Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
Kostenlose Erstanfrage: Bitte hier klicken
Verträge mit Fitnessstudios sind in rechtlicher Hinsicht oftmals problematischer, als es auf den ersten Blick erscheint. Vor allem dann, wenn es um eine außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung) geht, muss der Kunde eines Fitnessstudios seine Rechte sehr genau kennen, um diese gegenüber dem Studio geltend zu machen.
Der vorliegende Ratgeber gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Vertrag mit dem Fitnessstudio. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie man eine Kündigung an das Studio verfasst, was dabei zu beachten ist, und wann der Kunde ein Sonderkündigungsrecht im Fitnessstudio hat. Im unteren Teil des Ratgebers werden die wichtigsten Kündigungsgründe ausführlich erläutert.
Wie kann ich einen Vertrag mit kurzen Laufzeiten abschließen?
Ist Ihnen die übliche Erstlaufzeit des Fitnessvertrags von zwölf oder 24 Monaten zu lang, so sollten Sie vor Unterzeichnung des Fitnessstudiovertrages mit dem Betreiber der jeweiligen Filiale persönlich reden und um eine kürzere Laufzeit bitten. Es sind viele Fälle bekannt, in denen die Fitnessstudio-Betreiber mit sich reden lassen und eine kürzere Laufzeit zugestehen. Auf diese Weise kann der Kunde auch kurze Laufzeiten von drei oder sechs Monaten vereinbaren. Wichtig ist, dass eine solche Laufzeitvereinbarung schriftlich festgehalten wird.
Der Hintergrund: In vielen Städten herrscht großer Konkurrenzdruck zwischen den einzelnen Sportstudios, da es immer mehr davon gibt. Der Chef eines Fitnessclubs möchte daher ungern einen neuen Kunden verlieren und akzeptiert somit auch persönliche Vereinbarungen mit dem Kunden über kürzere Laufzeiten. Zudem besteht die Hoffnung auf Seiten der Fitnessstudioleitung, dass der Kunde nach Abschluss eines kurzen Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt doch noch einen Vertrag mit längerer Laufzeit abschließen wird.
Gibt es eine Höchstgrenze für den monatlichen Beitrag im Fitnessstudio?
Nein, den gibt es leider nicht. Wenn Ihr Wunsch-Fitnessstudio einen besonders hohen Beitrag verlangt, so müssen Sie diesen in der Regel akzeptieren. Hier greift die in Deutschland geltende "Vertragsfreiheit" im Zivilrecht: Verträge können mit frei wählbarem Inhalt und zu selbst festlegbaren Kosten abgeschlossen werden, wenn beide Vertragsparteien das übereinstimmend möchten und keine entgegenstehenden Gesetze verletzt werden. Es bleibt daher Ihrer eigenen Entscheidung überlassen, ob Sie die vorgegebenen monatlichen Kosten akzeptieren oder lieber zu einem günstigeren Fitnessstudio wechseln.
Wie kann ich einen niedrigeren monatlichen Beitrag vereinbaren?
Auch hier gilt: Aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks durch zu viele Fitnessstudios in den Städten lassen viele Studios, was den Mitgliedsbeitrag angeht, durchaus mit sich reden. Fragen Sie vor der Unterzeichnung des Fitnessstudiovertrags, ob Sie einen Preisnachlass auf die monatliche Mitgliedsgebühr bekommen können. Beziehen Sie sich dabei auf eventuelle Aktionsangebote, die viele Fitnessstudios immer wieder anbieten. Selbst wenn es ein solches Angebot derzeit nicht gibt, so können Sie dennoch darauf verweisen. Wenn der günstigere Preis für die Mitgliedsgebühr im Fitnessstudio zu bestimmten Aktionswochen möglich ist, warum sollte er dann nicht zu dem Zeitpunkt erlaubt sein, zu dem Sie den Vertrag mit Ihrem zukünftigen Studio abschließen wollen?
Sollte der Chef des Fitnessstudios sich nicht auf einen verbilligten Monatsbeitrag einlassen, so teilen Sie ihm mit, dass Sie gerne noch etwas abwarten und bei der nächsten Sonderaktion dann zuschlagen werden. Spätestens dann geben viele Betreiber eines Studios doch noch nach und lassen sich bereits jetzt auf eine vergünstigte Monatspauschale ein. Denn sie befürchten, dass sich der potentielle Kunde in der Zeit, in der er auf die nächste Rabattaktion wartet, vielleicht für ein anderes Fitnessstudio entscheiden könnte.
