Die Cyberence Kft aus Ungarn betreibt verschiedene Online-Datingportale im Internet. Durch die zahlreichen Kunden kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Was ist zu tun, wenn eine Forderung der Cyberence Kft oder des Inkassounternehmens eCollect AG als unberechtigt erscheint?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Die Cyberence Kft aus Csomad in Ungarn ist Anbieter von Datingportalen im Internet. Bei derartigen Verträgen kann es immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen kommen. Das gilt vor allem dann, wenn eine Forderung der Cyberence Kft als unberechtigt erscheint und ein Inkassobüro wie die eCollect AG aus Baar in der Schweiz hinzugezogen wird.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Cyberence Kft ereignet hat, und wie dabei die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht gelöst werden kann. Vielleicht kann Ihnen dieser Beitrag eine erste Hilfestellung für Ihr eigenes Anliegen mit der Cyberence Kft oder dem Inkassobüro eCollect AG sein.
Forderung der Cyberence Kft für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einem Datingportal - Mahnung der eCollect AG
Einer meiner Mandanten versuchte über ein von der Cyberence Kft angebotenes Datingportal ein 5-tägiges Probeabo zu einem Gesamtpreis von 9,99 Euro abzuschließen. Nach der Eingabe seiner Bankdaten erhielt er die folgende Fehlermeldung: „Ups. Zahlung fehlgeschlagen. So beheben Sie das Problem: Bitte korrigieren Sie Ihre Bankdaten.“ Da mein Mandant keine Risiken eingehen wollte brach er den Vorgang an dieser Stelle ab und versuchte auch später keine weitere Anmeldung. Er führte somit den Prozess des Online-Vertragsabschlusses bewusst nicht zuende.
Dennoch wurde drei Tage später von seinem Bankkonto siebenmal der Betrag in Höhe von 9,99 Euro abgebucht. Mein Mandant konnte sich das in keinster Weise erklären und schrieb daher den Support der Cyberence Kft an, um diesen über die falsche Abbuchung zu informieren. Leider erhielt er keine Antwort. Daher entschloss sich mein Mandant, die Abbuchungen der Cyberence Kft direkt über seine Bank wieder zurückbuchen zu lassen.
Anschließend passierte zunächst nichts, mein Mandant erhielt weder vom Support einen Nachricht, noch kam es zu einem weiteren Abbuchungsversuch. Plötzlich aber, eine ganze Weile später, ging bei ihm ein Mahnschreiben des Inkassounternehmens eCollect AG aus Baar in der Schweiz ein. eCollect machte nun eine Gesamtforderung in Höhe von 227,90 Euro gegen ihn geltend.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Im Folgenden möchte ich Ihnen zeigen, wie in einer ersten Reaktion vorgegangen werden kann, wenn man eine Rechnung oder Mahnung der Cyberence Kft für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einem Online-Datingportal erhält, obwohl kein kostenpflichtiger Vertragsabschluss getätigt wurde, und die Cyberence Kft bereits das Inkassobüro eCollect AG eingeschalten hat.
Widerspruch gegen die Forderungen: Wenn Sie ein Mahnschreiben der eCollect AG erhalten haben, welches Forderungen der Cyberence Kft geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so muss diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister eCollect AG mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Cyberence Kft für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bestreiten.
Teilen Sie genau mit, warum Sie den Vertrag bestreiten. Das Inkassobüro eCollect AG muss aus Ihrer Schilderung erkennen können, dass die Forderungen in Ihren Augen unberechtigt sind. Das Bestreiten von unberechtigten Forderungen ist aus zahlreichen Gründen sehr wichtig. So dürfen bestrittene Forderungen beispielsweise nicht an die Schufa gemeldet werden.
In dem hier geschilderten Fall würde sich die Begründung für den Widerspruch daraus ergeben, dass der Prozess des Vertragsabschlusses nicht zuende geführt wurde, somit überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde. Zudem hatte der Kunde lediglich ein Probeabo zu Kosten von insgesamt 9,99 Euro abschließen wollen. Einen Vertrag über höhere Kosten wollte er nicht eingehen.
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die eCollect AG in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Cyberence Kft für ein von der Cyberence Kft geführten Datingportal bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so muss in einem ersten Schritt dieser Vertrag nachgewiesen werden. Konkret muss das Inkassounternehmen eCollect AG dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der Cyberence Kft für eine Mitgliedschaft auf einem ihrer Datingportal zu beweisen.
Sind Sie in einer solchen Situation, dass Ihnen überhaupt kein kostenpflichtiger Vertragsschluss bekannt ist, so wenden Sie sich schriftlich an das Inkassobüro eCollect AG und teilen mit, dass Sie die Forderung als unberechtigt ansehen und bestreiten. Schreiben Sie zusätzlich, dass Sie einer Datenweitergabe widersprechen. Im selben Schreiben bitten Sie nun um einen Nachweis des Vertrags.
Liegt ein angeblich online abgeschlossener Vertrag für das Datingportal vor, so bitten Sie um eine Beschreibung, wie dieser Vertrag über welche Internetseiten wann genau zustande gekommen sein soll. Fordern Sie zudem einen konkreten Nachweis an, dass Sie selbst diesen Vertrag tatsächlich abgeschlossen haben. Die bloße Behauptung eines Vertrags ist in rechtlicher Hinsicht nicht ausreichend, der Vertragsschluss muss immer konkret nachgewiesen werden.
