Die Dateyard AG aus Hünenberg in der Schweiz betreibt mehrere Datingportale im Internet. Durch die zahlreichen Kunden kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Was ist zu tun, wenn eine Forderung der Dateyard AG als unberechtigt erscheint?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Die Dateyard AG ist ein Anbieter von Online-Datingportalen. Bei diesen Verträgen kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die enDebito collect & finance GmbH hinzugezogen werden.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Dateyard AG ereignet hat, und wie dabei die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht gelöst werden kann.Vielleicht kann Ihnen dieser Beitrag eine erste Hilfestellung für Ihr eigenes Anliegen mit der Dateyard AG sein.
Rechnung der Dateyard AG für eine unbekannte kostenpflichtige Mitgliedschaft
Einer meiner Mandanten erhielt von dem Inkassounternehmen enDebito collect & finance GmbH aus Düsseldorf ein Mahnschreiben über einen Betrag von 173,12 Euro. enDebito teilte darin mit, dass man für die Dateyard AG handele, und es sich bei der Forderung um Mitgliedsbeiträge der Dateyard AG für das Vermittlungsportal „sex-kontakt.org“ handele.
An den Abschluss einer solchen kostenpflichtigen Mitgliedschaft konnte sich mein Mandant aber nicht erinnern. Er hatte das benannte Onlineportal zwar tatsächlich besucht, dort aber seiner Wahrnehmung nach nur eine kostenlose Probemitgliedschaft abgeschlossen. Er konnte sich an keinen Hinweis auf eine Kostenpflichtigkeit seitens der Dateyard AG erinnern.
Auch zu keinem späteren Zeitpunkt erhielt mein Mandant eine Rechnung oder Mahnung der Dateyard AG. Zudem nutzte mein Mandant das Datingportal nicht, da es sich als für ihn nicht relevant herausstellte. Die Mahnung von enDebito war die erste Konfrontation mit der offenen Forderung.
Dementsprechend schrieb ich das Inkassobüro enDebito an und legte für meinen Mandanten einen anwaltlichen Widerspruch gegen die Forderung der Dateyard AG ein. Ich teilte enDebito mit, dass mein Mandant keinen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen hatte, sondern nur eine kostenfreie Probemitgliedschaft.
Daher bat ich enDebito um Rücksprache mit der Dateyard AG und schließlich um einen Nachweis des kostenpflichtigen Vertrags. Zugleich legte ich sicherheitshalber weitere rechtliche Einwendungen gegen die Forderung ein, welche das Vertragsverhältnis selbst bei Nachweis eines kostenpflichtigen Vertrags wieder von Anfang an beenden würden.
Diesen geforderten Nachweis konnte enDebito jedoch bis heute nicht erbringen. Ohne eine vertragliche Grundlage, die nachgewiesen werden müsste, darf die Dateyard AG aber keine Forderungen an meinen Mandanten stellen. Dementsprechend musste mein Mandant bis heute keine Zahlungen leisten, weder an das Inkassounternehmen enDebito, noch an die Dateyard AG direkt.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
In dieser Angelegenheit behauptet die Dateyard AG, dass ein kostenpflichtiger Vertrag bestehen würde. Mein Mandant aber meint, es läge nur eine kostenlose Probemitgliedschaft vor. Damit steht Aussage gegen Aussage. Wer hat nun Recht?
Eine solche Situation ist nach dem deutschen Rechtssystem glücklicherweise sehr einfach auflösbar. Denn es ist so, dass immer die Seite, die einen für sie günstigen Vertrag behauptet, diesen auch nachweisen muss.
Die Dateyard AG behauptet in diesem Fall einen für sie günstigen Vertrag, da sie aus diesem Vertrag Zahlungen gegen meinen Mandanten geltend machen kann. Das bedeutet in rechtlicher Hinsicht, dass die Dateyard AG zum Nachweis dieses Vertrags verpflichtet ist, und nicht der Kunde.
