Die EMK GmbH aus München betreibt mehrere Datingportale im Internet. Durch die zahlreichen Kunden kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Was ist zu tun, wenn eine Forderung der EMK GmbH als unberechtigt erscheint?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Die EMK GmbH ist ein Anbieter von Online-Datingportalen. Bei diesen Verträgen kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die enDebito collect & finance GmbH hinzugezogen wird.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der EMK GmbH ereignet hat, und wie dabei die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht gelöst werden kann. Vielleicht kann Ihnen dieser Beitrag eine erste Hilfestellung für Ihr eigenes Anliegen mit der EMK GmbH sein.
Forderung der EMK GmbH für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft
Einer meiner Mandanten recherchierte im Internet nach einem Seitensprungportal und stieß auf die Internetseite „seitensprungclub.de“, welche von der EMK GmbH aus München betrieben wird. Dieses Portal sprach ihn an, und er führte eine kostenlose Registrierung durch. Er bemerkte aber nicht, dass im Anschluss an die kostenfreie Probemitgliedschaft nach zwei Wochen automatisch ein kostenpflichtiger Premiumvertrag zustande kommt. Da mein Mandant innerhalb der ersten zwei Wochen keine Kündigung durchführte, ging seine Mitgliedschaft in diesen Premiumvertrag für 39,90 Euro pro Woche über.
Leistungen des Portals hatte er bislang kaum in Anspruch genommen. Tatsächlich nutzte er es nur für ein paar Tage und löschte anschließend sein Profil wieder, da er nicht die von ihm gewünschten Partnerinnen finden konnte.
Plötzlich stellte mein Mandant fest, dass eine Abbuchung in Höhe von 39,90 Euro von seinem Konto vorgenommen wurde. Da er sich diese nicht erklären konnte, führte er über seine Bank eine Rückbuchung durch.
Durch diese Abbuchung aufmerksam geworden überprüfte mein Mandant, wie es dazu kommen konnte. Erst jetzt stellte er fest, dass sich die kostenfreie Anmeldung an dem Datingportal „seitensprungclub.de“ nur auf die ersten zwei Wochen der Mitgliedschaft bezog, und dass sich im Anschluss daran ein kostenpflichtiger Premiumvertrag ergab. Diesen wollte mein Mandant aber auf keinen Fall. Was kann in einer solchen Situation unternommen werden?
Wie ist die rechtliche Lage in einem solchen Fall?
Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag mit einer Datingagentur vor, an dessen Abschluss Sie sich nicht erinnern können, bzw. dessen Abschluss Sie nicht bemerkt haben, so empfehle ich, in einem ersten Schritt die Gegenseite dazu aufzufordern, diesen kostenpflichtigen Vertrag nachzuweisen. Konkret wäre hier die EMK GmbH dazu aufzufordern, den kostenpflichtigen Vertrag nachzuweisen.
In einem „zweiseitigen Vertragsverhältnis“, was ein Datingvermittlungsvertrag ist, muss immer die Seite die für sie positiven Umstände nachweisen. In dem vorliegenden Fall erhält die EMK GmbH aus einem kostenpflichtigen Vertrag Zahlungen von ihrem Kunden. Ein solcher Vertrag stellt daher einen positiven Umstand für die EMK GmbH dar. Also muss sie das Vorhandensein eines solchen Vertrags nachweisen.
Konkret muss die EMK GmbH beweisen, dass bei der Registrierung auf dem von ihr betriebenen Datingportal „seitensprungclub.de“ nicht nur eine kostenlose Probemitgliedschaft vertraglich vereinbart wurde, sondern zeitgleich auch ein kostenpflichtiger Premiumvertrag.
Hierzu können Sie die folgende Musterformulierung verwenden:
„Sie haben eine Abbuchung von meinem Konto in Höhe von 30,90 Euro vorgenommen. Mir ist aber kein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis mit Ihnen bekannt, da ich bei der Anmeldung von einer kostenfreien Mitgliedschaft ausgegangen bin. Ich habe daher eine Rückbuchung des Betrags über meine Bank vorgenommen. Bitte lassen Sie mir zunächst einen Nachweis über den angeblich abgeschlossenen kostenpflichtigen Vertrag zukommen.“
Da mein Mandant nichts von einem kostenpflichtigen Vertrag wusste, hatte er eine Rückbuchung des Betrags über seine Bank vorgenommen. Das ist bei allen Abbuchungen acht Wochen lang ab dem Zeitpunkt der Kontobelastung möglich.
In solchen Fällen, in denen die vertragliche Grundlage noch unklar ist, ist eine sofortige Lastschriftrückbuchung empfehlenswert, um das bereits abgebucht Geld zurückzuholen. Diese Vorgehensweise ist einfacher, als später das Geld über ein gerichtliches Klageverfahren zurückzufordern. Zeitgleich mit der Abbuchung sollten Sie der EMK GmbH mitteilen, dass Sie die Rückbuchung vorgenommen haben, und warum.
In Ihrem Schreiben an die EMK GmbH, in der Sie zum Nachweis des Vertrags auffordern, legen Sie gleichzeitig einen Forderungswiderspruch ein. Das ist wichtig, damit die Gegenseite weiß, dass die Forderung bestritten ist. Zudem verhindert ein Widerspruch gegen die Forderung eine Eintragung in die Schufa, da widersprochene Forderungen nicht eintragungsfähig sind.
