Die Tech Medialand Kft ist ein Anbieter von Datingportalen im Internet. Dabei kann es von Seiten der zahlreichen Kunden immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen kommen. Was ist zu tun, wenn die Forderungen der Tech Medialand Kft als unberechtigt erscheinen?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Die Tech Medialand Kft aus Budapest (Ungarn) ist ein Online-Anbieter von Datingportalen. Da viele Kunden das Angebot von Tech Medialand nutzen, kommt es bei diesen Verträgen natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Inkassobüro wie die eCollect AG hinzugezogen wird. Wie kann man vorgehen, wenn die Forderungen von Tech Medialand oder der eCollect AG als unberechtigt erscheinen?
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus meinem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Tech Medialand Kft ereignet hat, und wie dabei die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht gelöst werden kann. Vielleicht kann Ihnen dieser Artikel eine erste Hilfestellung für Ihr eigenes Anliegen sein.
Forderung der Tech Medialand Kft für zwei Mitgliedschaften auf den Datingportalen „benaughty.com“ und „pimperbook.com“ - Mahnung durch die eCollect AG
Einer meiner Mandanten besuchte die beiden Online-Vermittlungsportale „benaughty.com“ und „pimperbook.com“, die beide von der Tech Medialand Kft aus Ungarn geführt werden. Da er die beiden Portale interessant fand, meldete er sich auf beiden für eine dreimonatige kostenlose Probemitgliedschaft an.
Seiner Wahrnehmung nach schloss er in beiden Fällen keine kostenpflichtige Mitgliedschaft ab. Er ließ die kostenlose Mitgliedschaft auch nicht in einen Premiumvertrag oder eine VIP-Mitgliedschaft o.ä. übergehen.
Dennoch erhielt er nach einiger Zeit drei Mahnschreiben des Inkassounternehmens eCollect AG aus Baar in der Schweiz. Die eCollect AG teilte in ihren Mahnungen mit, dass sie mit dem Einzug der Forderungen der Tech Medialand Kft beauftragt sei und Geldempfangsvollmacht besitzt. Mein Mandant sollte also direkt an die eCollect AG zahlen.
In ihrem ersten Schreiben machte die eCollect AG eine Forderung in Höhe von 113,92 Euro geltend, in ihrem zweiten Schreiben einen Betrag von 190,13 Euro, und in ihrem dritten Schreiben einen Betrag von 106,37 Euro. Insgesamt verlangte die eCollect AG somit einen Gesamtbetrag von 410,42 Euro im Auftrag der Tech Medialand Kft.
Mein Mandant konnte sich nicht erklären, warum die eCollect AG drei Schreiben mit drei unterschiedlichen Aktenzeichen versendete, denn er hatte sich nur zweimal angemeldet. Zudem ging er nach wie vor von einer kostenlosen Mitgliedschaft aus. Rechnungen direkt von der Tech Medialand Kft hatte er nie erhalten. Die Inkassoschreiben der eCollect AG waren die ersten Zahlungsaufforderungen, die er in dieser Angelegenheit erhielt.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise?
Da mein Mandant von einem kostenfreien Vertragsabschluss mit der Tech Medialand Kft ausgeht, die Tech Medialand Kft aber zwei kostenpflichtige Verträge behauptet, steht zunächst Aussage gegen Aussage.
In einem solchen Fall muss die Tech Medialand Kft dazu aufgefordert werden, den angeblich abgeschlossenen kostenpflichtigen Vertrag für das jeweilige Datingportal nachzuweisen. Da die Tech Medialand Kft den Vertrag behauptet, steht sie auch in der Nachweispflicht. Der Kunde ist zu keinem Nachweis verpflichtet.
Sollten Sie in einer solchen Situation sein, so können Sie eine solche Aufforderung zum Nachweis des angeblich abgeschlossenen Vertrags sowohl an die eCollect AG als die Vertreterin der Tech Medialand Kft richten, als auch direkt an die Tech Medialand Kft. Ich empfehle in solchen Situationen beide Parteien anzuschreiben, um sicherzustellen, dass das Schreiben die Gegenseite auch tatsächlich erreicht.
Im selben Schreiben können Sie den gegen Sie geltend gemachten Forderungen widersprechen. Teilen Sie mit, dass Sie keine Zahlungen leisten werden, solange der Nachweis des kostenpflichtigen Vertrags nicht erbracht ist.
Ein solcher Widerspruch ist wichtig, damit sowohl das Inkassounternehmen eCollect AG, als auch die Tech Medialand Kft wissen, dass es sich um bestrittene Forderungen handelt.
Nach Erhalt Ihres Schreibens ist die Tech Medialand Kft dazu verpflichtet, Ihnen den Vertrag nachzuweisen. Kommt sie dem nicht nach, so sind Sie zu keinen Zahlungen verpflichtet. Denn ohne eine vertragliche Grundlage dürfen keine Forderungen an Sie gerichtet werden.
Da es sich um eine unbekannte Forderung handelt, kann es sein, dass Sie für diesen Vertragsabschluss noch keine Widerrufsbelehrung erhalten haben. Daher empfehle ich in solchen Fällen zeitgleich im selben Schreiben den „Widerruf“ auszusprechen. Da es sich um einen online abgeschlossenen Vertrag handelt ist in aller Regel ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Widerrufsbelehrung möglich. Wurde keine Widerrufsbelehrung von der Tech Medialand Kft versandt, so ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ebenso rein vorsorglich wie die Erklärung des Widerrufs kann in einem solchen Widerspruchsschreiben zeitgleich die Anfechtung des angeblich abgeschlossenen kostenpflichtigen Vertrags ausgesprochen werden, als auch die außerordentliche Kündigung. Durch die Geltendmachung dieser rechtlichen Einwendungen sind Sie zunächst auf der sicheren Seite, um den Forderungen der Tech Medialand Kft zu entgegnen.
Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen einer Datingagentur bzw. eines Datingportals können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Onlinedating und Onlinevermittlung möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt. Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen
Sollte es bei Ihnen zu einer unberechtigten Abbuchung auf Ihrem Bankkonto gekommen sein, so können Sie diese direkt über Ihre Bank zurückbuchen lassen. Eine solche Rückbuchung ist problemlos acht Wochen lang ab der Abbuchung möglich. Rechtswidrige Abbuchungen können sogar 13 Monate lang zurückgebucht werden. Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der Tech Medialand Kft
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Tech Medialand Kft oder der eCollect AG für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem von der Tech Medialand Kft geführten Onlineportal erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die unberechtigte Kosten festsetzt, oder die in Ihren Augen fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Datingportale und Online-Vermittlungsagenturen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Tech Medialand Kft oder der eCollect AG zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Seit wann liegen Sie mit der Tech Medialand Kft im Streit?
- Was genau ist passiert?
- Welche Forderungen macht die Tech Medialand Kft nun gegen Sie geltend?
- Haben Sie die Forderung schon bezahlt?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung erhalten?
- Wurde das Inkassobüro eCollect AG eingeschaltet, oder ein anderer Inkassodienstleister?
- Hat sich bereits eine von der Tech Medialand Kft beauftragte Rechtsanwaltskanzlei bei Ihnen gemeldet?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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