Gibt der Chef trotz dieser Aussage nicht gleich nach, so hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten, und bitten um Information, sobald eine Sonderaktion kommt. Hat der Betreiber des Studios Ihre Daten, so kann es sein, dass er sich bereits nach ein paar Tagen bei Ihnen meldete, und Ihnen doch schon jetzt einen vergünstigten Monatspreis vorschlägt. Kommt es zu einer Vereinbarung über einen niedrigeren Mitgliedsbeitrag, so halten Sie diesen unbedingt schriftlich im Vertrag fest.
Kann ich den Vertrag mit meinem Fitnessstudio abändern?
Grundsätzlich gilt "Vertrag ist Vertrag" und eine Abänderung ist nach Unterzeichnung nur schwer möglich. Daher sollten Sie, bevor Sie den Vertrag mit Ihrem Fitnessstudio unterzeichnen, die einzelnen Vertragsbedingungen genau lesen. Sind Sie mit einer Klausel nicht einverstanden, so bitten Sie um eine Streichung der jeweiligen Regelung. Ist der Betreiber des Fitnessclubs damit einverstanden, so ist selbst ein vorgedruckter Formularvertrag abänderbar.
Eine derartige Vertragsänderung aus Kulanz ist sogar nach der Unterzeichnung noch möglich. Verträge können jederzeit abgeändert werden, wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind. Es wird dann einfach ein schriftlicher Zusatz vereinbart, der von beiden Seiten unterschrieben und mit Datum versehen wird.
Das schriftliche Fixieren einer derartigen Zusatzvereinbarung ist wichtig, um diese später beweisen zu können. Lassen Sie sich daher niemals auf eine rein mündliche Zusage ein. Kommt es später zu einem Rechtsstreit, so wird der Mitarbeiter des Studios, der Ihnen die Zusage gemacht hat, im Zweifel gegen Sie und zugunsten seines Chefs aussagen. Liegt Ihnen die Zusatzvereinbarung dagegen schriftlich vor, so kann niemand etwas gegenteiliges behaupten.
Haftet mein Fitnessclub, wenn mir Kleidung oder Wertsachen gestohlen werden? Was ist mit der Haftung bei Verletzungen?
Eine Haftung des Studios bei Diebstahl oder bei Verletzungen ist in bestimmten Fällen durchaus denkbar. Zwar schließen viele Clubs die Haftung aus, indem sie große Schilder in der Umkleidekabine oder im Trainingsbereich anbringen, die besagen, dass nicht gehaftet wird. Ganz ausschließen kann ein Fitnessstudio seine Haftung dennoch nicht.
Trotz derartiger Schilder haftet Ihr Fitnessstudio dann, wenn es beispielsweise besonders fahrlässig gehandelt hat. Eine solche Fahrlässigkeit kann dann vorliegen, wenn die Trainingsgeräte nicht ordnungsgemäß gewartet wurden und dadurch eine Verletzung herbeigeführt wurde. Oder die Umkleidekabine war auf sehr einfache Weise für Diebe von außen zugänglich, beispielsweise durch ein weit geöffnetes Fenster im Erdgeschoss. In solchen Fällen muss Ihnen Ihr Fitnessstudio den entstandenen Schaden ersetzen. Letztendlich kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an, der einer genauen Prüfung bedarf.
Ich habe bereits den Mitgliedsbeitrag im Voraus bezahlt, doch plötzlich hat mein Fitnesscenter dauerhaft geschlossen. Was nun?
Immer wieder kommt es vor, dass Mitglieder eines Fitnessstudios ihre Mitgliedsgebühr bereits für ein ganzes Jahr oder für einige Monate im Voraus bezahlt haben, und dann das Fitnessstudio plötzlich wegen angeblicher Insolvenz oder wegen eines "Wasserschadens" oder "Brandschadens" dauerhaft schließt. Der Kunde hat sein Geld schon bezahlt, kann das Studio aber nicht mehr nutzen. Der Betreiber des Clubs ist unauffindbar und sämtliche Briefe oder Telefonate sind erfolglos.
