Das Inkassobüro Euro Collect GmbH aus Monheim am Rhein, das den Titel „Schuldner.NRW“ trägt, mahnt derzeit Forderungen für eine telefonische Kreditkartenbestellung der „Advantia Card (Mastercard)“ an. Was ist zu tun, wenn diese Mahnung als unberechtigt erscheint?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Die Euro Collect GmbH ist ein Inkassounternehmen aus Monheim in der Nähe von Düsseldorf, das zahlreiche Auftraggeber vertritt. Da dementsprechend viele Mahnschreiben ergehen, kann es bei diesen Inkassomahnungen natürlich auch immer einmal zu rechtlichen Fragestellungen kommen.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Euro Collect GmbH und deren Mahntätigkeit für die Advantia Card Ltd. (Mastercard) ereignet hat, und wie dabei die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht gelöst werden kann. Vielleicht kann Ihnen dieser Blogartikel sogar eine erste Hilfestellung für Ihr eigenes Anliegen sein.
Unbekannter Vertrag mit Advantia Card (Mastercard) – Mahnung durch die Euro Collect GmbH (Schuldner.NRW)
Einer meiner Mandanten erhielt überraschend ein Mahnschreiben des Inkassounternehmens Euro Collect GmbH aus Monheim am Rhein, das mit dem Titel „Schuldner.NRW“ überschrieben war.
In dem Schreiben teilte die Euro Collect GmbH mit, dass sie für den Gläubiger „Advantia Card Ltd. (Mastercard), 81 Skipper Way, Suite 335, St. Neots, UK“ handele. Es würde eine Forderung der Advantia Card Ltd. gegen meinen Mandanten aus einer aufgezeichneten telefonischen Mastercard Kreditkartenbestellung bestehen.
Aus diesem Vertrag hätte mein Mandant die vertraglich vereinbarten Gebühren nicht fristgerecht bezahlt, so dass er sich nun im Verzug befinden würde. Daher war die Einschaltung der Euro Collect GmbH als Inkassounternehmen angezeigt.
Die Euro Collect GmbH machte eine Hauptforderung von 98,90 Euro für die Advantia Card Ltd. geltend, welche sich aus den Mastercard-Gebühren ergeben würde.
Daneben forderte die Euro Collect GmbH 20,00 Euro für Mahnauslagen ihres Mandanten, 52,00 Euro Inkassovergütung für die eigene Tätigkeit, und 10,40 Euro Auslagen.
Insgesamt machte die Euro Collect GmbH einen Gesamtbetrag von 181,30 Euro im Namen von Advantia Card für die Kreditkartenbestellung geltend.
Eine solche hat mein Mandant aber nie bestellt. Er hat dementsprechend auch keine Kreditkarte von der Advantia Card Ltd. bzw. Mastercard erhalten, keine Rechnung und keine Mahnung. Das jetzige Inkassoschreiben der Euro Collect GmbH war die erste Information, die er über den anscheinend bestehenden Kreditkartenbestellvertrag je erhalten hat.
Wenn die Euro Collect GmbH von Mahnauslagen ihres Mandanten spricht, müsste mein Mandant zumindest mehrere Mahnungen von Advantia Card erhalten haben. Das war nicht der Fall. Was kann mein Mandant nun tun?
Wie kann in einem solchen Fall rechtlich reagiert werden?
Im Folgenden möchte ich Ihnen zeigen, wie in einer ersten Reaktion vorgegangen werden kann, wenn man eine Mahnung des Inkassodienstleisters Euro Collect GmbH („Schuldner.NRW“) für eine unbekannte Rechnung der Advantia Card Ltd. (Mastercard) erhält, obwohl Ihnen kein kostenpflichtiger Vertragsabschluss bekannt ist.
1. Widerspruch gegen die Forderungen: Wenn Sie ein Mahnschreiben der Euro Collect GmbH erhalten haben, welches Forderungen geltend macht, die in Ihren Augen unberechtigt sind, so muss diesen Forderungen schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Euro Collect GmbH mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen der Advantia Card Ltd. (Mastercard) bestreiten.
