Die Paidwings AG aus Cham in der Schweiz betreibt mehrere Datingportale im Internet. Durch die zahlreichen Kunden kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Was ist zu tun, wenn eine Forderung der Paidwings AG als unberechtigt erscheint?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Die Paidwings AG ist ein Anbieter von Online-Datingportalen. Bei diesen Verträgen kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die Fairmount GmbH oder die Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel hinzugezogen werden.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Paidwings AG ereignet hat, und wie dabei die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht gelöst werden kann.Vielleicht kann Ihnen dieser Beitrag eine erste Hilfestellung für Ihr eigenes Anliegen mit der Paidwings AG sein.
Forderung der Paidwings AG für eine mehrmonatige Mitgliedschaft
Mein Mandant meldete sich auf einer von der Paidwings AG geführten Onlineplattform an, die sich auf die Vermittlung von Sexkontakten spezialisiert hatte. Dabei wählte mein Mandant eine Mitgliedschaft aus, die nur einen Monat dauern sollte.
Er las die Beschreibung auf den Internetseiten der Paidwings AG ganz genau und war sich sicher, dass die Dauer der Mitgliedschaft tatsächlich nur einen Monat beträgt. Er konnte keinen Hinweis darauf finden, dass diese länger dauert. Dementsprechend nutzte er das Onlineangebot der Paidwings AG nur einen Monat lang. Da sich meine Mandantschaft kurze Zeit später wieder in einer festen Beziehung befand, wäre ein längeres Angebot für ihn nicht notwendig gewesen.
Dennoch forderte die Paidwings AG in den Folgemonaten weitere Mitgliedsbeiträge in Höhe von jeweils 44,90 EUR von ihm ein. Mein Mandant widersprach diesen Forderungen und bestand darauf, dass er nur einen Vertrag mit einer Dauer von einem Monat eingegangen sei. Die Paidwings AG beharrte aber auf einer fortlaufenden Mitgliedschaft und wies den Widerspruch meines Mandanten zurück.
Schließlich zog die Paidwings AG das Inkassounternehmen Fairmount GmbH aus Döbeln/Dresden hinzu. Die Fairmount GmbH bestand ebenfalls auf Zahlung der monatlichen Mitgliedsbeiträge, rechnete jedoch noch Verzugskosten hinzu. So kam es, dass die Fairmount GmbH für die einzelnen Monatsbeiträge Forderungen in Höhe von 85,40 EUR bis 103,70 EUR zur Zahlung einverlangte. Mein Mandant blieb konsequent und verneinte die Berechtigung der Forderungen.
Da keine Zahlung erfolgte, zog die Paidwings AG schließlich die Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel aus München hinzu. Auch die Kanzlei Auer Witte Thiel ging davon aus, dass mein Mandant einen fortdauernden Laufzeitvertrag (Abovertrag) für die von der Paidwings AG betriebene Datingplattform abgeschlossen hatte. Die Kanzlei Auer Witte Thiel stellte ebenfalls Beträge zwischen 85,40 EUR und 98,90 EUR auf. Da mein Mandant nach wie vor von unberechtigten Forderungen ausging, leistete er keine Zahlungen. Inzwischen lag der Gesamtbetrag, den die Paidwings AG forderte, bei 1.791,00 EUR
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Mein Mandant war sich sicher, dass er mit der Paidwings AG einen Vertrag über die Dauer von nur einem Monat abgeschlossen hatte. Hierzu hatte er sich auf der Homepage der Paidwings AG genau informiert. Nur unter diesen Voraussetzungen wollte er den Vertrag mit dem Online-Datingportal abschließen.
Da die Paidwings AG nun einen Vertragsabschluss behauptet, der einen „Laufzeitvertrag“ vorsieht, also einen auf unbestimmte Zeit laufenden Abovertrag, geht die Paidwings AG von einem gänzlich anderen Vertragstyp aus als mein Mandant. Da die Paidwings AG diesen Vertrag behauptet, muss sie ihn auch nachweisen.
Rechtlich ist es so, dass immer die Seite, die einen bestimmten Vertrag behauptet, diesen auch nachweisen muss. Die Paidwings AG müsste konkret nachweisen, dass mein Mandant einen fortlaufenden Abovertrag abgeschlossen hat. Mein Mandant selbst ist zu keinen Nachweisen verpflichtet. Von seiner Seite her reicht es aus, wenn er den von der Paidwings AG behaupteten Vertrag „bestreitet“, dem also widerspricht.
Daran ändert sich auch nichts wenn ein Inkassobüro wie die Fairmount GmbH eingeschaltet oder eine Rechtsanwaltskanzlei wie Auer Witte Thiel beauftragt wird.
Geschieht das, so muss sich der Kunde zunächst an diesen rechtlichen Vertreter wenden, und nicht mehr an die Paidwings AG selbst. Denn immer dann, wenn sich ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei als rechtlicher Vertreter anzeigt, sollte der weitere Schriftverkehr mit diesen Institutionen geführt werden.
In dem hier vorliegenden Fall kann mein Mandant gegenüber der Fairmount GmbH und der Kanzlei Auer Witte Thiel darstellen, dass er den behaupteten Vertrag nie geschlossen hat. Die Fairmount GmbH bzw. die Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel sind dann dazu verpflichtet, mit der Paidwings AG Rücksprache zu halten und zu klären, welchen Vertrag mein Mandant abgeschlossen hat.
