Die Netron Telecommunication Ltd. versendet Schreiben für die Teilnahme an einem „Triva Plus-Paket“, das u.a. eine Lotterie-Tippgemeinschaft mit beinhaltet. Im Schreiben wird eine monatliche Abbuchungen in Höhe von 65,00 Euro angekündigt. Was ist in einem solchen Fall zu tun, wenn der zugrundeliegende Vertrag unbekannt ist?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken
Die Netron Telecommunication Ltd. bietet unter der Bezeichnung "Triva Plus-Paket" bzw. „Triva Vermittlungsservice“ unter anderem die Teilnahme an Lotterien im Rahmen von Tippgemeinschaften an, also das Spielen von Lotto in einer Gruppe. Dadurch ergeben sich für den einzelnen Kunden größere Gewinnchancen, als wenn er alleine spielt. Da zahlreiche Kunden das Angebot der Netron Telecommunication Ltd. nutzen, kommt es bei diesen Verträgen natürlich auch immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen.
Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus meinem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Netron Telecommunication Ltd. und dem Triva Plus-Paket ereignet hat, und wie dabei die Angelegenheit in rechtlicher Hinsicht gelöst werden kann.
Schreiben der Netron Telecommunication Ltd. für die Teilnahme am Triva Plus-Paket
Eine meiner Mandantinnen erhielt über mehrere Wochen hinweg ständig Anrufe, dass sie bei einer Lotterie teilnehmen würde, und warum sie nach drei Monaten noch nicht gekündigt habe. An die Teilnahme an einer solchen Lotterie konnte sich meine Mandantin aber in keinster Weise erinnern.
Schließlich erhielt sie auf postalischem Weg ein Schreiben der Netron Telecommunication Ltd., Europaplatz 2, 10557 Berlin, das sie mit der Überschrift „Herzlich Willkommen bei Ihrem Triva Plus-Paket“ begrüßte.
In diesem Schreiben wurden ihr verschiedene Vorteile benannt, an denen sie nun dank dem Triva Plus-Paket teilhaben könne. Es wird z.B. ein Haushaltsschutz benannt sowie ein Tankvorteil. Zudem gäbe es einen Cashback-Vorteil, bei dem meine Mandantin bei jedem Onlinekauf Geld zurück erhalten könne.
Schließlich teilte das Schreiben der Netron Telecommunication Ltd. mit, dass meine Mandantin im Rahmen des Triva Plus-Pakets auch an einer Vorteilsgemeinschaft teilnehmen würde, über die sie an 990 Zahlenreihen des „Lotto 6 aus 49“ mitspielen würde. Weiterhin würde meine Mandantin über dieses Paket nun am „Spiel 77“ mit zehn Zahlenreihen teilnehmen, als auch am „Eurojackpot“ mit fünf Reihen. Die Auszahlung der sich aus diesen Lotterien ergebenden Gewinne würde auf die Bankverbindung meiner Mandantin erfolgen.
Für den Service des Triva Plus-Pakets berechnet die Netron Telecommunication Ltd. laut dem Schreiben einen monatlichen Beitrag von 65 Euro, welcher vom Bankkonto meiner Mandantin abgebucht werden wird.
Meine Mandantin konnte sich nicht erklären, wie es zu dieser Teilnahme kommen konnte. Es könnte ihrer Meinung nach aber damit zusammenhängen, dass sie bereits vor längerer Zeit benachrichtigt wurde, bei einem Gewinnspiel unter den letzten 20 Gewinnern zu sein. Dort habe sie bereits einen Bargeldgutschein über 400 Euro gewonnen, und sollte zusätzlich einen Reisegutschein über 400 Euro erhalten. Um diese Gewinne erhalten zu können, musste sie jedoch ein Zeitschriftenabo abschließen. Dieses Zeitschriftenabo wurde ihr schließlich einige Zeit später schriftlich bestätigt.
Auffällig war, dass in dieser schriftlichen Bestätigung des Abos ihr Nachname falsch geschrieben wurde. Diese fehlerhafte Schreibweise fand sich dann auch im Schreiben der Netron Telecommunication Ltd. wieder.
Meine Mandantin widerrief schließlich per E-Mail den Vertrag mit der Netron Telecommunication Ltd. für das Triva Plus-Paket, erhielt jedoch keine Bestätigung für den Eingang des Widerrufs
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall?
Wenn Sie eine Rechnung oder eine Mahnung einer Firma erhalten haben, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so muss diesen Forderungen zunächst schriftlich widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird der Firma mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Ein solcher Widerspruch ist der erste wichtige Schritt zur Klärung einer rechtlichen Forderungsangelegenheit.
Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar. Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausführlichen Ratgeber rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Widerspruch Datenweitergabe: Damit das Gewinnspielunternehmen die eigenen persönlichen Daten nicht an andere Firmen weitergibt, sollte im Widerspruch ein vollständiges Verbot der Datenweitergabe ausgesprochen werden.
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Der erste wichtige Punkt in einem schriftlichen Widerspruch ist der, dass der eigentliche Vertragsschluss bestritten wird. Dadurch wird die Gewinnspiel/Lotteriefirma aufgefordert, den Vertrag nachzuweisen, der Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Denn wenn Sie bislang lediglich das Begrüßungsschreiben des Gewinnspielunternehmens erhalten haben, liegt Ihnen der eigentliche Vertrag noch nicht vor. Dieser ist für Sie aber wichtig, da nur eine korrekte vertragliche Grundlage dazu berechtigt, Forderungen gegen Sie aufstellen zu dürfen.