Grundsätzlich sollte in derartigen Konstellationen das Studio schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung aufgefordert werden, die Einrichtung wieder zu öffnen und das Training zu ermöglichen. Für den Fall, dass das nicht möglich ist, sollten Sie im selben Schreiben Ihr Geld zurückfordern und dafür eine Bankverbindung benennen. Drohen Sie mit einer Strafanzeige und dem Einschalten rechtlicher Schritte, falls keine Rückzahlung des Geldes erfolgt.
Kann ich einen Fitnessstudiovertrag „widerrufen“?
Die meisten Verträge werden im Studio unterzeichnet, meist im Anschluss an ein Probetraining. Leider sieht das Gesetz für genau diesen Fall kein Widerrufsrecht vor. Ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ist nur dann möglich, wenn der Fitnessstudiovertrag online im Internet abgeschlossen wurde, schriftlich per Fax, telefonisch, per postalischem Antragsformular, auf einer speziellen Werbeveranstaltung, auf offener Straße bzw. in der Fußgängerzone, an Ihrer Haustüre oder an Ihrem Arbeitsplatz.
Wann kann ich einen Vertrag mit dem Fitnessstudio normal ("ordentlich") kündigen?
In den meisten Verträgen wird eine Erstlaufzeit von sechs, zwölf oder 24 Monaten vereinbart. Eine normale Kündigung, welche von Juristen auch als ordentliche Kündigung bezeichnet wird, kann zum Ende dieser Vertragslaufzeit ausgesprochen werden und benötigt keinen besonderen Grund. Befinden Sie sich noch in der ersten Laufzeit Ihres Vertrags, so wird die Kündigung zum Ende dieser Laufzeit wirksam.
Wie erkläre ich eine ordentliche Kündigung?
Wenn Sie den Vertrag mit Ihrem Fitnessclub beenden möchten, sollten Sie das schriftlich per Einschreiben mit Rückschein vornehmen. Immer dann, wenn Fristen eingehalten werden müssen, ist die Verwendung eines Einschreibens anzuraten. Denn mit Hilfe des Rückscheins können Sie später genau nachweisen, dass Ihre Kündigung im Fitnesscenter angekommen ist, und Sie können beweisen, zu welchem Zeitpunkt Ihre Kündigung im Studio eingegangen ist. Kommt es deswegen später zum Streit vor Gericht, so halten Sie einen eindeutigen Nachweis in Händen.
Möchten Sie ganz sicher gehen, so schicken Sie die Kündigung noch zusätzlich per Fax an das Fitnesscenter. Lassen Sie Ihr Faxgerät einen Sendebericht mit dem „ok“-Vermerk ausdrucken und heben diesen gut auf.
Eine weitere zusätzliche Möglichkeit ist die, die Kündigung per PDF im E-Mail-Anhang an das Studio zu schicken. Versenden Sie diese E-Mail dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an das Studio.
Wenn Sie alle drei Versandarten nutzen, Einschreiben, Fax und E-Mail, können Sie sichergehen, dass der Fitnessstudiobetreiber Ihre Kündigung erhalten hat.
Manch einem mag der hier beschriebene dreifache Versand als übertrieben vorkommen, jedoch ist der sichere und nachweisbare Versand bei einer Kündigung das allerwichtigste. Setzen Sie lieber ein paar Minuten und etwas mehr Geld in den Versand der Kündigung, als dass Sie später den Kündigungszugang nicht nachweisen können und daher den Vertrag viele Monate länger als beabsichtigt bezahlen müssen.
Wichtig ist, dass Sie die vorgegebene Vertragslaufzeit beachten, als auch die Kündigungsfrist. Es empfiehlt sich, anhand des Datums des Vertragsbeginns und der Laufzeit den voraussichtlichen Beendigungszeitpunkt Ihres Fitnessstudiovertrags einmal selbst zu berechnen, bevor Sie die Kündigung abschicken. Dann wissen Sie genau, wann Sie Ihre Kündigung spätestens abschicken müssen, und wie lange Sie noch vertraglich an den Fitnessclub gebunden sein werden.
Der folgende Musterbrief zeigt Ihnen, wie eine derartige ordentliche Kündigung Ihres Fitnessclubvertrags aussehen könnte.
