Die date4friend AG aus Zug in der Schweiz betreibt mehrere Datingportale im Internet. Dabei kann es von Seiten der Kunden natürlich immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen kommen. Was ist zu tun, wenn Forderungen der date4friend AG als unberechtigt erscheinen?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Forderungen der date4friend AG
Die date4friend AG aus Zug in der Schweiz ist ein Anbieter von Online-Datingportalen. Bei diesen Verträgen kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn die Forderungen als unberechtigt erscheinen und ein Inkassobüro wie die enDebito collect & finance GmbH, die Fairmount GmbH oder eine Rechtsanwaltskanzlei wie Auer Witte Thiel hinzugezogen wird.
Mit diesem Beitrag möchte ich Ihnen zeigen, wie bei unberechtigten Forderungen der date4friend AG vorgegangen werden kann. Ich stelle Ihnen Beispielfälle aus meinem Kanzleialltag vor, anhand denen Sie sehen können, wie in einer solchen Situation die rechtliche Vorgehensweise ist.
Rechnung der date4friend AG für eine Mitgliedschaft in einem Online-Datingportal – enDebito Inkasso schaltet sich ein
Einer meiner Mandanten meldete sich auf einem von der date4friend AG aus Zug in der Schweiz betriebenen Datingportal im Internet kostenfrei an. Da er aber erst dann Profile einsehen und Kontakt aufnehmen konnte, wenn er eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließen würde, beendete er die kostenfreie Mitgliedschaft wieder. Er schloss seiner Wahrnehmung nach bewusst keinen kostenpflichtigen Vertrag ab.
Dennoch erhielt er kurze Zeit später eine Rechnung der date4friend AG über einen Betrag von 89,70 Euro. Da mein Mandant keine Zahlungen leistete, erhielt er nach einer Weile ein Mahnschreiben des Inkassounternehmens enDebito collect & finance GmbH aus Düsseldorf. Das Inkassobüro forderte einen Betrag von 179,14 Euro.
Wie ist die rechtliche Lage?
Die date4friend AG geht von einem kostenpflichtigen Vertrag aus, während mein Mandant von einem kostenlosen Vertrag ausgeht. Damit steht zunächst Aussage gegen Aussage. Nach dem deutschen Rechtssystem muss aber immer die Seite die „für sich günstigen Tatsachen“ beweisen. Da ein kostenpflichtiger Vertrag eine für die date4friend AG günstige Tatsache ist, da sie aus einem solchen Vertrag Zahlungen erhalten würde, muss die date4friend AG diesen Vertrag beweisen. Mein Mandant ist zu keinen Nachweisen verpflichtet. Er kann die date4friend AG also um einen entsprechenden Vertragsnachweis bitten. Kann die date4friend AG den kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag nicht beweisen, so besteht keine vertragliche Grundlage. Mein Mandant ist dann zu keinen Zahlungen verpflichtet.
Da in diesem Fall das Inkassounternehmen enDebito collect & finance GmbH aus Düsseldorf hinzugeschaltet wurde, sollte ein solches Schreiben zunächst an das Inkassobüro ergehen. Denn grundsätzlich ist immer die Institution, die sich zuletzt gemeldet hat, anzuschreiben. Gleichzeitig kann der Kunde in einem solchen Fall die date4friend AG zusätzlich mit anschreiben, um sicherzustellen, dass sein Schreiben die Gegenseite auch tatsächlich erreicht.
Da die date4friend AG bzw. die enDebito GmbH eine unbekannte Forderung geltend macht, empfehle ich, gleich in das erste Anschreiben an die Gegenseite einen Forderungswiderspruch mit aufzunehmen. Solange die vertragliche Grundlage nicht geklärt ist, sollte sowohl der date4friend AG als auch der enDebito collect & finance GmbH mitgeteilt werden, dass die Forderungen bestritten und nicht bezahlt werden.
Zudem handelt es sich um einen unbekannten kostenpflichtigen Vertrag. In solchen Konstellationen kann es sein, dass der Kunde noch keine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Da der Vertrag mit der date4friend AG ein online abgeschlossener Dating-Vermittlungsvertrag ist, besteht für diesen in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Hat der Kunde bislang noch keine Widerrufsbelehrung erhalten, so kann das Widerrufsrecht sogar ein Jahr und 14 Tage betragen.
