Mein Mandant erhielt ein Mahnschreiben der Plus Kasse Inkasso AG. Darin wird eine Forderung der "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49" geltend gemacht. Mein Mandant soll 417,60 EUR bezahlen, kann sich aber nicht erklären, woher diese Forderung stammt.
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtiger Hinweis!
Derzeit werden Mahnschreiben der "Inkasso Hauptzentrale Berlin" verschickt, die eine Forderung der "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49" geltend machen. Auf diesen Schreiben wird ein "Rechtsanwalt Thomas Hollweck" als Absender benannt.
Die Kanzlei Hollweck ist NICHT Verfasser dieser Schreiben
und distanziert sich ausdrücklich davon.
Die Kanzlei Hollweck hat in dieser Angelegenheit bereits Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht. Sollten Sie ein solches Mahnschreiben erhalten haben, so können Sie mir dieses gerne per E-Mail zusenden, damit ich eine Weiterleitung an die StA vornehmen kann.
Mahnung der Plus Kasse Inkasso AG für eine unbekannte Forderung der "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49"
Mein Mandant erhielt ein Mahnschreiben des Inkassodienstleisters „Plus Kasse Inkasso AG“. Darin wurde eine Vertretung der „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ angezeigt und ein Betrag von 417,60 EUR zur Zahlung gefordert.
Als Absenderadresse gibt die Plus Kasse Inkasso AG "Uferstraße 12, 42699 Solingen" an. An anderer Stelle im Brief stellt sich das Inkassounternehmen als "Plus Kasse AG" unter der Adresse "Georg-Benjamin-Straße 31, 13125 Berlin" vor.
Mein Mandant konnte sich jedoch nicht erklären, woher diese Forderung stammen könnte. Er hatte seiner Erinnerung nach keinen Vertrag mit der „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ abgeschlossen, keine Leistungen von diesem Unternehmen bezogen, und bislang weder eine Rechnung noch eine Mahnung erhalten. Erst das jetzige Schreiben der Plus Kasse Inkasso AG wies ihn darauf hin, dass eine offene Forderung gegen ihn bestünde.
Die Plus Kasse Inkasso AG schreibt, dass ein telefonischer Dienstleistungsvertrag bestehen würde. In einem solchen Fall steht die Plus Kasse Inkasso AG in der Pflicht, diesen Vertrag nachzuweisen. Das Inkassounternehmen ist daher dazu aufzufordern, den Vertragsabschluss vorzulegen.
Welche rechtlichen Einwendungen bestehen in einem solchen Fall?
Rechtlich ist es so, dass immer die Seite, die einen Vertrag behauptet, diesen auch nachweisen muss. Meinen Mandanten selbst trifft keine Nachweispflicht. Da ein telefonischer Vertrag mit der „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ vorgetragen wird, ist das Inkassounternehmen Plus Kasse Inkasso AG dazu aufzufordern, diesen Vertrag anhand einer telefonischen Aufzeichnung nachzuweisen. Ein solches Tondokument kann beispielsweise per MP3-Datei per E-Mail zugeschickt werden.
Selbst wenn die Plus Kasse Inkasso AG aber einen telefonischen Vertragsabschluss nachweisen kann, bestünde noch immer die Möglichkeit, diesen Vertrag über einen „Widerruf“ zunichte zu machen.
Denn da es sich um einen telefonischen Vertragsabschluss handelt, also ein fernmündlicher Vertrag vorliegt, hat der Kunde das Recht zum Widerruf. Dieses Recht kann 14 Tage lang ab Erhalt einer schriftlichen Widerrufsbelehrung ausgeübt werden. Liegt keine schriftliche Widerrufsbelehrung vor, so beträgt die Frist zum Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage.
Durch einen Widerruf kann der Vertrag vollständig und von Anfang an beendet werden. Der Vertrag mit der „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ würde dann so behandelt, als ob er nie geschlossen wurde.
Weiterhin setzt die Plus Kasse Inkasso AG in ihrem Schreiben Verzugskosten fest. Die Hauptforderung für ihre Auftraggeberschaft, der „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“, beträgt 210,00 EUR, der Rest in Höhe von 207,60 EUR sind die Verzugskosten. Diese müssen aber nur dann bezahlt werden, wenn tatsächlich ein Verzug vorliegt.
Um meinen Mandanten in Verzug zu setzen, müsste dieser zunächst eine Rechnung der „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ erhalten haben, die dieser dann nicht bezahlt hätte. Um diesen Nachweis zu erbringen ist die Plus Kasse Inkasso AG aufzufordern, die Rechnung in Kopie vorzulegen und den Zugang bei meinem Mandanten nachzuweisen. Liegt keine Rechnung vor, oder hat diese mein Mandant nie erhalten, so besteht kein Verzug, und es müssen keine Verzugskosten übernommen werden.
