Die Kaleton Web s.r.o. aus Bratislava in der Slowakei betreibt das Online-Datingportal „benaughty.com“. Durch die zahlreichen Kunden kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Was ist zu tun, wenn eine Forderung der Kaleton Web s.r.o. oder des Inkassounternehmens eCollect AG als unberechtigt erscheint?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Die Kaleton Web s.r.o. aus Bratislava in der Slowakei ist Anbieter des Datingportals „benaughty.com“ im Internet. Bei derartigen Verträgen kann es immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen kommen. Das gilt vor allem dann, wenn eine Forderung der Kaleton Web s.r.o. als unberechtigt erscheint und ein Inkassobüro wie die eCollect AG aus Baar in der Schweiz hinzugezogen wird.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Kaleton Web s.r.o. ereignet hat, und wie dabei die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht gelöst werden kann.
Forderung der Kaleton Web s.r.o. für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einem Datingportal - Mahnung der eCollect AG
Einer meiner Mandanten erhielt plötzlich eine E-Mail des Inkassodienstleisters eCollect AG. Darin forderte das Inkassobüro einen Betrag in Höhe von 112,26 Euro für eine Mitgliedschaft auf dem Datingportal „benaughty.com“. Als Auftraggeber gab die eCollect AG die Kaleton Web s.r.o. an.
Mein Mandant hatte sich jedoch nie auf der Internetseite „benaughty.com“ angemeldet. Ihm war dieses Portal unbekannt, als auch die dahinter stehende Kaleton Web s.r.o. Zwar hatte sich mein Mandant vor einiger Zeit auf einem Onlineportal angemeldet. Dieses hatte jedoch einen anderen Namen und wurde von einer anderen Firma betrieben.
Insofern konnte mein Mandant nicht nachvollziehen, warum er nun eine Mahnung einer ganz anderen Online-Datingagentur erhielt, und warum hierzu sogleich das Inkassobüro eCollect hinzugezogen wurde. Er erhielt vorher weder eine Rechnung noch eine Mahnung der Kaleton Web s.r.o., weder per Post noch per SMS noch per E-Mail. Ihm war weder eine vertragliche Grundlage mit der Kaleton Web s.r.o. bekannt, noch eine Anmeldung auf dem Portal "benaughty.com", und er hatte keine Leistungen der Kaleton Web s.r.o. bezogen.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise gegen die Kaleton Web s.r.o. bzw. die eCollect AG in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der eCollect AG erhalten haben, welches Forderungen der Kaleton Web s.r.o. geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so muss diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister eCollect AG mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Kaleton Web s.r.o. für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bestreiten.
Teilen Sie genau mit, warum Sie den Vertrag bestreiten. Das Inkassobüro eCollect AG muss aus Ihrer Schilderung erkennen können, dass die Forderungen in Ihren Augen unberechtigt sind. Das Bestreiten von unberechtigten Forderungen ist aus zahlreichen Gründen sehr wichtig. So dürfen bestrittene Forderungen beispielsweise nicht an die Schufa gemeldet werden.
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die eCollect AG in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Kaleton Web s.r.o. für ein von der Kaleton Web s.r.o. geführtes Datingportal bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so muss in einem ersten Schritt dieser Vertrag nachgewiesen werden. Konkret muss das Inkassounternehmen eCollect AG dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der Kaleton Web s.r.o. für eine Mitgliedschaft auf einem Datingportal zu beweisen.
Sind Sie in einer solchen Situation, dass Ihnen überhaupt kein kostenpflichtiger Vertragsschluss bekannt ist, so wenden Sie sich schriftlich an das Inkassobüro eCollect AG und teilen mit, dass Sie die Forderung als unberechtigt ansehen und bestreiten. Schreiben Sie zusätzlich, dass Sie einer Datenweitergabe widersprechen. Im selben Schreiben bitten Sie nun um einen Nachweis des Vertrags.
Liegt ein angeblich online abgeschlossener Vertrag für das Datingportal vor, so bitten Sie um eine Beschreibung, wie dieser Vertrag über welche Internetseiten wann genau zustande gekommen sein soll. Fordern Sie zudem einen konkreten Nachweis an, dass Sie selbst diesen Vertrag tatsächlich abgeschlossen haben. Die bloße Behauptung eines Vertrags ist in rechtlicher Hinsicht nicht ausreichend, der Vertragsschluss muss immer konkret nachgewiesen werden.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen direkt von der Kaleton Web s.r.o., so muss die eCollect AG diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen müssen den Mahnungen immer vorausgehen. Wurde nur eine Lastschrift vom Bankkonto durchgeführt, so reicht das in rechtlicher Hinsicht nicht aus. Eine Lastschrift stellt keine Rechnung dar.
