Die D.I.E. GmbH aus Monheim am Rhein betreibt seit vielen Jahren etliche Datingportale im Internet. Dabei kann es von Seiten der zahlreichen Kunden immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen kommen. Was ist zu tun, wenn Forderungen der D.I.E. GmbH oder der manchmal hinzugezogenen Jedermann Inkasso GmbH als unberechtigt erscheinen?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Rechtliche Fragestellungen rund um den Datingportalbetreiber D.I.E. GmbH und das Inkassounternehmen Jedermann Inkasso GmbH
Die D.I.E. GmbH aus Monheim am Rhein ist ein Online-Anbieter von Datingportalen. So ist sie z.B. Betreiberin der Seitensprung- und Datingseiten Flirt-Lounge.com, s.dating, single.dating, mega.date, flirtdatechat.com, triff-mich-heute.com, betterflirt.com, DateForMore.de, Daily-Date.de, FlirtDate18.com, Wow-Date.de, Lol-Date.de, 4.dating, 6.dating, Click-and-date.de und Just-Date.de
Da die D.I.E. GmbH aufgrund der zahlreichen Onlineportale viele Kunden hat, kommt es bei diesen Verträgen natürlich auch immer wieder einmal zu rechtlichen Fragestellungen.
Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die Jedermann Inkasso GmbH hinzugezogen wird. Das Inkassounternehmen Jedermann Inkasso GmbH wird von der D.I.E. GmbH manchmal eingeschaltet, wenn ihr vom Kunden unbezahlte Forderungen vorliegen.
Welche rechtlichen Ansatzpunkte bestehen bei Forderungen der D.I.E. GmbH bzw. der Jedermann Inkasso GmbH?
Im Folgenden möchte ich Ihnen die wichtigsten Ansatzpunkte in rechtlicher Hinsicht aufzeigen, die bei unberechtigten Zahlungsaufforderungen der D.I.E. GmbH bzw. einem Mahnschreiben der Jedermann Inkasso GmbH in Frage kommen:
Schriftlicher Forderungswiderspruch: Der erste wichtige Schritt besteht bei unberechtigten Forderungen darin, einen schriftlichen Forderungswiderspruch auszusprechen. Dadurch machen Sie der D.I.E. GmbH deutlich, dass Sie die Forderung bestreiten und daher nicht bezahlen werden, bis die Angelegenheit vollständig aufgeklärt ist.
Ein schriftlicher Widerspruch ist wichtig, damit dieser später belegt werden kann. Telefonische Widersprüche sind in der Regel nur schwierig nachweisbar. Zudem sorgt ein Widerspruch dafür, dass ein Negativeintrag in der Schufa verhindert wird. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassounternehmen hinzugezogen wurde.
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Ist Ihnen der von der D.I.E. GmbH behauptete kostenpflichtige Vertrag gänzlich unbekannt, oder haben Sie Ihrer Wahrnehmung nach einen anderen oder einen kostenfreien Vertrag abgeschlossen, so können Sie die D.I.E. GmbH dazu auffordern, den angeblichen Vertrag nachzuweisen. Denn wenn eine Datingagentur wie die D.I.E. GmbH davon ausgeht, dass ein kostenpflichtiger Vertrag besteht, dann ist sie rechtlich dazu verpflichtet, diesen nachzuweisen.
In einem Rechtsstreit muss immer die Seite, die eine für sie günstige Tatsache behauptet, diese auch nachweisen. Behauptet die D.I.E. GmbH ein Vertragsverhältnis mit Ihnen zu haben, aufgrund dessen sie dazu berechtigt ist, Forderungen an Sie zu stellen, dann stellt das einen für sie günstigen Umstand dar. Dementsprechend ist die D.I.E. GmbH dazu verpflichtet, diesen Vertrag nachzuweisen.
Anschreiben des Inkassobüros: Hat sich ein Inkassobüro wie die Jedermann Inkasso GmbH bei Ihnen gemeldet, so schreiben Sie diese direkt an. Da die Jedermann Inkasso GmbH als rechtlicher Vertreter der D.I.E. GmbH auftritt, kann die Aufforderung zum Vertragsnachweis auch gegen Jedermann Inkasso gerichtet werden.
Das ist wichtig, damit das eingeschaltete Inkassobüro unmittelbar von Ihrem Widerspruch erfährt. Gleichzeitig können Sie den Widerspruch auch gegen die D.I.E. GmbH direkt richten. Ein eingeschaltetes Inkassounternehmen muss aber in jedem Fall angeschrieben werden.
Erklärung des Widerrufs: Da es sich um eine Mitgliedschaft auf einem Datingportal handelt, also in aller Regel um einen online abgeschlossenen Vertrag, können Sie den „Widerruf“ aussprechen. Ein Widerruf ist 14 Tage lang nach Erhalt der Widerrufsbelehrung möglich und beseitigt den Vertragsabschluss von Anfang an. Haben Sie nie eine Widerrufsbelehrung erhalten, so ist der Widerruf ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung: Sind Sie versehentlich z.B. einen kostenpflichtigen Vertrag eingegangen, oder haben Sie ungewollt einen Vertrag abgeschlossen, den Sie überhaupt nicht abschließen wollten, so besteht die Möglichkeit der Vertragsanfechtung. Eine Anfechtung beispielsweise wegen Irrtums ist dann möglich, wenn Sie den Vertrag nicht abgeschlossen hätten, hätten Sie alle relevanten Vertragsdetails wie z.B. Laufzeit und Kosten genau gekannt. Haben Sie den Eindruck, dass Sie bei Vertragsabschluss in irgend einer Weise getäuscht wurden, so können Sie sogar eine Anfechtung wegen Täuschung aussprechen. Eine von Ihnen angenommenen Täuschungshandlung muss jedoch genau und nachvollziehbar begründet werden.
