Einer meiner Mandanten war im Internet auf der Suche nach einem Kredit. Versehentlich schloss er dabei einen Vertrag über eine "Finanzsanierung" mit der European Trust Solution S.L.U. ab. Was kann in einem solchen Fall unternommen werden?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Erhält man plötzlich eine Forderung für einen eigentlich ungewollten Vertragsabschluss, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der European Trust Solution S.L.U. ereignet hat. Diese Firma bietet unter den Markennamen MyBest Finance und Finance Enterprise Finanzsanierungsverträge an.
Forderung der European Trust Solution S.L.U. für Kosten aus einem Vertrag für eine Finanzsanierung („MyBest Finance“)
Einer meiner Mandanten suchte im November 2023 nach einem Kredit im Internet. Er wurde schließlich fündig und stellte bei „MyBest Finance“ einen Antrag auf einen Kredit. Hierfür erhielt er scheinbar auch eine Zusage. MyBest Finance ist ein Markenname der Firma European Trust Solution S.L.U. aus San Fernando auf der Insel Gran Canaria.
Erst mit Erhalt der Dokumente von MyBest Finance stellte sich für meinen Mandanten heraus, dass er keinen Kredit beantragt hatte, sondern versehentlich einen Vertrag für eine Finanzsanierung. Das heißt, er würde keine Geldauszahlung erhalten, sondern ihm sollte dabei geholfen werden, seine Schulden in den Griff zu bekommen.
Da mein Mandant davon ausging einen solchen Sanierungsvertrag nie gewollt und nie abgeschlossen zu haben, kam er der Zahlungsaufforderung nicht nach.
Schließlich erhielt er eine Mahnung der European Trust Solution, S.L.U. Dieses Mahnschreiben war mit „MyBest Finance“ überschrieben und stellte eine Forderung in Höhe von 149,40 Euro auf. Absenderadresse war „Avenida Moya 2, 35100 San Fernando“.
Die European Trust Solution, S.L.U. teilte in dieser Mahnung mit, dass es sich bei dem Betrag um eine erste Rate handeln würde, die bislang unbezahlt blieb. Im nächsten Absatz informierte die Firma darüber, dass dieser Betrag innerhalb von zwei Wochen auf ein Konto bei einer spanischen Bank einzuzahlen sei.
Käme es zu keiner Zahlung, dann würde die European Trust Solution, S.L.U. den Vertrag kündigen. Die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in dieser Höhe müsste seitens meines Mandanten dann aber dennoch geleistet werden. Zudem würde die Forderung an ein Inkassobüro abgegeben werden, sollte keine Zahlung erfolgen.
Mein Mandant war sich jedoch nach wie vor sicher, dass er keinen Vertrag für eine Finanzsanierung abgeschlossen hatte. Er ging noch immer davon aus, dass er eine Anfrage für einen Kreditvertrag getätigt hatte. Möglicherweise hatte er sich bei diesem Antrag getäuscht und nicht gesehen, dass es kein „Finanzierungsvertrag“ war, sondern ein „Finanzsanierungsvertrag“. Richtig erklären konnte er sich das ganze jedoch nicht.
Die European Trust Solution S.L.U. macht Forderungen unter dem Markennamen „Finance Enterprise“ geltend
In einem anderen Fall suchte eine meiner Mandantinnen ebenfalls im Internet nach einem Kredit. Sie schaute speziell nach einer „Finanzierung“ und ging davon aus, bei „Finance Enterprise“ eine solche gefunden zu haben. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine von der European Trust Solution, S.L.U. geführte Marke.
Finance Enterprise bietet jedoch keine Finanzierung an, sondern die "Finanzsanierung". Dies hatte meine Mandantin möglicherweise übersehen oder falsch gelesen. Unabhängig davon interessierte sie sich zwar für die Angebote der Finance Enterprise, ging ihrer Erinnerung nach aber keinen Vertrag ein.
Dennoch erhielt sie nach fast einem Jahr eine Mahnung der European Trust Solution, S.L.U. über einen Betrag in Höhe von 100 Euro. Die European Trust Solution, S.L.U. teilte in dem Mahnschreiben mit, dass ein geschlossener Vertrag bestehen würde, und es sich bei den 100 Euro um eine Verwaltungsgebühr handele.
