Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW aus Berlin wegen des Verdachts auf unerlaubtes Filesharing erhalten, so ist eine zeitnahe Reaktion erforderlich. Dieser Ratgeber erläutert, wie Sie auf das Abmahnschreiben reagieren können.
Blog-Artikel zuletzt aktualisiert am 29.10.2024
Dieser Artikel stellt einen Ratgeber speziell zur Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW aus Berlin dar. Der Artikel legt den Schwerpunkt darauf, welche einzelnen Punkte in der Abmahnung von IPPC LAW rechtlich angreifbar sind, und welche nicht.
Dadurch entsteht für Sie ein Überblick, wie Sie gegen die Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW vorgehen können, bzw. wo für Ihren individuellen Fall ein Widerspruch gegen die Forderungen angesetzt werden könnte.
Wenn Sie hierzu noch meinen allgemeinen Ratgeber Filesharing zum Thema "Abmahnungen" lesen, besitzen Sie eine gute Wissensbasis, um erfolgreich gegen die Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW vorgehen zu können.
Sollte eine Reaktion Ihrerseits auf die Abmahnung von IPPC LAW ausbleiben, so droht Ihnen eine einstweilige Verfügung vor dem zuständigen Landgericht. Denn Rechtsanwalt Daniel Sebastian (Inhaber der Kanzlei IPPC LAW) gehört zu den Anwälten, die relativ schnell gerichtliche Schritte ergreifen.
Dies kann aber verhindert werden, wenn Sie umgehend nach Erhalt der Abmahnung reagieren. Zum einen sollten Sie eine korrekte und rechtssichere Unterlassungserklärung abgeben. Zum anderen können Sie gegen die in der Abmahnung erhobenen Forderungen für Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz Widerspruch einlegen. Sind beide Schritte erfolgreich durchgeführt, droht Ihnen kaum noch Gefahr. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen auf, wie Sie das bewerkstelligen.
Widerspruch gegen eine Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW aus Berlin
Ratgeber von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken
Ich beschäftige mich seit vielen Jahren als Anwalt für Verbraucherrecht und Verbraucherschutz mit den Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin und dessen Kanzlei IPPC LAW. In
diesem Zusammenhang habe ich bereits viele Mandanten vor den Forderungen der Kanzlei IPPC LAW bewahrt und verfüge dementsprechend über detaillierte Kenntnisse, wie gegen eine
Filesharing-Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW vorzugehen ist.
Welche Arten von Filesharing-Abmahnungen verschickt die Kanzlei IPPC LAW aus Berlin?
Die von RA Daniel Sebastian gegründete Anwalts-GmbH "IPPC LAW" hat sich zum überwiegenden Teil auf die Abmahnung von Erotikfilmen spezialisiert. Auftraggeber der Kanzlei IPPC
LAW ist vor allem die MG Premium Ltd., die Aylo Premium Ltd., die MG Content RK Ltd. und die Gamma Entertainment Inc.
Benötigt die Kanzlei IPPC LAW eine Vollmacht des Rechteinhabers, um mir die Abmahnung zuschicken zu dürfen?
Rechtsanwalt Daniel Sebastian weist in seiner IPPC LAW-Abmahnung explizit darauf hin, dass er die ordnungsgemäße Bevollmächtigung des beauftragenden Rechteinhabers lediglich versichert, eine
Vollmacht fügt er jedoch nicht bei. Das ist in rechtlicher Hinsicht korrekt, denn als Anwalt ist er nicht dazu verpflichtet, eine solche Vollmacht beizufügen, insbesondere keine
Originalvollmacht.
An manchen Stellen im Internet wird behauptet, dass die Abmahnung ohne eine solche Vollmacht wirkungslos sei. Das ist jedoch nicht der Fall. Zwar können Sie auf die Vorlage einer Vollmacht
bestehen, doch ist Ihnen damit wenig geholfen. Insofern rate ich Ihnen, den Punkt bzgl. der Vollmacht nicht anzugreifen, da dies in rechtlicher Hinsicht nichts bringt und Ihnen nur Arbeit
verursacht. Meiner Erfahrung nach ist die Bevollmächtigung der Kanzlei IPPC LAW in der Regel ordnungsgemäß, so dass Sie in dieser Hinsicht nichts beanstanden können.
Kann ich davon ausgehen, dass die Auftraggeberschaft der Kanzlei IPPC LAW tatsächlich die urheberrechtlichen Rechte besitzt?
