Eine meiner Mandantinnen erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Star Sign LLC. Überschrieben war die Zahlungserinnerung mit „SeelenSternenEnergie“. Meiner Mandantin war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann sie tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Erhält man die Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Star Sign LLC aus Budapest ereignet hat.
Zahlungserinnerung der Star Sign LLC für einen unbekannten Vertrag
Eine meiner Mandantinnen erhielt plötzlich eine Zahlungsaufforderung der Star Sign LLC aus London. Überschrieben war die Mahnung mit dem Titel „SeelenSternenEnergie“, gefordert wurde ein Betrag in Höhe von insgesamt 354,98 Euro. Als Absenderadresse gab die Star Sign LLC die Anschrift „Brayford Square 5, E1, 0SG London“ an.
Die Forderung war laut dem Schreiben für eine Mitgliedschaft auf der Homepage „seelensternenenergie.com“, welche meine Mandantin dem Mahnschreiben nach Ende Juni 2024 abgeschlossen hatte.
Der Zahlungserinnerung entsprechend lagen die Kosten für eine zwölfmonatige Mitgliedschaft bei netto 289,90 Euro, hinzu kamen 55,08 Euro für die gesetzliche Umsatzsteuer und 10,00 Euro Mahngebühren. So ergab sich der von der Star Sign LLC geforderte Gesamtbetrag von 354,98 EUR.
Würde meine Mandantin nun nicht überweisen, so kämen zu diesem Betrag laut dem Mahnschreiben noch 254,07 Euro Anwaltskosten hinzu, als auch 105,00 Euro Gerichtskosten. Diese Kosten würden dann von einem Inkassounternehmen eingezogen werden.
Meine Mandantin konnte sich an eine solche Bestellung nicht erinnern. Ihr war die Firma „Star Sign LLC“ unbekannt, als auch eine Mitgliedschaft bei „SeelenSternenEnergie“. Ihr war völlig unerklärlich, wie es zu einer solchen Mahnung kommen konnte. An den Zugang einer Vertragsbestätigung oder einer Rechnung konnte sie sich ebensowenig erinnern. Das Mahnschreiben war die erste Zahlungsaufforderung in dieser Angelegenheit, die sie erhalten hatte.
Da meine Mandantin der Zahlungsaufforderung nicht nachkam, erhielt sie ca. einen Monat später ein Mahnschreiben des Inkassounternehmens „Culpa Inkasso GmbH“ aus Stuttgart. Die Culpa Inkasso GmbH forderte nun einen Gesamtbetrag in Höhe von 428,31 Euro.
Als Hauptforderung gab die Culpa Inkasso GmbH 364,98 Euro an, also einen anderen Betrag als den, den die Star Sign LLC in ihrer Zahlungserinnerung forderte. Dabei gab das Inkassobüro an, dass dies der Mitgliedsbeitrag für die Portal-Anmeldung auf „seelensternenenergie.com“ sei.
Zu dieser Hauptforderung addierte die Culpa Inkasso GmbH noch Mahnkosten des Auftraggebers sowie Zinsen in Höhe von zusammen 4,51 Euro hinzu, als auch Inkassokosten in Höhe von 58,82 Euro.
Trotz dieser Inkassomahnung war meiner Mandantin der Vertragsschluss mit der Star Sign LLC natürlich nach wie vor unbekannt. Sie hatte in der Zwischenzeit keine Vertragsbestätigung oder eine Leistung o.ä. erhalten, nur die hier beschriebenen Zahlungsaufforderungen.
Was kann man in einem solchen Fall tun? Wie ist auf die Forderung der Star Sign LLC zu reagieren? Wie kann den Forderungen der Culpa Inkasso GmbH widersprochen werden?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie eine Rechnung der Star Sign LLC erhalten haben, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte dieser Forderung zunächst widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Star Sign LLC mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen aus der Ihnen übersandten Rechnung oder Mahnung bestreiten. Dadurch wird die Star Sign LLC in die Lage versetzt, den Vorgang mit Ihnen gemeinsam aufzuklären, beispielsweise durch Übersendung eines Vertragsnachweises oder eines Nachweises der Leistungserbringung etc.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma ihren Sitz jedoch außerhalb Deutschlands, so wie hier die Star Sign LLC in London, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Star Sign LLC
Hat sich jedoch bereits ein Inkassodienstleister aus Deutschland eingeschaltet, wie hier die Culpa Inkasso GmbH, so können Sie Ihr Schreiben direkt an das Inkassobüro richten. Das Einschreiben ginge dann nach Stuttgart. Sobald das Inkassounternehmen Ihren Widerspruch erhalten hat, kann es Rücksprache mit der Auftraggeberin Star Sign LLC halten und den Vorgang aufklären bzw. sich den entsprechenden Vertrag vorlegen lassen.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Schreibt die Star Sign LLC in ihrer Zahlungserinnerung, dass ein Vertrag bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Star Sign LLC dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnung direkt von der Star Sign LLC, sondern nur eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung, so sollte auch diese zunächst nachgewiesen werden. Denn Rechnungen sollten Mahnungen immer vorausgehen.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit der Star Sign LLC handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben vorsorglich den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf kann, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, den Vertrag von Anfang an beseitigen, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall kann der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich sein.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag mit der Star Sign LLC durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
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Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Star Sign LLC erhalten, oder eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens, die Sie sich nicht erklären können, die eventuell unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Star Sign LLC gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Star Sign LLC bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.