Musterbrief zur regulären Kündigung des Fitnessstudios
Absender:
(Vorname, Name)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
An
(Name Fitnessstudio)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
Per Einschreiben mit Rückschein
Vorab per Fax an: (Faxnummer Ihres Studios)
Vorab als PDF per E-Mail an: (E-Mail-Adresse Ihres Studios)
Kundennummer: (Ihre Kundennummer, falls vorhanden)
Fitnessstudiovertrag vom (Datum)
Betreff: Ordentliche Kündigung meines Fitnessstudiovertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit Ihrem Fitnessstudio zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen der ordentlichen Kündigungsfrist. Bitte teilen Sie mir den Beendigungszeitpunkt mit und bestätigen Sie mir diese Kündigung schriftlich. Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung von meinem Bankkonto widerrufe ich hiermit ab Eintritt der Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
(Vorname, Name)
(Ort, Datum)
Was ist, wenn mein Fitnessstudio mir einen anderen Kündigungstermin benennt, als ich selbst ausgerechnet habe?
Sollte Ihr Fitnesscenter Ihnen nach erfolgter Kündigung einen anderen Kündigungstermin mitteilen, als Sie selbst errechnet haben, so müssen Sie umgehend erneut schriftlich tätig werden. Widersprechen Sie der Kündigungsbestätigung und verlangen Sie eine Korrektur. Fügen Sie eine Kopie Ihres Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen anbei und machen Sie damit das Datum Ihres Vertragsbeginns deutlich, als auch die damals vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist.
Es ist leider so, dass viele Studios immer wieder ihre Vertragsbedingungen abändern und dann selbst nicht mehr wissen, welche Vertragsbedingungen in welchem Jahr galten. Gerade bei Fitnessstudioverträgen, die schon sehr lange laufen, kann es zu Problemen kommen. Daher ist es hilfreich, die erwähnten Dokumente in Kopie beizufügen, um stichhaltig den selbst errechneten Kündigungstermin zu belegen.
Ich habe meinen Vertrag für ein paar Monate pausiert. Was bedeutet diese Ruhepause für den Kündigungstermin?
Ein pausierter Vertrag bedeutet, dass Sie für eine bestimmte Anzahl an Monaten keine Beiträge für Ihren Fitnessclubvertrag bezahlen müssen. Die Monate ohne Beitragszahlungen werden dabei an die jeweilige Vertragslaufzeit angehängt. Dadurch verlängert sich die Laufzeit insgesamt, der Kündigungstermin verschiebt sich dementsprechend nach hinten. Jene Verschiebungen müssen Sie bei einer ordentlichen Kündigung berücksichtigen.
Diese Vorgehensweise ist die Regel, jedoch gibt es mittlerweile zahlreiche verschiedene Vertragsgestaltungen bei Fitnesscentern, so dass jeder einzelne Vertrag gesondert daraufhin überprüft werden sollte, was bei einer Pausierung des Vertrags mit den Pausemonaten aus der Ruhepause geschieht. Denn es kann sein, dass die pausierten Monate der Ruhezeit nicht für die Berechnung des Kündigungstermins herangezogen werden, so dass sich dieser nach der ursprünglichen Laufzeit berechnet. Schauen Sie einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie bei Abschluss Ihres Fitnessstudiovertrags ausgehändigt bekamen. Dort, im Kleingedruckten, sollte sich eine Regelung bzgl. der Ruhezeit und dem Kündigungstermin befinden.
In jedem Fall ist es ratsam, die Kündigung so rechtzeitig zu erklären, dass Sie damit den ursprünglichen früheren Kündigungszeitpunkt berücksichtigen. Dann ist die Kündigung zu diesem Termin in jedem Fall sicher. Sollte sich der Kündigungstermin durch die Pausierung doch nach hinten verschoben haben, so verschiebt sich auch Ihr Kündigungsdatum, die Kündigung an sich ist aber rechtzeitig zugegangen und bleibt wirksam.