Die Kanzlei IPPC LAW weist in ihren Abmahnungen regelmäßig darauf hin, dass die Mandanten die ausschließlichen Inhaber des Rechts sind, das die Kanzlei in deren Namen geltend macht. Das
bedeutet, lediglich der von IPPC LAW benannte Auftraggeber darf darüber entscheiden, was mit dem urheberrechtlich geschützten Werk geschehen darf, also ob es verkauft, gekauft oder
kopiert und vervielfältigt werden darf.
Dieser Punkt in der IPPC LAW-Abmahnung ist im Normalfall korrekt, hier bietet sich für Sie kein rechtlicher Angriffspunkt an. Soweit meine Erfahrungen gehen, ist diese Rechteinhaberschaft der
Mandanten der Kanzlei IPPC LAW gegeben, so dass die urheberrechtliche Verfolgung tatsächlich erfolgen darf.
Wie hat die Kanzlei IPPC LAW herausgefunden, dass ich eine angebliche Urheberrechtsverletzung verübt habe?
Im Abmahnschreiben deutet die Kanzlei IPPC LAW kurz an, dass sie Ihre IP-Adresse über eine beauftragte IT-Firma ausfindig gemacht hat. Diese Vorgehensweise nutzen alle derzeit aktiven
Abmahnkanzleien. Um herauszufinden, über welchen konkreten Internetanschluss ein bestimmtes urheberrechtlich geschütztes Werk über eine Tauschbörse angeboten wird, muss die jeweilige
Abmahnkanzlei ein IT-Unternehmen beauftragen, welches mit Hilfe einer selbst programmierten Software diese Anschlüsse ausfindig macht.
Die Kanzlei IPPC LAW beauftragt beispielsweise die Firma SKB UG mit der Überwachung von Filesharing-Tauschbörsen im Internet. Diese IT-Firma beobachtet mit Hilfe der hierzu programmierten
Software alle im Netz vorhandenen Tauschbörsen. Wird das gesuchte Werk zum Download angeboten, so registriert die Software, über welche IP-Adresse dieses Angebot stammt. Würde man dieses Werk nun
herunterladen wollen, so würde der Upload, also die Zurverfügungstellen der Daten, von dem konkreten Internetanschluss mit der bekannt gegebenen IP-Adresse geschehen.
Die Kanzlei IPPC LAW hält daher mit Hilfe der Softwarefirma die registrierte IP-Adresse fest und wendet sich anschließend an das zuständige Landgericht, damit dieses im Rahmen eines
Gerichtsbeschlusses den jeweiligen Telekommunikationsprovider (Telekom, O2/Telefonica, Vodafone, Pyur, Versatel, UnityMedia, 1&1 etc.) dazu auffordert, die zu der IP-Adresse gehörigen
Nutzerdaten wie Name und Adresse freizugeben.
Ohne den Gerichtsbeschluss dürften die Provider solche Daten nicht herausgeben, durch den Beschluss werden sie dazu aber gezwungen. Der jeweilige Anbieter hat kein Wahlrecht, ob er Ihre
persönlichen Daten an die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH herausgeben kann, er ist dazu gerichtlich verpflichtet. Hält die Kanzlei IPPC LAW erst einmal Ihre Anschrift in Händen, so
kann sie die Abmahnung verfassen und Ihnen zusenden.
Die Kanzlei IPPC LAW legt mir eine IP-Adresse vor, die besagt, dass über meinen DSL-Anschluss Filesharing betrieben wurde. Ist diese IP-Ermittlung korrekt und fehlerfrei?
Leider kommt es bis heute immer wieder vor, dass IP-Adressen durch die beauftragte IT-Firma fehlerhaft ermittelt werden. Nur weil die Kanzlei IPPC LAW Ihnen eine IP-Adresse in der Abmahnung
benennt, heißt das noch lange nicht, dass über Ihren DSL-Anschluss tatsächlich ein rechtswidriger Upload vorgenommen wurde.
Mir sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen meine Mandanten eine Abmahnung von IPPC LAW erhalten haben, diesen Upload in der von der Kanzlei benannten Zeit jedoch keinesfalls haben
tätigen können. Beispielsweise kann ein Upload über ein Filesharing-Programm in keinem Fall vorgenommen werden, wenn der eigene PC oder Laptop, auf dessen Festplatte das Werk angeblich
gespeichert ist, zum in der Abmahnung angegebenen Zeitpunkt gerade ausgeschaltet oder offline war.