Sind Sie in einer solchen Situation, so fordern Sie die eCollect AG dazu auf, die Rechnungen in Kopie vorzulegen, oder Ihnen die entsprechenden Rechnungs-E-Mails mit den Zahlungsaufforderungen weiterzuleiten. Wenn solche verschickt wurden, dann müssen diese auch noch vorhanden sein und Ihnen in Kopie oder per E-Mail vorgelegt werden können.
Bitten Sie zudem um das genaue Datum des Rechnungsversands und der E-Mail-Adresse, an die die Schreiben geschickt wurden. Es kann immer einmal vorkommen, dass Rechnungen versehentlich an eine falsche Postanschrift oder E-Mail-Adresse versandt wurden.
Sobald Ihnen die ursprünglichen Rechnungen zugegangen sind, können Sie diese überprüfen und feststellen, für welchen Vertrag diese ausgestellt wurden, welche Leistungen berechnet werden, und wann genau an welche Adresse die Rechnungen verschickt wurden. Kann aber das Inkassobüro die ursprünglichen Rechnungen der Kaleton Web s.r.o. nicht vorlegen, oder keinen Zugang bei Ihnen nachweisen, so sind Sie bislang nicht in Verzug geraten. Damit entfallen schon einmal die von der eCollect aufgestellten Verzugskosten.
Erklärung des Widerrufs: Da es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des angeblichen Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so wie hier, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Denn der Kunde geht davon aus, dass kein kostenpflichtiger Vertrag mit der Kaleton Web s.r.o. besteht. Liegt nun aber ein kostenpflichtiger Vertrag vor, so kann es sein, dass sich der Kunde in einem Irrtum befand und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert hat. Dann kann eventuell eine Anfechtung des Vertrags mit der Kaleton Web s.r.o. ausgesprochen werden. Auch eine Anfechtung führt dazu, dass der Kunde so gestellt wird, als ob er nie einen Vertrag abgeschlossen hat.
Erklärung der außerordentlichen Kündigung: Zusätzlich kann in einer Situation wie hier, in der ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag mit einer Onlineagentur wie der Kaleton Web s.r.o. für ein Datingportal besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wenn deren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die außerordentliche Kündigung beseitigt Verträge aber nur ab dem Moment, in dem die Kündigung der Kaleton Web s.r.o. zugegangen ist. Damit ist das Rechtsmittel der Kündigung etwas schwächer als das des Widerrufs und das der Anfechtung, sollte als sog. „Auffangrechtsmittel“ aber dennoch ausgesprochen werden.
Erklärung der ordentlichen Kündigung: Wenn es sich um einen unbekannten Vertrag handelt können Sie in Ihrem Schreiben in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung“ erklären. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung erklärt.
Eine solche „ordentliche Kündigung zum Laufzeitende“ wirkt ab Zugang der Kündigung bei der Gegenseite und beendet das Vertragsverhältnis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Da nach Erhalt einer ersten Mahnung eines Inkassounternehmens der vertragliche Status noch unbekannt ist, sollte sicherheitshalber der Ausspruch einer solchen „normalen“ Kündigung immer mit im Widerspruchsschreiben erfolgen.
Abwarten auf Reaktion des Inkassounternehmens: Nach Versenden Ihres Widerspruchsschreibens warten Sie ab, dass Ihnen die eCollect AG den geforderten Vertragsnachweis und die Rechnungen der Kaleton Web s.r.o. für die Mitgliedschaft vorlegt.
Die eCollect AG kann hierzu Rücksprache mit der Auftraggeberin Kaleton Web s.r.o. halten und sich die entsprechenden Unterlagen vorlegen lassen. Sobald das der Fall ist können Sie diese Unterlagen überprüfen und evtl. herausfinden, wann und wie es zu dem Vertrag gekommen sein könnte. Anschließend sind auf dieser Basis weitere Schritte möglich.
Wie widerspreche ich einer Forderung der Kaleton Web s.r.o. bzw. der eCollect AG?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen einer Datingagentur bzw. eines Datingportals können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Onlinedating und Onlinevermittlung möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt. Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen
Kostenlose Erstanfrage zur Kaleton Web s.r.o. / eCollect AG
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Kaleton Web s.r.o. oder der eCollect AG für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem von der Kaleton Web s.r.o. geführten Onlineportal erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Datingportale und Online-Vermittlungsagenturen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Kaleton Web s.r.o. oder der eCollect AG zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage zur Kaleton Web s.r.o.:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Seit wann liegen Sie mit der Kaleton Web s.r.o. im Streit?
- Wie genau sind Sie in den Vertrag mit der Kaleton Web s.r.o. geraten?
- Welche Forderungen macht die Kaleton Web s.r.o. gegen Sie geltend?
- Haben Sie die Forderung schon bezahlt?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Wurde ein Inkassobüro wie die eCollect AG oder eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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