Wie reagiert das Studio auf meine Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung zum Laufzeitende ist unproblematisch und wird von den Fitnessstudios akzeptiert. Wichtig ist nur, dass Sie die Kündigung nachweisbar einreichen, also wie hier beschrieben auf dreifachem Weg per Fax, E-Mail und Einschreiben mit Rückschein. Dann kann das Studio nicht behaupten, dass es die Kündigung nie erhalten hat. Denn dies ist der einzige Problempunkt bei ordentlichen Kündigungen von Fitnessstudioverträgen, dass das Studio behauptet, es habe die Kündigung nie erhalten. Wenn Sie jedoch den Zugang der Kündigung nachweisen können, kann Ihnen hier nichts passieren.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ein Vertrag kann immer dann vorzeitig beendet werden, wenn Störungen oder Probleme im Vertragsverhältnis auftauchen. Sie können dann eine Sonderkündigung erklären, welche von Juristen auch als „außerordentliche Kündigung“ bezeichnet wird. Eine solche außerordentliche Kündigung hat den Vorteil, dass Sie den Vertrag immer dann beenden können, wenn ein Problem auftritt, und das Studio dieses Problem innerhalb einer gesetzten Frist nicht lösen kann. Sie sind nicht dazu verpflichtet, bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit durchzuhalten.
Muss ich vor der Kündigung eine Frist setzen?
Bevor die Kündigung wirksam wird, müssen Sie Ihrem Vertragspartner in den meisten Fällen eine Frist setzen, mit der Sie ihm eine Chance geben, das Problem zu beseitigen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, dürfen Sie die endgültige Kündigung aussprechen. Fristsetzung und Kündigung können aber meist in einem einzigen Schreiben zusammen erledigt werden. Schildern Sie hierzu Ihrem Fitnessstudiobetreiber das Problem und bitten Sie ihn, dieses innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist zu beheben. Teilen Sie im selben Brief mit, dass Sie die außerordentliche Kündigung erklären, sollte das Problem nach Ablauf der Frist noch immer bestehen. Gerne können Sie hierzu den Musterbrief verwenden, den Sie weiter unten auf dieser Internetseite finden.
Wie lange soll die Frist sein?
Durch die Frist muss Ihr Anbieter eine letzte Möglichkeit erhalten, das bestehende Problem zu beseitigen. Die Frist muss also realistisch sein, sie muss so gesetzt werden, dass dies möglich ist. Eine zu kurze Frist würde dem Fitnessstudio jegliche Chance nehmen, die Störung zu beheben. Eine zu lange Frist müssen Sie aber auch nicht akzeptieren. Viele Juristen setzen eine Frist von zwei Wochen oder zehn Werktagen. Ich denke, dass das bei einem Fitnessvertrag zu kurz ist. Meine Empfehlung lautet daher, eine Frist von drei bis vier Wochen zu setzen, je nachdem welches Problem besteht. Damit geben Sie Ihrem Studio eine ausreichende Gelegenheit, die vorhandenen Probleme zu beseitigen oder Ihren Wünschen nachzukommen.
Gibt es Fälle, in denen ich keine Frist setzen muss?
In einigen Situationen ist es tatsächlich so, dass Sie als Kunde Ihrem Fitnessstudio keine Frist setzen müssen, um den Vertrag zu kündigen. Sie können dann eine außerordentliche Sonderkündigung mit sofortiger Wirkung aussprechen. In derartigen Fällen ist die Frist nicht notwendig, da das Problem nicht mehr beseitigt werden kann, oder eine Frist sinnlos wäre. In den Beispielfällen weiter unten liste ich Ihnen die unterschiedlichsten außerordentlichen Kündigungsgründe auf und erläutere dabei, inwieweit diese eine sofortige vorzeitige Kündigung rechtfertigen.
Was ist der rechtliche Hintergrund einer außerordentlichen Kündigung?
Ein Fitnessstudiovertrag stellt in rechtlicher Hinsicht einen „zweiseitigen“ Vertrag dar, da er von zwei Parteien abgeschlossen wurde, von Ihnen und dem Fitnessstudiobetreiber. Beide Seiten haben durch das Vertragsverhältnis Rechte und Pflichten angenommen. Sie als Kunde haben beispielsweise die Pflicht zur regelmäßigen und vollständigen Bezahlung des Mitgliedsbeitrags. Ihr Studiobetreiber hat die Pflicht, Ihnen die vertraglich zugesicherte Leistung (Nutzung des Fitnessstudios) ordnungsgemäß zur Verfügung zu stellen. Kommt Ihr Fitnessstudio dem nicht mehr nach, so haben Sie das Recht zur Beendigung des zweiseitigen Vertrags durch Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung. Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein fehlerhaftes oder gestörtes Vertragsverhältnis bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit fortzuführen.
Wie schnell muss ich eine außerordentliche Kündigung versenden?