So berichten mir immer wieder Mandanten, dass ihr WLAN-Router oder ihr PC zur fraglichen Zeit beispielsweise defekt bzw. sogar in Reparatur war. Dies können sie anhand des Reparaturbelegs
nachweisen. Sind weitere Geräte nicht vorhanden, so kann das Filesharing unmöglich stattgefunden haben. So kenne ich inzwischen einige Fälle, in denen eine Abmahnung durch die Kanzlei IPPC
LAW zu Unrecht erging.
Das bedeutet, dass Sie genau überprüfen sollten, ob das in der Abmahnung benannte Werk Ihnen bekannt ist, und ob Sie dieses zur fraglichen Zeit tatsächlich über ein Tauschbörsen-Programm aus dem
Netz herunter- oder hochgeladen haben.
Ist das nicht der Fall, so handelt es sich um eine fehlerhafte Abmahnung, die rechtlich vollständig angreifbar ist. Sie müssen in einem solchen Fall keine Zahlungen an die IPPC LAW
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH leisten. Der vorgeworfene Tatzeitpunkt ist daher ein wirksames Mittel, um die Abmahnung angreifen zu können.
Die von der Kanzlei IPPC LAW angegebene IP-Adresse stimmt nicht mit der meinigen überein. Ist die Abmahnung daher fehlerhaft?
Die IP-Adresse ist kein Beweismittel, da diese für jede PC-Sitzung neu vergeben wird. Es handelt sich hierbei um dynamische IP-Adressen, die von Ihrem DSL-Anbieter immer wieder neu vergeben
werden. Sollten Sie über ein Programm oder über das Internet Ihre individuelle IP-Adresse ermittelt haben, und weicht diese von der in der Abmahnung benannten IP-Adresse ab, so ist das kein
Hinweis auf eine fehlerhafte Abmahnung. Durch diesen Umstand entsteht Ihnen daher kein rechtlicher Angriffspunkt.
Der von der Kanzlei IPPC LAW angegebene Zeitpunkt des Uploads ist viel zu kurz angegeben. Wie kann in dieser Zeit ein Upload vorgenommen
werden?
Immer wieder werde ich von Mandanten gefragt, wie in der von der Kanzlei IPPC LAW angeführten Zeitspanne überhaupt ein vollständiger Upload des abgemahnten Werks vorgenommen werden
konnte. Manchmal gibt die Kanzlei IPPC LAW lediglich wenige Sekunden an, in der die Urheberrechtsverletzung von der betroffenen Person vorgenommen worden sein soll.
Dennoch kann hier eine wirksame Urheberrechtsverletzung vorliegen. Es kommt im Zusammenhang mit einer Filesharing Abmahnung durch die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht darauf an,
dass in der angegebenen Zeitspanne das gesamte Werk über Ihren DSL-Anschluss hätte hochgeladen werden können. Für eine Urheberrechtsverletzung reicht es aus, wenn der Upload nur wenige Sekunden
angedauert hat.
Denn es kommt nicht darauf an, dass ein Werk vollständig von einem einzelnen PC/Laptop oder einem Tablet/Smartphone angeboten und hochgeladen wurde, sondern es ist entscheidend, dass überhaupt
eine solches Dateiangebot stattgefunden hat, wenn auch nur für wenige Sekunden oder Minuten.
Möchten Sie über ein Filesharing Tauschprogramm ein bestimmtes Musikstück herunterladen, so prüft das Tauschprogramm, auf welchen Rechnern dieses File derzeit am schnellsten verfügbar ist. Dabei
unterteilt die Software das Werk in einzelne Einheiten und sucht sich diese von verschiedenen PC's zusammen. Das Tauschprogramm ist nicht darauf angewiesen, das gesamte Lied von einem einzelnen
Rechner herunterzuladen. Somit kann es sein, dass ein Song über mehrere dutzend PC's zusammengesucht wird. Anschließend fügt die Filesharing-Software diese Stücke zu einer zusammenhängenden Datei
zusammen und stellt es Ihnen zum Download zur Verfügung. Auf Ihrem PC kommt somit ein vollständiges Lied an, zusammengesetzt aus unzähligen Einzelbestandteilen.
Die Dauer der Übertragung für das abgemahnte Werk stellt daher keine Möglichkeit dar, einen rechtlichen Angriff gegen die IPPC LAW Abmahnung durchzuführen.
