Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung der Tanda International AG für einen Vertrag mit der City Guide LLC. Abgerechnet wurde ein Branchenbucheintrag auf dem Onlineportal "branchenfuehrer.online". Meinem Mandanten war ein solcher kostenpflichtiger Vertrag für ein Gewerberegister unbekannt. Was kann er tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Erhält man die Forderung einer unbekannten Firma für einen anscheinend abgeschlossenen Vertrag für ein Online-Firmenregister, kann sich aber nicht an einen Vertragsabschluss erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassodienstleister wie die Tanda International AG hinzugezogen wird.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der City Guide LLC und der Tanda International AG für das Gewerberegister "branchenfuehrer.online" ereignet hat.
Ungewollter Vertrag mit der City Guide LLC - Mahnung der Tanda International AG für einen Eintrag auf "branchenfuehrer.online"
Einer meiner Mandanten erhielt Ende Mai 2024 ein Schreiben, welches mit „Branchenbuch Rheinland-Pfalz“ übertitelt war. Dieses Schreiben stellte ein Formular dar, welches die Daten seines Ladengeschäfts enthielt. Einige Daten waren bereits eingetragen, andere fehlten noch.
Im Text über dem Formular stand, dass mein Mandant die Angaben bitte überprüfen möge und dann an die im Schreiben angegebene Faxnummer oder E-Mail-Adresse zurücksenden könne.
Da bestimmte Daten tatsächlich noch fehlten bzw. unvollständig waren, trug mein Mandant die fehlenden Angaben ein, unterschrieb das Formular inkl. seines Geschäftsstempels, und sendete das Schreiben mit den ergänzten Angaben an die angegebene Faxnummer zurück.
Nach der ersten Sichtung und während des Ausfüllens des Formulars fiel meinem Mandanten nicht auf, dass im Kleingedruckten unter den auszufüllenden Zeilen die „City Guide LLC“ als Vertragspartner genannt wurde, und dass es sich bei dem Formular um einen Neuantrag für das Branchenverzeichnis „branchenfuehrer.online“ handelte. Dies zum Preis von 960 Euro jährlich und einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
Dementsprechend war er überrascht, als er plötzlich eine Zahlungsaufforderung einer für ihn unbekannten Firma mit dem Namen „Tanda International AG“ erhielt. Diese ging ihm Ende Juni 2024 zu und war mit der Überschrift „Zahlungserinnerung“ übertitelt. Als Absenderadresse gab die Tanda International AG die Anschrift „Seeburgstraße 39, 6006 Luzern, Schweiz“ an.
Die Tanda International AG teilte in dieser Zahlungserinnerung mit, dass ein Rechnungsbetrag von Mitte Juni 2024 noch offen sei. Die Rechnung beruhe auf einem Businesseintrag für das Firmenregister „branchenfuehrer.online“.
Ruft man diese Internetseite auf, so zeigt sich dort ein Online-Gewerberegister, das bereits zahlreiche Firmeneintragungen enthält. Betrieben wird dieses Firmenregister laut Impressum von der City Guide LLC, 1621 Central Ave, Cheyenne 82001, Wyoming, USA.
Da laut dem Schreiben die Rechnung bislang nicht bezahlt wurde, bat die Tanda International AG schließlich, einen Betrag in Höhe von 960 Euro auf ein von ihr angegebenes Konto bei der Credit Suisse in der Schweiz einzuzahlen.
Erst jetzt erkannte mein Mandant, dass er anscheinend versehentlich und ungewollt einen Vertrag zur Eintragung in ein Gewerberegister unterschrieben hatte. Dies wollte er nicht, und hatte dies beim Ausfüllen des Formulars auch nicht bemerkt. Seine Absicht war lediglich die Ergänzung der im Formular angegeben Daten, nicht jedoch der Abschluss eines neuen kostenpflichtigen Vertrags zur Eintragung in ein Firmenportal.
Zudem erhielt er seines Wissens nach nie die von der Tanda International AG erwähnte Rechnung von Mitte Juni 2024. Die Zahlungserinnerung der Tanda International AG war das erste Forderungsschreiben, das mein Mandant in dieser Angelegenheit jemals erhalten hatte. Erst nach dieser Zahlungserinnerung folgte eine weitere Mahnung Anfang Juli 2024, in der erneut der Betrag in Höhe von 960 Euro zur Überweisung aufgefordert wurde.
Was kann meine Mandant nun tun? Wie kann er der Tanda International AG antworten, um deren Zahlungsverlangen abzuwenden? Kann er aus dem Vertrag mit der City Guide LLC wieder herauskommen, oder wurde möglicherweise nie ein rechtlich wirksamer Vertrag geschlossen?
Wie ist die Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Haben Sie plötzlich und unerwartet eine Rechnung oder Zahlungserinnerung der City Guide LLC bzw. der Tanda International AG für einen Branchenbucheintrag in dem Onlineverzeichnis „branchenfuehrer.online“ erhalten, obwohl Sie sich nicht an einen solchen kostenpflichtigen Vertragsabschluss erinnern können, so ist die mögliche Vorgehensweise wie folgt:
Überprüfung des Formulars: Liegt Ihnen das von Ihnen unterschriebene und an den Branchenbuchanbieter City Guide LLC zurückgeschickte Formular noch vor, so können Sie dieses zunächst einer genauen Überprüfung unterziehen. Prüfen Sie, ob die vertragswesentlichen Punkte wie Vertragskosten, Vertragspartner und die vertraglichen Leistungen groß und deutlich darauf benannt werden. Diese wichtigen Punkte sollten sich nicht im Kleingedruckten befinden, sondern sollten auf den ersten Blick gut erkennbar sein. Sind diese Punkte nicht gegeben, so kann es sein, dass alleine dadurch kein rechtlich korrekter Vertrag zustande gekommen ist. Es besteht dann die Möglichkeit, den Vertragsschluss an sich rechtlich zu beanstanden.
