Grund
besteht, da Sie z.B. gerade erst aus dem Urlaub zurückgekommen sind oder sich rechtlich beraten lassen möchten. Sie haben im Falle der Gewährung der Fristverlängerung dann genug Zeit, um sich zu
informieren und angemessen auf die Abmahnung zu reagieren.
Zudem handelt es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Frist. Das heißt, alleine mit Ablauf der von Frommer Legal gesetzten Frist tritt noch keine gesetzlich fest definierte Folge ein. Frommer Legal kann daher die Frist frei nach Kulanz verlängern, wenn Sie die Kanzlei darum bitten und eine entsprechende Begründung abgeben.
Wie reagiere ich auf die Abmahnung von Frommer Legal? Was soll ich konkret tun?
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, auf die Abmahnung angemessen zu reagieren. Gegen jegliche Forderung, die in Ihren Augen unberechtigt ist, sollte immer schriftlich widersprochen werden, um eine Klärung herbeizuführen. Von einer telefonischen Kontaktaufnahme mit Frommer Legal rate ich ab, da sich telefonische (mündliche) Widersprüche später nur schwer nachweisen lassen.
Außerdem ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung anzuraten, damit Frommer Legal eine solche nicht per einstweiliger Verfügung vor dem zuständigen Landgericht gegen Sie erwirkt.
Im Folgenden schildere ich Ihnen die richtige Vorgehensweise, wie Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von Frommer Legal am besten verhalten können.
Soll ich den wahren Täter benennen, wenn er mir bekannt ist?
Sollten Sie aufgrund der Abmahnung zunächst ins Rätseln kommen, wer die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verübt haben könnte, so können Sie Nachforschungen betreiben, wer denn tatsächlich Filesharing über Ihren Internetanschluss ausgeführt hat. Gerade in größeren Familien oder in Wohngemeinschaften gibt es zahlreiche Mitnutzer des Anschlusses. Fragen Sie, ob einer der Nutzer das benannte Werk aus dem Netz heruntergeladen haben könnte.
Haben Sie schließlich herausgefunden, wer es tatsächlich war, so stellt sich die Frage, ob Sie diese Person der Kanzlei Frommer Legal gegenüber benennen sollten. Dabei spielen gewissen Abwägungen in die Überlegung mit ein, denn selbstverständlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, dies zu tun.
Handelt es sich um einen Bekannten, der beispielsweise zu Besuch war und währenddessen eine Tauschbörse über Ihren Anschluss genutzt hat, so kommt es durchaus vor, dass sich die Handelnden dazu entschließen, die Schuld auf sich zu nehmen, um den befreundeten Anschlussinhaber von jeglichen Schuldvorwürfen freizustellen.
Handelt es sich bei der tätigen Person um ein nahes Familienmitglied, so erlebe ich es oft, dass z.B. Eltern keine Benennung ihrer Kinder vornehmen, um diese nicht mit Schuldvorwürfen zu belasten. Es kommt immer auf die jeweilige Situation an.
Wie verhalte ich mich, wenn ich selbst keiner Urheberrechtsverletzung schuldig bin, aber eine Vermutung habe, wer es gewesen sein könnte?
In zahlreichen Abmahnungsfällen kommt eine Urheberrechtsverletzung aufgrund von Filesharing dadurch zustande, dass ein ungesichertes WLAN-Netzwerk von fremden Dritten missbraucht wurde. Das können die Nachbarn in der Nebenwohnung gewesen sein, aber auch Freunde, die nur kurz zu Besuch waren, Couchsurfer, AirBnB-Gäste, Gäste aus dem Ausland, oder Personen, die in der Ferienwohnung übernachtet haben. Gibt niemand im Umfeld die Verletzungshandlung zu, so bleiben dem Anschlussinhaber nur Vermutungen, wer es gewesen sein könnte.
Haben Sie selbst kein Filesharing im Internet durchgeführt, glauben aber zu wissen, wer es gewesen sein könnte, so sollten Sie Frommer Legal gegenüber jegliche Verantwortung abstreiten, gleichzeitig Ihre Vermutungen aber so detailliert wie möglich schildern. Die Möglichkeit zur Exkulpation, also zur Entkräftung der Störerhaftung, ist nur dann gegeben, wenn Sie eine Vermutung äußern, die sich so tatsächlich zugetragen haben könnte.
Durch Ihren Vortrag gegenüber der Kanzlei Frommer Legal muss deutlich hervorgehen, warum Sie selbst es nicht gewesen sein können, und warum ganz bestimmte andere Personen hierfür in Betracht kommen.
Wie reagiere ich, wenn die Abmahnung unberechtigt ist?
Setzen Sie der Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal einen schriftlichen Widerspruch entgegen, in dem Sie darstellen, warum Sie die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung in keinem Fall begannen haben können. Stellen Sie dar, warum Sie das in der Abmahnung benannte Werk im Internet weder hoch- noch heruntergeladen haben. Erläutern Sie dabei die Gesamtumstände so ausführlich wie möglich. Im Idealfall ergibt sich aus Ihrer Schilderung ein klares Bild, dass Sie nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein können.
Soll ich auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichten, wenn ich selbst keine Urheberrechtsverletzung begannen habe, also vollständig unschuldig bin?
Meiner Erfahrung nach ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung in jedem Fall ratsam, selbst wenn Sie keinen Upload/Download durchgeführt haben, und sich auch nicht erklären können, wie es dazu kam. Denn wenn Sie keine Unterlassungserklärung abgeben, besteht immer die Gefahr, dass Sie von Frommer Legal vor dem für Sie örtlich zuständigen Landgericht auf Abgabe einer Unterlassungserklärung verklagt werden.