Achten Sie bitte darauf, eine außerordentliche Kündigung zeitnah auszusprechen, nachdem Sie von dem Kündigungsgrund erfahren haben. Manche Gerichte fordern sogar, dass die Kündigung innerhalb von zwei Wochen ausgesprochen werden muss. Grundsätzlich gilt jedoch, dass Sie immer Zeit haben, um das Vorliegen des Kündigungsgrundes überprüfen zu lassen. Sind Sie beispielsweise erkrankt, so müssen Sie erst dann kündigen, wenn ärztlich mit Sicherheit festgestellt wurde, dass Sie keinen Studiosport mehr betreiben dürfen. Sind Sie unsicher, ob Ihr Problem eine vorzeitige Kündigung rechtfertigt, so müssen Sie erst dann kündigen, wenn Sie sich z.B. haben rechtlich beraten lassen etc. Sie sind aber in jedem Fall dazu verpflichtet, sich zeitnah darum zu kümmern.
Musterbrief für eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios mit Fristsetzung
Im Folgenden finden Sie einen Musterbrief, den Sie für eine außerordentliche Kündigung Ihres Fitnessstudiovertrags nutzen und für Ihre eigene Situation anpassen können:
Absender:
(Vorname, Name)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
An
(Name Fitnessstudio)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
Per Einschreiben mit Rückschein
Vorab per Fax an: (Faxnummer Ihres Studios)
Vorab als PDF per E-Mail an: (E-Mail-Adresse Ihres Studios)
Kundennummer: (Ihre Kundennummer, falls vorhanden)
Fitnessstudio-Vertrag vom (Datum des Vertragsschlusses)
Außerordentliche Kündigung des Vertrags wegen (Grund)
Widerspruch Forderungen nach Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider besteht seit dem (Datum) in Ihrem Fitnessstudio das folgende Problem:
(An dieser Stelle schildern Sie das Problem so ausführlich wie möglich und teilen mit, welche Einschränkungen Sie dadurch erdulden müssen. Kennen Sie weitere Personen, die von dem Problem ebenfalls betroffen sind, so geben Sie diese nach Möglichkeit mit Namen und Adressen als Zeugen an. Liegt einer der unten aufgeführten Kündigungsgründe vor, so können Sie die dort beschriebene Argumentation an dieser Stelle hier einfügen.)
Ich bitte Sie daher, innerhalb von vier Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens das Problem zu beheben. Sollte das nicht geschehen, so erkläre ich Ihnen hiermit schon jetzt die außerordentliche Kündigung nach Ablauf dieses Zeitraums.
Ich bitte Sie, sollte die hier ausgesprochene Kündigung nach Ablauf der Frist wirksam werden, mir die Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Ab dem Zeitpunkt des Fristablaufs besteht zwischen Ihnen und mir keine vertragliche Grundlage mehr, auf deren Basis Sie berechtigt wären, weitere Forderungen an mich zu stellen. Rein vorsorglich widerspreche ich hiermit allen weiteren Forderungen, die Sie aus dem dann nicht mehr bestehenden Vertragsverhältnis evtl. noch ableiten werden. Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder an andere Auskunfteien gemeldet werden darf.
Die Ihnen erteilte Bankeinzugsermächtigung widerrufe ich hiermit. Bitte ziehen Sie ab sofort keine Lastschriften mehr von meinem Konto ein.
Ich würde mich sehr freuen würde, wenn diese Angelegenheit kundenfreundlich und kulant gelöst werden könnte. Bitte versuchen Sie zu verstehen, dass ich unter den oben benannten Bedingungen mein Training in Ihrem Fitnessstudio nicht fortführen kann.
Mit freundlichen Grüßen
(Ihre Unterschrift)
(Ort, Datum)
Die einzelnen Kündigungsgründe mit Fristsetzung
Im folgenden stelle ich Ihnen die wichtigsten Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Fitnessstudios vor, bei denen eine vorherige Fristsetzung erforderlich ist. Natürlich gibt es zahlreiche weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung. Immer dann, wenn es zu Problemen im Studio kommt, kann ein möglicher Grund für eine Sonderkündigung vorliegen.