Teilen Sie genau mit, warum Sie den Vertrag bestreiten. Das Inkassobüro Euro Collect GmbH muss aus Ihrer Schilderung erkennen können, dass die Forderungen in Ihren Augen unberechtigt sind. Schreiben Sie zusätzlich, dass Sie einer Datenweitergabe widersprechen.
Das Bestreiten von unberechtigten Forderungen ist aus zahlreichen Gründen sehr wichtig. So dürfen bestrittene Forderungen beispielsweise nicht an die Schufa gemeldet werden.
Ich empfehle, den Widerspruch nicht nur an die Euro Collect GmbH zu richten, sondern gleichzeitig auch an Advantia Card. Durch diesen doppelten Versand gehen Sie sicher, dass Ihr Widerspruch und die rechtlichen Einwendungen die Gegenseite tatsächlich erreicht und beide Seiten gleichzeitig darüber informiert werden.
2. Aufforderung zum Vertragsnachweis: Die Euro Collect GmbH behauptet in ihrem Anschreiben, dass ein Vertrag mit Advantia Card bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei. Da in der Zahlungsaufforderung steht, dass es sich um eine aufgezeichnete telefonische Kreditkartenbestellung handelt, müsste dieses aufgezeichnete Telefonat vorliegen und könnte beispielsweise auf der Homepage „schuldner.nrw“ abrufbar sein.
Da mein Mandant den Vertrag bestreitet, ist in einem ersten Schritt nun genau dieser telefonische Bestellvertrag nachzuweisen. Konkret muss die Euro Collect GmbH dazu aufgefordert werden, den Vertrag mit Advantia Card Ltd. zu beweisen.
Da es sich um einen telefonischen Vertrag handelt, sollte eine Aufzeichnung dieses Telefonats vorliegen. So schreibt das auch die Euro Collect GmbH in ihrer Zahlungsaufforderung. Denn eine solche Aufzeichnung würde die einzige hier mögliche vertragliche Grundlage darstellen.
Die Euro Collect GmbH ist somit aufzufordern, den Mitschnitt des Telefonats mit Advantia Card Ltd. vorzulegen. Das kann beispielsweise dadurch geschehen, indem man Ihnen das Telefonat im mp3-Format im E-Mail-Anhang zusendet.
Kann ein solches Telefonat nicht vorgelegt werden, so fehlt es an einer vertraglichen Grundlage. Ohne vertragliche Grundlage fehlt es an einer Basis für die Erstellung einer Rechnung. Ein Unternehmen wie die Advantia Card Ltd. darf nur dann eine Rechnung an den Kunden richten, wenn mit diesem zuvor ein Vertrag abgeschlossen wurde.
Legt die Euro Collect GmbH eine telefonische Aufzeichnung des Vertragsschlusses vor, so muss dieser deutlich und verständlich gesprochen sein, es muss die Advantia Card Ltd. als Vertragspartner benannt werden, der Name des Kunden, die genaue Leistung und der genaue Preis müssen benannt werden, und die Gesprächsaufzeichnung muss abschließend sein, das heißt, es darf nicht auf andere Gespräche oder Vereinbarungen verwiesen werden. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind liegt ein rechtsgültiger Vertragsschluss vor.
3. Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Die Euro Collect GmbH hat in ihrem Mahnschreiben durch die Berechnung von Mahnauslagen ihres Mandanten in Höhe von 20,00 Euro zur Kenntnis gegeben, dass Advantia Card Ltd. Mahnungen an meinen Mandanten geschickt hat. Diese hat er nie erhalten. Es gingen ihm auch keine Rechnungen von Advantia Card zu. Rechnungen müssten den Mahnungen vorausgehen.
Sind Sie in einer solchen Situation, so fordern Sie Euro Collect dazu auf, die bereits versandten Rechnungen und Mahnungen in Kopie vorzulegen, oder Ihnen die entsprechenden E-Mails mit den Zahlungsaufforderungen weiterzuleiten. Wenn solche verschickt wurden, dann müssen diese auch noch vorhanden sein und Ihnen in Kopie oder per E-Mail vorgelegt werden können.