Rekonstruktion des damaligen Vorgangs: Versuchen Sie sich daran zu erinnern, wie es zur Unterzeichnung des Formulars kam. Wann und unter welchen äußeren Umständen haben Sie unterschrieben? Haben Sie damals eindeutig erkannt, um welche Leistung es sich handelt, von welchem Vertragspartner, und zu welchen Kosten? Falls nein, so kann es sein dass Sie sich bei der Unterzeichnung in einem Irrtum befanden. Dann kann geprüft werden, ob in Ihrem Fall eine Anfechtung des Vertrags in Betracht kommt.
Denn haben Sie einen Vertrag nur versehentlich unterzeichnet, weil Sie davon ausgingen, dass es sich um ein kostenloses Angebot handelt, oder weil Sie dachten das Formular diene nur dazu, Ihren bisherigen Eintrag auf einem anderen Portal zu überprüfen, so kann in rechtlicher Hinsicht ein Irrtum Ihrerseits vorgelegen haben. Ein Irrtum kann zur Anfechtung des Vertrags berechtigen, wenn dessen Voraussetzungen in rechtlicher Hinsicht gegeben sind.
Eine weitere rechtliche Einwendung in derartige Fällen wäre eine außerordentliche sofortige Kündigung. Eine solche Kündigung beendet das Vertragsverhältnis mit dem Branchenbuchanbieter sofort, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierzu gegeben sind. Hier kann geprüft werden, ob ein sog. "wichtiger Grund" für die sofortige Vertragsbeendigung vorliegt.
Neben der Vertragsanfechtung und der Kündigungsmöglichkeit kann geprüft werden, ob der Vertragsabschluss an sich bestritten werden kann, wie oben bereits angedeutet. Denn ein wirksamer Vertragsschluss erfordert immer „zwei übereinstimmende Willenserklärungen", die aus Angebot und Annahme bestehen. Geht eine Vertragspartei davon aus, dass es sich um ein kostenfreies Angebot handelt, oder dass sie es mit einem gänzlich anderen Unternehmen zu tun hat, so besteht die Möglichkeit, dass sich die beiden Willenserklärungen in rechtlicher Hinsicht nicht decken. In einem solchen Fall ist möglicherweise kein wirksamer Vertrag mit dem Branchenbuchanbieter City Guide LLC entstanden. Es besteht dann evtl. keine vertragliche Grundlage für das Aufstellen einer Forderung.
Schriftlicher Widerspruch: In einem weiteren Schritt können Sie nun schriftlich auf die Rechnung reagieren und einen „Widerspruch“ gegen die Rechnung einlegen. Durch den Widerspruch wird dem Branchenbuchanbieter City Guide LLC mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Das ist wichtig, denn erst durch den Widerspruch erfährt die City Guide LLC, dass Sie die Forderung bestreiten. Zuvor geht das Unternehmen von einer berechtigten Forderung und einem wirksamen Vertrag aus. Durch Ihren Widerspruch und den von Ihnen geltend gemachten rechtlichen Einwendungen kann der Branchenbuchanbieter den gesamten Vorgang überprüfen und eine Aufklärung herbeiführen.
Hat sich wie in dem hier beschriebenen Fall bereits ein Zahlungsdienstleister wie die Tanda International AG eingeschaltet, so kann der Widerspruch direkt an die Tanda International AG gerichtet werden. Die Tanda International AG prüft dann Ihr Widerspruchsschreiben und hält Rücksprache mit ihrer Auftraggeberin City Guide LLC.
Wichtig ist, dass Sie schriftlich vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar. Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma bzw. der Inkassodienstleister den Sitz außerhalb Deutschlands, so wie hier die Tanda International AG in der Schweiz, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Firma bzw. deren Inkassodienstleister.
Ratgeber Forderungswiderspruch: Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Ratgeber Branchenbuchvertrag: Bitte lesen Sie zu den möglichen rechtlichen Problemen im Bereich Branchenbuchvertrag auch meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Probleme mit einem Branchenbuchvertrag“. Darin stelle ich Ihnen die einzelnen Probleme dar, als auch welche rechtlichen Einwendungen für Sie hierzu in Frage kommen könnten. Zudem finden Sie dort für viele Situationen passende Musterformulierungen.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Branchenbuchvertrag
Kostenlose Erstanfrage zur City Guide LLC / Tanda International AG
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der City Guide LLC oder der Tanda International AG erhalten, die Sie sich nicht erklären können, oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
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Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Branchenbuch-Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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- Welche Forderungen macht die City Guide LLC gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der City Guide LLC bekannt?
- Wie kam es zu dem Vertragsabschluss?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie eine Mahnung von der Tanda International AG oder eines anderen Inkassodienstleisters erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt der Inkassodienstleister an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.