Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Norifin UG aus Nürnberg. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassobüro Euro-Invest-Inkasso GmbH geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er nun tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die Euro-Invest-Inkasso GmbH hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Norifin UG ereignet hat.
Rechnung der Norifin UG - Mahnung der Euro-Invest-Inkasso GmbH
Einer meiner Mandanten erhielt jetzt im November 2024 unerwartet ein Mahnschreiben des Inkassounternehmens Euro-Invest-Inkasso GmbH. In dieser Mahnung wurde mitgeteilt, dass die Euro-Invest-Inkasso GmbH die Norifin UG vertritt und nun eine Forderung in Höhe von knapp über 800 Euro geltend macht.
Dazu setzte das Inkassobüro eine Frist und teilte mit, dass nach Ablauf der Frist gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Die in dem Schreiben geltend gemachte Forderung stammt bereits vom Juli 2024.
Mein Mandant konnte sich jedoch nicht daran erinnern, einen Vertrag mit der Norifin UG eingegangen zu sein. Ihm war dieses Unternehmen unbekannt.
Auf der zweiten Seite des Inkassoschreibens stand der Hinweis, dass die Dienstleistung der Gläubigerin Norifin UG darin bestand, einen Zugang zu einem "Kredit- und Finanzmanagementportal" zu gewährleisten.
Diese Dienstleistung war meinem Mandanten ebenfalls unbekannt, er hatte seines Wissens nach nie einen solchen Zugang beantragt bzw. konnte sich an einen entsprechenden kostenpflichtigen Vertragsschluss nicht erinnern.
Es lagen dem Schreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH keine weiteren Erläuterungen bei, welche Leistung die Norifin UG wann genau erbracht hatte. Die Forderungsaufstellung der Euro-Invest-Inkasso GmbH bezifferte nur die ursprüngliche Hauptforderung, und benannte hierzu dass diese auf den ursprüngliche Dienstleistungsvertrag zurückginge. Dazu wurden die in der Zwischenzeit entstandenen Verzugskosten (Vertretungsanzeige, Mahnspesen, Inkassokosten, Postpauschale und Zinsen) aufgelistet.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten haben, welches Forderungen der Norifin UG geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so sollte diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister Euro-Invest-Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Norifin UG bestreiten. Ein solcher Widerspruch ist der erste wichtige Schritt zur Klärung einer rechtlichen Forderungsangelegenheit.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Euro-Invest-Inkasso GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Norifin UG bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen Euro-Invest-Inkasso GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der Norifin UG zu beweisen.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen direkt von der Norifin UG, so kann die Euro-Invest-Inkasso GmbH auch dazu aufgefordert werden, diese zunächst nachzuweisen. Denn Rechnungen gehen Mahnungen im Regelfall immer voraus.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf kann den Vertrag von Anfang an beseitigen, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dazu vorliegen.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich online auf einem Portal oder einer Internetseite registriert haben. Dann besteht eventuell die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Kostenlose Erstanfrage zur Norifin UG
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Norifin UG oder der Euro-Invest-Inkasso GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
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Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Norifin UG oder der Euro-Invest-Inkasso GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Norifin UG gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Norifin UG bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung von Euro-Invest-Inkasso GmbH oder von einem anderen Inkassounternehmen erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.