Bitten Sie zudem um das genaue Datum des Rechnungs- bzw. Mahnungsversands und der E-Mail-Adresse, an die die Schreiben geschickt wurden. Zudem fragen Sie nach einem Zugangsnachweis, also einem Beweis, dass die Rechnungen und Mahnungen der Advantia Card Ltd. tatsächlich bei Ihnen eingegangen sind.
Erst wenn Sie tatsächlich die benannten Rechnungen und Mahnungen erhalten haben, können Sie überhaupt in Verzug geraten und müssten Verzugskosten übernehmen. Doch selbst das müssen Sie nicht, wenn keine vertragliche Grundlage besteht. Ohne Vertrag kann nie ein Verzug entstehen. Selbst wenn die Advantia Card Ltd. Rechnungen und Mahnungen vorlegt, sind diese bedeutungslos, wenn Advantia Card keinen kostenpflichtigen Vertragsabschluss mit Ihnen nachweisen kann.
4. Erklärung des Widerrufs: Da es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des angeblichen Vertragsschlusses. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben.
Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so wie hier, so haben Sie vermutlich bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
5. Ausspruch der Anfechtung: Schließlich besteht in derartigen Fällen immer auch die Möglichkeit, dass der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Denn der Kunde geht davon aus, dass kein Vertrag mit Advantia Card besteht. Liegt nun aber ein kostenpflichtiger Vertrag vor, so kann es sein, dass sich der Kunde in einem Irrtum befand und sich anscheinend irrtümlich oder versehentlich für einen Vertrag entschieden hat.
Das erscheint bei einem telefonischen Vertragsabschluss zwar als unrealistisch, aber möglich ist alles. Dann kann eine Anfechtung des Vertrags mit Advantia Card ausgesprochen werden. Auch eine Anfechtung führt dazu, dass der Kunde so gestellt wird, als ob er nie einen Vertrag mit Advantia Card abgeschlossen hat.
6. Erklärung der außerordentlichen Kündigung: Zusätzlich kann in einer Situation wie hier, in der ein angeblicher unbekannter kostenpflichtiger Vertrag mit einem Kreditkartenvermittlungsunternehmen wie Advantia Card besteht, eine außerordentliche sofortige Kündigung ausgesprochen werden. Denn es besteht die Möglichkeit, dass es sich um einen „Laufzeitvertrag“ handelt, also einen Abovertrag, der sich regelmäßig verlängert. Für einen Abovertrag kann eine Kündigung ausgesprochen werden, bei einem einmaligen Bestellvertrag wäre das nicht möglich.
Die außerordentliche Kündigung beseitigt Verträge aber nur ab dem Moment, in dem die Kündigung dem Unternehmen Advantia Card zugegangen ist. Damit ist das Rechtsmittel der Kündigung etwas schwächer als das des Widerrufs und das der Anfechtung, kann als sog. „Auffangrechtsmittel“ aber dennoch ausgesprochen werden.
Eine außerordentliche Kündigung ist immer dann möglich, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, der es dem Kunden unmöglich macht, an dem Vertrag festzuhalten. Ein solcher wichtiger Grund kann beispielsweise ein sehr starker Vertrauensverlust in den Vertragspartner sein.
Möglich ist, dass ein solcher Vertrauensverlust dann entsteht, wenn ein Unternehmen einen Vertrag nur behauptet, aber nicht beweist, und hierzu sogar ein Inkassounternehmen einschaltet, ohne zunächst selbst die Angelegenheit mit dem Kunden zu klären. Denn durch die fehlende Aufklärungsbereitschaft entstehen dem Kunden weitere Kosten in Form der Verzugskosten und der Inkassokosten etc. Diese hätten vermieden werden können, wenn das Unternehmen sich zunächst selbst an seinen Kunden gewandt hätte.
