Die Luxury Pleasure Ltd. betreibt das Online-Datingportal „HeisseFrauen“ im Internet ("Dating & Flirt Portal www.heisse-frauen.club"). Durch die zahlreichen Kunden kommt es natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen. Was ist zu tun, wenn eine Forderung der Luxury Pleasure Ltd. als unberechtigt erscheint?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Die Luxury Pleasure Ltd. aus Manchester, England, ist Anbieter des Datingportals „HeisseFrauen“ im Internet. Bei derartigen Verträgen kann es immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen kommen. Das gilt vor allem dann, wenn eine Forderung der Luxury Pleasure Ltd. als unberechtigt erscheint, oder es nicht nachvollziehbar ist, wann und wie es zu einem kostenpflichtigen Vertrag kommen konnte.
Im Folgenden möchte ich Ihnen zwei Beispielfälle aus dem Kanzleialltag vorstellen, die sich im Zusammenhang mit der Luxury Pleasure Ltd. und dem von ihr geführten Datingportal „HeisseFrauen“ ereignet haben.
Forderung der Luxury Pleasure Ltd. für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf dem Datingportal www.heisse-frauen.club
Einer meiner Mandanten meldete sich bei der Luxury Pleasure Ltd. an, da er seiner Wahrnehmung nach gelesen hatte, dass diese Anmeldung kostenlos sei. Dennoch erhielt er nach kurzer Zeit eine Mahnung.
In dieser Mahnung wird die Zeit der Anmeldung und die entsprechende Internetseite genannt, als auch die benutzte E-Mail-Adresse und das Betriebssystem des verwendeten Endgeräts. Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 246,81 Euro. Dieser Betrag stellt die Kosten für eine Mitgliedschaft im ersten Jahr für sechs Monate dar. Die Zahlung dieses Betrags soll an die FutureWise Kft. auf eine Bankverbindung in Ungarn erfolgen.
Weiterhin schreibt die Luxury Pleasure Ltd. in ihrer Mahnung, dass bei Nichtzahlung des jetzigen Betrags die Kosten der gesamten Laufzeit in Höhe von 473,62 Euro zzgl. Mahngebühren und Anwaltskosten von bis zu 254,07 Euro sowie Gerichtskosten bis zu 105 Euro anfallen würden. Zudem würden diese Beträge dann von einem Inkassounternehmen eingezogen, welches zusätzliche Kosten bedeutet.
Mein Mandant konnte sich jedoch nicht erklären, wie es zu diesem kostenpflichtigen Vertrag mit der Luxury Pleasure Ltd. kommen konnte. Seiner Wahrnehmung nach hatte er sich über eine Seite angemeldet, auf der stand, dass die Anmeldung kostenfrei sei. Er konnte sich in keinster Weise daran erinnern, dass an irgend einer Stelle auf Kosten hingewiesen wurde.
Ein anderer meiner Mandanten hatte ebenfalls eine Mahnung der Luxury Pleasure Ltd. erhalten. Auch dieser kann sich nicht erklären, wie es zu dem kostenpflichtigen Vertrag kommen konnte. Er sah auf Instagram einen Link, welcher zum Datingportal „HeisseFrauen“ führte. Diesen klickte er kurz an, schloss aber die sich daraufhin öffnende Seite sofort wieder. Eine Anmeldung führte er nicht durch. Dennoch erhielt er eine Mahnung. Eine Rechnung ging der Mahnung nicht voraus.
Zudem war er erst 14 Jahre alt, so dass ein rechtsgültiger Vertrag ohne die vorherige Einwilligung seiner Eltern oder deren nachträgliche Genehmigung nicht möglich war.
In diesem Mahnschreiben lag der geforderte Betrag für eine Mitgliedschaft im ersten Jahr für sechs Monate ebenfalls bei 246, 81 Euro. Die Überweisung sollte an die Firma FutureWise Kft. auf eine Bankverbindung in Litauen erfolgen.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie eine Rechnung oder ein Mahnschreiben der Luxury Pleasure Ltd. erhalten haben, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so muss diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Gegenseite mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bestreiten.
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Hat die Betreiberfirma des Datingportals ihren Sitz außerhalb Deutschlands, wie hier die Luxury Pleasure Ltd. in Manchester / England, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden kann in einem solchen Fall zunächst ein Widerspruch per E-Mail geäußert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an den Portalbetreiber.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Behauptet die Luxury Pleasure Ltd., dass ein kostenpflichtiger Vertrag für das Online-Vermittlungsportal HeisseFrauen vorliegen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so muss dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret kann die Luxury Pleasure Ltd. dazu aufgefordert werden, den Vertrag für eine Mitgliedschaft auf dem Datingportal zu beweisen.
Wenn es sich um einen unbekannten Vertrag handelt, kann im selben Widerspruchsschreiben der „Widerruf“ des angeblichen Vertragsschlusses erklärt werden. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so wie hier, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags mit der Luxury Pleasure Ltd. auszusprechen.
Zusätzlich kann geprüft werden, ob in einer Situation wie hier, in der ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag mit einer Onlineagentur wie der Luxury Pleasure Ltd. für ein Datingportal besteht, zusätzlich eine außerordentliche sofortige Kündigung ausgesprochen werden kann.
Zudem sollten Sie in Ihrem Schreiben in jedem Fall die sog. „ordentliche Kündigung“ erklären. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kündigung zum regulären Laufzeitende erklärt.
Wie Sie die hier genannten rechtlichen Einwendungen gegen die Forderung geltend machen können beschreibe ich Ihnen in meinem Ratgeber speziell zum Thema Datingportale und Datingagenturen. In diesem Ratgeber finden Sie die einzelnen rechtlichen Problempunkte, die im Zusammenhang mit einem Online-Datingportal entstehen können. Zudem beschreibe ich Ihnen dort die möglichen rechtlichen Einwendungen und stelle Ihnen Musterformulierungen zur Verfügung. Schließlich finden Sie in diesem Ratgeber einen Musterbrief, den Sie auf Ihre jeweilige Situation gut anpassen können.
Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen
Kostenlose Erstanfrage zur Luxury Pleasure Ltd.
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der Luxury Pleasure Ltd. für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem von der Luxury Pleasure Ltd. geführten Onlineportal wie der Internetseite „www.heisse-frauen.club“ erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die anscheinend unberechtigte Kosten festsetzt, oder die in Ihren Augen fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Datingportale und Online-Vermittlungsagenturen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Luxury Pleasure Ltd. zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage zur Luxury Pleasure Ltd.:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Seit wann liegen Sie mit der Luxury Pleasure Ltd. in Streit?
- Wie genau sind Sie in den Vertrag geraten?
- Welche Forderungen macht die Luxury Pleasure Ltd. nun gegen Sie geltend?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen berechtigt oder unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig gemacht?
- Haben Sie eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobüro an Sie?
- Hat sich eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet? Falls ja, welche Forderung stellt die Kanzlei an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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