Die PengSuperGlück-Spielgemeinschaft schickte einem meiner Mandanten ein Schreiben für die Teilnahme an einer Lotterie-Tippgemeinschaft. Dieses war mit dem Titel „PSG“ überschrieben und kündigte monatliche Abbuchungen in Höhe von 69,95 Euro an. Was ist in einem solchen Fall zu tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Die PengSuperGlück-Spielgemeinschaft bietet unter der Bezeichnung "PSG" die Teilnahme an Lotterien im Rahmen von Tippgemeinschaften an, also das Spielen von Lotto in einer Gruppe. Dadurch ergeben sich für den einzelnen Kunden größere Gewinnchancen, als wenn er alleine spielt. Natürlich kommt es bei solchen Verträgen auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus meinem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit PengSuperGlück ereignet hat, und wie dabei die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht gelöst werden kann.
Schreiben von PengSuperGlück für die Teilnahme an einer Lotteriegemeinschaft
Einer meiner Mandanten erhielt im Januar 2022 einen Anruf von der Spielgemeinschaft PengSuperGlück (PSG). In diesem Telefonat wurde ihm geschildert, dass bereits ein Teilnahmevertrag mit PSG bestehen würde, in dessen Rahmen sich mein Mandant dazu bereit erklärt hätte, in einer Lottogemeinschaft gemeinsam Lotto zu spielen. Die Kosten hierzu wären 69,95 Euro im Monat und die Laufzeit läge bei zwölf Monaten.
Tatsächlich konnte sich meine Mandant aber nicht daran erinnern, einer solchen Spielgemeinschaft beigetreten zu sein. Ihm war der Name „PengSuperGlück“ unbekannt, und auch an den am Telefon beschriebenen Vertrag konnte er sich nicht erinnern. Bislang fanden keine Abbuchungen von seinem Konto statt.
Der Anrufer meinte nun, dass dieser Vertrag von meinem Mandanten gekündigt werden könne. Dann würde sich die Laufzeit auf drei Monate verkürzen, und mein Mandant müsse nur noch drei mal die 69,95 Euro bezahlen. Dem stimmte mein Mandant zu, da er in dem Moment des Telefongesprächs dies als die beste Lösung einschätzte, um aus dem unbekannten Vertrag herauszukommen.
Nach einer Weile, Anfang Februar 2022, erhielt er von PengSuperGlück ein Schreiben, das den Titel „Herzlich Willkommen bei PengSuperGlück (PSG)“ trug. In diesem Brief wurde er als neuer Teilnehmer der PengSuperGlück-Spielgemeinschaft begrüßt. Ihm sei nun ein persönlicher Spielzugang angelegt worden. Man bedankte sich für das Telefonat im Januar, und dass mein Mandant die Dienste von PSG in Anspruch nehmen möchte.
Das Schreiben verwunderte meinen Mandanten, denn es wurde nicht erwähnt, dass ein bereits bestehender Vertrag mit zwölf Monaten Laufzeit gekündigt wurde und die neue Laufzeit nur noch drei Monate betragen würde, wie telefonisch zugesichert.
PengSuperGlück schrieb in dem Brief, dass mein Mandant ab jetzt am „staatlichen deutschen Lotto 6 aus 49 immer mittwochs und samstags“ mitmache. Zudem würde er mit zehn Tipps beim Spiel 77 teilnehmen. Er habe dadurch eine erhöhte Gewinnchance als ein Einzelspieler.
Weiter teilte PSG mit, dass die monatliche Gebühr der Lottogemeinschaft bei 69,95 Euro läge und diese wie vereinbart immer zu Anfang des Monats, beginnend mit dem Monat März, von seinem Bankkonto abgebucht werden würde. Im Gegenzug würden Gewinnbeteiligungen auf dieses Konto ausgezahlt.
Mein Mandant wunderte sich, da dieses Schreiben ihm einen komplett neuen Vertrag präsentierte. Einen solchen wünschte er aber nicht, sondern die Kündigung des angeblich zuvor bestehenden Vertrags. Was kann in einer solchen Situation unternommen werden?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Im Folgenden möchte ich Ihnen darstellen, wie in solchen Gewinnspiel/Lotteriefällen in rechtlicher Hinsicht im allgemeinen reagiert werden kann.