Sollten Sie eine solche Inkassoforderung der Plus Kasse Inkasso AG erhalten haben, deren Ursprung Sie sich nicht erklären können, so können Sie mit der folgenden Musterformulierung Widerspruch gegen die Forderung einlegen:
„Sie haben mir eine Mahnung vom (Datum) über (Betrag) zukommen lassen. Gegen diese lege ich hiermit Widerspruch ein. Mir ist kein Vertragsschluss mit Ihrer Auftraggeberschaft bekannt. Ich bitte Sie daher um einen entsprechenden Vertragsnachweis. Da Sie schreiben, dass ich einen telefonischen Dienstleistungsvertrag in Auftrag gegeben habe, bitte ich Sie um Zusendung dieser telefonischen Aufzeichnung als MP3-Datei an meine E-Mail-Adresse. Rein vorsorglich erkläre ich Ihrer Auftraggeberschaft bereits jetzt den Widerruf des mir unbekannten Vertrags. Da ich bislang keine Rechnung und keine Mahnung Ihrer Auftraggeberschaft erhalten habe, bitte ich Sie zudem um Zusendung der Rechnung und der Mahnung Ihrer Auftraggeberschaft als PDF im E-Mail-Anhang, als auch um einen Zugangsnachweis. Da mir bislang keine Rechnung zugegangen ist, befinde ich mich nicht im Verzug. Mein Widerspruch erstreckt sich daher auch auf die von Ihnen angesetzten Verzugskosten.“
Weitere Vorgehensweise: Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar. Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben auch tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Speziell zum Thema Inkasso & Inkassomahnung habe ich ebenfalls verfasst. Darin finden Sie wichtige Informationen über Inkassounternehmen und deren Vorgehensweise. Zudem schildere ich, wie gegen eine in Ihren Augen zunächst unberechtigte Inkassomahnung vorgegangen werden kann, ebenfalls mit Musterbrief. Diesen Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Inkassomahnung
Anderer Fall: Forderung des Inkassounternehmens "Inkasso Hauptzentrale Köln" für eine Forderung von "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49"
In einem anderen Fall erhielt mein Mandant ebenfalls eine Zahlungsaufforderung von der "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49". Diese Forderung machte die Inkasso Hauptzentrale Köln geltend, ansässig unter der Anschrift Theodor-Heuss-Ring 23 in 50668 Köln. In dieser Mahnung wurde ein Betrag in Höhe von 571,44 Euro angemahnt. Das Mahnschreiben ist von Rechtsanwalt Dr. Mathias Müller unterschrieben, der auch den Eingang des Schreibens mit Datum bestätigt. Zahlungen sind laut dem Mahnschreiben aber nur an die "EU AG" möglich.
Mein Mandant konnte sich auch hier nicht daran erinnern, einen Vertrag mit der "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49" eingegangen zu sein. Ihm war diese Firma als auch die Inkasso Hauptzentrale Köln, Rechtsanwalt Dr. Mathias Müller oder die EU AG, völlig unbekannt.
Es gilt daher die gleiche Vorgehensweise wie oben beschrieben: Die Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49 ist dazu aufzufordern, den angeblichen Vertrag nachzuweisen. Das Widerspruchsschreiben sollte dabei direkt an das Inkassobüro "Inkasso Hauptzentrale Köln" gerichtet werden.
Neuer Fall: Forderung des Inkassounternehmens "Euro Trade Inkasso AG" für eine Forderung von "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49"
In einem weiteren Fall erhielt mein Mandant auch eine Mahnung von der "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49". Diese Forderung machte die Euro Trade Inkasso AG geltend, ansässig unter der Anschrift Uferstraße 12, 42699 Solingen. In dieser Mahnung wurde ein Betrag in Höhe von 687,77 Euro angemahnt. Das Mahnschreiben ist wieder von Rechtsanwalt Dr. Mathias Müller unterschrieben, der auch den Eingang des Schreibens mit Datum bestätigt. Mein Mandant konnte sich auch in diesem Fall nicht daran erinnern, einen Vertrag mit der "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49" eingegangen zu sein.
Daher gilt wieder die obige Vorgehensweise: Die Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49 ist dazu aufzufordern, den angeblichen Vertrag nachzuweisen. Das Widerspruchsschreiben sollte dabei direkt an das Inkassobüro "Euro Trade Inkasso AG" gerichtet werden.
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49"
Haben Sie ein Problem mit einer Rechnung oder Mahnung der "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49", der Plus Kasse Inkasso AG, der Inkasso Hauptzentrale Köln, oder der Euro Trade Inkasso AG, oder generell im Bereich „unbekannte Forderungen“, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
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- Was genau ist passiert? Bitte schildern Sie mir das Problem mit einigen wenigen Sätzen, die das wichtigste Geschehen kurz zusammenfassen.
- Haben Sie schon selbst Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen?
- Falls eine Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, wie hoch ist diese?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie die Forderung schon bezahlt?
- Haben Sie eine Mahnung erhalten?
- Wurde ein Inkassobüro eingeschaltet oder hat sich eine gegnerische Anwaltskanzlei bei Ihnen gemeldet?
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