Kündigung bei Preiserhöhung
Setzt Ihr Fitnesscenter den Preis nach oben, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Setzen Sie vor der Kündigung eine Frist und bitten um Rücknahme der Preiserhöhung bzw. um schriftliche Bestätigung, dass Sie das Studio zu den alten preislichen Konditionen weiternutzen können. Erhalten Sie keine derartige Bestätigung, so können Sie das Fitnessstudio vorzeitig kündigen.
Ein Fitnessstudiovertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, der nicht einseitig abgeändert werden darf, ohne dass die andere Seite eine Möglichkeit zum Vertragsausstieg erhält. Würden Sie selbst den monatlichen Mitgliedsbeitrag eigenmächtig herabsetzen, so würde das Studio in umgekehrter Weise ebenso schnell eine außerordentliche Kündigung erklären.
Kündigung wenn Fitnessstudio nicht benutzbar
Immer wieder kommt es vor, dass ein Fitnessstudio für eine gewisse Zeit nicht benutzbar ist, beispielsweise weil sich ein Brandschaden oder ein Wasserschaden ereignet hat. Sie müssen in einer solchen unvorhersehbaren Situation akzeptieren, dass der Studioinhaber den Schaden innerhalb einer angemessenen Zeit beseitigt. Es gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, dass solche Schäden auftreten können.
Nur wenn der Inhaber seiner Pflicht zur Schadensbehebung nicht nachkommt, können Sie eine vorzeitige Kündigung erklären. Setzen Sie Ihrem Fitnessstudiobetreiber in einem solchen Fall zunächst eine Frist, innerhalb der der Schaden beseitigt werden muss. Geschieht das nicht, so können Sie über die außerordentliche Kündigung den Vertrag beenden. Sie müssen sich nicht auf einen späteren Zeitpunkt vertrösten lassen, der Schaden muss „ohne wenn und aber“ beseitigt werden, denn Sie haben als Kunde einen Anspruch auf eine störungs- und unterbrechungsfreie Nutzung des Sportstudios.
Kündigung bei baulichen Einschränkungen im Nebenbereich (Dusche, Umkleide, Sauna etc.)
Werden in Ihrem Studio Umbaumaßnahmen durchgeführt, z.B. in der Dusche, in der Sauna oder in den Umkleidekabinen, so müssen Sie das zunächst hinnehmen. Stellen Sie jedoch fest, dass sich diese unnötig in die Länge hinziehen, so besitzen Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn die baulichen Maßnahmen nicht in angemessener Zeit beendet werden. Sie sind nicht dazu verpflichtet, endlos dauernde Bauarbeiten zu dulden, wenn sich diese für Sie erheblich auf die Nutzbarkeit des Studios auswirken.
Die Zurverfügungstellung eines funktionierenden Sanitärbereichs, von Umkleidekabinen etc. stellen für den Fitnesscenterinhaber sog. „vertragliche Nebenpflichten“ dar, die aber genauso erfüllt werden müssen wie die Hauptpflichten (Ermöglichung eines reibungslosen Fitnesstrainings). Schreiben Sie hierzu eine Kündigung und erläutern, warum sich die Baumaßnahmen auf die Nutzbarkeit des Fitnessstudios auswirken. Setzen Sie eine Frist und fordern die Fertigstellung der Bauarbeiten innerhalb dieser Frist.
Bitte achten Sie darauf, dass die Maßnahmen innerhalb der Frist auch tatsächlich fertiggestellt werden könne. Die Frist sollte also nicht zu kurz angesetzt werden. Bei Bauarbeiten, die schon eine ganze Weile andauern, sollte aber eine abschließende Frist von vier bis fünf Wochen ausreichend sein.
Kündigung bei erheblicher Änderung der Öffnungszeiten
Für den Fall, dass Ihr Studio die Öffnungszeiten erheblich ändert, dürfen Sie nicht sofort kündigen. Zunächst müssen Sie das Fitnessstudio schriftlich auffordern, die ursprünglichen Bedingungen wieder herzustellen. Bitte schildern Sie in Ihrem Schreiben genau, wie sich die neuen Öffnungszeiten nachteilig für Sie auswirken, so dass der Studiobetreiber erkennen kann, dass die alten Zeiten für Sie ein wesentlicher Gesichtspunkt für den Abschluss des Vertrags mit seinem Studio waren.
