Die Cuseon Ltd. aus Berlin versendet Schreiben für die Teilnahme an einer Lotterie-Tippgemeinschaft. Diese sind mit dem Titel „Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft“ überschrieben und kündigen monatliche Abbuchungen in Höhe von 89,90 Euro an. Die Abbuchung geschieht dabei über den Zahlungsdienstleister „FinXP Ltd.“ oder die "Comparix GmbH" Was ist in einem solchen Fall zu tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Die Cuseon Ltd. aus Berlin bietet unter der Bezeichnung "Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft" bzw. „sem-call“ und „Kundenservice SEM“ die Teilnahme an Lotterien im Rahmen von Tippgemeinschaften an, also das Spielen von Lotto in einer Gruppe. Dadurch ergeben sich laut der Cuseon Ltd. für den einzelnen Kunden größere Gewinnchancen, als wenn er alleine spielt. Da zahlreiche Kunden das Angebot der Cuseon Ltd. nutzen, kommt es bei diesen Verträgen natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus meinem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit einer Teilnahme an der Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft ereignet hat, und wie dabei die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht gelöst werden kann.
Schreiben der Cuseon Ltd. für die Teilnahme an der Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft
Eine meiner Mandantinnen wurde unerwartet von einer Nummer mit Berliner Vorwahl angerufen. In diesem Telefonat teilte der Anrufer mit, dass meine Mandantin vor einigen Monaten einen Teilnahmevertrag abgeschlossen habe, bei dem sie knapp 100 Euro monatlich zahlen müsse. An einen solchen Vertragsabschluss konnte sich meine Mandantin jedoch nicht erinnern.
Weiter teilte der Anrufer mit, dass sie aus diesem Vertrag herauskommen könne, wenn sie jetzt telefonisch einer Verkürzung des Vertrags auf drei Monate zustimmen würde. Der eigentliche Teilnahmevertrag würde dann gekündigt und nach drei Monaten enden.
Da sich meine Mandantin nicht erklären konnte woher der Anrufer die persönlichen Daten von ihr hatte, fühlte sie sich unter Druck gesetzt und stimmte dem Vertragsabschluss über drei Monate schließlich zu.
Nach einiger Zeit erhielt sie ein Begrüßungsschreiben der Cuseon Ltd. aus Berlin, in dem die Firma meine Mandantin zur Teilnahme an der „Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft“ begrüßte. Das Schreiben trug ein Logo mit der Bezeichnung „sem-call“ und in der Anschrift wurde die Bezeichnung „Kundenservice SEM“ genannt.
Darin wurde meiner Mandantin mitgeteilt, dass sie nun die Unterlagen für die Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft erhalte und man sich freue, sie als neue Teilnehmerin begrüßen zu dürfen. Weiterhin sprach das Schreiben davon, dass die Gesellschaft monatlich an bis zu 1.080 Zahlenreihen gemäß der europäischen Lotterie „Euromillionen“ teilnimmt. Das würde 120 Zahlenreihen pro Ziehung entsprechen. Dabei gäbe es jeden Dienstag und jeden Freitag mindestens 15 Millionen Euro als Gewinn.
Als Kosten benannte das Schreiben der Cuseon Ltd. für die Teilnahme an der Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft 89,90 Euro pro Monat. Dieser Betrag würde über den Zahlungsdienstleister FinXP Ltd. vom Bankkonto meiner Mandantin abgebucht werden.
Am Ende des Schreibens wurde meiner Mandantin bestätigt, dass ihre Anteile an der Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft für die nächsten drei Monate gesichert seien. Eine Kündigungsbestätigung oder eine Begrenzung der Laufzeit findet sich darin nicht. Erst auf der Rückseite des Schreibens erfährt man, dass der Vertrag für drei Monate geschlossen wurde und sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat verlängert, wenn er nicht zuvor schriftlich gekündigt wird.
