Einer meiner Mandanten erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit der Wallet Solution B.V. für einen Dienstleistungsvertrag auf der Onlineplattform Scorify. Die Forderung wurde dabei von dem Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH geltend gemacht. Meinem Mandanten war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann er tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken
Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro hinzugezogen wird. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Wallet Solution B.V. für einen unbekannten Vertrag auf der Internetseite Scorify ereignet hat.
Forderung der Wallet Solution B.V. für einen Dienstleistungsvertrag auf scorify.de - Mahnung der Culpa Inkasso GmbH
Einer meiner Mandanten erhielt ein Mahnschreiben der Culpa Inkasso GmbH aus Stuttgart, in dem das Inkassobüro die Vertretung der Firma Wallet Solution B.V., Eurodepark 1-33, 6461 Kerkrade, Niederlande, anzeigt. In dieser Mahnung fordert die Culpa Inkasso GmbH einen Gesamtbetrag in Höhe von 277,68 Euro.
Als Begründung für die Forderung schreibt Culpa Inkasso, dass mein Mandant ein Abonnement für eine Bonitätsprüfung abgeschlossen habe. Grundlage hierfür sei ein Dienstleistungsvertrag auf der Online-Plattform „Scorify“.
Scorify bietet laut den Ausführungen auf der Homepage an, durch diese Dienstleistung u.a. die eigene Bonität im Blick zu haben. Hierfür könne der Dienst gebucht werden, was zu Kosten von acht Euro im Monat führe und eine Laufzeit von 24 Monaten hat. Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von 192 Euro.
Scorify schreibt im Impressum, dass Betreiberin der Plattform "scorify.de" die Wallet Solution Ltd. ist, und an der Adresse 81 Skipper Way, Suite 342, St. Neots, England, PE19, 6LT, ihren Sitz hat. Es wird damit eine andere Rechtsform („Ltd.“) genannt, als im Schreiben von Culpa Inkasso angegeben („B.V.“), sowie eine andere Adresse in England anstatt in den Niederlanden.
Weiterhin fordert die Culpa Inkasso GmbH 5 Euro für die Mahnkosten des Auftraggebers, Zinsen in Höhe von 21,86 Euro, sowie Inkassokosten in Höhe von insgesamt 58,82 Euro. Zusammen mit der Hauptforderung ergibt sich ein Gesamtbetrag von 277,68 Euro.
Weiter gibt Culpa Inkasso an, dass die Bestellung nicht über scorify.de erfolgte, sondern über „powerkredite.com/fgc“ Ruft man diese Homepage auf, so wird jedoch angezeigt, dass diese Domain nicht vergeben ist und zum Verkauf freisteht. Der Vertragsschluss wird von Culpa Inkasso aber bereits für das Jahr 2019 angegeben, so dass es natürlich möglich ist, dass diese Homepage damals aktiv war.
Meinem Mandanten ist ein solcher Dienstleistungsvertrag für die Plattform Scorify unbekannt. Er kann sich nicht daran erinnern, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben, ihm ist sowohl Scorify als auch die Wallet Solution B.V. vollkommen unbekannt.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie ein Mahnschreiben der Culpa Inkasso GmbH erhalten haben, welches Forderungen der Wallet Solution B.V. für einen Vertrag auf Scorify geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so muss diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird dem Inkassodienstleister Culpa Inkasso GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Wallet Solution B.V. für einen Vertrag auf Scorify bestreiten.
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Behauptet die Culpa Inkasso GmbH in ihrem Mahnschreiben, dass ein Vertrag mit der Wallet Solution B.V. bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so muss dieser Vertrag nachgewiesen werden.
Konkret kann das Inkassounternehmen Culpa Inkasso GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit der Wallet Solution B.V. für ein Abonnement auf Scorify zu beweisen.
Da Culpa Inkasso schreibt, dass der Vertrag über „powerkredite.com/fgc“ abgeschlossen wurde, müsste hierzu dargestellt werden, was die Homepage damals genau angezeigt hat und wann mein Mandant welche Daten wo eingegeben hat. Zusätzlich sollte Culpa Inkasso eine Bestätigung dieses Vertragsabschlusses durch den Kunden vorlegen, z.B. eine Bestätigung per E-Mail. Grundsätzlich kann nach deutschem Recht ein Online-Vertragsschluss natürlich auch ohne eine solche zusätzliche Bestätigung zustande kommen, ist dann aber nur schwer nachweisbar.
Ergingen bislang keine Rechnungen direkt von der Wallet Solution B.V., so muss die Culpa Inkasso GmbH diese zunächst nachweisen. Denn Rechnungen müssen den Mahnungen immer vorausgehen.
Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Kostenlose Erstanfrage zur Wallet Solution B.V. (Scorify) / Culpa Inkasso GmbH
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Wallet Solution B.V. (Scorify) oder der Culpa Inkasso GmbH erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die eventuell unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Wallet Solution B.V. oder der Culpa Inkasso GmbH zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage zur Wallet Solution B.V. (Scorify):
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht die Wallet Solution B.V. gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der Wallet Solution B.V. Bekannt?
- Haben Sie ein Abonnement auf der Onlineplattform Scorify abgeschlossen?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung von Culpa Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
- Hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet? Falls ja, welche Forderung stellt die Kanzlei an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Ihr Verbraucheranwalt in Berlin
Weitere Links
- Übersicht der Blog-Artikel der Kanzlei Hollweck
- Startseite der Kanzlei Hollweck