Nutzen Sie hierzu den folgenden Mustertext:
„Hiermit widerspreche ich rein vorsorglich Ihrer jetzigen Forderung, als auch allen weiteren Forderungen, die Sie evtl. aus dem angeblich bestehenden Vertragsverhältnis noch gegen mich geltend machen werden. Auch einer Datenweitergabe widerspreche ich.“
Schließlich ist es sinnvoll, in das selbe Schreiben bereits mögliche rechtliche Einwendungen mit aufzunehmen. Zum einen kann hier die Möglichkeit bestehen, dass der Vertrag widerrufbar ist. Ein Widerruf ist bei online abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen zunächst grundsätzlich möglich. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsabschluss und ab Erhalt einer ordnungsgemäßen deutlich lesbaren vollständigen Widerrufsbelehrung. Ohne den Erhalt einer solchen Belehrung besteht das Recht zum Widerruf sogar ein Jahr lang und 14 Tage. Den Erhalt der Widerrufsbelehrung muss der Versender nachweisen.
Im Regelfall kann das Widerrufsrecht auch nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die vertragliche Leistung beginnt. In einem solchen Fall besteht meist nur ein Recht auf Wertersatz, was aber oft nur wenige Cent oder Euro beträgt.
Weiterhin kann es sein, dass Sie ein Recht zur Anfechtung haben. Gingen Sie bei Vertragsabschluss davon aus, dass es sich um einen rein kostenlosen Vertrag handelt, sehen sich nun aber mit einem kostenpflichtigen Datingvertrag konfrontiert, so kann es sein, dass Sie bei Vertragsabschluss einem Irrtum unterlagen. Ein Irrtum berechtigt in bestimmten Konstellationen zur Anfechtung des Vertrags, so dass dieser von Anfang an nicht ist,
Außerdem sollte in Fällen, in denen der Abschluss des Vertrags unklar ist, rein vorsorglich die außerordentliche Kündigung mit aufgenommen werden, und hilfsweise die ordentliche Kündigung zum Laufzeitende.
Nutzen Sie für die Anwendung dieser rechtlichen Einwendungen den folgenden Mustertext:
„Rein vorsorglich erkläre ich Ihnen hiermit den Widerruf des angeblich abgeschlossenen Vertrags. Zudem erkläre ich Ihnen die Anfechtung des Vertrags, als auch die außerordentliche sofortige Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung.“
Im Folgenden beschreiben Sie, wie Sie in den Vertrag geraten sind, und warum Sie davon ausgingen, dass es sich um ein kostenfreies Angebot handelte. Aus Ihrer Schilderung muss deutlich werden, dass Sie den Vertrag mit der EMK GmbH nicht abgeschlossen hätten, wenn Sie von Anfang an bemerkt hätten, dass es sich um einen kostenpflichtigen Vertrag handelt.
Mahnung von enDebito collect & finance GmbH für eine Forderung der EMK GmbH
In einem anderen Fall erhielt einer meiner Mandanten eine Mahnung des Inkassounternehmens enDebito collect & finance GmbH für eine angeblich bestehende Forderung der EMK GmbH. enDebito machte einen Betrag von 439,87 Euro geltend, wovon ein Teilbetrag die Hauptforderung der EMK GmbH umfasste, und der Rest Verzugskosten wie Zinsen, Mahngebühren etc. waren.
Auch in diesem Fall ging die EMK GmbH davon aus, dass mein Mandant einen kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaftsvertrag zum Preis von 49,50 Euro pro Woche abgeschlossen hatte. Mein Mandant aber dachte, er habe nur einen kostenlosen Probevertrag für 14 Tage abgeschlossen.
Wenn die Mahnung direkt von einem Inkassobüro wie enDebito kommt, so muss der Widerspruch an das Inkassounternehmen gerichtet werden. Vom Inhalt her kann der Widerspruch aber genau so aufgebaut sein wie ein Widerspruchsschreiben gegen die EMK GmbH, so wie oben beschrieben.
Haben Sie eine Mahnung der enDebito collect & finance GmbH für die kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einem Datingportal der EMK GmbH erhalten, deren Abschluss Sie nicht erkannt haben, so gehen Sie wie oben aufgezeigt vor, widersprechen der Forderung, bitten um einen Nachweis des Vertrags und machen gleichzeitig die rechtlichen Einwendungen geltend. Zur Sicherheit können Sie Ihr Schreiben an enDebito auch gleichzeitig an die EMK GmbH richten.
Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen einer Datingagentur bzw. eines Datingportals können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Onlinedating und Onlinevermittlung möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt. Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der EMK GmbH
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der EMK GmbH oder des Inkassobüros enDebito collect & finance GmbH für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem von der EMK GmbH geführten Onlineportal erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Datingportale und Online-Vermittlungsagenturen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der EMK GmbH oder von enDebito Inkasso zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage zur EMK GmbH:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Seit wann liegen Sie mit der EMK GmbH im Streit?
- Wie genau sind Sie in den Vertrag mit der EMK GmbH geraten?
- Welche Forderungen macht die EMK GmbH gegen Sie geltend?
- Haben Sie die Forderung schon bezahlt?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Wurde ein Inkassobüro wie enDebito oder eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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