In dem hier geschilderten Fall hatte mein Mandant den Screenshot mit der Fehlermeldung aufgehoben. Aus dieser ergibt sich eindeutig, dass kein Vertrag mit der Cyberence Kft geschlossen wurde. Daher müsste die Cyberence Kft bzw. die eCollect AG nun den Gegenbeweis erbringen, dass trotz dieses Fehlers dennoch ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen direkt von der Cyberence Kft, so muss die eCollect AG diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen müssen den Mahnungen immer vorausgehen. Wurde nur eine Lastschrift vom Bankkonto durchgeführt, so reicht das in rechtlicher Hinsicht nicht aus. Eine Lastschrift stellt keine Rechnung dar.
Sind Sie in einer solchen Situation, so fordern Sie eCollect AG dazu auf, die Rechnungen in Kopie vorzulegen, oder Ihnen die entsprechenden Rechnungs-E-Mails mit den Zahlungsaufforderungen weiterzuleiten. Wenn solche verschickt wurden, dann müssen diese auch noch vorhanden sein und Ihnen in Kopie oder per E-Mail vorgelegt werden können.
Bitten Sie zudem um das genaue Datum des Rechnungsversands und der E-Mail-Adresse, an die die Schreiben geschickt wurden. Es kann immer einmal vorkommen, dass Rechnungen versehentlich an eine falsche Postanschrift oder E-Mail-Adresse versandt wurden.
Sobald Ihnen die ursprünglichen Rechnungen zugegangen sind, können Sie diese überprüfen und feststellen, für welchen Vertrag diese ausgestellt wurden, welche Leistungen berechnet werden, und wann genau an welche Adresse die Rechnungen verschickt wurden. Kann aber das Inkassobüro die ursprünglichen Rechnungen der Cyberence Kft nicht vorlegen, oder keinen Zugang bei Ihnen nachweisen, so sind Sie bislang nicht in Verzug geraten. Damit entfallen schon einmal die von der eCollect aufgestellten Verzugskosten.
Erklärung des Widerrufs: Da es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des angeblichen Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so wie hier, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Denn der Kunde geht davon aus, dass kein kostenpflichtiger Vertrag mit der Cyberence Kft für besteht. Liegt nun aber ein kostenpflichtiger Vertrag vor, so kann es sein, dass sich der Kunde in einem Irrtum befand und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert hat. Dann kann eventuell eine Anfechtung des Vertrags mit der Cyberence Kft ausgesprochen werden. Auch eine Anfechtung führt dazu, dass der Kunde so gestellt wird, als ob er nie einen Vertrag abgeschlossen hat.
Erklärung der außerordentlichen Kündigung: Zusätzlich kann in einer Situation wie hier, in der ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag mit einer Onlineagentur wie der Cyberence Kft für ein Datingportal besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wenn deren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die außerordentliche Kündigung beseitigt Verträge aber nur ab dem Moment, in dem die Kündigung der Cyberence Kft zugegangen ist. Damit ist das Rechtsmittel der Kündigung etwas schwächer als das des Widerrufs und das der Anfechtung, sollte als sog. „Auffangrechtsmittel“ aber dennoch ausgesprochen werden.
Erklärung der ordentlichen Kündigung: Wenn es sich um einen unbekannten Vertrag handelt können Sie in Ihrem Schreiben in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung“ erklären. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung erklärt.
Eine solche „ordentliche Kündigung zum Laufzeitende“ wirkt ab Zugang der Kündigung bei der Gegenseite und beendet das Vertragsverhältnis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Da nach Erhalt einer ersten Mahnung eines Inkassounternehmens der vertragliche Status noch unbekannt ist, sollte sicherheitshalber der Ausspruch einer solchen „normalen“ Kündigung immer mit im Widerspruchsschreiben erfolgen.
Abwarten auf Reaktion des Inkassounternehmens: Nach Versenden Ihres Widerspruchsschreibens warten Sie ab, dass Ihnen die eCollect AG den geforderten Vertragsnachweis und die Rechnungen der Cyberence Kft für die Mitgliedschaft vorlegt.
eCollect AG kann hierzu Rücksprache mit der Auftraggeberin Cyberence Kft halten und sich die entsprechenden Unterlagen vorlegen lassen. Sobald das der Fall ist können Sie diese Unterlagen überprüfen und evtl. herausfinden, wann und wie es zu dem Vertrag gekommen sein könnte. Anschließend sind auf dieser Basis weitere Schritte möglich.
Kostenlose Erstanfrage zur Cyberence Kft / eCollect AG
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Cyberence Kft oder der eCollect AG für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem von der Cyberence Kft geführten Onlineportal erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Datingportale und Online-Vermittlungsagenturen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
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Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Cyberence Kft oder der eCollect AG zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Seit wann liegen Sie mit der Cyberence Kft in Streit?
- Wie genau sind Sie in den Vertrag geraten?
- Welche Forderungen macht die Cyberence Kft nun gegen Sie geltend?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung von eCollect oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
- Hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet? Falls ja, welche Forderung stellt die Kanzlei an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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