Dieses Problem ist relativ einfach zu lösen: Geben Sie eine Unterlassungserklärung ab, in der Sie ausdrücklich versichern, dass Sie das von Frommer Legal abgemahnte Werk in der Vergangenheit weder ins Netz hochgeladen, noch daraus heruntergeladen haben. Sichern Sie zu, dass Sie grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzungen im Internet begehen, und dass Sie das auch in Zukunft nicht tun werden. Teilen Sie Frommer Legal mit, dass Sie sich rechtstreu verhalten. Machen Sie gegenüber der Kanzlei deutlich, dass Sie Ihren WLAN-Anschluss ausreichend abgesichert haben, und dies auch in Zukunft tun werden, so dass Sie es Dritten unmöglich machen, über Ihren Anschluss eine urheberrechtlich relevante Tat verüben zu können.
Eine solche Unterlassungserklärung wird von Frommer Legal anerkannt, legt Ihnen aber selbst keine besonderen Pflichten auf. Denn Sie gestehen letztendlich nur zu, dass Sie sich in der Vergangenheit rechtstreu verhalten haben, und dies auch in Zukunft so handhaben werden.
Das sind Pflichten, die ohnehin jeder Bürger hat. Sie machen somit keine Zugeständnisse, die Ihnen in der Zukunft Probleme bereiten können, sondern bestätigen nur das, was von jeder Person erwartet wird, die sich an Recht und Gesetz hält.
Manchmal lese ich auf den Seiten von anderen Anwälten, dass diese von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abraten, wenn man selbst unschuldig ist, die von Frommer Legal vorgeworfene Tat also nicht selbst begannen hat. Davon rate ich ab. Meiner Erfahrung nach besteht sonst über Jahre hinweg die Gefahr, dass Frommer Legal ein gerichtliches Verfahren auf Abgabe eben dieser Unterlassungserklärung startet. Ein solcher dauerhafter Schwebezustand stellt meist eine große Belastung für die von der Abmahnung betroffene Person dar.
Wie oben beschrieben, lässt sich dieses Problem dadurch lösen, dass man eine derart formulierte Unterlassungserklärung abgibt, die der abgemahnten Person keine Pflichten auferlegt, von Frommer Legal aber trotzdem anerkannt wird. Damit ist die Gefahr eines gerichtlichen Klageverfahrens aus der Welt, und die betroffene Person kann wieder ruhig schlafen.
Allgemeine Informationen zur Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal
Im Folgenden erfahren Sie wichtige Hintergrundinformationen zur Frommer Legal-Abmahnung, was allgemein zu beachten ist, und welchen Angeboten zur Abwehr der Abmahnung Sie besonders misstrauisch begegnen sollten.
Wie viele Abmahnungen versendete die Kanzlei Frommer Legal?
Meinen Recherchen nach versendete die Kanzlei Frommer Legal, damals noch unter dem alten Namen "Waldorf Frommer", in früheren Jahren bis zu 10.000 Abmahnungen pro Monat. Das war eine sehr große Zahl. Damit zählte Frommer Legal zu den aktivsten Abmahnkanzleien in Deutschland.
Inzwischen hat die Anzahl der monatlichen Abmahnschreiben stark nachgelassen. Ich denke, dass das darauf zurückzuführen ist, dass immer weniger illegales Filesharing im Internet stattfindet, und Filme inzwischen vermehrt über legale Streamingdienste wie z.B. Amazon Prime oder Netflix angeschaut werden.
Schauen Sie auf das Aktenzeichen, das die Kanzlei Frommer Legal Ihrem Abmahnschreiben zugeordnet hat. Das findet sich unter „Aktennummer“ o.ä. auf der ersten Seite der Abmahnung, und beginnt meist mit einer Zahl für das Jahr der Abmahnung (derzeit „24“), dann folgt „PP“, und schließlich eine Zahl. Diese Zahl repräsentiert die Anzahl der Abmahnungen, die die Kanzlei in diesem Jahr bereits verschickt hat.
Was ist bei der Abgabe der Unterlassungserklärung zu beachten?
Frommer Legal legt der Abmahnung eine vorgedruckte Unterlassungserklärung bei und fordert Sie auf, diese innerhalb der vorgegebenen Frist unterschrieben zurückzuschicken. Ihr Ziel sollte es aber sein, wenn Sie keine Urheberrechtsverletzung begannen haben, durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung keinerlei Zugeständnisse an die Kanzlei zu machen, so dass Ihnen auch in Zukunft nichts angelastet werden kann.
Dazu ist es notwendig, die Unterlassungserklärung derart abzuwandeln, dass in dieser keine Anerkenntnisse gemacht werden, die Sie belasten könnten, die aber dennoch von der Kanzlei angenommen wird.
Soll ich Frommer Legal eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben?
Verschiedene Anwaltskanzleien stellen im Internet ihr Angebot der vorbeugenden Unterlassungserklärung vor. Das bedeutet, dass bereits im Vorfeld an jeden möglichen Rechteinhaber, der Ihnen eine Abmahnung über eine abmahnende Kanzlei zukommen lassen könnte, eine Unterlassungserklärung abgegeben wird.
