Meine Mandantin erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Dienstleistungsvertrag mit der Bezeichnung „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“. Die Forderung wurde dabei von einem Inkassounternehmen geltend gemacht. Wie der Vertrag zustande kam war für meine Mandantin nicht nachvollziehbar. Was kann sie tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtiger Hinweis!
Derzeit werden Mahnschreiben der "Inkasso Hauptzentrale Berlin" verschickt, die eine Forderung der "Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49" geltend machen. Auf diesen Schreiben wird ein "Rechtsanwalt Thomas Hollweck" als Absender benannt.
Die Kanzlei Hollweck ist NICHT Verfasser dieser Schreiben
und distanziert sich ausdrücklich davon.
Die Kanzlei Hollweck hat in dieser Angelegenheit bereits Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht. Sollten Sie ein solches Mahnschreiben erhalten haben, so können Sie mir dieses gerne per E-Mail zusenden, damit ich eine Weiterleitung an die StA vornehmen kann.
Forderung des Inkassounternehmens „Inkasso Hauptzentrale Frankfurt“ für eine Forderung von „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“
Meine Mandantin erhielt eine Mahnung des Inkassobüros „Inkasso Hauptzentrale Frankfurt“ aus 60313 Frankfurt am Main, Thurn-und-Taxis-Platz 6, für eine angeblich bestehende Forderung von „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“.
Im Schreiben des Inkassobüros wurde mitgeteilt, dass sich meine Mandantin telefonisch zu einem Dienstleistungsvertrag mit „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ angemeldet habe. In diesem Mahnschreiben forderte die Inkasso Hauptzentrale Frankfurt nun einen Betrag von 309,44 Euro.
Meine Mandantin hatte jedoch nie einen telefonischen Vertrag mit „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ vereinbart. Ihr war dieses Unternehmen unbekannt.
Ihr ging auch keine Rechnung oder Mahnung direkt von „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ zu, es fand kein E-Mail-Verkehr statt, und es wurden keine Leistungen durch meine Mandantin in Anspruch genommen.
Weiterhin gibt die Inkasso Hauptzentrale Frankfurt in ihrem Mahnschreiben an, dass Zahlungen nur an eine Firma mit der Bezeichnung „Mercedes“ auf ein Bankkonto in der Slowakischen Republik geleistet werden können. Als mit der Angelegenheit befasster Rechtsanwalt wird Dr. Mathias Müller genannt.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise?
Rechtlich ist es so, dass immer die Seite, die einen Vertrag behauptet, diesen auch nachweisen muss. Meine Mandantin selbst trifft keine Nachweispflicht. Da ein telefonischer Vertrag mit der „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ behauptet wird, ist das Inkassounternehmen dazu aufzufordern, diesen Vertrag anhand einer telefonischen Aufzeichnung nachzuweisen.
Ein solches Tondokument kann beispielsweise per MP3-Datei an die E-Mail-Adresse des Kunden geschickt werden. Erst wenn ein solches Tondokument vorliegt, und sich daraus der Vertragsschluss deutlich ergibt, besteht eine vertragliche Grundlage für Zahlungsforderungen.
Selbst wenn das Inkassobüro aber einen solchen telefonischen Vertragsabschluss nachweisen kann, bestünde noch immer die Möglichkeit, diesen Vertrag über einen „Widerruf“ zunichte zu machen, falls die rechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
Denn da es sich um einen telefonischen Vertragsabschluss handelt, also ein fernmündlicher Vertrag vorliegt, hat der Kunde in der Regel das Recht zum Widerruf. Dieses Recht kann 14 Tage lang ab Erhalt einer schriftlichen Widerrufsbelehrung ausgeübt werden. Liegt keine schriftliche Widerrufsbelehrung vor, so beträgt die Frist zum Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage.
Durch einen Widerruf kann der Vertrag vollständig und von Anfang an beendet werden. Der Vertrag mit „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ würde dann so behandelt, als ob er nie geschlossen wurde.
Handelt es sich um einen unbekannten und ungewollten Vertragsabschluss, wie hier, so kann eventuell auch die rechtliche Einwendung der „Anfechtung“ in Betracht gezogen werden. Auch eine Anfechtung beseitigt den angeblichen Vertragsabschluss von Anfang an. Schließlich sollte in derartigen Fällen vorsorglich die außerordentliche Kündigung geäußert werden.
Weiterhin setzte das Inkassounternehmen in seinem Schreiben Verzugskosten fest. Die Hauptforderung für ihre Auftraggeberschaft, der „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“, beträgt 228,00 Euro, der Rest in Höhe von 81,44 Euro sind Verzugskosten. Diese müssen aber nur dann bezahlt werden, wenn tatsächlich ein Verzug vorliegt.
Um meine Mandantin in Verzug zu setzen müsste diese zunächst eine Rechnung von dem Lotterieveranstalter „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ erhalten haben, die diese dann nicht bezahlt hätte. Um diesen Nachweis zu erbringen ist das Inkassounternehmen aufzufordern, die Rechnung in Kopie vorzulegen und den Zugang bei meiner Mandantin nachzuweisen. Liegt keine Rechnung vor, oder hat diese meine Mandantin nie erhalten, so besteht kein Verzug, und es müssen keine Verzugskosten übernommen werden.
Wie widerspreche ich einer Forderung?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen eines auf den Bereich Gewinnspiel & Lotterie spezialisierten Unternehmens können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Gewinnspielvertrag / Lotterieteilnahmevertrag möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt. Den Ratgeber zum Gewinnspielvertrag finden Sie hier: Ratgeber Gewinnspielvertrag
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen von „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“
Haben Sie ein Problem mit einer Rechnung oder Mahnung von „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“, oder einem Mahnschreiben des Inkassobüros "Inkasso Hauptzentrale Frankfurt", so können Sie mir gerne per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen.
Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits hunderte von Fällen im Bereich Gewinnspiel/Lotterieteilnahme bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Durch eine Erstanfrage in der Kanzlei Hollweck entstehen keine Kosten.
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Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage zur „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Ist Ihnen „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ bekannt und haben Sie bewusst und gewollt einen Vertrag mit diesem Lotterieunternehmen abgeschlossen?
- Wie wurden Sie von „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ kontaktiert? War es per Anruf? Hatten Sie zuvor in diesen Anruf eingewilligt?
- Wurden Sie direkt von „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ kontaktiert, oder von einer anderen Gesellschaft/Firma?
- Oder fand durch „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ keine Kontaktaufnahme statt, und Sie erhielten direkt von einem Inkassounternehmen ein Mahnschreiben?
- Haben Sie bereits Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Bankverbindung angegeben? Falls nein, können Sie sich erklären wie „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ an Ihre persönlichen Daten gelangen konnte?
- Welche Forderungen stellt „Deutsche Jackpot Lotto 6-49“ bzw. das hinzugezogene Inkassounternehmen nun an Sie?
- Wurde ein Betrag bereits von Ihrem Bankkonto abgebucht?
- Haben Sie eine Rückbuchung über Ihre Bank veranlasst?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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