In einem anderen Fall erhielt einer meiner Mandanten einen Anruf, in dem ihm mitgeteilt wurde, ein Lottoabo abgeschlossen zu haben. Dieses habe er nicht rechtzeitig gekündigt. Mein Mandant war sich aber sicher, nie ein solches Abo abgeschlossen zu haben. Zumindest konnte er sich in keinster Weise daran erinnern.
Im Rahmen dieses Telefonats wurde mein Mandant schließlich dazu überredet, seine Kontodaten anzugeben, ansonsten würde sich ein Inkassobüro bei ihm melden, und es könnte sogar zu einem Schufa-Negativeintrag kommen. Die Adresse meines Mandanten kannte der Anrufer bereits.
Nach diesem Telefonat passierte zunächst nichts, mein Mandant erhielt keine schriftliche Bestätigung dieses Vertrags, obwohl ihm eine solche zugesagt wurde. Plötzlich aber wurde ein Betrag in Höhe von 89,90 Euro von seinem Konto abgebucht. Diese Abbuchung trug den Text "Comparix GmbH Euro-Sem".
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Im Folgenden möchte ich Ihnen darstellen, wie in solchen Gewinnspiel/Lotteriefällen in rechtlicher Hinsicht im allgemeinen reagiert werden kann. Weiter unten finden Sie Links zu Ratgebern auf meiner Homepage, die Ihnen die wichtigsten Schritte wie z.B. den schriftlichen Forderungswiderspruch, etwas näher erläutern.
Schriftlicher Widerspruch: In solchen Fällen wie hier ist es wichtig, dass in einem ersten Schritt ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen aus dem Gewinnspiel/Lotterievertrag geäußert wird. Durch den Widerspruch wird die Gegenseite darüber informiert, dass die Forderungen nicht akzeptiert werden. Zudem gelten diese ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs als „bestritten“, so dass z.B. eine Weitergabe an eine Auskunftei wie die Schufa rechtlich nicht mehr zulässig ist.
Widerspruch Datenweitergabe: Damit das Gewinnspielunternehmen die eigenen persönlichen Daten nicht an andere Firmen weitergibt, sollte im Widerspruch ein vollständiges Verbot der Datenweitergabe ausgesprochen werden. Es kann sonst die Situation eintreten, dass Ihre persönlichen Daten immer weiter gegeben werden und Sie am Ende mit mehreren Firmen konfrontiert werden.
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Der erste wichtige Punkt in einem schriftlichen Widerspruch ist der, dass der eigentliche Vertragsschluss bestritten wird. Dadurch wird die Gewinnspiel/Lotteriefirma aufgefordert, den Vertrag nachzuweisen, der Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Denn wenn Sie bislang lediglich das Begrüßungsschreiben des Gewinnspielunternehmens erhalten haben, liegt Ihnen der eigentliche Vertrag noch nicht vor. Dieser ist für Sie aber wichtig, da nur eine korrekte vertragliche Grundlage dazu berechtigt, Forderungen gegen Sie aufstellen zu dürfen.
Nachweis Vorvertrag: Hat man Ihnen am Telefon geschildert, dass bereits ein Vertrag bestehen würde, der nun gekündigt werden könne, so muss das Gewinnspiel/Lotterieunternehmen dazu aufgefordert werden, diesen Vorvertrag nachzuweisen. Gelingt dieser Nachweis des Vorvertrags nicht, so können sich daraus weitere rechtliche Einwendungsmöglichkeiten wie z.B. die Möglichkeit zur sofortigen außerordentlichen Kündigung oder zur Anfechtung ergeben.
Nachweis Anrufberechtigung: Hatten Sie mit dem Gewinnspielunternehmen zuvor noch nie Kontakt, so muss dieses zum Nachweis aufgefordert werden, woher es Ihre Daten hat, und auf welcher Grundlage es dazu berechtigt ist, Sie anzurufen. Denn ein Werbeanruf mit dem Zweck eines Vertragsabschlusses ist nur dann erlaubt, wenn Sie hierzu vorab Ihre Einwilligung erteilt haben. Liegt keine Einwilligung vor, so kann ein unerlaubter Anruf („Cold Call“) gegeben sein. Hat man Ihnen mitgeteilt, dass die Berechtigung zum Anruf aus dem von Ihnen bereits abgeschlossenen Vorvertrag stammt, so würde dies einen weiteren Grund darstellen, warum die Gegenseite den Vorvertrag nachweisen müsste.
