Eine meiner Mandantinnen erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der PaySelect GmbH für einen Kaufvertrag über eine Kreditkarte (Prepaid-Mastercard). Die Forderung wurde dabei von dem Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH geltend gemacht. Meiner Mandantin ist ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann sie tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der PaySelect GmbH für eine unbekannte Bestellung einer Prepaid-Mastercard ereignet hat. Die Forderung der PaySelect GmbH wurde von dem Inkassobüro Culpa Inkasso GmbH angemahnt.
Forderung der PaySelect GmbH für einen Kaufvertrag einer Prepaid-Mastercard - Mahnschreiben von der Culpa Inkasso GmbH
Eine meiner Mandantinnen erhielt ein Mahnschreiben des Inkassobüros Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart. Darin teilte die Culpa Inkasso GmbH mit, dass sie eine Forderung der PaySelect GmbH, Tower 185, 60185 Frankfurt, geltend mache. Entstanden sei die Forderung über die Internetseite „world-premium.de“.
Konkret wird in der Mahnung eine Hauptforderung in Höhe von 149,70 Euro geltend gemacht. Diese geht auf einen Kaufvertrag für eine Prepaid-Mastercard-Kreditkarte zurück. Hierzu benennt die Culpa Inkasso GmbH das konkrete Datum der Kreditkartenbestellung.
Als weitere Kosten setzt die Culpa Inkasso GmbH 5 Euro Mahnkosten des Auftraggebers PaySelect GmbH an, sowie 0,10 Euro Zinsen seit Verzugsbeginn. Hinzu kommen Inkassokosten über 70,00 Euro.
Insgesamt gelangt die Culpa Inkasso GmbH so zu einem Endbetrag in Höhe von 224,80 Euro.
Die Culpa Inkasso GmbH teilt in ihrer Zahlungsaufforderung mit, dass dies die letzten Aufforderung von ihrer Seite her ist und dass bei erneut ausbleibender Zahlung gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Meine Mandantin kennt die Firma PaySelect GmbH jedoch nicht, sie hat dort weder eine Prepaid-Mastercard bestellt, noch einen sonstigen Vertrag abgeschlossen. Zudem hatte sie zuvor nie eine Rechnung oder ein Mahnschreiben der PaySelect GmbH erhalten.
Zudem hat meine Mandantin nie eine Kreditkarte seitens der PaySelect GmbH zugeschickt bekommen. Da eine solche Karte per Post hätte verschickt werden müssen, evtl. sogar per Einschreiben oder versichertem Brief, hätte meine Mandantin eine solche Zusendung in jedem Fall bemerkt.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Culpa Inkasso GmbH erhalten haben, welches Forderungen der PaySelect GmbH für einen Kaufvertrag über eine Prepaid-Mastercard geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so muss diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister Culpa Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der PaySelect GmbH für eine Kreditkarte bestreiten.
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In dem hier vorgestellten Fall behauptet die Culpa Inkasso GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der PaySelect GmbH bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei. Es muss also dieser Vertrag nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH dazu aufgefordert werden, den Kreditkarten-Kaufvertrag mit der PaySelect GmbH zu beweisen.
Da das Inkassobüro schreibt, dass es sich um einen online abgeschlossenen Vertrag handelt, muss es hierzu genau beschreiben wann und wie es zu einem Vertragsangebot kam und wann und wie dieses von der PaySelect GmbH bestätigt wurde. Zudem sollte die Culpa Inkasso GmbH, um den Vertragsschluss beweisen zu können, eine Bestätigung des Kunden vorlegen, dass dieser den Vertrag zu diesen Bedingungen wollte. Das kann beispielsweise eine zurückgeschriebene E-Mail der Kundin sein, in der sie kurz den Vertrag bestätigt. Grundsätzlich kann ein Vertrag nach deutschem Recht natürlich auch ohne eine solche zusätzliche Bestätigung des Kunden abgeschlossen werden, jedoch ist ein Onlinevertrag für das Unternehmen dann nur schwer oder kaum nachweisbar.
Wenn es sich um einen unbekannten Vertrag handelt, wie in diesem Fall, so erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses mit der PaySelect GmbH. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so wie hier, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich auf einer Homepage registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Haben Sie die in Rechnung gestellte Kreditkarte nie erhalten, so können Sie zusätzlich die „Einrede der Nichtleistung“ geltend machen. Diese Einrede bedeutet in rechtlicher Hinsicht auf diesen Fall angewandt, dass ein Kunde dann nicht bezahlen muss, wenn er die Leistung (also die Prepaid-Mastercard) nie erhalten hat.
Kostenlose Erstanfrage zur PaySelect GmbH bzw. der Culpa Inkasso GmbH
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der PaySelect GmbH oder der Culpa Inkasso GmbH für einen Kaufvertrag über eine Prepaid-Mastercard erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die eventuell unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse und Kreditkarten-Vermittlungsverträge erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der PaySelect GmbH oder der Culpa Inkasso GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die PaySelect GmbH gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der PaySelect GmbH bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung bereits rückgängig gemacht?
- Haben Sie eine Mahnung von Culpa Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
- Hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet? Falls ja, welche Forderung stellt die Kanzlei an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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