Eine meiner Mandantinnen erhielt eine Zahlungsaufforderung für einen Vertrag mit LVS-Team (Lifestyle Verwaltung & Service Team). Meiner Mandantin war ein solcher Vertragsschluss jedoch unbekannt. Was kann sie tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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Erhält man eine Forderung einer unbekannten Firma und kann sich nicht an einen Vertragsabschluss mit dieser erinnern, so kommt es natürlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit LVS-Team ereignet hat.
Eine unerwartete Mahnung von LVS-Team aus Köln
Einer meiner Mandantinnen erhielt plötzlich und ohne vorherige Ankündigung Anfang Januar 2023 eine Mahnung von LVS-Team. Das Schreiben kam aus der Richmodstraße in Köln.
Die Abkürzung „LVS“ steht für „Lifestyle Verwaltung & Service Team“ und wird laut den Angaben im Impressum auf der LVS-Homepage von „Intermedia" aus 54100 Adapazari/Sakarya betrieben. Das ist eine Stadt in der Türkei, östlich von Istanbul gelegen.
In diesem Schreiben bat LVS-Team um Zahlung eines Betrags in Höhe von 74,90 Euro. Meiner Mandantin war ein Vertrag mit LVS-Team aber unbekannt, sie konnte sich nicht daran erinnern den Namen dieser Firma schon einmal gehört zu haben, und wusste auch nicht welche Leistungen LVS-Team für den Betrag von 74,90 Euro erbracht hat. Sicherlich hätte sie sich daran erinnert, einen Vertrag mit einer in der Türkei ansässigen Firma eingegangen zu sein.
Daher schrieb sie per Einschreiben mit Rückschein einen Widerspruch an LVS-Team und teilte mit, dass sie den geforderten Betrag nicht bezahlen werde, da ihr ein Vertragsverhältnis vollständig unbekannt sei. Gleichzeitig bat sie im selben Schreiben um einen Nachweis des angeblichen Vertrags und erklärte den Widerruf des ihr unbekannten Vertragsabschlusses.
LVS-Team antwortet zügig und teilte mit, dass es sich um einen Vertrag handeln würde, der bereits im November 2022 telefonisch zustande gekommen sein sollte. Es würde eine telefonische Aufzeichnung vorliegen, die man meiner Mandantin gerne per E-Mail zukommen lassen würde, wenn diese LVS-Team eine E-Mail-Adresse mitteile.
Daraufhin antwortete meine Mandantin per E-Mail, so dass LVS-Team die E-Mail-Adresse vorlag. In diesem Schreiben teilte meine Mandantin noch einmal mit, dass sie an ihrem Widerruf festhalte und diesen noch einmal bekräftige.
Da ihr bislang keine Widerrufsbelehrung vorlag hatte die Widerrufsfrist noch nicht begonnen, so dass nach wie vor ein Widerruf möglich war. Denn das Schreiben von Anfang Januar war das erste Schreiben, das meine Mandantin in dieser Angelegenheit erhalten hatte. Vorherige Schreiben waren ihr unbekannt und somit fehlte es auch an einer ihr zugegangenen Widerrufsbelehrung. Gleichzeitig teilte meine Mandantin LVS-Team in ihrer E-Mail mit, welche rechtlichen Grundsätze ihren Erkundigungen nach in dem hier behaupteten Vertragsverhältnis gelten würden.
LVS-Team antwortete meiner Mandantin per E-Mail, dass man an der bisher geäußerten Rechtsauffassung festhalte. Eine Tondatei lag der E-Mail nicht bei.
Schließlich erhielt meine Mandantin Ende Januar eine weitere Mahnung von LVS-Team mit der erneuten Bitte, der Zahlungsaufforderung nachzukommen. Meine Mandantin wusste aber noch immer nicht, um was für einen Vertrag es sich mit LVS-Team handelt, und welche Leistungen sie bezogen hatte, die die nun angemahnten Kosten ausgelöst hatten.
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie eine Rechnung oder Mahnung von LVS-Team erhalten haben, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte dieser Forderung zunächst widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird LVS-Team mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen aus der Ihnen übersandten Rechnung oder Mahnung bestreiten. LVS-Team erfährt durch Ihren Widerspruch, dass Ihnen der Vertrag und die Leistung unbekannt sind, und hat damit die Möglichkeit, beides nachzuweisen.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Schreibt LVS-Team in der Mahnung, dass ein Vertrag bestehen würde, legt aber keine Vertragsunterlagen bei, so sollte Ihnen dieser Vertrag zunächst nachgewiesen werden. Konkret können Sie LVS-Team dazu auffordern, den Vertrag zu beweisen. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden.
Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Erging bislang keine Rechnung direkt von LVS-Team, so sollte auch diese zunächst nachgewiesen werden. Denn Rechnungen müssen Mahnungen immer vorausgehen. Sie können LVS-Team also darum bitten, Ihnen die eigentliche ursprüngliche Rechnung vorzulegen.
Erklärung des Widerrufs: Wenn es sich um einen für Sie unbekannten Vertrag mit LVS-Team handelt, können Sie im selben Widerspruchsschreiben den „Widerruf“ des Vertragsschlusses erklären. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie möglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag mit LVS-Team durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtümlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.ä. registriert haben. Dann besteht die Möglichkeit, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen.
Kostenlose Erstanfrage zu LVS-Team (Lifestyle Verwaltung & Service Team)
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung von LVS-Team erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die eventuell unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen möglicherweise fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich unbekannter Vertragsabschlüsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der LVS-Team zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage zu LVS-Team:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Welche Forderungen macht LVS-Team gegen Sie geltend?
- Ist Ihnen ein Vertrag mit LVS-Team bekannt?
- Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt?
- Haben Sie die Forderungen schon bezahlt?
- Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig gemacht?
- Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens oder einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt man an Sie?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Ihr Verbraucheranwalt in Berlin
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Wichtige Information zu diesem Artikel
Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Würdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Bei Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel bitte ich um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.