Ist der Beschluss des Landgerichts echt, den die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH der Filesharing Abmahnung beifügt?
Die Kanzlei IPPC LAW teilt Ihnen in ihrem Abmahnschreiben mit, dass sie aufgrund der durch die IT-Firma ermittelten Daten für ihren Auftraggeber einen Beschluss vor dem zuständigen Landgericht
erwirkt hat. Weiterhin teilt die Kanzlei mit, dass es dem jeweiligen Internet Service Provider (Telekom, O2, Vodafone, Pyur, Versatel, Unitymedia, 1&1 u.a.) aufgrund dieses Beschlusses
gestattet wurde, Auskunft über Ihre Anschrift und Ihren Namen zu erteilen.
Ich bearbeite seit vielen Jahren Abmahnangelegenheiten der Kanzlei IPPC LAW aus Berlin. Bislang konnte ich in Bezug auf die Echtheit oder die Wirksamkeit des gerichtlichen Beschlusses keine
negativen Punkte finden.
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die von der Kanzlei IPPC LAW angeforderten Gerichtsbeschlüsses korrekt sind, so dass diese keinen rechtlichen Angriffspunkt bilden. Sie müssen es
daher hinnehmen, dass ein Gericht darüber bestimmt hat, dass Ihr DSL-Provider Ihre persönlichen Daten an IPPC LAW herausgeben musste.
Die Kanzlei IPPC LAW behauptet, dass ein Anscheinsbeweis bestünde, dass ich als Anschlussinhaber die Verletzungshandlung selbst begannen habe. Stimmt das?
Mit dieser Aussage meint die Kanzlei, dass Sie der Inhaber des ermittelten DSL-Anschlusses sind, und somit zunächst der Verdacht auf Sie alleine fällt. Vom rechtlichen Ansatzpunkt ist das
korrekt, wird von der Kanzlei IPPC LAW aber so dargestellt, als ob Sie aufgrund dieses Umstandes bereits in der Haftung für alle in der Abmahnung benannten Forderung stehen.
Dem ist nicht so. Grundsätzlich schaffen Sie als DSL-Anschlussinhaber natürlich immer eine Gefahr, dass Sie oder andere Personen eine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung über diesen
Internetanschluss begehen könnten. Juristen bezeichnen das mit dem Begriff Störerhaftung. Das heißt, Sie sind zunächst einmal Störer und können dafür in Haftung
genommen werden.
So extrem, wie IPPC LAW dies behauptet, ist es in der Realität aber nicht. Natürlich bedeutet alleine die Inhaberschaft eines Festnetz/DSL-Anschlusses nicht automatisch auch, dass Sie
rechtswidrige Handlungen begehen oder durch andere begehen lassen.
Insofern besteht hier ein guter Ansatzpunkt, um den Forderungen der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen Widerspruch entgegen zu setzen.
Stellen Sie dar, dass Sie das in der Abmahnung benannte Werk nicht kennen, wenn dem so ist, und über Tauschbörsen weder herunter- noch hochgeladen haben. Teilen Sie der Kanzlei IPPC LAW mit, dass Sie dieses Werk nicht als File auf Ihrer PC/Laptop-Festplatte oder auf anderen Datenträgern abgespeichert haben. Es muss aus Ihrer Beschreibung deutlich werden, dass Ihnen das Werk völlig fremd ist, und Sie in keinster Weise damit Filesharing betrieben haben.
Anschließend beschreiben Sie in einem zweiten Schritt so deutlich wie möglich, wie Ihre individuelle Situation zuhause ist. Machen Sie Angaben dazu, dass Sie nicht alleine den Anschluss nutzen, sondern dass dies auch durch andere Personen in Ihrem Haushalt geschieht, wenn dem tatsächlich so ist.
Erklären Sie, welche Familienmitglieder, welche Freunde und welche Bekannten Ihren Internetanschluss nutzen. Durch diese Beschreibung wird deutlich, dass Sie zwar der Inhaber des Anschlusses
sind, dass Sie diesen aber keineswegs alleine nutzen. Es besteht somit die Möglichkeit, dass einer der anderen Mitnutzer die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begannen hat, Sie das aber nicht
wissen können.
