Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Apex Finanz UG. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassounternehmen Euro-Invest-Inkasso GmbH geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Forderung der Apex Finanz UG - Mahnung der Euro-Invest-Inkasso GmbH
Einer meiner Mandanten erhielt plötzlich eine E-Mail des Inkassounternehmens Euro-Invest-Inkasso GmbH aus Nürnberg. Darin teilte das Inkassobüro mit, dass es die „Apex Finanz UG (haftungsbeschränkt)“ vertrete und für diese einen Betrag in Höhe von 869,39 Euro einfordere.
Mein Mandant konnte sich diese Forderung nicht erklären, da ihm kein Vertrag mit der Apex Finanz UG bewusst war und auch keinen Vertrag abgeschlossen hatte, welcher eine Forderung in dieser Höhe hätte hervorbringen können.
Weiter teilte die Euro-Invest-Inkasso GmbH mit, dass mein Mandant auf die bisherigen Schreiben nicht reagiert hätte. Mein Mandant hatte aber von der Euro-Invest-Inkasso GmbH keine vorherigen Schreiben erhalten. Was kann mein Mandant nun tun?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten haben, welches Forderungen der Apex Finanz UG geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so muss diesen Forderungen zunächst widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister Euro-Invest-Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Apex Finanz UG bestreiten.
Ein solcher Widerspruch ist der erste wichtige Schritt zur Klärung einer rechtlichen Forderungsangelegenheit. Denn Sie müssen sich vor Augen halten, dass das Inkassobüro zunächst von einer berechtigten Forderung der Apex Finanz UG ausgeht. Erst durch Ihren Widerspruch wird die Euro-Invest-Inkasso GmbH überhaupt darauf hingewiesen, dass die Forderung in Ihren Augen unberechtigt ist und daher bestritten wird. Durch diesen Widerspruch hat die Euro-Invest-Inkasso GmbH dann die Möglichkeit, den Sachverhalt in Zusammenarbeit mit ihrer Auftraggeberschaft, der Apex Finanz UG, aufzuklären und die entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema "Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung". Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Euro-Invest-Inkasso GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Apex Finanz UG bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so muss dieser Vertrag nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen Euro-Invest-Inkasso GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der Apex Finanz UG zu beweisen.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen direkt von der Apex Finanz UG, so sollte die Euro-Invest-Inkasso GmbH diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen müssen den Mahnungen immer vorausgehen.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Kostenlose Erstanfrage zur Apex Finanz UG / Euro-Invest-Inkasso GmbH
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Apex Finanz UG oder der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die eventuell unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Apex Finanz UG oder der Euro-Invest-Inkasso GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Apex Finanz UG gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Apex Finanz UG bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie eine Mahnung von Euro-Invest-Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
- Hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet? Falls ja, welche Forderung stellt die Kanzlei an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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