Die Casual Networks B.V. betreibt mehrere Online-Datingportale im Internet. Durch die zahlreichen Kunden kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Was ist zu tun, wenn eine Forderung der Casual Networks B.V. als unberechtigt erscheint?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Die Casual Networks B.V. aus Venlo in den Niederlanden ist Anbieter mehrerer Datingportal im Internet. Bei diesen Verträgen kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro oder eine Rechtsanwaltskanzlei hinzugezogen wird.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Casual Networks B.V. ereignet hat, und wie dabei die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht gelöst werden kann.Vielleicht kann Ihnen dieser Beitrag eine erste Hilfestellung für Ihr eigenes Anliegen mit der Casual Networks B.V. sein.
Mahnungen der Casual Networks B.V. für eine bereits gekündigte kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einem Datingportal
Mein Mandant war im Internet auf der Suche nach einer für ihn passenden Datingseite. Bei seiner Recherche stieß er auf ein Onlineangebot der Casual Networks B.V. aus Venlo in den Niederlanden.
Leider musste er nach kurzer Zeit feststellen, dass das von der Casual Networks B.V. angebotene Datingportal nicht für ihn geeignet war. Er erklärte daher die Kündigung seines Vertrags, welche von der Casual Networks B.V. bestätigt wurde.
Trotz der Kündigung buchte die Casual Networks B.V. in den beiden Folgemonaten einen Betrag in Höhe von insgesamt 199,50 Euro ab. Dieser Betrag setzte sich aus fünf Einzelforderungen zu jeweils 39,90 Euro zusammen.
Da mein Mandant diese Abbuchungen aufgrund seiner Kündigung als unberechtigt erachtete, veranlasste er eine Rückbuchung dieser Beträge.
Schließlich erhielt mein Mandant Mahnungen der Casual Networks B.V. für die nicht bezahlten Beträge. Insgesamt erhielt er jeden Monat zwei bis vier Mahnungen, in denen er jeweils zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 57,40 Euro aufgefordert wurde. Diese Forderung setzte sich aus einem Betrag von 39,90 Euro für die Mitgliedschaftsgebühr und 17,50 Euro Bearbeitungsgebühr zusammen. In den Mahnungen wurde mein Mandant zur Zahlung innerhalb von sieben Tagen aufgefordert, ansonsten werde ein gerichtliches Mahnverfahren gegen ihn eröffnet.
Wie kann in einem solchen Fall rechtlich reagiert werden?
Die Casual Networks B.V. bot auf der Homepage des von ihr betriebenen Datingportals ein Widerrufsrecht an, das besagte, dass ein Vertragsabschluss innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann. Dieses Recht wollte meine Mandant ausüben. Er erklärte aber versehentlich eine „Kündigung“, und nicht den „Widerruf“. Tatsächlich war seine Absicht aber die, das von der Casual Networks B.V. angebotene Widerrufsrecht zu nutzen. Er wollte den Vertrag innerhalb der 14 Tage ab Vertragsschluss beenden.
Die Äußerung der „Kündigung“ führte dazu, dass die Casual Networks B.V. vermutlich davon ausging, dass die Mitgliedsbeiträge für das Datingportal noch bis zum Ende des Mitgliedschaftszeitraums abgebucht werden können.
In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, dass mein Mandant zwar versehentlich nur eine ordentliche Kündigung zum Laufzeitende des Abovertrags geäußert hat, dadurch aber dennoch der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet wird. Denn es gibt im deutschen Rechtssystem einen Grundsatz der besagt, dass die Willenserklärungen eines juristischen Laien nicht nach dem Wortlaut zu werten sind, sondern danach, was der tatsächliche Wille des Kunden war. Hat der Kunde den Willen, den Vertrag per sofort so schnell wie möglich zu beenden, und bringt das in seinem Kündigungsschreiben zum Ausdruck, so muss dieser Wille in der von ihm geäußerten rechtlichen Erklärung berücksichtigt werden.
