Einer meiner Mandanten meldete sich auf dem Datingportal "Affärentreff" (affaerentreff.ch) an, das von der Dating Lions GmbH aus Wien betrieben wird. Er ging von einer Mitgliedschaft zu umgerechnet ca. 30 Euro für drei Monate aus. Abgerechnet wurden aber plötzlich umgerechnet knapp über 370 Euro. Was kann mein Mandant nun unternehmen?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Vereinbart man einen Vertrag mit einer Firma und kommt es im Anschluss daran zu einer unerwartet hohen Abbuchung vom Bankkonto oder von der Kreditkarte, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Dating Lions GmbH aus Wien ereignet hat.
Abbuchung durch die Dating Lions GmbH für ein von ihr betriebenes Datingportal
Einer meiner Mandanten aus der Schweiz befand sich auf Partnersuche und fand in dem Portal „affaerentreff.ch“, das von der Dating Lions GmbH aus Wien geführt wird, eine für ihn geeignete Plattform.
Bei der Anmeldung wählte er ein Angebot aus, das Kosten in Höhe von 29,90 Schweizer Franken im Monat, also ca. 30 Euro, aufzeigte. Dieser Preis war für meinen Mandanten in Ordnung und er schloss nach seiner Erinnerung zu diesen Bedingungen den Vertrag mit der Dating Lions GmbH ab. Er gab die Daten seiner Kreditkarte an und akzeptierte, dass die Dating Lions GmbH den vertraglich vereinbarten Betrag über die Kreditkarte abbuchte.
Als es zur ersten Abbuchung kam wurde jedoch nicht der erwartete Betrag von 29,90 Schweizer Franken abgebucht, sondern ein Betrag in Höhe von 358,00 Schweizer Franken, also knapp über 370 Euro.
Die Abbuchung eines so hohen Betrags konnte sich mein Mandant nicht erklären. Er hätte nie einen Vermittlungsvertrag für so viel Geld gewünscht. Zudem konnte er sich nicht erinnern, dass während des Vertragsabschlusses dieser Betrag an irgend einer Stelle angezeigt wurde. Zumindest hatte er diesen nicht gesehen.
Einige Zeit später erhielt er per E-Mail ein Mahnschreiben, in dem er dazu aufgefordert wurde, einen Betrag in Höhe von insgesamt 419,34 Schweizer Franken, also knapp 436 Euro, an die Dating Lions GmbH zu bezahlen. Was kann mein Mandant nun tun?
Wie ist die konkrete rechtliche Vorgehensweise gegen die unerwartet hohe Forderung der Dating Lions GmbH in einem solchen Fall?
Zunächst einmal muss festgestellt werden, zu welchen vertraglichen Bedingungen der Mitgliedsvertrag mit der Dating Lions GmbH tatsächlich abgeschlossen wurde. Hier stehen sich zwei Aussagen gegenüber: Mein Mandant denkt, dass er einen Vertrag zu 29,90 Schweizer Franken für drei Monate abgeschlossen hat. Die Dating Lions GmbH aber meint, der Vertrag wurde zu 358 Schweizer Franken abgeschlossen, da dieser Betrag von der Kreditkarte abgebucht wurde. Wer hat Recht?
Diese Frage kann leicht aufgelöst werden, denn in einem vertraglichen zweiseitigen Verhältnis wie hier ist immer die Seite beweispflichtig, die einen für sie positiven Umstand für sich behauptet. In diesem Fall meint die Dating Lions GmbH, dass ein Affärentreff-Mitgliedschaftsvertrag zu 358 Schweizer Franken abgeschlossen wurde. Diesen Vertrag muss die Dating Lions GmbH daher beweisen. Es reicht nicht aus, dass die Dating Lions GmbH den Vertrag einfach behauptet oder auf evtl. aktuelle Angaben auf ihrer Homepage verweist. Der behauptete Vertrag muss auch bewiesen werden.
Konkret müsste die Dating Lions GmbH beweisen, was dem Kunden im Moment des Vertragsabschlusses angezeigt wurde, dass er dies auch bewusst gesehen hat, und mit diesen preislichen Bedingungen einverstanden war.