Erklärung des Widerrufs: Da es sich um einen telefonischen Vertragsabschluss handelt, ist grundsätzlich ein „Widerruf“ möglich. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Haben Sie möglicherweise bislang noch keine Widerrufsbelehrung erhalten, so ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Auch eine Anfechtung führt dazu, dass der Kunde so gestellt wird, als ob er nie einen Vertrag abgeschlossen hat.
Erklärung der außerordentlichen Kündigung: Zusätzlich kann in einer Situation wie hier, in der ein kostenpflichtiger Vertrag mit einem Gewinnspiel/Lotterieunternehmen besteht, möglicherweise eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wenn deren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Wurde am Telefon beispielsweise von einem bestehenden Vorvertrag gesprochen, der nun gekündigt werden könne, kann ein solcher Vorvertrag aber später nicht nachgewiesen werden, so kann sich alleine aus diesem Grund bereits die Möglichkeit zur außerordentlichen sofortigen Kündigung wegen Vertrauensverlustes in den Vertragspartner etc. ergeben.
Rückbuchung von Kontobelastungen: Hat das Gewinnspiel/Lotterieunternehmen bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, so veranlassen Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind. Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. Handelt es sich um rechtswidrige Forderungen, so kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Wie widerspreche ich einer Forderung?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen eines auf den Bereich Gewinnspiel & Lotterie spezialisierten Unternehmens können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Gewinnspielvertrag / Lotterieteilnahmevertrag möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt. Den Ratgeber zum Gewinnspielvertrag finden Sie hier: Ratgeber Gewinnspielvertrag
Sollte es bei Ihnen zu einer unberechtigten Abbuchung auf Ihrem Bankkonto gekommen sein, so können Sie diese direkt über Ihre Bank zurückbuchen lassen. Eine solche Rückbuchung ist problemlos acht Wochen lang ab der Abbuchung möglich. Rechtswidrige Abbuchungen können sogar 13 Monate lang zurückgebucht werden. Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der Cuseon Ltd. (Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft) oder der FinXP Ltd./Comparix GmbH
Haben Sie ein Problem mit einer Rechnung oder Mahnung der Cuseon Ltd. für die Teilnahme an der Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft, oder wurde eine Ihnen unbekannte Abbuchung durch die FinXP Ltd. oder die Comparix GmbH auf Ihrem Bankkonto vorgenommen, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich telefonischer Gewinnspielteilnahmeverträge und Lotterieteilnahmeverträge erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Sollte Ihnen bereits ein Begrüßungsschreiben der Cuseon Ltd. für die Teilnahme an der Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft zugegangen sein, so können Sie mir dieses zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage zur Cuseon Ltd. (Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft)
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Wie wurden Sie von der Cuseon Ltd. (Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft) kontaktiert? War es per Anruf? Hatten Sie zuvor in diesen Anruf eingewilligt?
- Wurden Sie direkt von der Cuseon Ltd. (Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft) kontaktiert, oder von einer anderen Gesellschaft?
- Haben Sie bei diesem Anruf Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Bankverbindung angegeben?
- Haben Sie bereits ein Begrüßungsschreiben der Cuseon Ltd. für die Teilnahme an der Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft erhalten?
- Welche Forderungen stellt die Cuseon Ltd. für die Teilnahme an der Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft an Sie?
- Wurde ein Betrag bereits von Ihrem Bankkonto abgebucht? Wurde die Abbuchung durch die FinXP Ltd. oder die Comparix GmbH vorgenommen?
- Haben Sie eine Rückbuchung über Ihre Bank veranlasst?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie eine Mahnung der Cuseon Ltd. für die Teilnahme an der Euro-SEM Vorteilsgemeinschaft erhalten?
- Wurde ein Inkassobüro eingeschaltet?
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