Ein Widerruf sollte in derartigen Fällen vorsichtshalber ausgesprochen werden, um den unbekannten kostenpflichtigen Vertrag von Anfang an zu beseitigen. Denn der Vorteil bei einem Widerruf ist der, dass der Kunde so gestellt wird, als ob er nie einen Vertrag mit der date4friend AG geschlossen hätte.
In Fällen wie diesem kann weiterhin eine vorsorglich ausgesprochene Vertragsanfechtung sinnvoll sein. Da die date4friend AG behauptet, dass ein kostenpflichtiger Vertrag bestünde, der Kunde aber von einem kostenlosen Vertrag ausgeht, besteht die Möglichkeit, dass der Kunde den kostenpflichtigen Vertrag eingegangen ist, ohne dies zu wollen und ohne dies zu bemerken. Eine Anfechtung beispielsweise wegen Irrtums kann dann hilfreich sein, um den Vertrag wieder aufzulösen.
Schließlich empfehle ich den Ausspruch der vorsorglichen außerordentlichen Kündigung, als auch hilfsweise der ordentlichen Kündigung. Ein online abgeschlossener Vertrag mit einer Datingagentur wie der date4friend AG kann selbstverständlich ordentlich zum Laufzeitende gekündigt werden. In bestimmten Konstellationen muss jedoch nicht das Vertragsende abgewartet werden, sondern der Vertrag kann per außerordentlicher Kündigung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Hierzu muss ein sog. „wichtiger Grund“ für die sofortige Kündigung gegeben sein. Ein solcher kann in derartigen Konstellationen vorliegen.
Durch die Geltendmachung der hier benannten rechtlichen Einwendungen wie Forderungswiderspruch, Aufforderung zum Vertragsnachweis, Widerruf, Anfechtung und Kündigung hat der Kunde in rechtlicher Hinsicht zunächst das wichtigste getan und kann auf ein Antwortschreiben der date4friend AG bzw. des hinzugezogenen Inkassodienstleisters enDebito collect & finance GmbH warten. Je nachdem wie dieses ausfällt sind dann die weiteren rechtlichen Schritte zu überlegen.
Anderer Fall: Mitgliedschaft bei der date4friend AG für einen Monat, aber Anmeldung unmöglich – Inkassobüro Fairmount GmbH schickt Mahnung
Einer meiner Mandanten meldete sich auf der von der date4friend AG betriebenen Datingseite „seitensprung-direkt.com“ für eine auf einen Monat begrenzte Vollmitgliedschaft zum Preis von 39,90 Euro an.
Nach der Bezahlung war aber keine Anmeldung in dem Portal mehr möglich. Egal was mein Mandant unternahm, er konnte sich nicht einloggen. Es erschien immer nur die Fehlermeldung „Bitte gültige E-Mail-Adresse angeben“. Er war trotz abgeschlossenem Vertrag und Bezahlung nicht in der Lage, die von der date4friend AG angebotenen Dating-Dienstleistungen zu nutzen.
Nach einiger Zeit erhielt mein Mandant ein Mahnschreiben des Inkassounternehmens Fairmount GmbH aus Döbeln bei Dresden. Die Fairmount GmbH zeigte sich als Vertreterin der date4friend AG an und forderte in der Mahnung einen Betrag von 103,70 Euro von ihm. Das konnte sich mein Mandant überhaupt nicht erklären. Mein Mandant schrieb die Fairmount GmbH an und teilte dem Inkassobüro mit, dass die Forderung unberechtigt sei, da er bereits bezahlt habe und damit keine offenen Forderungen gegen ihn bestünden.
Zudem machte er deutlich, dass er die bei der date4friend AG gebuchten Leistungen für das Online-Datingportal überhaupt nicht nutzen konnte, da ein Einloggen unmöglich ist. Er teilte der Fairmount GmbH mit, dass er für die nicht gegebene Nutzbarkeit eine Erstattung seiner Zahlung wünsche.
Wie ist die rechtliche Lage?
Hier hatte der Kunde einen "zweiseitigen kostenpflichtigen Vertrag" für die Mitgliedschaft auf einem Online-Datingportal abgeschlossen. Ein solcher zweiseitiger Vertrag bedeutet, dass jede der beiden Vertragsparteien die Leistung erbringen muss, zu der sie sich vertraglich verpflichtet hat. Im Fall des Kunden bedeutet das, dass er die vertraglich festgesetzte Zahlung leisten muss. Das war hier geschehen. Im Gegenzug muss die date4friend AG den vertraglich geschuldeten Zugang zum Datingportal bieten. Das hat nicht funktioniert.