Dadurch entkräften Sie die von IPPC LAW vorgeworfene Störerhaftung und kommen Ihrer sog. sekundären Darlegungslast nach. Das ist das, was die Kanzlei IPPC LAW in ihrer Filesharing-Abmahnung
mit der „sekundären Darlegungs- und Beweislast“ meint: Wenn Sie Anschlussinhaber sind, den DSL-Anschluss jedoch nicht alleine nutzen, so müssen Sie nachvollziehbar beschreiben, dass auch
andere Personen in Ihrem Haushalt den Internetanschluss mitnutzen.
Ich habe kein Filesharing betrieben. Kann es sein, dass andere Personen von außen meinen WLAN-Anschluss mitbenutzt haben?
Bis heute kommt es immer wieder vor, dass sich fremde Personen von außen in einen WLAN-Anschluss einhacken. Durch verschiedene technische Möglichkeiten kann es sein, dass gerade ungeschützte oder
nur unzureichend geschützte WLAN-Anschlüsse durch Fremde mitbenutzt werden. Das WLAN-Signal reicht manchmal bis in die Nachbarwohnung oder auf die Straße. Prüft eine illegal agierende
Person, ob sie ein solches Signal empfangen kann, so besteht die Chance, dass sich diese Person auch in Ihren Anschluss einhackt.
Ist bei Ihrem Abmahnungsfall in keinster Weise ermittelbar, wer das in der Abmahnung benannte Werk herunter- oder hochgeladen haben könnte, so besteht der dringende Verdacht auf einen Angriff von
außen. In einem solchen Fall kann gegen die IPPC LAW Abmahnung ein rechtlich erfolgreicher Widerspruch angesetzt werden.
Die Kanzlei IPPC LAW schreibt in ihrer Abmahnung, dass zumindest feststehen würde, von meinem Internetanschluss sei die abgemahnte Datei zum Download
angeboten worden. Ist das korrekt?
Nein, denn nun kommt wieder der Punkt ins Spiel, dass die in der Abmahnung angegebenen IP-Daten falsch ermittelt wurden. Haben weder Sie noch die anderen Mitnutzer Ihres DSL-Anschlusses die in
der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begannen, so kann es entweder daran liegen, dass fremde Personen sich Ihres WLAN-Anschlusses bemächtigt haben, oder dass die IP-Daten
grundsätzlich fehlerhaft übertragen wurden.
Ist in keinster Weise ermittelbar, wer die abgemahnte Verletzung verübt haben könnte, so stellt dies einen rechtlichen Angriffspunkt gegen die IPPC LAW Abmahnung dar.
Die IPPC LAW GmbH fordert mich dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Soll ich dem nachkommen?
Wie alle anderen Abmahnkanzleien fordert auch IPPC LAW dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Rechtsanwaltskanzlei begründet das damit, dass nur durch eine solche Erklärung die
Wiederholungsgefahr beseitigt werden könne. Es würde nicht ausreichen, wenn Sie die Verletzungshandlung abstellen.
Die Unterlassungserklärung muss laut IPPC LAW mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrt sein, sie muss unbedingt (ohne Bedingungen) und unwiderruflich sein, und muss zudem mit Ihrer
Unterschrift eigenhändig unterzeichnet sein. Im Regelfall legt die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH dann ein vorgefertigtes Muster einer Unterlassungserklärung bei, welches
Sie unterzeichnet an IPPC LAW zurücksenden sollen.
Ich empfehle, diese von der Kanzlei IPPC LAW vorgefertigte Musterunterlassungserklärung nicht zu verwenden. Stattdessen sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung einreichen.
Nur durch eine solche entgehen Sie der Gefahr, Zugeständnisse an die Kanzlei IPPC LAW zu machen.
In einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung teilen Sie der Rechtsanwaltskanzlei IPPC LAW mit, dass Sie das abgemahnte Werk nicht kennen und diesbezüglich keine Urheberrechtsverletzung
begannen haben. Sie teilen weiterhin mit, dass Sie es auch anderen Personen nicht ermöglicht haben, über Ihren Internetanschluss eine solche in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung
durchzuführen. Zudem machen Sie deutlich, dass Sie sich grundsätzlich rechtstreu verhalten und das auch in Zukunft so handhaben werden. Aus Ihrer Unterlassungserklärung muss für die Mandantschaft
der Rechtsanwaltskanzlei IPPC LAW klar erkennbar sein, dass von Ihnen bislang keine Gefahr der Rechteverletzung ausging und auch nicht ausgehen wird.
Muss ich die von der Kanzlei IPPC LAW gesetzten Fristen einhalten?
