Eine meiner Mandantinnen erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag über das "Vitana Plus Vorteilspaket" der Firma Armanda Communication Ltd. Meiner Mandantin war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann sie tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken
Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Armanda Communication Ltd. aus Hamburg ereignet hat. Diese schrieb meine Mandantin an und teilte ihr mit, dass nun monatliche Forderungen in Höhe von 39,90 Euro für das „Vitana Plus Vorteilspaket“ bestehen würden.
Die Armanda Communication Ltd. schickt meiner Mandantin ein Begrüßungsschreiben für das Vitana Plus Vorteilspaket
Eine meiner Mandantinnen erhielt Anfang Februar 2024 mehrere Anrufe von einer für sie unbekannten Telefonnummer, welche sie auch nicht zurückrufen konnte.
Als der unbekannte Anrufer meine Mandantin letztendlich doch erreichte, teilte er ihr mit, dass sie an einem „Cashback“ teilgenommen und ein Abonnement abgeschlossen habe. Das würde bedeuten, dass meine Mandantin nun ab Mitte März jeden Monat einen Betrag von 39,90 Euro bezahlen müsse. Dieser Betrag würde vom Konto meiner Mandantin abgebucht werden.
Meine Mandantin konnte sich nicht erklären, was der Anrufer damit meinte, denn sie hatte ihres Wissens nach keinen derartigen Vertrag abgeschlossen. Jedoch wusste der Anrufer die Daten meiner Mandantin, inklusive ihrer Bankverbindung. Das erschien ihr seltsam, so dass sie vermutetet, dass sie anscheinend an irgend einer Stelle ihre Daten angegeben und dies dann vergessen hatte.
Schließlich erhielt sie ein Schreiben der Armanda Communication Ltd., welches mit „Herzlich Willkommen bei Ihrem Vorteilspaket zu Vitana Plus" überschrieben war. In diesem Brief begrüßte die Armanda Communication Ltd. meine Mandantin im Namen des gesamten Vitana Plus Teams in der Gemeinschaft von Vitana Plus.
Weiter schrieb die Armanda Communication Ltd., dass meine Mandantin mit diesem Schreiben ihren Mitgliedsausweis für Vitana Plus erhalten würde und damit als vollwertiges Mitglied gelte.
Sie hätte jetzt Zugriff auf das „Vitana Plus Vorteilspaket“, als auch den „Vitana Plus Reisevorteil“ und den umfangreichen „Cashback“, mit dem meine Mandantin von den zahlreichen Services von Vitana Plus profitieren könne.
Schließlich teilte die Armanda Communication Ltd. in ihrem Schreiben mit, dass für diese Leistungen ein Servicebeitrag in Höhe von 39,90 Euro pro Monat fällig werde, und kündigte die Abbuchung des Betrags von ihrem Bankkonto an.
Trotz des vorherigen Anrufs und dieses Begrüßungsschreibens konnte sich meine Mandantin noch immer nicht erklären, wann und wo sie diesen Vertrag abgeschlossen hatte. Sie kannte die Armanda Communication Ltd. nicht und hatte noch nie von deren „Vitana Plus Vorteilspaket“ gehört.
Dennoch wurde in der Folgezeit tatsächlich der Betrag von 39,90 Euro zum genannten Termin von ihrem Bankkonto per Lastschrift abgebucht. Was kann meine Mandantin nun tun?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Schreiben der Armanda Communication Ltd. erhalten haben, das in Ihren Augen unberechtigte Forderungen für ein „Vitana Plus Vorteilspaket“ aufstellt, so sollte diesen Forderungen zunächst widersprochen werden.
Durch den Widerspruch wird der Armanda Communication Ltd. mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen aus dem Ihnen übersandten Begrüßungsschreiben bestreiten. Die Armanda Communication Ltd. hat dann die Möglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu überprüfen.
Ein solcher Widerspruch ist sehr wichtig, da nur dadurch die Firma Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit den Forderungen einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Rückbuchung einer Banklastschrift: Hat die Armanda Communication Ltd. für das Vitana Plus Vorteilspaket bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, so können Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank veranlassen. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind.
Abbuchungen von einem Bankkonto sind immer nur dann möglich, wenn beide Seiten (Sie und die Firma) den Vertrag gebilligt haben und Sie keine rechtlichen Einwendungen gegen den Vertrag erhoben haben.
Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. In bestimmten Fällen kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate zurück in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Geht die Armanda Communication Ltd. in ihrem Begrüßungsschreiben davon aus, dass ein Vertrag für das „Vitana Plus Vorteilspaket„ bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Armanda Communication Ltd. dazu aufgefordert werden, den Vertrag für Vitana Plus zu beweisen. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit der Armanda Communication Ltd. handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses für das „Vitana Plus Vorteilspaket“ erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag für das „Vitana Plus Vorteilspaket" mit der Armanda Communication Ltd. durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Kostenlose Erstanfrage zur Armanda Communication Ltd. (Vitana Plus)
Haben Sie ein Forderungsschreiben, eine Rechnung oder Mahnung der Armanda Communication Ltd. für das Vitana Plus Vorteilspaket erhalten, die Sie sich nicht erklären können oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir ein Ihnen zugegangenes Begrüßungsschreiben für das Vitana Plus Vorteilspaket, eine Rechnung oder eine Mahnung der Armanda Communication Ltd. zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Armanda Communication Ltd. gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Armanda Communication Ltd. bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen berechtigt oder unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Ihr Verbraucheranwalt in Berlin
Weitere Links
- Übersicht der Blog-Artikel der Kanzlei Hollweck
- Startseite der Kanzlei Hollweck
Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.