Ich persönlich rate davon ab. Es geht meiner Meinung nach diesen Anwälten eher um das Geldverdienen, da die Kanzleien bis zu 900 Euro für dieses Tätigwerden verlangen. Das Problem ist, dass trotz einer vorbeugenden Unterlassungserklärung eine weitere Abmahnung verschickt werden kann. In diesem Moment stellt sich für den Betroffenen die Frage, was er nun machen soll. Zum einen hat er bereits eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben, so dass die jetzt vorliegende Abmahnung eigentlich unberechtigt sein müsste. Reagiert er aber auf das Abmahnschreiben nicht, so besteht die Gefahr, dass gegen ihn trotz der vorbeugenden Unterlassungserklärung Klage bei Gericht eingereicht wird, und er ein gerichtliches Verfahren durchzustehen hat.
Letztendlich muss in einem solchen Fall, trotz der bereits abgegebenen vorbeugenden Unterlassungserklärung, erneut schriftlich reagiert werden, so dass durch die vorbeugende Tätigkeit nichts gewonnen wurde.
Ist ein „Komplettpaket“ zur Abwehr von weiteren Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal sinnvoll?
Manche Rechtsanwälte bieten ein sog. Komplettpaket an, um auf die Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal zu reagieren. Ein solches Paket beinhaltet meist eine schriftliche Reaktion auf das Abmahnschreiben, die Unterlassungserklärung, den weiteren Schriftwechsel mit Frommer Legal und sogar die Führung eines gerichtlichen Abwehrverfahrens, falls Frommer Legal Klage vor Gericht erhebt. Dafür verlangen die Kanzleien dann um die 600 Euro oder sogar mehr.
Auf den ersten Blick mag ein solches Komplettpaket zur Abwehr aller weiteren Forderungen seitens Frommer Legal verlockend klingen, denn es ist eine anwaltliche Beauftragung zum Festpreis: Egal was kommen mag, man muss auf keinen Fall noch mehr Geld in die Sache stecken.
Das ganze hat jedoch einen Haken. Reagiert der von Ihnen eingeschaltete Rechtsanwalt richtig, schreibt also einen rechtssicheren Widerspruch in Bezug auf die Frommer Legal-Forderungen, und gibt eine ausführliche modifizierte Unterlassungserklärung ab, die keine rechtlichen Zugeständnisse an Frommer Legal macht, aber dennoch von der Abmahnkanzlei akzeptiert wird, so kann damit schon die Abmahnangelegenheit beendet sein.
Damit hat der Rechtsanwalt, der Ihnen ein Komplettpaket verkauft hat, ein gutes Geschäft gemacht, denn er konnte für eine leichte Tätigkeit einen sehr hohen Preis verlangen, ohne dass er weitere Zeit in Ihren Fall investieren muss. Ich rate daher von solchen Komplettpaketen ab, da sie letztendlich nur dem Rechtsanwalt nutzen, der diese verkauft.
Ein anderer Fall von „Komplettpaket“ sind diejenigen, in denen Ihnen eine Abwehr von allen weiteren Abmahnungen versprochen wird, die Ihnen von Frommer Legal noch drohen könnten. Das heißt, Sie zahlen einmalig einen Betrag an den Rechtsanwalt, und der kümmert sich um jede weitere Frommer Legal-Abmahnung, die Sie evtl. in Zukunft noch erhalten. Auch dieses Angebot dient in erster Linie nicht Ihrem Schutz, sondern dem Geldbeutel des Anwalts, der es Ihnen verkauft hat.
Das liegt daran, dass Sie nicht mit unzähligen weiteren Abmahnungen rechnen müssen. Die meisten meiner Mandanten erhalten lediglich eine einzige Abmahnung von Frommer Legal, manchmal zwei, und nur selten mehrere Abmahnungen. Selbst wenn Sie intensives Filesharing ausgeführt haben, müssen Sie im Regelfall nur mit einer oder zwei Abmahnungen von Frommer Legal rechnen. Das liegt daran, dass Frommer Legal immer nur ganz bestimmte Mandantschaften vertritt. Das heißt, nicht jedes Werk (Film, Serie, TV-Folge etc.), das über Tauschbörsen im Internet gehandelt wird, wird auch von Frommer Legal verfolgt.
Ich beobachte seit Jahren, dass der Mandantenkreis von Frommer Legal eher klein ist und sich auf einige wenige große Rechteinhaber beschränkt. Das heißt, Frommer Legal kann nur diejenigen Werke im Netz abmahnen, für die es einen Auftrag mit dem jeweiligen Rechteinhaber abgeschlossen hat. Und auch nur dann wird ein Werk abgemahnt, wenn speziell für dieses ein Einzelauftrag besteht.
Haben Sie nun eine Abmahnung für ein ganz bestimmtes urheberrechtlich geschütztes Werk erhalten, so können Sie davon ausgehen, dass Ihr Kontakt mit Frommer Legal dadurch abgeschlossen ist. Sie haben zwar diese eine Abmahnung erhalten, mehr werden es aber vermutlich nicht werden. Auf diese eine Abmahnung muss reagiert werden, nicht jedoch auf noch zehn weitere fiktive Abmahnungen.
Damit hat der Rechtsanwalt, der Ihnen ein Komplettpaket zur Abwehr aller weiteren Abmahnungen von Frommer Legal verkauft hat, ein gutes Geschäft gemacht. Sie bezahlen ihm hunderte von Euro, damit er sich um alle weiteren Frommer Legal-Abmahnungen kümmert, tatsächlich muss er sich lediglich um eine einzige kümmern, da weitere Abmahnschreiben kaum drohen.
Ich rate daher vom Kauf eines solchen anwaltlichen Komplettpakets ab. Es macht meiner Meinung nach mehr Sinn, abzuwarten, ob Sie über die erste Abmahnung hinaus überhaupt noch weiter von Frommer Legal abgemahnt werden, oder ob es das schon war.