Ich rate Ihnen unbedingt dazu, die von der Kanzlei IPPC LAW benannten Fristen einzuhalten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Rechtsanwalt Daniel Sebastian eine sog. "Einstweilige Verfügung" vor
dem zuständigen Landgericht gegen Sie beantragt. Ich kenne Rechtsanwalt Daniel Sebastian inzwischen aber seit vielen Jahren und weiß daher aus Erfahrung, dass die Kanzlei IPPC LAW die Fristen
intern um bis zu drei Wochen länger ansetzt, als in der Filesharing Abmahnung angegeben. Das heißt, selbst wenn Sie die benannten Termine um ein paar Tage überschreiten, drohen Ihnen noch keine
rechtlichen Schritte.
Trotz dieser Erfahrung bitte ich Sie um größte Vorsicht im Umgang mit den von der Kanzlei IPPC LAW gesetzten Fristen. Sollten Sie nicht zeitnah reagieren können, so bitten Sie IPPC LAW
zumindest um eine Fristverlängerung. Sie können die Fristverlängerung damit begründen, dass Sie sich zunächst rechtlich beraten lassen möchten. Im Normalfall wird eine solche Fristverlängerung
unproblematisch gewährt.
Ist die Höhe der Schadensersatzforderung in der IPPC LAW-Abmahnung berechtigt?
Die Kanzlei IPPC LAW führt in ihrem Abmahnungsschreiben zu Recht auf, dass unterschiedliche Gerichte unterschiedliche Schadensersatzbeträge festgesetzt haben. Diese schwanken von wenigen
Euro pro hochgeladenem Titel bis zu mehreren hundert Euro.
Unabhängig von der bislang sehr differenziert agierenden Rechtsprechung zum Thema Schadensersatz muss festgehalten werden, dass IPPC LAW in den Abmahnschreiben der vergangenen Jahren dazu
tendiert hat, den geforderten Schadensersatz zu hoch anzusetzen. Das ist für eine Abmahnkanzlei verständlich, denn je höher der Schadensersatzbetrag angesetzt wird, desto höher ist der Gewinn,
den sowohl die Abmahnkanzlei also auch deren Mandantschaft mit einer Abmahnung erzielt.
Insofern ist ein Widerspruch gegen die Abmahnung der Anwaltskanzlei IPPC LAW bzgl. des Schadensbetrags möglich und auch empfehlenswert. Grundsätzlich sollte jegliche
Schadensersatzzahlung verweigert werden, wenn es sich um eine unberechtigte Abmahnung handelt.
Selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, handelt es sich bei einer zu hohen Schadensersatzberechnung um eine fehlerhafte Forderungsaufstellung. Derartige falsche Berechnungen müssen vom
vermeintlichen Schuldner nicht bezahlt werden, so dass selbst bei einer berechtigten Abmahnung ein vollständiger Widerspruch mit Anspruch auf Forderungskorrektur möglich ist.
Ist die Höhe der Anwaltsgebühren in der Abmahnung der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berechtigt?
In vielen mir bekannten Fällen setzt die Kanzlei IPPC LAW leider einen zu hohen Kostenersatz für die Rechtsanwaltskosten an. Zwar weist IPPC LAW in ihren Abmahnschreiben manchmal darauf hin,
dass der Gesetzgeber inzwischen einen Streitwert von 1.000 Euro als Grundlage für Abmahnfälle festgelegt hat. Daraus würde sich eine Rechtsanwaltsgebühr von brutto 159,94 Euro ergeben.
Gleichzeitig stellt IPPC LAW aber klar, dass dieser vom Gesetzgeber vorgesehene Streitwert in den meisten Filesharing-Fällen nicht zur Anwendung käme. Das bedeutet, laut IPPC LAW ist
die Abmahnkanzlei im Recht, einen wesentlich höheren Streitwert festzulegen, aus dem sich dann eine viel höhere Rechtsanwaltsgebühr errechnet.
IPPC LAW übersieht dabei jedoch, dass der Gesetzgeber die Deckelung auf 159,94 Euro exakt für diese Fälle der erstmaligen Abmahnung wegen Filesharings vorgesehen hat. Der Gesetzgeber
wollte, dass eine Person, die erstmalig eine Abmahnung wegen Filesharings erhält, nicht mit einer allzu hohen Gebühr belastet wird. Das Abmahnopfer würde durch den Erhalt der Abmahnung bereits
ausreichend darauf hingewiesen, dass es einen Fehler gemacht hat. Dazu kommt dann eine Gebühr von 159,94 Euro und eine geringe Schadensersatzforderung. Dies würde ausreichen, um der
abgemahnten Person aufzuzeigen, dass sie rechtlich falsch gehandelt hat. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass dies ausreichen würde, um weitere Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen
zu verhindern.