Meine Mandantin konnte sich nicht erklären, warum sie diese Forderung begleichen sollte, da sie sich an keinen Vertragsabschluss erinnern konnte. Sie erhielt zuvor auch keine Vertragsunterlagen und keine Rechnung. Zumindest konnte sie sich nicht daran erinnern, so etwas erhalten zu haben.
Die European Trust Solution S.L.U. schaltet das Inkassounternehmen Jedermann Inkasso GmbH ein
In einem anderen Fall suchte einer meiner Mandanten auch online nach einem Kredit und stieß auf die Leistungen der European Trust Solution, S.L.U. Auch er ging davon aus, einen Kreditvertrag abzuschließen, täuschte sich aber genauso wie meine anderen Mandanten und ging versehentlich einen Vertrag über eine Finanzsanierung ein.
Die European Trust Solution, S.L.U. machte aus diesem Grund Forderungen gegen meinen Mandanten in Höhe von 417 Euro geltend.
Da mein Mandant keine Zahlungen leistete, gab die European Trust Solution, S.L.U. die Forderungen an das Inkassobüro Jedermann Inkasso GmbH ab.
Das Inkassounternehmen bat meinen Mandanten schließlich um Zahlung eines Gesamtbetrags in Höhe von 450,36 Euro. Es gab an, dass es sich bei der Forderung um eine Dienstleistungsvergütung handeln würde.
Vermittlungsangebot für eine Finanzsanierung bei der European Trust Solution S.L.U. über „Only Finance – Ein Unternehmen der GMS AG“
In einem weiteren Fall erhielt einer meiner Mandanten ein Angebotsschreiben von „Only Finance, einem Unternehmen der GMS AG“ aus Zürich. In diesem Angebot schrieb Only Finance, dass man die Anfrage meines Mandanten von der Finanzkontaktvermittlungsgesellschaft erhalten habe, und man sich nun freue ein Angebot einer privaten Finanzsanierungsgesellschaft machen zu können.
Weiter beschrieb Only Finance in dem Angebot die von meinem Mandanten gewünschte Regulierungssumme über 50.000 Euro sowie die sich daraus ergebenden Kosten über die gesamte Laufzeit und die Gebühren der privaten Finanzsanierungsgesellschaft.
Wenn mein Mandant dieses Angebot wünsche, so könne er den von Only Finance beigefügten Kundenvertrag unterschreiben. Anschließend würde Only Finance bei der privaten Finanzsanierungsgesellschaft den Vertrag einholen. Diesen Vertrag würde Only Finance dann kostenfrei an meinen Mandanten versenden.
Doch auch in diesem Fall war mein Mandant auf der Suche nach einem Kredit im Internet, nicht nach der Vermittlung einer Finanzsanierung. Insofern wäre das Angebot von Only Finance eigentlich nicht für ihn relevant gewesen. Leider bemerkte er seinen Irrtum nicht und unterschrieb das Angebot, so dass er darauf folgend den von Only Finance erwähnten Vertrag der Finanzsanierungsgesellschaft „European Trust Solution S.L.U.“ erhielt.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in derartigen Fällen?
Wenn Sie eine Rechnung oder eine Mahnung einer Firma für einen ungewollten Finanzsanierungsvertrag erhalten haben, so ist der erste wichtige Schritt der Widerspruch gegen den Vertrag und die daraus resultierende Forderung.
Durch den Widerspruch wird der Firma mitgeteilt, dass Sie den Vertrag und das Zahlungsverlangen bestreiten. Ein solcher Widerspruch dient daher der Klärung einer rechtlichen Forderungsangelegenheit. Denn die Gegenseite weiß zunächst nicht, dass Sie den Vertrag überhaupt nicht wollten und womöglich einem Irrtum unterlagen.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Firma ihren Sitz außerhalb Deutschlands, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an das Unternehmen.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Liegt Ihnen eine Rechnung für einen eigentlich ungewollten Vertrag vor, so kann die Gegenseite zunächst dazu aufgefordert werden, diesen Vertragsabschluss nachzuweisen. Das ist wichtig, damit Sie die vertragliche Grundlage überprüfen können. Nur ein rechtlich wirksamer Vertrag berechtigt die Gegenseite dazu, Ihnen eine Rechnung zu stellen. Die Beweislast für einen Vertrag liegt immer bei der Seite, die den Vertragsabschluss behauptet. Gibt die European Trust Solution S.L.U. also vor, dass mit Ihnen ein Vertrag abgeschlossen wurde, so bitten Sie die Firma um einen Nachweis dieses Vertrags.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Ergingen bislang keine Rechnungen von der European Trust Solution S.L.U., hat diese Ihnen aber bereits eine Mahnung zugeschickt, so kann die European Trust Solution S.L.U. gebeten werden, die Rechnung nachweisen. Denn Rechnungen sollten den Mahnungen im Regelfall immer vorausgehen. Erst wenn der Kunde eine Rechnung erhalten hat, kann er überprüfen, ob die darin abgerechneten Leistungen erbracht wurden und berechtigt sind. Zudem kann nur durch die Rechnung überprüft werden, ob die berechneten Beträge der vertraglichen Vereinbarung entsprechen.