Bleibt die Paidwings AG dabei, dass ein fortlaufender mehrmonatiger Nutzungsvertrag für das von ihr betriebene Datingportal abgeschlossen wurde, kann diesen aber nicht nachweisen, so ist mein Mandant zu keinen Zahlungen verpflichtet. Denn kann kein Vertragsnachweis erbracht werden, so fehlt die vertragliche Grundlage, auf deren Basis Rechnungen und Mahnungen gegen meinen Mandanten erstellt werden könnten.
Weitere rechtliche Einwendungen
In rechtlicher Hinsicht empfehle ich in solchen Fällen immer die Geltendmachung von zusätzlichen rechtlichen Einwendungen, um den von der Gegenseite behaupteten Vertrag zu beenden oder sogar von Anfang an zu beseitigen.
In einem Fall wie hier kann gegenüber der Paidwings AG der „Widerruf“ ausgesprochen werden, da es sich um einen online abgeschlossenen Vertrag handelt. Hierfür besteht eine Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Ging diese jedoch dem Kunden nicht zu, oder war sie fehlerhaft oder undeutlich gestaltet, so besteht eventuell sogar ein Widerrufsrecht von einem Jahr und 14 Tagen. Der Widerruf beseitigt einen Mitgliedschaftsvertrag für ein Online-Datingportal von Anfang an vollständig.
Ähnlich verhält es sich mit der „Anfechtung“. Auch diese beseitigt einen Mitgliedschaftsvertrag von Anfang an. Wichtig ist, dass Sie im Rahmen der Anfechtung genau darstellen, warum Sie von einem anderen Vertragstyp ausgegangen sind, und nur diesen abschließen wollten. Sie müssen darstellen, wie es dennoch zu dem von Ihnen geschlossenen Vertrag kam (beispielsweise weil Sie nur diese Angaben auf der Homepage gesehen haben), und warum Sie den nun behaupteten Vertrag niemals abgeschlossen hätten, wenn Sie gewusst hätten, dass der Vertragsabschluss einen solchen Vertragstyp betrifft (z.B. weil Sie bewusst nur einen Vertrag über einen Monat abschließen wollten, nicht aber einen Abovertrag über mehrere Monate oder Jahre).
Schließlich können Sie die „außerordentliche Kündigung“ aussprechen. Diese ist dann anwendbar, wenn Sie kein Vertrauen mehr in Ihren Vertragspartner besitzen. Der Vertrauensbruch muss so stark sein, dass es Ihnen unter keinen Umständen zugemutet werden kann, zukünftig an dem Vertrag festzuhalten. Das ist von Ihnen genau zu beschreiben. Das Vertrauen kann z.B. dann nachhaltig gestört sein, wenn eine Vertragspartei vorgibt, fortlaufende monatliche Forderungen zu haben, die hierfür notwendige vertragliche Grundlage aber dauerhaft trotz mehrerer Aufforderungen nicht nachweist.
Welche Musterformulierung kann ich verwenden?
Um einem von der Gegenseite behaupteten mehrmonatigen fortlaufenden Vertrag zu widersprechen können Sie den folgenden Mustertext verwenden:
„Sie behaupten, dass ich mit Ihnen einen Abovertrag für eine mehrmonatige fortlaufende Mitgliedschaft des von Ihnen betriebenen Datingportals (Name Datingportal) abgeschlossen habe. Das ist nicht der Fall und wird von mir bestritten. Ich habe lediglich einen Vertrag mit einer Dauer von einem Monat abgeschlossen. Dieser Zeitraum wurde von mir vollständig bezahlt, so dass keine weiteren Forderungen mehr an mich bestehen.
Wenn Sie von einem Vertrag ausgehen, der über diesen einen Monat hinausgeht, so wäre er von Ihnen zu beweisen. Ohne einen solchen Nachweis besteht keine vertragliche Grundlage und ich bin zu keinen weiteren Zahlungen verpflichtet.
Rein vorsorglich erkläre ich Ihnen hiermit den Widerruf des von Ihnen behaupteten mehrmonatigen fortlaufenden Vertrags, als auch die Anfechtung des Vertrags und die außerordentliche sofortige Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung.“
Weitere Vorgehensweise: Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben auch tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema "Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung". Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen einer Datingagentur bzw. eines Datingportals können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Onlinedating und Onlinevermittlung möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt.
Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der Paidwings AG
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Paidwings AG erhalten, die Sie sich nicht erklären können, oder eine Mahnung des Inkassounternehmens Fairmount GmbH oder der Kanzlei Auer Wiitte Thiel, oder eine Rechnung einer anderen Datingagentur oder eines Datingportals, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen.
Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Seit wann liegen Sie mit der Paidwings AG im Streit?
- Wie genau sind Sie in den Vertrag mit der Paidwings AG geraten?
- Welche Forderungen macht die Paidwings AG gegen Sie geltend?
- Haben Sie die Forderung schon bezahlt?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung erhalten?
- Wurde bereits ein Inkassobüro wie die Fairmount GmbH oder eine Kanzlei wie Auer Witte Thiel eingeschaltet?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.