Wie verhindere ich weitere Abmahnungen von Frommer Legal? Gibt es eine Möglichkeit, sich effektiv und dauerhaft zu schützen?
Haben Sie selbst das Filesharing getätigt, so sollten Sie damit natürlich umgehend aufhören, um keine weiteren Abmahnfälle zu provozieren. Wurde das Filesharing von Familienmitgliedern oder Freunden genutzt, so bitten Sie diese, damit aufzuhören. Es ist verständlich, dass Sie keine illegalen Aktivitäten von anderen Personen über Ihren WLAN-Anschluss wünschen. Ist die Person bekannt, die die Frommer Legal Abmahnung hervorgerufen hat, so ist es einfach, für Abhilfe zu sorgen.
Können Sie sich aber nach wie vor nicht erklären, wie es zu dem Filesharing-Vorfall gekommen ist, und haben alle Personen, die Ihren Internetanschluss mitnutzen, das Filesharing glaubhaft abgestritten, so bleibt lediglich die Möglichkeit, dass Ihr Netz von außen angegriffen wurde. In einem solchen Fall muss unbedingt dafür Sorge getragen werden, dass keine weiteren illegalen Angriffe von außen auf Ihr WLAN-Netzwerk stattfinden.
Eine sehr sichere Methode, um ein Eingreifen von außen in das eigene WLAN-Netz zu verhindern, ist die folgende: Nutzen Sie einen Router, der es ermöglicht, nur bestimmte WLAN-Geräte anzumelden. Über die softwareseitigen Einstellmöglichkeiten melden Sie mit diesem Router zunächst alle Ihre WLAN-Geräte an, und anschließend sperren Sie die Möglichkeit, dass weitere Geräte angemeldet werden können über die zumeist im Router vorhandene Option "Neue Geräte nur nach Anmeldung zulassen" o.ä. Das bedeutet, dass sich keine weiteren PCs oder Mobilgeräte in das WLAN-Netz einloggen können. Somit sind fremde Geräte von unbekannten Dritten von vorneherein ausgeschlossen.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung für die Abmahnung von Frommer Legal?
Leider verweigern die meisten Rechtsschutzversicherungen eine Zahlung, sobald es sich um Streitigkeiten bzgl. Urheberrechtsverletzungen handelt. Viele Versicherungen schließen eine solche Leistungserbringung bereits in ihren Geschäftsbedingungen aus, und regeln das dementsprechend noch einmal in den mit Ihnen vereinbarten Vertragsregelungen.
Das mag daran liegen, dass die Rechtsschutzversicherer zu hohe Kosten in Fällen der Urheberrechtsstreitigkeiten befürchten. Eine Versicherung ist natürlich daran interessiert, möglichst viel Geld zu verdienen und möglichst wenig Geld an die Kunden auszuzahlen.
Ich habe es schon erlebt, dass manche Versicherer eine Erstattung der Anwaltskosten zumindest aus Kulanz vornehmen. Haben Sie einen Anwalt beauftragt, um gegen das Abmahnschreiben von Frommer Legal vorzugehen, so können Sie zumindest den Versuch unternehmen, dessen Gebührenrechnung von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet zu bekommen. Reichen Sie dazu die Rechnung einfach bei Ihrer Versicherung ein, schildern den Vorfall, und bitten um eine Erstattung aus Kulanz.
Gerade dann, wenn Sie bereits seit vielen Jahren bei der Rechtsschutzversicherung versichert sind, und diese noch nicht oft in Anspruch genommen haben, ist eine Erstattung der Kosten aus Kulanz durchaus möglich.
Ist die Frommer Legal Abmahnung ein Fake? Soll ich die Abmahnung ignorieren?
Immer wieder werde ich gefragt, ob ein solches Abmahnschreiben überhaupt echt ist, oder doch nur ein Fake? Ich weiß, man kann leicht auf diesen Gedanken kommen, da das Schreiben sehr standardisiert wirkt.
Dennoch, so bitter es ist, die Abmahnung von Frommer Legal ist leider kein Fake, sie ist echt. Daher sollten Sie auf das Schreiben reagieren und nicht ignorieren. Denn leider höre ich oft Schilderungen von Mandanten, dass diese die Abmahnung monatelang ignoriert haben, und erst sehr spät auf die Forderungen reagieren.
Das ist zwar grundsätzlich nicht schlimm, da auch zu einem späteren Zeitpunkt ein Widerspruch gegen die Forderungen eingelegt werden kann, dennoch ist es besser, so früh wie möglich auf die Abmahnung zu reagieren. Man verhindert damit schlimmere Folgen, denn natürlich kann Frommer Legal zu jeder Zeit ohne weitere Vorwarnungen ein gerichtliches Klageverfahren starten.
Wann verjähren die Forderungen von Frommer Legal?
Hier ist zwischen den Rechtsanwaltskosten und dem Schadensersatz zu unterscheiden. Für die Rechtsanwaltskosten gilt die allgemeine Verjährung von drei Jahren, für den Schadensersatz gilt leider eine sehr lange Verjährung von zehn Jahren.