Die Vorgehensweise ist dann die, dass die Dateyard AG aufgefordert werden muss, diesen Vertrag nachzuweisen. Kann sie das, so besteht tatsächlich eine vertragliche Grundlage für einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag, und der Kunde muss zahlen. Kann sie das aber nicht, so liegt keine vertragliche Grundlage für eine Zahlungspflicht vor. Der Kunde muss dann keine Zahlungen an die Dateyard AG leisten, da es eben an einer solchen vertraglichen Grundlage fehlt.
Es spielt dabei keine Rolle, dass die Forderung von dem Inkassodienstleister enDebito geltend gemacht wird, und nicht von der Dateyard AG direkt. Hat die Dateyard AG ein Inkassobüro beauftragt, so verschickt dieses zwar das Mahnschreiben, muss bei einem Widerspruch aber intern Rücksprache mit der Auftraggeberin Dateyard AG halten. Erhält enDebito somit einen Widerspruch gegen die Forderung und die Aufforderung zum Vertragsnachweis, so muss sich enDebito an die Dateyard AG wenden und diesen Vertragsnachweis einfordern. Hat enDebito diesen erhalten, kann es sich wieder an den Kunden wenden.
Sollten Sie eine Forderung von der Dateyard AG oder enDebito erhalten haben, obwohl Sie Ihres Wissens nach nur eine kostenfreie Probemitgliedschaft eingegangen sind, so können Sie den folgenden Mustertext verwenden, um die Dateyard AG zu einem Vertragsnachweis aufzufordern:
„Sie haben mir eine Rechnung über (Betrag) zukommen lassen. Ich kann mich jedoch nicht daran erinnern, mit Ihnen einen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen zu sein. Meines Wissens nach habe ich bei Ihnen nur eine kostenlose Probemitgliedschaft abgeschlossen. Ich möchte Sie daher bitten, den von Ihnen behaupteten kostenpflichtigen Vertrag nachzuweisen.“
Da die Dateyard AG in diesem Fall von einem kostenpflichtigen Vertrag ausgeht, an den sich der Kunde nicht erinnern kann, ist es anzuraten, gleichzeitig im selben Schreiben weitere rechtliche Einwendungen geltend zu machen. Diese sind so angelegt, dass sie den kostenpflichtigen Vertrag, selbst wenn einer besteht, wieder zu Fall bringen können. Hier kommen vor allem der Widerruf, die Anfechtung und die außerordentliche Kündigung in Betracht. Alle diese rechtlichen Einwendungen können im selben Schreiben zur gleichen Zeit geäußert werden.
Eine mögliche Musterformulierung könnte so aussehen:
„Sollte zwischen Ihnen und mir tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen worden sein, ohne dass ich das bemerkt habe, so erkläre ich Ihnen rein vorsorglich bereits jetzt den Widerruf dieses Mitgliedschaftsvertrags, da ich bis heute keine Widerrufsbelehrung für diesen Vertragsabschluss erhalten habe. Ohne eine Widerrufsbelehrung liegt die Frist für den Widerruf bei zwölf Monaten und 14 Tagen. Zudem erkläre ich Ihnen rein vorsorglich die Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums und wegen Täuschung, als auch die außerordentliche sofortige Kündigung des Vertrags.“
Im Folgenden beschreiben Sie so genau und ausführlich wie möglich, wie Sie an die Datingagentur geraten sind, welche Informationen Sie bei Vertragsabschluss auf dem Bildschirm sahen, und warum Sie davon ausgingen dass Sie eine lediglich kostenfreie Mitgliedschaft abschließen.
Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen einer Datingagentur bzw. eines Datingportals können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Onlinedating und Onlinevermittlung möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt. Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der Dateyard AG
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Dateyard AG oder der enDebito collect & finance GmbH für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem von der Dateyard AG geführten Onlineportal erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Datingportale und Online-Vermittlungsagenturen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Dateyard AG oder von Fairmount zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage zur Dateyard AG:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Seit wann liegen Sie mit der Dateyard AG im Streit?
- Wie genau sind Sie in den Vertrag mit der Dateyard AG geraten?
- Welche Forderungen macht die Dateyard AG gegen Sie geltend?
- Haben Sie die Forderung schon bezahlt?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung der Dateyard AG erhalten?
- Wurde bereits ein Inkassobüro wie die enDebito collect & finance GmbH oder eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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