Trotz der Intention des Gesetzgebers stellt sich IPPC LAW auf den Standpunkt, dass man weit höhere Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangen dürfe. Das ist falsch. Stellt Ihnen IPPC
LAW höhere Kosten als 159,94 Euro in Rechnung, so sollten Sie diese nicht bezahlen, da es sich um eine fehlerhafte Kostenaufstellung handelt. Sie müssen als vermeintlicher Schuldner falsche
Rechnungen nicht bezahlen.
Insofern ist hier ein Widerspruch möglich, selbst wenn es sich um eine berechtigte Abmahnung handelt. Ist die Abmahnung ohnehin unberechtigt, da Sie weder der Täterhaftung noch der Störerhaftung
unterliegen, so müssen Sie sowieso keine Zahlungen an die Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH leisten.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnung
Bitte lesen Sie auch meinen ausführlichen Online-Ratgeber rund um das Thema Filesharing-Abmahnungen im Allgemeinen:
Online-Ratgeber: "Die Abmahnung wegen Filesharing"
Dieser Ratgeber befasst sich nicht nur speziell mit der Abmahnung der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, sondern behandelt das Thema Filesharing, Abmahnung und urheberrechtliche Verletzungen
im Allgemeinen.
Kostenlose Erstanfrage
Haben Sie ein Problem im Bereich Urheberrechtsverletzung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin bzw. dessen Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, so können Sie mir gerne eine
kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich Ihnen helfen kann. Durch eine Erstanfrage entstehen Ihnen keine Kosten.
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Wann haben Sie die Abmahnung von IPPC LAW erhalten?
- In Bezug auf welches Werk haben Sie eine angebliche Urheberrechtsverletzung begangen?
- Welche Mandantschaft vertritt die Kanzlei IPPC LAW in Ihrem Fall?
- Welche Zahlung sollen Sie an die Kanzlei IPPC LAW leisten?
- Welche Fristen setzt Ihnen die Kanzlei IPPC LAW?
- Ist Ihnen das in der Abmahnung benannte Werk bekannt bzw. haben Sie dieses tatsächlich über eine Filesharing Tauschbörse heruntergeladen?
- Waren Sie zum in der Abmahnung angegebenen Zeitpunkt zuhause und war Ihr PC/Laptop angeschaltet?
- Wie ist Ihre Wohnsituation, wer nutzt den DSL-Anschluss? Wohnen Sie in einer WG?
- Falls es sich um eine unberechtigte Abmahnung handelt, haben Sie eine Vermutung wer der Täter gewesen sein könnte?
- Haben Sie bereits selbst schriftlich reagiert?
- Haben Sie schon eine Mahnung von der Kanzlei Daniel Sebastian erhalten?
Wenn Sie möchten, dann können Sie mir das Ihnen zugegangene Abmahnschreiben der IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als PDF oder Foto in den E-Mail-Anhang legen, dann kann ich mir selbst ein Bild von der Abmahnung machen.
Nach Erhalt Ihrer Nachricht setze ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung und erläutere Ihnen die weitere Vorgehensweise. Die Erstanfrage ist kostenlos.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin
Aktuell laufende Abmahnungen aus den Jahren 2023 und 2024 der Kanzlei IPPC LAW
An dieser Stelle erhalten Sie einen Überblick über die aktuell laufenden Tätigkeiten aus dem Jahr 2023 und 2024 im Bereich Abmahnung & Filesharing durch die Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin:
- IPPC LAW mahnt die Pornofilme "Any time, any place", "Nymph in the nook" und "Capturing the couple" der Aylo Premium Ltd. ab
- Sexfilm "A not so sneaky public gym bang" (Aylo Premium Ltd.), Abmahnung Filesharing durch die Kanzlei IPPC LAW
- Die Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin mahnt für die Aylo Premium Ltd. den Pornofilm "Flexible Renee is excited" ab
- Abmahnung für den Erotikfilm "Hot boss means business" der Aylo Premium Ltd.