Verjährung der Rechtsanwaltskosten: Die allgemeine Verjährungsfrist beginnt immer mit dem 1. Januar des folgenden Jahres, nachdem die Forderung erstmalig entstanden ist. Damit beträgt die Verjährungszeit maximal vier Jahre, wenn die Urheberrechtsverletzung z.B. im Januar eines Jahres stattgefunden hat. Da in bestimmten Fällen sog. „verjährungshemmende Ereignisse“ wie z.B. ein Mahnbescheid, hinzukommen können, kann die Verjährungszeit sogar eine Dauer von bis zu fünf Jahren aufweisen. Macht Frommer Legal Ihnen gegenüber beispielsweise eine Urheberrechtsverletzung vom Januar 2024 geltend, so beginnt die Verjährung am 01.01.2025 und endet bei einer dreijährigen Verjährungsfrist am 31.12.2027. Sie müssen somit mindestens bis Dezember 2027 mit einer weiteren Rechtsverfolgung durch Frommer Legal rechnen, wenn Sie nicht auf die Abmahnung reagieren.
Verjährung Schadensersatz: Hier beträgt die Verjährung leider lange zehn Jahre. Erhalten Sie die Abmahnung im Januar 2024, so beginnt auch hier die Verjährung am 01.01.2025 und endet zehn Jahre später am 31.12.2034.
Was ist, wenn ich mehrere Abmahnungen von Frommer Legal gleichzeitig erhalten habe?
Manche meiner Mandanten hatten in seltenen Fällen nicht nur ein Abmahnschreiben im Briefkasten, sondern gleich zwei oder drei. Manchmal kommen diese gleichzeitig mit der Post vom selben Tag, manchmal innerhalb weniger Tagen nacheinander. Haben Sie mehrere Abmahnungen von Frommer Legal erhalten, so ist das zunächst kein Grund zur Besorgnis. Es muss dann einfach nur auf jedes der Schreiben gesondert reagiert werden.
Wichtig dabei ist, dass Sie darauf achten, welcher Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung im jeweiligen Abmahnschreiben benannt wird. Handelt es sich um die selbe Uhrzeit, so können Sie Ihren Widerspruch zusammenfassen und gegenüber Frommer Legal darstellen, was Sie zu diesem Zeitpunkt gemacht haben, und wo Sie waren. Waren Sie außer Haus, so kann der Vorwurf der Täterschaft sehr einfach entkräftet werden. Handelt es sich um verschiedene Zeitpunkte, so schildern Sie für jede einzelne Abmahnung, ob Sie abwesend waren, wo, und welche Zeugen oder Belege das nachweisen können.
Soll ich mit der Frommer Legal Abmahnung zur Verbraucherzentrale gehen?
Möchten Sie nicht selbst auf das Abmahnschreiben reagieren, so können Sie sich auch von Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale beraten lassen. Man muss nicht immer einen Rechtsanwalt einschalten, die Verbraucherzentralen bieten eine sehr gute und rechtlich fundierte Beratung an. Ich habe selbst einige Jahre in der Verbraucherzentrale Berlin gearbeitet und kann daher aus eigener Erfahrung bestätigen, dass in der Verbraucherzentrale eine sehr gute Beratung geboten wird.
Manchmal bieten die Verbraucherzentralen sogar ein schriftliches Tätigwerden an, um gegen die Abmahnung vorzugehen. Im Regelfall kostet eine Beratung bei der Verbraucherzentrale ca. 15 Euro, eine auf Urheberrecht und Abmahnungen spezialisierte Beratung kann aber auch in einer Verbraucherzentrale bis zu 50 Euro kosten. Rufen Sie einfach Ihre örtliche Verbraucherzentrale an und fragen nach, ob sie eine Beratung zu Frommer Legal Abmahnungen anbieten, was das kostet, und wann der nächste freie Beratungstermin ist.
Leider lese ich im Netz immer wieder, dass manche Rechtsanwälte von der Beratung bei der Verbraucherzentrale abraten. Diese Anwälte schreiben dann, dass dort nicht gut oder nicht umfassend beraten wird, oder dass die Verbraucherzentrale dazu rät, vorschnell eine Unterlassungserklärung abzugeben. Achten Sie nicht auf solche Aussagen. Meistens ist der wahre Grund der, dass der Rechtsanwalt, der so etwas schreibt, an Ihnen Geld verdienen möchte, und daher die Verbraucherzentrale schlecht redet. Das stimmt nicht, Sie können in jedem Fall die Beratung Ihrer Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen, dort kann man Ihnen gut helfen.
Mandanten der Kanzlei Frommer Legal im Bereich Filesharing
Gerade im Bereich der Abmahnung von Filmen, TV-Folgen und Serien hat Frommer Legal einen eher kleinen Mandantenstamm, vertritt dabei jedoch die großen Unternehmen der Branche. Die Mandanten, für die derzeit die meisten Abmahnungen verschickt werden, sind:
- Constantin Film Vertriebs GmbH
- Leonine Licensing GmbH
- Leonine Distribution GmbH
- Sony Music Entertainment Germany GmbH
- Warner Bros. Entertainment Inc.
- Studiocanal GmbH
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung
Bitte lesen Sie auch meinen ausführlichen Online-Ratgeber rund um das Thema Abmahnungen:
Online-Ratgeber: "Die Abmahnung wegen Filesharing"
Dieser Ratgeber befasst sich nicht nur speziell mit der Abmahnung von Frommer Legal, sondern behandelt das Thema Filesharing, Abmahnungen und urheberrechtliche Verletzungen im Allgemeinen.
Kostenlose Erstanfrage
Haben Sie ein Problem mit einer Abmahnung von Frommer Legal, so können Sie mir gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich Ihnen helfen kann. Durch eine Erstanfrage entstehen Ihnen keine Kosten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Wichtige Informationen im Rahmen einer Frommer Legal-Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Wann haben Sie die Abmahnung von Frommer Legal erhalten?
