Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der LoveLink LLC aus London. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss unbekannt. Was kann er tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der LoveLink LLC aus London ereignet hat. Mein Mandant erhielt dabei eine Inkassomahnung für eine angebliche Mitgliedschaft auf dem Onlineportal „FlirtsLust“.
E-Mail und Zahlungserinnerung der LoveLink LLC - Mahnung der Culpa Inkasso GmbH
Einer meiner Mandanten erhielt Anfang Februar 2024 unerwartet eine E-Mail mit den Anmeldedaten für das Portal „flirtslust.club“. Diese Internetseite kannte mein Mandant nicht, er hatte diese nie besucht und sich dementsprechend auch nie dort angemeldet.
In dieser E-Mail wurde mein Mandant von der LoveLink LLC aus London zur Anmeldung bei „flirtslust.club“ begrüßt und ihm ein Benutzername und ein Passwort mitgeteilt.
Da mein Mandant den angeblichen Vertragsschluss nicht zuordnen konnte, schrieb er an die LoveLink LLC zurück und teilte mit, dass er sich dort nie angemeldet habe. Zudem bat er um Stellungnahme, wie es zu der Anmeldung gekommen sein sollte. Leider blieb eine Antwort der LoveLink LLC aus.
Nach ca. zwei Wochen erhielt mein Mandant eine weitere E-Mail der LoveLink LLC. Diese war nun mit „Zahlungserinnerung“ betitelt und teilte mit, dass eine offene Rechnung bei „flirtslust.club“ fällig sei. Den Betrag bezifferte die LoveLink LLC mit 246,81 Euro.
Aufgrund dieser zweiten E-Mail schrieb mein Mandant erneut die LoveLink LLC an und teilte nochmalig mit, dass er sich bei dem Portal „FlirtsLust“ nie angemeldet habe. Leider antwortete die LoveLink LLC auch diesmal nicht.
Schließlich erhielt mein Mandant kurze Zeit später ein Mahnschreiben des Inkassounternehmens Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart. Das Inkassobüro teilte darin mit, dass es von der "LoveLink LLC" beauftragt worden sei. Grund sei eine Bestellung auf „flirtslust.club“, welche bis heute unbezahlt blieb.
Die Culpa Inkasso GmbH mahnte nun eine Hauptforderung in Höhe von 493,62 Euro an. Das sei laut dem Inkassobüro der Mitgliedsbeitrag für die Portal-Anmeldung auf „flirtslust.com“ von Anfang Februar.
Zu dieser Hauptforderung addierte Culpa Inkasso noch 5,00 Euro Mahnkosten der LoveLink LLC hinzu, als auch 1,54 Euro Zinsen seit dem Verzugsbeginn von Ende Februar. Zusätzlich stellte die Culpa Inkasso GmbH Inkassokosten in Höhe von 58,82 Euro auf.
Insgesamt ergab sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 558,98 Euro, den mein Mandant nun bezahlen sollte.
Am Ende der Mahnung schrieb Culpa Inkasso, dass dies die letzte schriftliche Aufforderung sei. Würde mein Mandant erneut nicht bezahlen, dann würden gerichtliche Schritte gegen ihn eingeleitet werden.
Beim näheren Betrachten der Mahnung musste mein Mandant feststellen, dass die von Culpa Inkasso angegebene Anschrift überhaupt nicht die seine war, sondern eine ihm unbekannte.
Da die Zahlungsaufforderung in den Augen meines Mandanten vollständig unberechtigt war, rief er schließlich beim Inkassounternehmen an und bat um Klärung. Leider war das nicht möglich, da trotz zweier Anrufe das Telefonat jedes mal mitten im Gespräch unterbrochen wurde.
Bis heute konnte mein Mandant nicht herausfinden, wie es zu der angeblichen Anmeldung bei „FlirtsLust“ gekommen ist. Die Mahnung von Culpa Inkasso ist nach wie vor unbezahlt, eine Klärung der Sachlage konnte er nicht herbeiführen. Was ist nun zu tun? Wie ist in einem solchen Fall vorzugehen, um die unberechtigte Forderung abzuwenden?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Culpa Inkasso GmbH erhalten haben, welches Forderungen der LoveLink LLC geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so sollte diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister Culpa Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der LoveLink LLC bestreiten.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Culpa Inkasso GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der LoveLink LLC bestehen würde, legt aber keinen Vertragsnachweis bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der LoveLink LLC zu beweisen.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen direkt von der LoveLink LLC, so sollte die Culpa Inkasso GmbH auch diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen müssen den Mahnungen immer vorausgehen.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben vorsichtshalber den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Kostenlose Erstanfrage zur LoveLink LLC / Culpa Inkasso GmbH
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der LoveLink LLC oder der Culpa Inkasso GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die LoveLink LLC gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der LoveLink LLC bekannt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung von Culpa Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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