Die OVC Online Video Communications GmbH aus Hamburg betreibt das Online-Flirtportal „kissnofrog.com“ im Internet. Durch die zahlreichen Kunden kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Was ist zu tun, wenn eine Forderung der OVC Online Video Communications GmbH als unberechtigt erscheint?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken
Die OVC Online Video Communications GmbH ist Anbieter des Datingportals „kissnofrog.com“. Bei derartigen Verträgen kann es immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen kommen. Das gilt vor allem dann, wenn eine Forderung von OVC als unberechtigt erscheint und ein Inkassobüro wie EOS DID (Arvato Infoscore) hinzugezogen wird.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der OVC Online Video Communications GmbH ereignet hat, und wie dabei die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht gelöst werden kann. Vielleicht kann Ihnen dieser Beitrag eine erste Hilfestellung für Ihr eigenes Anliegen mit der OVC Online Video Communications GmbH sein.
Forderung der OVC Online Video Communications GmbH für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf dem Portal „kissnofrog.com“ - Mahnung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (Arvato Infoscore)
Mein Mandant erhielt per E-Mail ein Mahnschreiben des Inkassounternehmens EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (Arvato Infoscore) aus Hamburg. Darin wurde mitgeteilt, dass die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH von der OVC Online Video Communications GmbH, die im Internet das Online-Flirtportal „kissnofrog.com“ betreibt, beauftragt wurde.
EOS DID teilte in dieser E-Mail mit, dass ein Forderungssaldo von insgesamt 1.003,45 Euro bestehen würde. Dem Mahnschreiben fügte das Inkassounternehmen mehrere Mahnungen der OVC Online Video Communications GmbH bei, die anscheinend für die Mitgliedschaft auf dem Onlineportal „kissnofrog.com“ aufgelaufen sind. Die einzelnen Mahnungen benannten jeweils einen Betrag von 129,00 Euro für ein „6-Monats-Premium-Paket“ sowie 12,00 Euro „Bankseitige Kosten“.
Mein Mandant konnte sich jedoch nicht daran erinnern, eine kostenpflichtige Mitgliedschaft für das Onlineportal KissNoFrog abgeschlossen zu haben. Seiner Wahrnehmung nach hatte er sich lediglich für eine kostenlose Mitgliedschaft bei KissNoFrog registriert. Was ist in einer solchen Situation zu tun?
Wie kann in einem solchen Fall rechtlich reagiert werden?
Im Folgenden möchte ich Ihnen zeigen, wie in einer ersten Reaktion vorgegangen werden kann, wenn man eine Rechnung oder Mahnung der OVC Online Video Communications GmbH für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf dem Online-Datingportal „kissnofrog.com“ bzw. des Inkassodienstleisters EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (Arvato Infoscore) erhält, obwohl Ihnen kein kostenpflichtiger Vertragsabschluss bekannt ist.
1. Widerspruch gegen die Forderungen: Wenn Sie ein Mahnschreiben der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (Arvato Infoscore) erhalten haben, welches Forderungen geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so muss diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden.
Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister EOS DID mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der OVC Online Video Communications GmbH für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf der Internet-Plattform „KissNoFrog“ bestreiten.
Teilen Sie genau mit, warum Sie den Vertrag bestreiten. Das Inkassobüro EOS DID muss aus Ihrer Schilderung erkennen können, dass die Forderungen in Ihren Augen unberechtigt sind. Das Bestreiten von unberechtigten Forderungen ist aus zahlreichen Gründen sehr wichtig. So dürfen bestrittene Forderungen beispielsweise nicht an die Schufa gemeldet werden.
2. Aufforderung zum Vertragsnachweis: Die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH Inkasso behauptet in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der OVC Online Video Communications GmbH für das Datingportal „KissNoFrog“ bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei.
Da mein Mandant den Vertrag bestreitet, ist in einem ersten Schritt dieser Vertrag nachzuweisen. Konkret muss das Inkassounternehmen EOS DID dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der OVC für eine Mitgliedschaft auf dem Datingportal KissNoFrog zu beweisen.
Sind Sie in einer solchen Situation, so wenden Sie sich schriftlich an das Inkassobüro EOS DID und teilen mit, dass Sie die Forderung als unberechtigt ansehen und bestreiten. Schreiben Sie zusätzlich, dass Sie einer Datenweitergabe widersprechen. Im selben Schreiben bitten Sie nun um einen Nachweis des Vertrags.
Liegt ein online abgeschlossener Vertrag für das Portal KissNoFrog vor, so bitten Sie um eine Beschreibung, wie dieser Vertrag über welche Internetseiten wann genau zustande gekommen sein soll. Fordern Sie zudem einen konkreten Nachweis an, dass Sie selbst diesen Vertrag tatsächlich abgeschlossen haben. Die bloße Behauptung eines Vertrags ist in rechtlicher Hinsicht nicht ausreichend, der Vertragsschluss muss immer konkret nachgewiesen werden.
3. Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Der Mahnung von EOS DID lagen mehrere E-Mail-Mahnschreiben der OVC anbei. Es gingen meinem Mandanten jedoch bislang keine Rechnungen der OVC zu. Rechnungen müssten aber den Mahnungen vorausgehen.
Sind Sie in einer solchen Situation, so fordern Sie EOS DID dazu auf, die Rechnungen in Kopie vorzulegen, oder Ihnen die entsprechenden Rechnungs-E-Mails mit den Zahlungsaufforderungen weiterzuleiten. Wenn solche verschickt wurden, dann müssen diese auch noch vorhanden sein und Ihnen in Kopie oder per E-Mail vorgelegt werden können.
Bitten Sie zudem um das genaue Datum des Rechnungsversands und der E-Mail-Adresse, an die die Schreiben geschickt wurden. Es kann immer einmal vorkommen, dass Rechnungen versehentlich an eine falsche Postanschrift oder E-Mail-Adresse versendet wurden.
Sobald Ihnen die ursprünglichen Rechnungen zugegangen sind, können Sie diese überprüfen und feststellen, für welchen Vertrag diese ausgestellt wurden, welche Leistungen berechnet werden, und wann genau an welche Adresse die Rechnungen verschickt wurden.
4. Erklärung des Widerrufs: Da es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des angeblichen Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so wie hier, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
5. Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Denn der Kunde geht davon aus, dass kein kostenpflichtiger Vertrag mit der OVC Online Video Communications GmbH für das Datingportal KissNoFrog besteht. Liegt nun aber ein kostenpflichtiger Vertrag vor, so kann es sein, dass sich der Kunde in einem Irrtum befand und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert hat. Dann kann eventuell eine Anfechtung des Vertrags mit der OVC Online Video Communications GmbH ausgesprochen werden. Auch eine Anfechtung führt dazu, dass der Kunde so gestellt wird, als ob er nie einen Vertrag abgeschlossen hat.
6. Erklärung der außerordentlichen Kündigung: Zusätzlich kann in einer Situation wie hier, in der ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag mit einer Onlineagentur wie der OVC Online Video Communications GmbH für das Datingportal KissNoFrog besteht, möglicherweise eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wenn deren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die außerordentliche Kündigung beseitigt Verträge aber nur ab dem Moment, in dem die Kündigung der OVC Online Video Communications GmbH zugegangen ist. Damit ist das Rechtsmittel der Kündigung etwas schwächer als das des Widerrufs und das der Anfechtung, sollte als sog. „Auffangrechtsmittel“ aber dennoch ausgesprochen werden.
7. Erklärung der ordentlichen Kündigung: Wenn es sich um einen unbekannten Vertrag handelt können Sie in Ihrem Schreiben in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung“ erklären. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung erklärt.
Eine solche „ordentliche Kündigung zum Laufzeitende“ wirkt ab Zugang der Kündigung bei der Gegenseite und beendet das Vertragsverhältnis zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Da nach Erhalt einer ersten Mahnung eines Inkassounternehmens der vertragliche Status noch unbekannt ist, sollte sicherheitshalber der Ausspruch einer solchen „normalen“ Kündigung immer mit im Widerspruchsschreiben erfolgen.
8. Abwarten auf Reaktion des Inkassounternehmens: Nach Versenden Ihres Widerspruchsschreibens warten Sie ab, dass Ihnen EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH / Arvato Infoscore den geforderten Vertragsnachweis und die Rechnungen der OVC Online Video Communications GmbH für die Mitgliedschaft im Flirtportal KissNoFrog vorlegt.
EOS DID kann hierzu Rücksprache mit der Auftraggeberin OVC halten und sich die entsprechenden Unterlagen vorlegen lassen. Sobald das der Fall ist können Sie diese Unterlagen überprüfen und evtl. herausfinden, wann und wie es zu dem Vertrag gekommen sein könnte. Anschließend sind auf dieser Basis weitere Schritte möglich.
Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen einer Datingagentur bzw. eines Datingportals können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Onlinedating und Onlinevermittlung möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt. Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der OVC Online Video Communications GmbH für das Flirtportal KissNoFrog.com
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der OVC Online Video Communications GmbH aus Hamburg für das Onlineportal KissNoFrog.com erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die in Ihren Augen unberechtigte Kosten festsetzt, oder fehlerhaft ist, oder eine Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens EOS DID aus Hamburg, so können Sie mir per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen.
Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Seit wann liegen Sie mit OVC im Streit?
- Wie genau sind Sie in den Vertrag geraten?
- Welche Forderungen macht OVC nun gegen Sie geltend?
- Haben Sie die Forderung schon bezahlt?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung erhalten?
- Wurde ein Inkassobüro wie EOS DID oder eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet? Falls ja, welche Forderung macht man nun gegen Sie geltend?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
VerbraucIhr eranwalt in Berlin
Weitere Links:
- Übersicht der Blog-Artikel der Kanzlei Hollweck
- Startseite der Kanzlei Hollweck