Im folgenden möchte ich Ihnen schildern, welche Vorgehensweise ratsam ist, wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.
1. Rechtsschutzversicherung anrufen
Sobald Sie ein rechtliches Problem haben und einen Anwalt beauftragen möchten, sollten Sie in einem allerersten Schritt Ihre Rechtsschutzversicherung anrufen. Schildern Sie kurz das Problem und fragen nach, ob Ihre Versicherung für diesen Fall eine „Deckungszusage“ erteilen kann.
2. Deckungszusage einholen
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits, so wird Sie Ihnen diese Deckungszusage erteilen. Sie haben damit die Gewissheit, dass Ihre Versicherung die Kosten übernehmen wird. Manche Rechtsschutzversicherungen schicken ihren Kunden sogar eine schriftliche Bestätigung zu, dass sie die Gebühren tragen.
3. Schadensnummer geben lassen
Lassen Sie sich nun von Ihrer Rechtsschutzversicherung eine „Schadensnummer“ geben. Mit Hilfe dieser Schadensnummer kann der Rechtsanwalt seine Gebühr direkt bei Ihrer Versicherung abrechnen. Die Schadensnummer besagt zudem, dass die Rechtsschutzversicherung bereits eine Deckungszusage erteilt hat.
4. Selbstbeteiligung erfragen
Fragen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung unbedingt, ob bei Ihrem Versicherungsvertrag eine „Selbstbeteiligung“ besteht. Viele Versicherungsverträge weisen eine solche Selbstbeteiligungsgrenze im Bereich von 100 bis 300 Euro auf. Das bedeutet, dass die Rechtsschutzversicherung Ihre Kosten erst ab der Grenze der Selbstbeteiligung bezahlt. Den Rest müssen Sie selbst aufbringen.
Beispiel: Ein Rechtsanwalt stellt Ihnen eine Gebührenrechnung von 189,00 EUR auf. Sie haben eine Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 100 Euro. Das bedeutet, dass die Versicherung nur den Betrag ersetzt, der oberhalb dieser 100 Euro liegt. Ihre Versicherung zahlt somit 89,00 EUR, während Sie selbst die 100,00 EUR Selbstbeteiligung direkt an den Rechtsanwalt bezahlen müssen. Es ist daher von großer Wichtigkeit für Sie, dass Sie sich vor Beauftragung eines Anwaltes über die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung informieren, damit keine plötzliche Kostenüberraschung auf Sie zukommt..
Werden Erstberatungen vollständig übernommen?
Bei Erstberatungen machen viele Rechtsschutzversicherungen erfreulicherweise eine Ausnahme von der Selbstbeteiligung. Wenn die Beratung den Rechtsstreit abschließend lösen kann – was im Verbraucherrecht oft vorkommt – so verzichtet die Versicherung auf eine Geltendmachung der Selbstbeteiligung. Die anwaltliche Beratungsgebühr wird dann vollständig übernommen, obwohl die Versicherung mit ihrem Kunden eigentlich eine Selbstbeteiligungsgrenze festgelegt hat.
Welche Angaben benötigt der Rechtsanwalt?
Hat Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage und eine Schadensnummer erteilt, so können Sie einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen. Dieser benötigt von Ihnen die folgenden Informationen:
Beauftragung der Kanzlei Hollweck
Wenn Sie die Kanzlei Hollweck beauftragen möchten und im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind, so gehen Sie bitte wie oben beschrieben vor. Lassen Sie mir den Namen Ihrer Versicherung, die Versicherungsscheinnummer und die Schadensnummer zukommen. Ich teile Ihnen dann das weitere Vorgehen mit. Ich prüfe Ihren konkreten Fall und teile Ihnen dann alle notwendigen Informationen in Bezug auf die Abrechnung mit Ihrer Versicherung mit.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Kanzlei für Verbraucherrecht
Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -
Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei
Schwerpunkt Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Abwehr von unberechtigten Forderungen