Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH aus Nürnberg für die Nutzung des Onlineportals „meine.finanzen-im-griff.de“. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Erhält man eine Forderung für einen bestimmten Vertrag und kann sich nicht an einen solchen Vertragsabschluss erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH aus Nürnberg ereignet hat.
Ungewollter Vertrag mit der Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH für den Zugang zu einem Kredit- & Finanzmanagement Paket
Einer meiner Mandanten war im Internet auf der Suche nach einem Kredit. Hierzu stellte er Anfragen an mehrere Kreditvermittlungsunternehmen, auf die er bei seiner Onlinerecherche stieß. Sein Ziel war es, die genauen Konditionen und Kosten für seinen gewünschten Kreditbetrag zu erfahren.
Nach einer Weile erhielt mein Mandant plötzlich eine E-Mail der Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH. Darin begrüßte ihn das Unternehmen und teilte mit, dass er einen Vertrag abgeschlossen hat, welcher ihm unter der Internetseite „meine.finanzen-im-griff.de“ den Zugang zu einem Kredit- & Finanzmanagement Paket ermöglicht. Für diesen Vertrag würden Kosten in Höhe von 14,95 Euro monatlich anfallen.
Mein Mandant konnte sich nicht daran erinnern, dass er einen solchen Vertrag mit der Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH abgeschlossen hatte. Er hätte keinen Bedarf für ein solches Management-Paket. Sein Ziel war einzig und alleine die Auszahlung eines von ihm gewünschten konkreten Geldbetrags in Form eines Kredits.
Was kann mein Mandant nun tun? Hatte er möglicherweise versehentlich und unbemerkt einen Portal-Nutzungsvertrag mit der Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH abgeschlossen, obwohl er einen Kreditvertrag wollte? Wie muss er nun reagieren? Kann er aus dem Vertrag wieder herauskommen? Ist ihm ein Widerspruch gegen die Forderungen möglich?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie eine Rechnung einer Firma erhalten haben, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Firma mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Ein solcher Widerspruch ist der erste wichtige Schritt zur Klärung einer rechtlichen Forderungsangelegenheit.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH in ihrem Schreiben, dass ein Vertrag bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH dazu aufgefordert werden, den anscheinend bestehenden Vertrag zu beweisen.
Widerspruch in den Willenserklärungen: Waren Sie auf der Suche nach einem Kredit im Internet und haben sich dann für ein Angebot der Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH entschieden, weil Sie versehentlich davon ausgingen dass die Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH einen Kredit vermittelt, ohne zu bemerken dass der Vertragsabschluss auf die Nutzungsmöglichkeit eines Finanzportals hinausläuft, so kann geprüft werden, ob der Vertrag bereits an „fehlenden übereinstimmenden Willenserklärungen“ scheitert.
Denn nach deutschem Recht muss sich die Willenserklärung des Kunden mit der des Unternehmens decken, damit es zu einem übereinstimmenden Vertragsschluss kommt. Geht jedoch der Kunde davon aus, dass er einen Vertrag über die Vermittlung eines Kredits abschließt, erwartet also eine konkrete Geldauszahlung, die Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH aber davon ausgeht, dass sie einen Vertrag zur Nutzung eines bestimmten Kredit- & Finanzmanagement Portals offeriert, so liegen evtl. keine sich deckenden Erklärungen vor.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit der Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf kann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind, den Vertrag von Anfang an beseitigen, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall kann der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich sein.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen derartigen Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich auf einer Internetseite registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Eine solche Möglichkeit zur Anfechtung besteht eventuell auch dann, wenn Sie sich über den Vertrag an sich im Irrtum befanden. Gingen Sie beispielsweise davon aus, dass Sie einen Kreditvertrag abschließen, haben aber irrtümlich einen Vertrag über die Nutzungsmöglichkeit eines Kredit- & Finanzmanagement Onlineportals abgeschlossen, so kann der gesamte Vertragsabschluss mit einem Irrtum behaftet sein. Dann kann geprüft werden, ob dieser Irrtum zur Anfechtung des Vertrags berechtigt.
Kostenlose Erstanfrage zur Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich ungewollter Vertragsabschlüsse bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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- Welche Forderungen macht die Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Finanzen im Griff Vermittlungsgesellschaft mbH bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.