- Abmahnung wegen Filesharings durch die Kanzlei IPPC LAW für den Pornofilm "Ryan Reid's anal ground and pound" und den Pornofilm "Oiled up and dp'd" (Aylo Premium Ltd.)
- Mahnschreiben der Burgschild GmbH (Offenbach am Main) als Inkassobüro für frühere Abmahnungen der Kanzlei IPPC LAW (Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin)
- Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei IPPC LAW: Film "Dinner and a wet threesome" (Aylo Premium Ltd.)
- IPPC LAW mahnt den Film "Kayla East works her holes" für die MG Premium Ltd. ab
- IPPC LAW: Abmahnung für den Pornofilm „You can't fuck both of us!“ der MG Premium Ltd.
- IPPC LAW Abmahnung: Filme "Creampie caper", "Tits won't fit" und "Bouncy boobies" der MG Premium Ltd.
- IPPC LAW aus Berlin mahnt den Film „Bum-Rushed & Booty Swapped“ für die MG Premium Ltd. ab
- Die Kanzlei IPPC LAW mahnt den Pornofilm "Work me out" der MG Premium Ltd. ab
- Die Kanzlei IPPC LAW mahnt die Pornofilme "Big tits pool day fucking" und "Gilf crashes pool party" für die MG Premium Ltd. ab
- Abmahnung für den Pornofilm „Her big naturals are unreal“ für die MG Premium Ltd.
- IPPC LAW Abmahnung für den Pornofilm "Free Use & Pussy Juice" (MG Premium Ltd.)
- Abmahnung durch die Kanzlei IPPC LAW aus Berlin für den Pornofilm "Kimmy Kim" für die MG Premium Ltd.
- Die Kanzlei IPPC LAW aus Berlin (Rechtsanwalt Daniel Sebastian) mahnt den Pornofilm "Massage with tricks", den Film "Creampie & Goodbye" und den Film „Door-to-door pornstar“ der MG Premium Ltd. ab
- Die Kanzlei IPPC LAW aus Berlin mahnt die Pornofilme "Reckless rendezvous", "Make em bounce" und "Grateful for cock" für die Mandantin MG Premium Ltd. ab
- Pornofilme "Flexible Fuck", „Cheat and swap: Part 1“, „Using his joystick“, "Fuck my wife while I watch" und „Rim like you never rimmed before“ - Abmahnschreiben durch die Kanzlei IPPC LAW aus Berlin, für die Rechteinhaberin MG Premium Ltd.
- Film "Take a look under the hoodie", Abmahnung durch die Kanzlei IPPC LAW aus Berlin für die MG Premium Ltd.
- Die Kanzlei IPPC LAW aus Berlin mahnt den Pornofilm "A D Well Earned" für die MG Premium Ltd. ab.
-
Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW für den Sexfilm "Sauna Soak" für die MG Premium Ltd.
- IPPC LAW: Abmahnung für den Erotikfilm „Maid got boobs“ der MG Premium Ltd.
- Kanzlei IPPC LAW: Pornofilme „Best of brazzers: Madison ivy“ und "Tour of London part one: Remastered“ der MG Premium Ltd.
- Pornofilme "Group Pers-Anal Training“ und „Come in for some tea and anal“ (MG Premium Ltd.) sowie Pornofilm "„Back to bite you“ für die Gamma Entertainment Inc.
- Abmahnung durch IPPC LAW für den Pornofilm "Anal in the sun" (MG Premium Ltd.)
- Abmahnschreiben der Kanzlei IPPC LAW für das Filmwerk „Creampie Please“ im Auftrag der MG Premium Ltd.
- Kanzlei IPPC LAW: Abmahnung für den Pornofilm "Questions & Azul“, MG Premium Ltd.
- Abmahnung durch die Kanzlei IPPC LAW aus Berlin für den Pornofilm "Showertime diplomacy" für die Mandantschaft "MG Premium Ltd." und den Film "Grinding a game"
- Abmahnung durch IPPC LAW für den Pornofilm "Nuru for you" (MG Premium Ltd.)
- Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt über seine Kanzlei IPPC LAW den Pornofilm "Costume Committment" ab, als auch den Film "Unraveling her", Mandantin ist die MG Premium Ltd. Zudem mahnt IPPC LAW den Pornofilm "Double or nothing" von der Rechteinhaberin Gamma Entertainment Inc. ab
- Mahnung der Legalisto GmbH (Berlin) als Inkassobüro für frühere Abmahnungen der Kanzlei Daniel Sebastian