- In Bezug auf welches Werk haben Sie eine angebliche Urheberrechtsverletzung begangen?
- Welche Mandantschaft vertritt Frommer Legal in Ihrem Fall?
- Welche Zahlung fordert Frommer Legal von Ihnen?
- Welche Fristen setzt Ihnen Frommer Legal?
- Ist Ihnen das in der Frommer Legal Abmahnung benannte Werk bekannt bzw. haben Sie dieses tatsächlich über eine Filesharing-Tauschbörse heruntergeladen?
- Waren Sie zum in der Abmahnung angegebenen Zeitpunkt zuhause und war Ihr PC angeschaltet?
- Wie ist Ihre Wohnsituation? Wer nutzt den Internetanschluss? Leben Sie in einer WG?
- Falls es sich um eine unberechtigte Abmahnung handelt, haben Sie eine Vermutung wer der Täter gewesen sein könnte?
- Haben Sie bereits selbst auf die Frommer Legal Abmahnung reagiert?
- Haben Sie schon eine Mahnung von Frommer Legal erhalten?
Wenn Sie möchten, dann können Sie mir das Ihnen zugegangene Frommer Legal Abmahnschreiben als PDF oder Foto in den E-Mail-Anhang legen, dann kann ich mir selbst ein Bild von der Abmahnung machen. Nach Erhalt Ihrer Nachricht setze ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung und erläutere Ihnen die weitere Vorgehensweise. Die Erstanfrage ist kostenlos.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Ihr Verbraucheranwalt in Berlin
Aktuell laufende Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von der Kanzlei Frommer Legal aus München
An dieser Stelle erhalten Sie einen Überblick über die aktuell laufenden Tätigkeiten im Jahr 2023 und 2024 im Bereich Abmahnung & Filesharing durch die Kanzlei Frommer Legal (früher "Waldorf Frommer")
- Abmahnung Frommer Legal: Film "Justice League: Crisis on infinite earths part two" und Film "Beetlejuice beetlejuice (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Abmahnung Frommer Legal: Film "The circle" (Leonine Distribution GmbH)
- Frommer Legal mahnt die TV-Folge "Emperor of Ocean Park - Chapter four" ab (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Film "Sonne und Beton" - Constantin Film Vertriebs GmbH
- Film "Past lives - In einem anderen Leben" - Studiocanal GmbH
- Frommer Legal: TV-Folge "House of the dragon - The lord of the tides (Der Lord der Gezeiten)", TV-Folge "Last week tonight with John Oliver - Season 11 - Episode 20" sowie TV-Folge "We light the way (Wir erleuchten den Weg)" - Warner Bros. Entertainment Inc.
- Film "C'è ancora domani (Morgen ist auch noch ein Tag)", Abmahnung durch Frommer Legal, Rechteinhaber Tobis Film GmbH
- Film "Miller's Girl" (Studiocanal GmbH)
- Film "Hit Man (A Killer Romance)", Leonine Licensing GmbH
- Frommer Legal Abmahnung für die TV-Serie Rick and Morty – Edge of Tomorty: Rick Die Rickpeat (Der Tod steht ihm gut), Rick and Morty – Ricktional Mortpoon's Rickmas Mortcation (Weihnachten schlägt zurück), Rick and Morty – Star Mort Rickturn: Rickturn of the Jerri (Vater-Klon-Konflikt)
- Abmahnung von Frommer Legal für den Film "Furiosa: A Mad Max Saga" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Frommer Legal: Film "Wicked little letters (Kleine schmutzige Briefe), Studiocanal GmbH
- Frommer Legal: Film "Beautiful disasters" und Film "The Beekeeper", Leonine Licensing GmbH
- Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal für den Film "Aquaman and the lost kingdom", für den Film "Dune: Part two (Dune: Teil 2), für den Film "Blue beetle" sowie für die TV-Folge "True detective: Night country - Part 5" im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc.
- Frommer Legal mahnt den Film "The Beekeeper" und den Film "The zone of interest" für die Leonine Licensing GmbH ab.
- Die Kanzlei Frommer Legal mahnt für die Warner Bros. Entertainment Inc. die TV-Folge "White House Plumbers - The Beverly Hills Burglary - Einbruch in Beverly Hills" sowie die TV-Folge "Last week tonight with John Oliver - Season 10 - Episode 19" ab
- Abmahnung Frommer Legal für den Film "Die Tribute von Panem - The Hunger Games: The ballad of songbirds and snakes", den Film "Dumb money: Schnelles Geld", den Film "Robots" sowie den Film "Expend4bles (The Expendables 4)" für die Leonine Licensing GmbH
- Abmahnung durch die Kanzlei Frommer Legal für den Film "The nun 2" und den Film "Wonka" für die Warner Bros. Entertainment Inc.
- Frommer Legal Abmahnung für die TV-Folge „And just like that... - Alive!, Met cute, The last supper part two: Entrée“ (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Frommer Legal: Abmahnung wegen Filesharings für den Film "Past lives - In einem anderen Leben" und den Film "Wrath of man (Cash truck)" - Studiocanal GmbH
- Frommer Legal Abmahnschreiben: Film "Blue beetle" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Abmahnung Frommer Legal: Film "Deathstroke: Knights & Dragons" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Abmahnung Frommer Legal: Film "About my father (Und dann kam Dad)" (Leonine Licensing GmbH)
- Frommer Legal mahnt für die Warner Bros. Entertainment Inc. die TV-Serie "House of the dragon" und die TV-Serie "Ted Lasso" ab
- Frommer Legal mahnt den Film "Operation fortune: Ruse de guerre" sowie den Film "Nymphomaniac 2" ab (Leonine Licensing GmbH)
- Abmahnung durch die Kanzlei Frommer Legal für die TV-Folge "The idol - Pop tarts & rat tales" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Frommer Legal - Abmahnung für den Film "Barbie" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Frommer Legal mahnt für die Warner Bros. Entertainment Inc. die TV-Folge "Mrs. Davis – A baby with wings, a sad boy with wings and a great helmet" sowie die TV-Folge "Succession - Kill list" ab
- Abmahnung Filesharing durch Frommer Legal für den Film "Shazam! Fury of the gods" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Frommer Legal: Abmahnung der TV-Folge "Last week tonight with John Oliver - Season 10 - Episode 9" für die Warner Bros.Entertainment Inc.