In einem solchen Fall kann dem Kunden meist die sog. „Einrede der Nichterfüllung“ zustehen. Diese Einrede führt dazu, dass der Kunde solange keine Zahlung leisten muss, bis die Gegenseite, hier die date4friend AG, den Zugang zum offerierten Onlineportal ermöglicht. Diese Einrede muss schriftlich gegenüber der vertraglichen Gegenseite mitgeteilt werden.
Hier lag die Konstellation aber so, dass der Kunde bereits die Zahlung an die date4friend AG geleistet hatte. Da die date4friend AG die Leistung für dieses Geld nicht erbracht hat, kann dem Kunden tatsächlich ein Rückforderungsrecht zustehen.
In diesem Fall besteht die Besonderheit, dass der Kunde trotz der bereits geleisteten Zahlung plötzlich ein Mahnschreiben des Inkassounternehmens Fairmount GmbH erhielt.
Gegen diese Mahnung sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden, und auf die bereist erfolgte Zahlung hingewiesen werden. Diese kann beispielsweise durch Beifügen des Überweisungsbelegs nachgewiesen werden. Es kann immer mal wieder vorkommen, dass ein Unternehmen eine bereits eingegangene Zahlung nicht an den beauftragten Inkassodienstleister meldet.
Die von der Fairmount GmbH hinzugerechneten Inkassokosten sind mit großer Wahrscheinlichkeit unberechtigt, da der Kunde noch nicht im Verzug war. Zum einen bestand keine fällige offene Hauptforderung, zum anderen erhielt er für die angeblich offene Forderung keine Rechnung oder Mahnung direkt von der date4friend AG.
Da sich die Fairmount GmbH als rechtliche Vertreterin der date4friend AG gemeldet hat, kann der Widerspruch direkt an die Fairmount GmbH gerichtet werden. Diese kann dann Rücksprache mit der date4friend AG halten. Insofern konnte der Kunde hier durchaus das Verlangen nach Rückzahlung an die Fairmount GmbH richten, auch wenn diese nicht Vertragspartner ist.
Mein Mandant hätte hier aber nicht auf das Hinzuziehen eines Inkassobüros warten müssen. Er hätte sich direkt an die date4friend AG wenden können, sobald er bemerkt hatte, dass er sich nicht auf dem Datingportal anmelden kann. Die date4friend AG hat dann die Möglichkeit, den Fehler zu suchen und zu beheben.
Ein weiterer Fall: Fehlender Vertragsabschluss mit der date4friend AG – Die Kanzlei Auer Witte Thiel schickt Mahnung
Einer meiner Mandanten spielte mit der Überlegung, ein Monatsabo auf einem von der date4friend AG betriebenen Datingportal abzuschließen. Er klickte auf die entsprechende Option auf der Homepage und wurde anschließend von der date4friend AG dazu aufgefordert, die Mitgliedschaft noch einmal per E-Mail zu bestätigen. Da es sich mein Mandant dann doch anders überlegt hatte, nahm er diese Bestätigung nicht vor.
Dennoch buchte die date4friend AG den für das Monatsabo vorgesehene Betrag vom Konto meines Mandanten ab. Da seiner Ansicht nach kein Vertrag zustande gekommen war, buchte mein Mandant den Betrag direkt über seine Bank zurück.
Daraufhin erreichten ihn mehrere Mahnschreiben der date4friend AG und schließlich eine Mahnung der Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel aus München. Die Kanzlei forderte darin 281,24 Euro von meinem Mandanten. Dabei betrug die Hauptforderung eigentlich nur 39,96 Euro und die anwaltlichen Nebenkosten 101,46 Euro. Die Kanzlei Auer Witte Thiel machte aber mehrere Aktenzeichen geltend, so dass sich der höhere Betrag ergab. Mein Mandant konnte sich jedoch nicht erklären, wie es zu den verschiedenen Aktenzeichen kommen konnte, denn wenn er sich angemeldet hätte, so läge nur ein einzelner Vertrag vor, der seiner Ansicht nach zu einem einzigen Aktenzeichen hätte führen müssen.
Aufgrund der Mahnung der Kanzlei Auer Witte Thiel richtete mein Mandant noch einmal ausdrücklich einen Widerspruch an die date4friend AG und erklärte den Widerruf und die Kündigung des angeblich abgeschlossenen Vertrags.
