Eine meiner Mandantinnen erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Cembax GmbH. Meiner Mandantin war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Sie konnte sich weder an den Namen der Firma erinnern, noch dass sie mit dieser einen Vertrag abgeschlossen hat. Was kann sie nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Cembax GmbH aus Hannover ereignet hat.
E-Mail der Cembax GmbH mit einer Forderung über 420 Euro für die Vermittlung einer Finanzsanierung
Eine meiner Mandantinnen erhielt Ende März 2024 plötzlich und unerwartet eine E-Mail der Cembax GmbH aus Hannover, in der diese einen Betrag in Höhe von 420 Euro forderte.
Überschrieben war die E-Mail mit dem Titel „Ihre Auftrag-Annahmebestätigung zur Vermittlung einer Finanzsanierung“. Im Text darunter teilte die Cembax GmbH meiner Mandantin mit, dass der Firma nun der von meiner Mandantin unterzeichnete Vermittlungsvertrag für ihre Finanzsanierung vorläge.
Hierzu habe es meine Mandantin bislang versäumt, die Vermittlungsgebühr zu überweisen. Die Cembax GmbH forderte daher dazu auf, die fällige Vermittlungsgebühr in Höhe von 420 Euro zu überweisen.
Weiterhin enthielt die E-Mail noch Angaben wie die Kundennummer, den Betrag der Schuldsumme, die Höhe der monatlichen Rate sowie eine Laufzeitangabe. Zudem wies die Cembax GmbH darauf hin, dass sich meine Mandantin bei Fragen gerne unter einer bestimmten Telefonnummer melden könne.
Meiner Mandantin war ein solcher Vertragsabschluss für die Vermittlung einer Finanzsanierung unbekannt. Sie kannte den Namen der Firma nicht und konnte sich nicht daran erinnern, einen Auftrag erteilt zu haben.
Jedoch war meine Mandantin vor einiger Zeit auf der Suche nach einem Kredit im Internet. Dabei stellte sie bei verschiedenen Kreditvermittlungsfirmen diverse Anfragen, um deren Konditionen für einen Kredit zu erfragen. Möglicherweise hatte sie sich aber versehentlich bei der Cembax GmbH registriert, auch wenn sie sich nun nicht mehr daran erinnern konnte.
Allerdings suchte meine Mandantin einen konkreten Kredit, wünschte also die Auszahlung eines bestimmten Geldbetrags auf ihrem Konto. Eine Finanzsanierung wollte sie nicht, und hätte für eine solche Dienstleistung auch keinen Bedarf. Was kann sie nun tun?
Wie ist die Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie eine Rechnung der Cembax GmbH erhalten haben, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte dieser Forderung zunächst widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Cembax GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen aus der Ihnen übersandten Rechnung bestreiten. Die Cembax GmbH hat dann die Möglichkeit auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu überprüfen.
Ein solcher Widerspruch ist sehr wichtig, da nur dadurch die Firma Kenntnis erlangt, dass Sie nicht mit der Forderung einverstanden sind. Denn bis zum Zeitpunkt Ihres Widerspruchs geht das Unternehmen davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Schreibt die Cembax GmbH in ihrer E-Mail-Zahlungsaufforderung, dass ein Vertrag bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Cembax GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen. Da die Cembax GmbH in ihrer E-Mail schreibt, dass ihr ein von meiner Mandantin unterschriebener Vermittlungsvertrag vorliegt, kann sie diesen nun zur Überprüfung in Kopie oder als E-Mail-Anhang zusenden.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihrer Erinnerung nach keinen Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
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Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung erhalten, die Sie sich nicht erklären können oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Firma gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertragsschluss bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen berechtigt oder unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.