- Abmahnung Filesharing durch die Kanzlei Frommer Legal für den Film "After Passion" für die Constantin Film Vertriebs GmbH
- Frommer Legal Abmahnung für die TV-Folge "The white lotus - Ciao" und "The white lotus - Italian dream (Der italienische Traum) für die Warner Bros. Entertainment Inc.
- TV-Folge Rick and Morty – Solaricks (Nach Hause teleportieren), Warner Bros. Entertainment Inc.
- Film "Lamborghini: The man behind the legend" der Constantin Film Vertriebs GmbH
- Film "Dog" der Leonine Licensing GmbH
- TV-Folge Shrinking – Apology tour (Entschuldigungstour), TV-Folge Shrinking Moving forward (Fortschritte), TV-Folge Shrinking – Potatoes (Kartoffeln), Warner Bros. Entertainment Inc.
- Die Kanzlei Frommer Legal aus München (Frommer Rechtsanwalts PartG mbB) mahnt für die Leonine Licensing GmbH den Film "Operation Fortune: Ruse de guerre" sowie den Film "John Wick: Chapter 4" ab.
- Die Kanzlei Frommer Legal aus München mahnt für die Warner Bros. Entertainment Inc. die TV-Folge "Lucifer - All about Eve" und den Film "Inception" ab.
- Frommer Legal Abmahnung Filesharing für den Film "Shotgun Wedding – Ein knallhartes Team" und den Film "Operation Fortune: Ruse de guerre" der Leonine Licensing GmbH
- Frommer Legal: Abmahnung für den Film "The Matrix Resurrections" für die Warner Bros. Entertainment Inc.
- Frommer Legal: Abmahnung Film "Detective Knight: Redemption" der Leonine Licensing GmbH
- Fantastic beasts: The secret of Dumbledore, (Phantastische Tierwesen: Dumbledores Geheimnisse), Warner Bros. Entertainment Inc., Abmahnung durch Frommer Legal
- Frommer Legal: Abmahnung für den Film "Dog" der Leonine Licensing GmbH
- Film "Don't worry darling" der Warner Bros. Entertainment Inc.
- Film "Moonfall", Abmahnschreiben Filesharing von Frommer Legal (Leonine Licensing GmbH)
- Abmahnung Filesharing durch die Kanzlei Frommer Legal aus München für den Film "After ever happy (After forever)" für die Constantin Film Verleih GmbH sowie des Filmes "Tenki no ko (Weathering with you – Das Mädchen, das die Sonne berührte)" der Leonine Distribution GmbH
- Film "Godzilla vs. Kong" - Abmahnung Frommer Legal für die Warner Bros. Entertainment Inc.
- Film "Black Adam" - Abmahnung Frommer Legal für die Warner Bros. Entertainment Inc.
- Abmahnung Frommer Legal: Film "Elvis" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Frommer Legal mahnt den Film "Everything everywhere all at once" der Leonine Licensing GmbH ab
- Abmahnung Frommer Legal: TV-Folge "All rise – I'll be there" und "All rise – Trouble man"für die Warner Bros. Entertainment Inc.
- Frommer Legal mahnt die Filme "Godzilla vs. Kong" (Warner Bros. Entertainment Inc.) und "Wrath of man (Cash Truck)" (Studiocanal GmbH) ab
- Abmahnung Frommer Legal für den Film "The transporter refueled" (Leonine Distribution GmbH)
- Frommer Legal Abmahnung für die TV-Serie "Babylon Berlin" (Leonine Distribution GmbH)
- Abmahnung Frommer Legal für den Film "Fantastic beasts: The crime of Grindelwald (Phantastische Tierwesen: Grindelwalds Verbrechen)" der Warner Bros. Entertainment Inc.
- Die Kanzlei Frommer Legal aus München (Frommer Rechtsanwalts PartG mbB) versendet eine Abmahnung für die TV-Folge "Rick and Morty – Gotron Jerrysis Rickvangelion (Rick and Morty – GoTronFellas – Robo-Frettchen in der Mafia) sowie für die TV-Folge Rick and Morty – Rickternal Friendshine of the Spotless Mort (Rick and Morty – Verrick mein nicht!) für die Warner Bros. Entertainment Inc.
