Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen angeblichen Vertrag mit der „Scorelift Ltd.“ für eine Mitgliedschaft auf der Onlineplattform „Finabon“. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Scorelift Ltd. ereignet hat. Die Scorelift Ltd. stellt dabei Forderungen für eine Mitgliedschaft auf der Plattform „finabon.com“ auf.
Forderung der Scorelift Ltd. für einen angeblichen Dienstleistungsvertrag - Mahnung der Culpa Inkasso GmbH
Einer meiner Mandanten erhielt ein Mahnschreiben der Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart, in dem das Inkassobüro die Vertretung der Firma Scorelift Ltd., 132-134 Great Ancoats Street, Unit 620,
Manchester, England, M4 6DE, anzeigte.
In dieser Mahnung fordert die Culpa Inkasso GmbH einen Gesamtbetrag in Höhe von 258,80 Euro.
Als Begründung für die Forderung schreibt die Culpa Inkasso GmbH, dass sich mein Mandant im Februar 2024 auf der Homepage „finabon.com“ angemeldet habe. Die jetzige Forderung sei ein Mitgliedsbeitrag, der für die Mitgliedschaft bei Finabon erhoben werde.
Auf diesen Internetseiten wirbt Finabon mit dem Slogan „Wir verbessern Ihre Schufa!
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In dem Mahnschreiben stellt die Culpa Inkasso GmbH eine Hauptforderung in Höhe von 198,84 Euro auf. Weiterhin fordert die Culpa Inkasso GmbH Zinsen in Höhe von 1,14 Euro, sowie Inkassokosten in Höhe von insgesamt 58,82 Euro. Zusammen mit der Hauptforderung ergibt sich damit ein Gesamtbetrag von 258,82 Euro.
Meinem Mandanten ist ein solcher Dienstleistungsvertrag über die Plattform Finabon jedoch unbekannt. Er kann sich nicht daran erinnern, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Zudem hat mein Mandant weder eine Rechnung noch eine Mahnung direkt von der Scorelift Ltd. erhalten. Die jetzige Mahnung der Culpa Inkasso GmbH ist der erste Hinweis auf die noch offene Forderung, die mein Mandant in dieser Angelegenheit jemals erhalten hat.
Was kann mein Mandant nun tun? Wie kann er Widerspruch gegen die Forderungen der Scorelift Ltd. bzw. des Inkassounternehmens Culpa Inkasso GmbH einlegen?
Wie ist die Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Culpa Inkasso GmbH erhalten haben, welches Forderungen der Scorelift Ltd. für einen Vertrag auf „finabon.com“ geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so sollte diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden.
Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister Culpa Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Scorelift Ltd. bestreiten. Das Inkassounternehmen weiß dann, dass Sie mit dieser Forderung nicht einverstanden sind und hat die Möglichkeit, Rücksprache mit der Auftraggeberschaft Scorelift Ltd. zu halten. Dadurch kann erreicht werden, dass sich die Angelegenheit aufklärt und kein gerichtliches Klageverfahren notwendig wird.
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es nach meiner Erfahrung als Rechtsanwalt wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand kann weitgehend sichergestellt werden, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Behauptet die Culpa Inkasso GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Scorelift Ltd. bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann das Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der Scorelift Ltd. für einen Vertrag über „finabon.com“zu beweisen. Die Culpa Inkasso GmbH kann dann Rücksprache mit der Scorelift Ltd. halten und um den Nachweis des zugrundeliegenden Vertrags bitten, und diesen schließlich an Sie zur Überprüfung weiterleiten. Anhand der Vertragsunterlage können Sie dann überprüfen, wann und wie Sie den Vertrag evtl. abgeschlossen haben.
Erging bislang keine Rechnung direkt von der Scorelift Ltd., so kann die Culpa Inkasso GmbH auch dazu aufgefordert werden, diese zunächst nachweisen. Denn im Regelfall geht eine Rechnung einer Mahnung voraus. Die Culpa Inkasso GmbH kann dann beispielsweise die Scorelift Ltd. um Vorlage der Rechnung bitten und diese an Sie zur Überprüfung weiterleiten.
Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Kostenlose Erstanfrage zur Scorelift Ltd.
Haben Sie eine Rechnung der Scorelift Ltd. für eine Mitgliedschaft auf dem Portal Finabon oder eine Mahnung der Culpa Inkasso GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Scorelift Ltd. oder der Culpa Inkasso GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Scorelift Ltd. gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Scorelift Ltd. bekannt?
- Haben Sie einen Vertrag auf der Internetseite „finabon.com“ abgeschlossen?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen berechtigt oder unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig gemacht?
- Haben Sie eine Mahnung von der Culpa Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro nun an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.