7. Abwarten auf Reaktion des Inkassobüros: Mit Erklärung dieser rechtlichen Einwendungen sind Sie zunächst einmal auf der sicheren Seite. Selbst wenn ein Vertrag nachgewiesen wird, können diese rechtlichen Einwendungen den Vertrag in rechtlicher Hinsicht wieder zu Fall bringen.
Anschließend warten Sie ab, dass Ihnen Euro Collect den geforderten Vertragsnachweis und die Rechnungen und Mahnschreiben von Advantia Card vorlegt. Euro Collect muss hierzu Rücksprache mit dem Auftraggeber Advantia Card halten und sich die entsprechenden Unterlagen vorlegen lassen.
Sobald das der Fall ist können Sie das Tondokument des telefonischen Kreditkartenbestellvertrags sowie die Rechnungen / Mahnungen überprüfen und evtl. herausfinden, wann und wie es zu dem Vertrag gekommen sein könnte. Anschließend nehmen Sie auf dieser Basis weitere Schritte vor.
Kann Ihnen Euro Collect keinen Vertrag vorlegen, so halten Sie den Widerspruch konsequent aufrecht, bis der Vertragsnachweis erbracht ist. Sie haben als Kunde ein Recht darauf, von einem Unternehmen den angeblich bestehenden Vertrag nachgewiesen zu bekommen, wenn ein solcher behauptet wird. Wird mitgeteilt, dass Sie bereits Rechnungen oder Mahnungen erhalten haben, so muss auch diese Behauptung nachgewiesen werden.
Anderer Fall: Die Ideal Inkasso UG mahnt Forderungen der Advantia Card Ltd. sowie der Payplus GmbH für zwei unbekannte Verträge an.
In einem anderen Fall versendete das Inkassobüro Ideal Inkasso UG aus Bielefeld ein Mahnschreiben. Die Ideal Inkasso UG mahnte darin eine Forderung der Advantia Card Ltd. an. Diesmal wurden 98,90 Euro geltend gemacht, wobei 49,90 Euro auf die Ausgabegebühr der Mastercard entfielen, und 49 Euro auf die Jahresgebühr.
Im selben Schreiben stellte die Ideal Inkasso UG einen Betrag in Höhe von 176,40 Euro für einen Service der Payplus GmbH in Rechnung. Benannt wurde die Internetseite „credify.me“, für die die vermeintliche Schuldnerin 14,70 Euro monatlich zahlen müsse. Es handele sich laut Angaben von Ideal Inkasso um einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit und einer jährlichen Abrechnung im Voraus.
Auch hier konnte die betroffene Person die Forderungen der Advantia Card Ltd. und der Payplus GmbH nicht einordnen, sie wusste nicht wann und wie sie diese Verträge abgeschlossen hatte.
Es ist daher ähnlich wie oben beschrieben vorzugehen. Das heißt, die Ideal Inkasso UG ist aufzufordern, den Vertragsnachweis mit der Advantia Card Ltd. und der Payplus GmbH zu erbringen. Daneben sind vorsorglich die in Frage kommenden rechtlichen Einwendungen gegen die angeblich bestehenden Verträge geltend zu machen.
Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen des Inkassounternehmens Euro Collect GmbH ("Schuldner.NRW") für den Gläubiger Advantia Card Ltd. (Mastercard)
Haben Sie ein Problem mit einer Mahnung des Inkassounternehmens Euro Collect GmbH ("Schuldner.NRW") oder der Ideal Inkasso UG für eine Forderung des Gläubigers Advantia Card Ltd. (Mastercard), oder allgemein im Bereich Rechnung, Mahnung oder Inkassomahnung, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und es fallen keine Gebühren an.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Kredikartenvermittlung und Inkassounternehmen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Mit welchem Inkassobüro liegen Sie in Streit und seit wann?
- Für welche Firma macht das Inkassobüro die Forderung geltend?
- Warum ist die Forderung unberechtigt?
- Wie hoch ist die Forderung des Inkassobüros?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Hat das Inkassobüro bereits einen Anwalt hinzugezogen?
- Liegt gegen Sie bereits ein gerichtlicher Mahnbescheid vor?
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