Wie ist die rechtliche Lage?
Auch in diesem Fall mangelt es anscheinend an einer vertraglichen Grundlage zwischen meinem Mandanten und der date4friend AG. Durch die ausbleibende E-Mail-Bestätigung wurde in rechtlicher Hinsicht kein Vertrag geschlossen. Für die date4friend AG ist damit keine vertragliche Basis erkennbar, aufgrund der sie Rechnungen oder Mahnungen an meinen Mandanten schicken dürfte. Damit ähnelt der Fall und die sich daraus ergebende Vorgehensweise derjenigen im oben geschilderten ersten Beispiel.
Durch die fehlende vertragliche Grundlage durfte mein Mandant den Abbuchungen der date4friend AG widersprechen und diese über seine Bank zurückbuchen lassen.
Da sich nun die Kanzlei Auer Witte Thiel als Vertreterin der date4friend AG angezeigt hat, muss ein Widerspruch direkt an diese Rechtsanwaltskanzlei gerichtet werden. Die Kanzlei ist darin aufzufordern, Rücksprache mit der date4friend AG zu halten und die vertragliche Grundlage nachzuweisen. Nur wenn ein ordnungsgemäß vereinbarter kostenpflichtiger Vertrag zwischen beiden Parteien besteht, ist der Kunde zu Zahlungen verpflichtet. Da er die E-Mail-Bestätigung nicht getätigt hat besteht in diesem Sachverhalt aber aller Voraussicht nach keine solche vertragliche Basis.
Da die Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel mehrere Aktenzeichen vergeben hat muss der Widerspruch gegen alle Aktenzeichen gerichtet werden. Da ungewiss ist, ob die Kanzlei noch weitere Aktenzeichen vergeben wird, kann ein solcher Widerspruch bereits im ersten Schreiben gegen alle weiteren Aktenzeichen gerichtet werden, die die Kanzlei in diesem Fall eventuell noch vergeben wird. Zudem kann der Widerspruch gleich im ersten Schreiben gegen alle zukünftigen Forderungen der date4friend AG gerichtet werden. Da kein Vertrag besteht, dennoch aber Forderungen aufgestellt wurden, ist ein solcher auch zukünftige Forderungen betreffender Widerspruch sinnvoll, um keinerlei Risiko einzugehen.
Mein Mandant hatte nach Erhalt der Mahnung ein erneutes Widerspruchsschreiben inkl. Kündigungserklärung und Widerrufserklärung an die date4friend AG geschickt. Wichtig ist, dass das Schreiben nicht nur an die date4friend AG gerichtet wird, sondern zusätzlich auch an die Kanzlei Auer Witte Thiel als rechtlicher Vertreter der date4friend AG. Werden Forderungen geltend gemacht, die in den Augen des Kunden unberechtigt sind, so muss auch immer die letzte sich meldende Institution angeschrieben werden, damit diese über den Forderungswiderspruch informiert ist.
Wie im ersten Fall besteht aufgrund des unbekannten Vertrags die Möglichkeit, diesen mit den rechtlichen Einwendungen Widerspruch, Aufforderung zum Vertragsnachweis, Widerruf, Anfechtung und Kündigung zu Fall zu bringen. Die Geltendmachung dieser rechtlichen Einwendungen bringt dem Kunden zunächst Rechtssicherheit in Bezug auf die unbekannten Forderungen aus dem angeblich abgeschlossenen Vertrag. Er kann dann zunächst abwarten, wie die Kanzlei Auer Witte Thiel bzw. die date4friend AG reagieren und danach weitere rechtliche Schritte veranlassen.
Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema "Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung". Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen einer Datingagentur bzw. eines Datingportals können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Onlinedating und Onlinevermittlung möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt. Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der date4friend AG
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der date4friend AG, seitens der enDebito collect & finance GmbH, seitens der Fairmount GmbH oder seitens der Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem von der date4friend AG geführten Onlineportal erhalten, die Sie sich nicht erklären können oder die in Ihren Augen fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall unverbindlich, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Datingportale und Online-Vermittlungsagenturen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
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- Seit wann liegen Sie mit der date4friend AG im Streit?
- Wie genau sind Sie in den Vertrag geraten?
- Welche Forderungen macht die date4friend AG gegen Sie geltend?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
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- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
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