Schriftlicher Widerspruch: In solchen Fällen wie hier ist es wichtig, dass in einem ersten Schritt ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen aus dem Gewinnspiel/Lotterievertrag geäußert wird. Durch den Widerspruch wird die Gegenseite darüber informiert, dass die Forderungen nicht akzeptiert werden. Zudem gelten diese ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs als „bestritten“, so dass z.B. eine Weitergabe an eine Auskunftei wie die Schufa rechtlich nicht mehr zulässig ist.
Da PengSuperGlück in dem oben vorgestellten Fall davon ausgeht, dass ein neuer Vertrag begründet wurde, liegt eine Abweichung zu dem im Telefongespräch gesagten vor. Daher ist es sehr wichtig, auf das PSG-Begrüßungsschreiben zu reagieren und mitzuteilen, dass telefonisch eine gänzlich andere Zusage gemacht wurde, als nun im Anschreiben beschrieben.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Der erste wichtige Punkt in einem schriftlichen Widerspruch ist der, dass der eigentliche Vertragsschluss bestritten wird. Dadurch wird die Gewinnspiel/Lotteriefirma aufgefordert, den Vertrag nachzuweisen, der Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Denn wenn Sie bislang lediglich das Begrüßungsschreiben des Gewinnspielunternehmens erhalten haben, liegt Ihnen der eigentliche Vertrag noch nicht vor. Dieser ist für Sie aber wichtig, da nur eine korrekte vertragliche Grundlage dazu berechtigt, Forderungen gegen Sie aufstellen zu dürfen.
Hier kann die Gegenseite PSG dazu aufgefordert werden, den telefonischen Vertrag nachzuweisen. Das kann beispielsweise durch Übersenden einer mp3-Datei im E-Mail-Anhang geschehen. Da PengSuperGlück von einem neuen Vertrag ausgeht, im Telefonat aber eine Kündigung eines bereits bestehenden Vertrags besprochen wurde, liegt eine Abweichung zwischen Vertragsbestätigung und Vertragsgespräch vor. PSG sollte daher zunächst die vertragliche Grundlage nachweisen, auf deren Basis die Spielgemeinschaft Forderungen in Höhe von 69,95 Euro stellt. Da PengSuperGlück von einem solchen Vertrag ausgeht, muss das Unternehmen auch diesen Nachweis erbringen. Rechtlich gilt, dass immer diejenige Seite, die einen Vertrag behauptet, diesen nachweisen muss.
Nachweis Anrufberechtigung: Hatten Sie mit dem Gewinnspielunternehmen zuvor noch nie Kontakt, so kann dieses im selben Schreiben zum Nachweis aufgefordert werden, woher es Ihre Daten hat, und auf welcher Grundlage es dazu berechtigt ist, Sie anzurufen. Denn ein Werbeanruf mit dem Zweck eines Vertragsabschlusses ist nur dann erlaubt, wenn Sie hierzu vorab Ihre Einwilligung erteilt haben. Liegt keine Einwilligung vor, so kann ein unerlaubter Anruf („Cold Call“) gegeben sein.
Erklärung des Widerrufs: Da es sich um einen telefonischen Vertragsabschluss handelt, ist grundsätzlich ein „Widerruf“ möglich. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Haben Sie möglicherweise bislang noch keine Widerrufsbelehrung erhalten, so ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Rückbuchung von Kontobelastungen: Hat ein Gewinnspielunternehmen bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, so veranlassen Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind. Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. Handelt es sich um rechtswidrige Forderungen, so kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Ratgeber Gewinnspiel & Lotterie: In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen eines auf den Bereich Gewinnspiel & Lotterie spezialisierten Unternehmens können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Gewinnspielvertrag / Lotterieteilnahmevertrag möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt.
Den Ratgeber zum Gewinnspielvertrag finden Sie hier: Ratgeber Gewinnspielvertrag
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen von PengSuperGlück (PSG)
Haben Sie ein Problem mit einer Rechnung oder Mahnung von PengSuperGlück (PSG), oder wurde eine Ihnen unbekannte Abbuchung auf Ihrem Bankkonto vorgenommen, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich telefonischer Gewinnspielteilnahmeverträge und Lotterieteilnahmeverträge erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Wie wurden Sie von PengSuperGlück kontaktiert? War es per Anruf? Hatten Sie zuvor in diesen Anruf eingewilligt?
- Wurden Sie direkt von der PengSuperGlück kontaktiert, oder von einer anderen Gesellschaft?
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