- Frommer Legal Abmahnung für den Film "The Misfits - Die Meisterdiebe" für die Leonine Distribution GmbH
- Frommer Legal mahnt den Film "Resident Evil: Welcome to Raccoon City" der Constantin Film Verleih GmbH ab
- Frommer Legal mahnt die TV-Folge "Ted Lasso – Goodbye Earl (Ted Lasso – Mach's gut, Earl)" und "Ted Lasso – Inverting the pyramid of success (Ted Lasso – Die umgedrehte Erfolgspyramide)" der Warner Bros. Entertainment Inc. ab
- Abmahnung Filesharing durch Frommer Legal für den Film "The little things", den Film "Mortal Kombat", den Film "The Matrix Resurrections", den Film "Dune" und den Film "Reminiscence: Die Erinnerung stirbt nie" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Frommer Legal mahnt den Film "Dolor y Gloria (Leid und Herrlichkeit)" für die Studiocanal GmbH ab
- Die Kanzlei Frommer Legal aus München (Frommer Rechtsanwalts PartG mbB) mahnt den Film "The Suicide Squad 2" sowie den Film "Crazy Rich Asians" für die Warner Bros. Entertainment Inc. ab
- Abmahnung Frommer Legal für den Film "Zack Snyder's Justice League" für die Warner Bros. Entertainment Inc., als auch für den Film "Batman: The long halloween, Part two"
- Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal für den Film "No sudden move" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Die Leonine Distribution GmbH gibt die Abmahnung des Films "Kimi no na wa. (Your name – Gestern, heute und für immer)" bei der Kanzlei Frommer Legal in Auftrag
- Frommer Legal Abmahnung für den Film "The witches (Hexen hexen)", Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment Inc. und für den Film "The conjuring: The devil made me do it (Conjuring 3: Im Bann des Teufels)"
- Die Kanzlei Frommer Legal aus München verschickt eine Abmahnung im Namen ihrer Auftraggeberin, der Leonine Distribution GmbH für die TV-Serie „Babylon Belin – Folge 17“
- Waldorf Frommer mahnt den Film "It chapter two", den Film "Judas and the black messiah" und den Film "Tom and Jerry" ab, alle drei für die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment Inc.
- Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer für die TV-Folge "Young Sheldon – A second prodigy and the hottest tips for pouty lips" sowie die TV-Folge "Young Sheldon – A virus, heartbreak and a world of possibilities", in Vertretung für Warner Bros. Entertainment Inc.
- Waldorf Frommer: Film "The Mauritanian" (Der Mauretanier), Tobis Film GmbH und Film "J'accuse (Intrige)" der Leonine Distribution GmbH
- Waldorf Frommer: Abmahnschreiben für den Film "Wonder Woman 1984" für die Warner Bros. Entertainment Inc., sowie für den Film "The Gentlemen" für die Leonine Licensing AG und die Filme "After passion" und "After we collided (After truth) der Constantin Film Verleih GmbH
- Film "Captain Fantastic – Einmal Wildnis und zurück", urheberrechtlich geschütztes Werk der Leonine Distribution GmbH, abgemahnt durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Fromme
- Film "You were never really here (A beautiful day)", Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH
- TV-Folge Lucifer - "Diablo!" und "It never ends well for the chicken" (Für das Huhn geht es nie gut aus), Warner Bros. Entertainment Inc., Abmahnung Filessharing durch Waldorf Frommer
- Abmahnung wegen Filesharings durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München für den Film "Greenland" (Tobis Film GmbH) und den Film "Tennet" sowie den Film "Me before you" (Ein ganzes halbes Jahr) und den Film "Waiting for the barbarians" sowie den Film "Kimi no na wa." (Your name – Gestern, heute und für immer)
- Waldorf Frommer: Film "The spy who dumped me" ("Bad spies), Studiocanal GmbH sowie die Filme "The death of Stalin" und "Hustlers" der Leonine Licensing AG
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Abmahnung wegen Filesharings durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München für die beiden Serienfolgen "The 100 – Blood giant", TV-Folge und "The 100 – The dying of the light", TV-Folge für die Warner Bros. Entertainment Inc.
- Leonine Licensing AG und Leonine Distribution GmbH mahnen durch die Kanzlei Waldorf Frommer die Werke Knives out – Mord ist Familiensache und Babylon Berlin ab.
- Waldorf Frommer: TV-Folge Blindspot – Iunne Ennul und Blindspot – Love you to bits and bytes (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Abmahnung durch Waldorf Frommer: Film "Kimi no na wa. (Your Name – Gestern, heute und für immer)" für die Leonine Distribution GmbH
- TV-Folgen "Stargirl – Hourman and Dr. Mid-Nite, S.T.R.I.P.E., Stargir", Abmahnung wegen Filesharings einer TV-Serie durch die Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment Inc.
- Film Tenki no ko (Weathering with you – Das Mädchen, das die Sonne berührte), Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Leonine Distribution GmbH
- Waldorf Frommer: Film "The gentlemen", Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft (bzw. nun die Rechtsnachfolgerin Leonine Licensing AG)
- Film "Birds of prey (And the fantabulous emancipation of one Harley Quinn)", Warner Bros. Entertainment Inc.
- Film "The way back" (Der Weg zurück), Warner Bros. Entertainment Inc.
- Abmahnung für Filesharing durch die Kanzlei Waldorf Frommer für die TV-Folge Babylon Berlin für die Rechteinhaber Leonine Distribution GmbH und die TV-Folge Supernatural - The Rupture (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Film "Vice (2018) - Der zweite Mann", Leonine Distribution GmbH
- Abmahnung Filesharing durch die Kanzlei Waldorf Frommer für den Film "Inherent Vice - Natürliche Mängel" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Serie / TV-Folge "Supernatural - Back and to the future" (Warner Bros. Entertainment Inc.)
- Waldorf Frommer schickt eine Filesharing-Abmahnung für den Film "Birds of prey (And the fantabulous emancipation of one Harley Quinn)", für den Film "Knives Out – Mord ist Familiensache", sowie für den Film "21 Bridges" (Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft)
Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Ratgeberblogartikel oder zur Liste bitte ich um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.