Die Powerhouse Ehf. betreibt u.a. das Online-Datingportal FremdgehenClub im Internet („fremdgehenclub.com“). Durch die zahlreichen Kunden kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Was ist zu tun, wenn eine Forderung der Powerhouse Ehf. als unberechtigt erscheint?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Die Powerhouse Ehf. aus Reykjavik (Island) ist Anbieter von Datingportalen im Internet, u.a. des Portals "FremdgehenClub" und "DeinSeitensprung". Bei derartigen Verträgen kann es immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen kommen. Das gilt vor allem dann, wenn eine Forderung der Powerhouse Ehf. als unberechtigt erscheint oder es nicht nachvollziehbar ist, wann und wie es zu einem kostenpflichtigen Vertrag kommen konnte.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag der Kanzlei Hollweck vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Powerhouse Ehf. ereignet hat.
Forderung der Powerhouse Ehf. für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf dem Datingportal „FremdgehenClub“ (fremdgehenclub.com)
Einer meiner Mandanten erhielt plötzlich und unerwartet ein Schreiben der Powerhouse Ehf., das mit der Bezeichnung „Außergerichtliche Mahnung“ betitelt war. Absender des Schreibens war die Powerhouse Ehf., Borgatuni 26, 105 Reykjavik, Island (Die „Ehf“ ist eine in Island gebräuchliche Gesellschaftsform, welche mit der deutschen „GmbH“ vergleichbar ist).
In diesem Schreiben teilte die Powerhouse Ehf. mit, dass mein Mandant das Onlineangebot „FremdgehenClub“ genutzt hätte und nun die sich daraus ergebenden Forderungen begleichen müsse. Angeblich hätte mein Mandant bereits Gelegenheit gehabt, diese Forderungen zu bezahlen.
Er hatte aber nie eine Rechnung oder Mahnung für diese Leistungen erhalten. Sogar ein Vertrag mit der Powerhouse Ehf. war ihm unbekannt.
Die Powerhouse Ehf. schreibt weiter, dass man nun die Rechtsabteilung über das Scheitern der außergerichtlichen Bemühungen informieren werde. Die Rechtsabteilung werde dann entscheiden, ob gerichtliche Schritte gegen meinen Mandanten eingeleitet werden würden.
Insgesamt forderte die Powerhouse Ehf. in ihrer Mahnung einen Gesamtbetrag in Höhe von 378,90 Euro. Der Betrag setzt sich zusammen aus 358,90 Euro für die Mitgliedschaft für das dritte Jahr, als auch aus einer Mahngebühr in Höhe von 20,00 Euro. Der Betrag solle nun auf eine Bank in Island überwiesen werden.
Mein Mandant konnte sich in keinster Weise erklären, wie es zu der Forderung kam. Er kannte die Homepage „fremdgehenclub.com“ nicht, und dementsprechend auch nicht deren Betreiberfirma „Powerhouse Ehf.“. In dem Schreiben wird die Mitgliedschaft für das dritte Jahr abgerechnet, jedoch kam für das erste und das zweite Jahr nie eine Rechnung oder Mahnung seitens der Powerhouse Ehf. Auch die jetzige Mahnung war der erste Hinweis auf die angeblich noch offene Forderung. Eine vorherige Rechnung erhielt mein Mandant nicht.
Mein Mandant möchte wissen, wann und wie dieser angebliche Vertrag mit der Powerhouse Ehf. geschlossen wurde, und welche Leistungen er dabei angeblich gezogen hatte. Zudem möchte er verständlicherweise keine unberechtigten Forderungen bezahlen, sondern der Forderung mit entsprechenden rechtlichen Einwendungen widersprechen. Was kann er nun tun?
In einem anderen Fall erhielt mein Mandant eine ähnliche Mahnung der Powerhouese Ehf. Diesmal wurde keine Forderung für eine Mitgliedschaft auf "FremdgehenClub" angemahnt, sondern für das Datingportal "DeinSeitensprung". Auch hier verlangte die Powerhouese Ehf. einen Gesamtbetrag von 378,90 Euro. Mein Mandant konnte sich aber auch hier nicht daran erinnern, einen solchen Vertrag mit der Powerhouese Ehf. eingegangen zu sein.
Die Besonderheit in diesem Fall war die, dass mein Mandant noch minderjährig war. Er konnte selbst noch keinen Vertrag mit der Powerhouese Ehf. abschließen, wenn keine vorherige Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung der Eltern vorlag. Beides war nicht gegeben, so dass bereits aus diesem Grund kein vertragliches Verhältnis dmit der Powerhouese Ehf. bestehen konnte.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise?
Wenn Sie eine Rechnung oder ein Mahnschreiben der Powerhouse Ehf. erhalten haben, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Gegenseite mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bestreiten.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Betreiberfirma des Datingportals ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, wie hier die Powerhouse Ehf. in Island, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an den Portalbetreiber Powerhouse Ehf.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Behauptet die Powerhouse Ehf. dass ein kostenpflichtiger Vertrag für das Online-Vermittlungsportal „FremdgehenClub“ vorliegen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so muss dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Powerhouse Ehf. dazu aufgefordert werden, den Vertrag für eine Mitgliedschaft auf dem Datingportal FremdgehenClub zu beweisen.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnung, so muss die Powerhouse Ehf. diese zunächst nachweisen. Denn eine Rechnung sollte im Normalfall den Mahnungen vorausgehen.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen unbekannten Vertrag handelt, kann im selben Widerspruchsschreiben der „Widerruf“ des angeblichen Vertragsschlusses erklärt werden. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so wie hier, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags mit der Powerhouse Ehf. auszusprechen.
Erklärung der außerordentlichen Kündigung: Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag mit einer Onlineagentur wie der Powerhouse Ehf. für ein Datingportal besteht, zusätzlich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann.
Ordentliche Kündigung: Zudem sollten Sie in Ihrem Schreiben in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung“ erklären. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung zum regulären Laufzeitende erklärt.
Ratgeber Datingportale: Wie Sie die hier genannten rechtlichen Einwendungen gegen die Forderung geltend machen können beschreibe ich Ihnen in meinem Ratgeber speziell zum Thema Datingportale und Datingagenturen. In diesem Ratgeber finden Sie die einzelnen rechtlichen Problempunkte, die im Zusammenhang mit einem Online-Datingportal entstehen können. Zudem beschreibe ich Ihnen dort die möglichen rechtlichen Einwendungen und stelle Ihnen Musterformulierungen zur Verfügung.
Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagentur
Kostenlose Erstanfrage zur Powerhouse Ehf.
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Powerhouse Ehf. für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem von der Powerhouse Ehf. geführten Onlineportal erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die anscheinend unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Datingportale und Online-Vermittlungsagenturen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Powerhouse Ehf. zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Seit wann liegen Sie mit der Powerhouse Ehf. in Streit?
- Wie genau sind Sie in den Vertrag geraten?
- Welche Forderungen macht die Powerhouse Ehf. nun gegen Sie geltend?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
- Hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet? Falls ja, welche Forderung stellt die Kanzlei an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.