Erklärung der außerordentlichen Kündigung: Liegt ein sog. „wichtiger Grund“ vor, der Sie daran hindert, den mit der D.I.E. GmbH eingegangenen Vertrag aufrecht zu erhalten, so kann die außerordentliche Kündigung für Sie in Frage kommen. Eine Kündigung beseitigt den Vertragsschluss sofort, wirkt aber immer erst ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei der D.I.E. GmbH. Damit ist die außerordentliche Kündigung etwas schwächer als z.B. die Anfechtung oder der Widerruf einzustufen, kann aber in der Regel vorsorglich als zusätzliche rechtliche Einwendung ausgesprochen werden.
Ordentliche Kündigung: Liegt ein ungewollter Vertrag mit der D.I.E. GmbH vor, oder ein in Ihren Augen fehlerhafter Vertrag, so sollten Sie immer auch die „ordentliche Kündigung“ aussprechen. Diese beendet den Vertrag in jedem Fall zum Ende der regulären Laufzeit. Damit ist die ordentliche Kündigung die schwächste rechtliche Einwendung, sollte aber vorsorglich mit in ein Widerspruchsschreiben aufgenommen werden.
Rückbuchung von Lastschriften: Wurde eine in Ihren Augen unberechtigte oder zu hohe Abbuchung von Ihrem Bankkonto vorgenommen, so können Sie diese direkt über Ihre Bank zurückbuchen lassen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Bank und teilen den Sachverhalt mit. Diese wird alles weitere veranlassen.
Rückbuchungen von einem Bankkonto sind in aller Regel unproblematisch. Dies ist bei jeder Forderung bis zu acht Wochen lang ab dem Zeitpunkt der Abbuchung möglich. Eine Rückbuchung bei Forderungen ohne erkennbare vertragliche Grundlage kann sogar bis zu 13 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Abbuchung möglich sein.
Fand die Abbuchung über eine Kreditkarte statt, so ist die Rückbuchung etwas schwieriger. Hierzu können Sie sich bei manchen Banken sofort an den Kundenservice wenden und um eine Stornierung der Kreditkartenzahlung bitten. Verweisen Sie dabei auf die in Ihren Augen unbekannte Abbuchung.
Manchmal müssen Sie jedoch die monatliche Abrechnung der Kreditkarte abwarten. Das ist die Zahlungsaufstellung, die Ihnen Ihre Bank nach Ablauf eines Zeitraums von zumeist einem Monat zukommen lässt. Auf dieser Abrechnung findet sich der Hinweis, dass bei unberechtigten Kreditkartenbelastungen ein Widerspruch innerhalb von zumeist sechs Wochen möglich ist.
Ergeht innerhalb dieser sechs Wochen ein Widerspruch, so kann das Kreditkartenunternehmen bzw. die Bank die widersprochene Zahlungsbelastung stornieren. Hierzu setzt sich die Bank in der Regel mit der Gegenseite in Verbindung und fordert einen Nachweis der Berechtigung der Abbuchung an. Kann das die Gegenseite nicht, oder bleibt eine Antwort aus, so führt die Bank eine Rückbuchung durch.
Wie gehe ich konkret vor, wenn eine Rechnung der D.I.E. GmbH oder eine Mahnung der Jedermann Inkasso GmbH vorliegt?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben an die D.I.E. GmbH oder das Inkassobüro Jedermann Inkasso ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen einer Datingagentur bzw. eines Datingportals können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Onlinedating und Onlinevermittlung möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt. Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen Vielleicht kann Ihnen dieser Ratgeber eine erste Hilfe in Ihrem Anliegen mit der D.I.E. GmbH oder dem Inkassobüro Jedermann Inkasso GmbH sein.
Sollte es bei Ihnen zu einer unberechtigten Abbuchung auf Ihrem Bankkonto gekommen sein, so können Sie diese direkt über Ihre Bank zurückbuchen lassen. Eine solche Rückbuchung ist problemlos acht Wochen lang ab der Abbuchung möglich. Rechtswidrige Abbuchungen können sogar 13 Monate lang zurückgebucht werden. Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der D.I.E. GmbH / Jedermann Inkasso GmbH
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der D.I.E. GmbH oder der Jedermann Inkasso GmbH für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem von der D.I.E. GmbH geführten Onlineportal erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall unverbindlich, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Datingportale und Online-Vermittlungsagenturen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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- Seit wann liegen Sie mit der D.I.E. GmbH in Streit?
- Was genau ist passiert?
- Welche Forderungen macht die D.I.E. GmbH nun gegen Sie geltend?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung der Jedermann Inkasso GmbH oder eines anderen Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
- Hat sich bereits eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet? Falls ja, welche Forderung stellt die Kanzlei an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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