Widerspruch in den Willenserklärungen: Waren Sie auf der Suche nach einem Kredit im Internet und haben sich dann für ein Angebot der European Trust Solution S.L.U. entschieden, weil Sie versehentlich davon ausgingen dass die European Trust Solution S.L.U. einen Kredit vermittelt, ohne zu bemerken dass der Vertragsabschluss auf eine Finanzsanierung hinausläuft, so kann geprüft werden, ob der Vertrag bereits an „fehlenden übereinstimmenden Willenserklärungen“ scheitert.
Denn nach deutschem Recht muss sich die Willenserklärung des Kunden mit der des Unternehmens decken, damit es zu einem übereinstimmenden Vertragsschluss kommt. Geht der Kunde davon aus, dass er einen Vertrag über die Vermittlung eines Kredits abschließt, erwartet also eine konkrete Geldauszahlung, die European Trust Solution S.L.U. aber geht davon aus, dass sie einen Vertrag über eine Finanzsanierung offeriert, so liegen evtl. keine sich deckenden Erklärungen vor. Ist dem so, so kann überprüft werden, ob der Vertragsabschluss alleine schon durch diese nicht-übereinstimmenden Willenserklärungen gescheitert ist.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie ungewollten Vertrag mit der European Trust Solution S.L.U. handelt, erklären Sie im selben Widerspruchsschreiben rein vorsorglich den „Widerruf“ des Vertragsschlusses. Gerade bei online abgeschlossenen Verträgen besteht immer die Möglichkeit, dass Ihnen ein solches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss und Erhalt der Widerrufsbelehrung zusteht.
Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Haben Sie bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten, so ist in einem solchen Fall der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Ausspruch der Anfechtung wegen Irrtums: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag für eine Finanzsanierung vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen solchen Vertrag eingegangen sind, sondern einen Darlehensvertrag wünschten, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich online registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags wegen Irrtums auszusprechen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Gingen Sie beispielsweise davon aus, dass Sie einen Kreditvertrag abschließen, haben aber irrtümlich einen Vertrag über eine Finanzsanierung abgeschlossen, so kann der gesamte Vertragsabschluss mit einem Irrtum behaftet sein. Dann kann geprüft werden, ob dieser Irrtum zur Anfechtung des Vertrags berechtigt.
Ratgeber der Kanzlei Hollweck: Bitte lesen Sie auch meinen Ratgeber rund um das Thema „Kreditvermittlung, Schuldenregulierung und Finanzsanierung“. Darin beschreibe ich Ihnen, welche rechtlichen Fragestellungen allgemein im Bereich Kreditvermittlung, Finanzsanierung und Schuldenregulierung auftreten können, und wie ein Widerspruch zu schreiben ist. Zudem finden Sie dort einen Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Kreditvermittlung & Finanzsanierung
Kostenlose Erstanfrage zur European Trust Solution S.L.U. („MyBest Finance“ und „Finance Enterprise“)
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der European Trust Solution S.L.U. für die Marken „MyBest Finance“ und „Finance Enterprise“ erhalten, die Sie sich nicht erklären können, oder die in Ihren Augen möglicherweise auf einem Irrtum beruht, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich der Vermittlung von Krediten, Schuldenregulierungen und Finanzsanierungen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
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- Welche Forderungen macht die European Trust Solution S.L.U. gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit der European Trust Solution S.L.U. bekannt?
- Warum sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
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Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.