Konkret bedeutet das, dass die eigentliche „Kündigung“ auch als „Widerruf“ angesehen werden kann. Denn ein Widerruf beendet den Vertrag per sofort und stellt den Kunden so, als ob der Vertrag überhaupt nicht abgeschlossen wurde. Damit liegt keine vertragliche Grundlage mehr vor, auf deren Basis die Casual Networks B.V. weitere Forderungen an den Kunden stellen könnte.
Ein Widerruf ist hier auch möglich, da der Vertrag mit der Casual Networks B.V. online abgeschlossen wurde, und Online-Verträge unter das Widerrufsrecht fallen. Zudem bietet die Casual Networks B.V. dieses Widerrufsrecht explizit auf ihrer Homepage an.
In einer solchen Situation wie hier besteht somit die Möglichkeit, dass der Casual Networks B.V. ein Widerspruch gegen die Mahnungen entgegen gesetzt werden kann, selbst wenn nur eine normale ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Denn die vom Kunden geäußerte „Kündigung“ ist als ein eigentlich gewollter „Widerruf“ zu interpretieren.
Anderer Fall: Anmeldung auf einem Datingportal der Casual Networks B.V. für einen Monat – Aber plötzlich Vertrag über drei Monate
In einem anderen Fall meldete sich mein Mandant auf dem von der Casual Networks B.V. betriebenen Datingportal „fremdgehen69.com“ für eine Laufzeit von einem Monat an. Seiner Wahrnehmung nach wurde kein längerer Vertrag abgeschlossen. Dennoch buchte die Casual Networks B.V. einen Betrag vom Konto meines Mandanten ab, der einer Laufzeit von drei Monaten entsprach.
Leider hatte mein Mandant bislang keine Kündigung und keinen Widerruf ausgesprochen, da er von einer einzigen abgeschlossenen Vertragslaufzeit von einem Monat ausging, ohne automatische Verlängerung.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise?
In einer solchen Situation steht zunächst Aussage gegen Aussage: Die Casual Networks B.V. geht von einem Mitgliedschaftsvertrag mit einer Dauer von drei Monaten oder länger aus, während der Kunde seiner Wahrnehmung nach nur einen Vertrag über eine Laufzeit von einem Monat abgeschlossen hat.
Nach unserem deutschen Rechtssystem muss aber diejenige Seite, die einen für sie günstigen Vertrag behauptet, diesen auch nachweisen. Da ein dreimonatiger Vertrag für die Casual Networks B.V. höhere Einnahmen bedeutet als ein einmonatiger Vertrag stellt der längere Vertrag eine für die Casual Networks B.V. günstige Tatsache dar. Dementsprechend müsste sie den dreimonatigen Vertrag nachweisen, oder aber den Nachweis für eine automatische Verlängerung des einmonatigen Vertrags erbringen. Der Kunde ist zu keinem Nachweis verpflichtet.
Kann die Casual Networks B.V. den geforderten Nachweis nicht erbringen, so liegt keine nachgewiesene vertragliche Grundlage vor, auf deren Basis sie mehrere Monate abrechnen könnte. Der Kunde ist dann nur zur Zahlung von einem Monat verpflichtet.
Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen einer Datingagentur bzw. eines Datingportals können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Onlinedating und Onlinevermittlung möglich sind, wie diese gelöst werden können, welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt, sowie welche Musterformulierungen dazu passen. Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen
Sollte es bei Ihnen zu einer unberechtigten Abbuchung auf Ihrem Bankkonto gekommen sein, so können Sie diese direkt über Ihre Bank zurückbuchen lassen. Eine solche Rückbuchung ist problemlos acht Wochen lang ab der Abbuchung möglich. Rechtswidrige Abbuchungen können sogar 13 Monate lang zurückgebucht werden. Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der Casual Networks B.V.
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Casual Networks B.V. für eine Mitgliedschaft auf einem von der Casual Networks B.V. betriebenen Online-Datingportal (6raum.de, deinseitensprung.com, fremdgehen69.com, reifefrauen.com, reifefrauen.de, treffpunkt18.de) erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die in Ihren Augen unberechtigte Kosten festsetzt, oder fehlerhaft ist, so können Sie mir per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen.
Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
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Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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