Da es sich in den meisten Gewinnspielfällen um einen telefonischen Vertragsabschluss handelt, muss die Gegenseite dazu aufgefordert werden, diesen telefonischen Vertrag nachzuweisen. Das kann beispielsweise durch Übersenden einer mp3-Datei im E-Mail-Anhang geschehen.
Liegt die Audioaufzeichnung vor, so kann genau überprüft werden, ob alle relevanten Merkmale eines rechtlich wirksamen Vertragsabschlusses eingehalten wurden. Konkret bedeutet das, dass die Audioaufzeichnung deutlich und verständlich gesprochen sein muss, dass der Name Ihres Vertragspartners deutlich hörbar sein muss, als auch Ihr Name, und dass die wesentlichen Vertragsbestandteile wie genaue Leistung und Kosten der Leistung benannt sein müssen.
Nachweis Vorvertrag: Hat man Ihnen am Telefon geschildert, dass bereits ein Vertrag bestehen würde, der nun gekündigt werden könne, so muss das Gewinnspiel/Lotterieunternehmen dazu aufgefordert werden, diesen Vorvertrag nachzuweisen. Gelingt dieser Nachweis des Vorvertrags nicht, so können sich daraus weitere rechtliche Einwendungsmöglichkeiten wie z.B. die Möglichkeit zur sofortigen außerordentlichen Kündigung oder zur Anfechtung ergeben.
Nachweis Anrufberechtigung: Hatten Sie mit dem Gewinnspielunternehmen zuvor noch nie Kontakt, so muss dieses zum Nachweis aufgefordert werden, woher es Ihre Daten hat, und auf welcher Grundlage es dazu berechtigt ist, Sie anzurufen. Denn ein Werbeanruf mit dem Zweck eines Vertragsabschlusses ist nur dann erlaubt, wenn Sie hierzu vorab Ihre Einwilligung erteilt haben. Liegt keine Einwilligung vor, so kann ein unerlaubter Anruf („Cold Call“) gegeben sein. Hat man Ihnen mitgeteilt, dass die Berechtigung zum Anruf aus dem von Ihnen bereits abgeschlossenen Vorvertrag stammt, so würde dies einen weiteren Grund darstellen, warum die Gegenseite den Vorvertrag nachweisen müsste.
Erklärung des Widerrufs: Da es sich um einen telefonischen Vertragsabschluss handelt, ist grundsätzlich ein „Widerruf“ möglich. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Haben Sie möglicherweise bislang noch keine Widerrufsbelehrung erhalten, so ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen immer auch geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Auch eine Anfechtung führt dazu, dass der Kunde so gestellt wird, als ob er nie einen Vertrag abgeschlossen hat.
Erklärung der außerordentlichen Kündigung: Zusätzlich kann in einer Situation wie hier, in der ein kostenpflichtiger Vertrag mit einem Gewinnspiel/Lotterieunternehmen besteht, möglicherweise eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wenn deren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rückbuchung von Kontobelastungen: Hat das Gewinnspielunternehmen bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, so veranlassen Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind. Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. Handelt es sich um rechtswidrige Forderungen, so kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Weitere Informationen: In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen eines auf den Bereich Gewinnspiel & Lotterie spezialisierten Unternehmens können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Gewinnspielvertrag / Lotterieteilnahmevertrag möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt.
Den Ratgeber zum Gewinnspielvertrag finden Sie hier: Ratgeber Gewinnspielvertrag
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der Netron Telecommunication Ltd. bzw. dem Triva Vermittlungsservice / Triva Plus-Paket
Haben Sie ein Problem mit einer Rechnung oder Mahnung der Netron Telecommunication Ltd. für die teilnahme am Triva Vermittlungsservice (Triva Plus-Paket), oder wurde eine Ihnen unbekannte Abbuchung auf Ihrem Bankkonto vorgenommen, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich der Gewinnspielteilnahmeverträge und Lotterieteilnahmeverträge erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Netron Telecommunication Ltd. zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage zur Netron Telecommunication Ltd. bzw. dem Triva Plus-Paket / Triva Vermittlungsservice
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Wie wurden Sie von der Netron Telecommunication Ltd. bzw. dem Triva Vermittlungsservice kontaktiert? War es per Anruf? Hatten Sie zuvor in diesen Anruf eingewilligt?
- Wurden Sie direkt von der Netron Telecommunication Ltd. kontaktiert, oder von einer anderen Gesellschaft?
- Haben Sie bei diesem Anruf Ihre persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Bankverbindung angegeben?
- Haben Sie bereits ein schriftliches Begrüßungsschreiben der Netron Telecommunication Ltd. per Post erhalten?
- Welche Forderungen stellt die Netron Telecommunication Ltd. an Sie?
- Wurde ein Betrag bereits von Ihrem Bankkonto abgebucht?
- Haben Sie eine Rückbuchung über Ihre Bank veranlasst?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Haben Sie eine Mahnung der Netron Telecommunication Ltd. erhalten?
- Wurde ein Inkassobüro eingeschaltet?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Ihr Verbraucheranwalt in Berlin
Weitere Links
- Übersicht der Blog-Artikel der Kanzlei Hollweck
- Startseite der Kanzlei Hollweck