Ein solcher Nachweis ist schwierig und kann eigentlich nur dadurch erbracht werden, indem das Datingportal eine zusätzliche schriftliche Bestätigung des Kunden vorlegt, in der dieser zusichert, dass er den Vertrag zu diesen Bedingungen abschließen wollte. Viele Online-Datingagenturen im Internet erheben diesen zusätzlichen Nachweis nach meiner Erfahrung aber nicht vom Kunden.
Kann die Dating Lions GmbH somit den geforderten Vertragsnachweis nicht erbringen, und hält der Kunde den Widerspruch gegen den Vertrag aufrecht, so fehlt es an einer vertraglichen Grundlage, die die Abrechnung von 358 Schweizer Franken erlaubt. Ohne eine vertragliche Grundlage für die höheren Kosten muss der Kunde aber nur den niedrigeren Betrag von 29,90 Schweizer Franken bezahlen.
Schriftlicher Widerspruch: Wenn Sie eine Abbuchung, eine Rechnung oder ein Mahnschreiben der Dating Lions GmbH erhalten haben, die in Ihren Augen zu hoch, fehlerhaft oder unberechtigt ist, so sollte der Forderung zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Gegenseite mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen für eine bestimmte Mitgliedschaft oder einen bestimmten Preis bestreiten.
Ratgeber Forderungswiderspruch: Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines solchen Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: In diesem Schreiben sollten Sie die Dating Lions GmbH dazu auffordern, für den mit Ihnen behaupteten Vertrag einen Vertragsnachweis zu erbringen. Denn die Seite, die einen Vertrag behauptet, ist auch dazu verpflichtet, diesen nachzuweisen. Bitten Sie neben der Vorlage des Vertrags auch um Zusendung aller bisherigen Schreiben, Rechnungen und Mahnungen seitens der Dating Lions GmbH an Sie, damit Sie den Vorgang in seiner Gesamtheit nachvollziehen können.
Erklärung des Widerrufs: Weiterhin empfehle ich Ihnen den Ausspruch eines vorsorglichen Widerrufs in Ihrem Schreiben. Denn liegt ein unbekannter Vertrag vor (auch in Bezug auf unbekannte zu hohe Preise), so wie hier, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn hierzu die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Erklärung der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag zu solchen preislichen Bedingungen eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich zu einem solchen Betrag registriert haben. Dann besteht evtl. die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags mit der Dating Lions GmbH auszusprechen, wenn deren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Erklärung der Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der ein kostenpflichtiger Vertrag mit einer Onlineagentur wie der Dating Lions GmbH für ein Datingportal besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, hilfsweise eine ordentliche Kündigung.
Ratgeber Datingportale: Wie Sie die hier genannten rechtlichen Einwendungen gegen die Forderung geltend machen können, beschreibe ich Ihnen in meinem Ratgeber speziell zum Thema Datingportale und Online-Datingagenturen.
Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen & Datingportale
In diesem Ratgeber finden Sie die einzelnen rechtlichen Problempunkte, die im Zusammenhang mit einem Online-Datingportal entstehen können. Zudem beschreibe ich Ihnen dort die möglichen rechtlichen Einwendungen und stelle Ihnen Musterformulierungen zur Verfügung. Schließlich finden Sie in diesem Ratgeber einen Musterbrief, den Sie auf Ihre jeweilige Situation gut anpassen können.
Kostenlose Erstanfrage zur Dating Lions GmbH
Haben Sie eine Abbuchung von Ihrem Bankkonto oder von Ihrer Kreditkarte, eine Rechnung oder Mahnung der Dating Lions GmbH für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem von der Dating Lions GmbH geführten Onlineportal erhalten, die Sie sich nicht erklären können, oder die in Ihren Augen zu hoch oder fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Datingportale und Online-Vermittlungsagenturen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Dating Lions GmbH bekannt?
- Welche Forderungen macht die Dating Lions GmbH nun gegen Sie geltend?
- Warum sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung eines Inkassounternehmens oder einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt man nun an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.