Geschieht nichts, und bleibt es bei den geänderten Öffnungszeiten, dann können Sie eine außerordentliche Sonderkündigung Ihres Fitnessvertrags aussprechen. Der Vertrag mit dem Fitnessclub ist ein zweiseitiger Vertrag, der nicht von einer Seite einseitig ohne Zustimmung der anderen abgeändert werden darf. Für viele sind die Öffnungszeiten von großer Bedeutung, da diese mit ihren Arbeitszeiten, Kinderbetreuungszeiten, etc. harmonieren müssen. Ändern sich diese Zeiten, kann es passieren, dass man das Studio überhaupt nicht mehr besuchen kann. Eine außerordentliche Kündigung ist daher möglich.
Kündigung bei nachlassendem Service oder fehlender Wartung der Geräte
Gerade bei neu eröffneten Fitnessstudios kommt es immer wieder vor, dass diese zu Beginn ihren Mitgliedern besten Service und umfassende Betreuung bieten. Das Ziel ist es natürlich, für gute Publicity zu sorgen und so viele neue Mitglieder wie möglich zu gewinnen. Später lassen viele Studios dann nach und bieten nicht mehr den anfänglich guten Service.
Lässt bei Ihnen der Service derart nach, dass Sie sich dadurch beeinträchtigt fühlen, so müssen Sie das nicht akzeptieren. Natürlich kann es immer wieder Änderungen im Service geben, manchmal ist dieser besser, manchmal schlechter. Das hängt immer auch mit den jeweiligen Mitarbeitern zusammen, die für das Studio arbeiten. Eine bestimmte Qualitätsunterschreitung müssen Sie jedoch nicht hinnehmen.
Vor allem dann, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sollten Sie reagieren. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Trainingsbereiche, die Umkleidekabinen, die Sauna, die Duschen oder die Geräte nicht mehr richtig gereinigt werden, und immer mehr verschmutzen. Es besteht dann die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern etc.
Besonders kritisch wird es, wenn die Wartung der Geräte nachlässt. Hier droht eine akute Gefahr für Ihre Gesundheit, da mangelhaft gewartete Geräte immer eine Verletzungsgefahr bergen. Das Landgericht Coburg hat mit Urteil vom 03.02.2009 (Az. 23 O 249/06) beispielsweise festgestellt, dass an die Wartung von Trainingsgeräten besonders hohe Anforderungen zu stellen sind. Der Kunde eines Fitnessstudios muss sich darauf verlassen können, dass die Trainingsmaschinen in einem ordnungsgemäßen Zustand sind und regelmäßig kontrolliert werden.
Schildern Sie dem Studioinhaber die Probleme so genau wie möglich und fordern Sie diesen auf, innerhalb einer von Ihnen festgelegten Frist für Abhilfe zu sorgen. Kommt Ihr Fitnesscenter dem nicht nach, so wird Ihre außerordentliche Kündigung mit Ablauf der Frist automatisch wirksam.
Kündigung bei Kurswegfall
Der Wegfall einer bestimmten Kursart berechtigt nur dann zur außerordentlichen Kündigung, wenn diese Kursart für Sie derart entscheidend war, dass Sie ohne das Kursangebot den Vertrag erst gar nicht abgeschlossen hätten. Schreiben Sie in einem solchen Fall eine Kündigung und stellen genau dar, warum die weggefallene Kursart für Sie wesentlich war. Gibt es Personen, die das bestätigen können, so geben Sie deren Name und Adresse als Zeugen an. Wichtig ist, dass aus Ihrem Schreiben hervorgeht, dass Sie ohne diese Art von Kursen den Vertrag niemals abgeschlossen hätten. Setzen Sie eine Frist und bitten darum, dass die weggefallenen Kurse wieder in das Programm aufgenommen werden.
Geschieht das nicht, so wird Ihre Kündigung wirksam, und der Vertrag ist beendet. Lassen Sie sich nicht vom Studiobetreiber irritieren, wenn dieser auf andere Trainingsmöglichkeiten verweist. Viele Studioinhaber sind der Meinung, dass es nicht auf einzelne Kursarten ankäme, sondern nur auf das Gesamtprogramm. Das entspricht jedoch nicht der Realität, denn wer nur an ganz speziellen Kursarten interessiert ist, möchte nicht zwangsläufig auch an den Maschinen trainieren. Das Problem bei diesem Kündigungsgrund bleibt aber die Beweisbarkeit, den oft kommt es vor, dass gerade unseriöse Fitnessstudiobetreiber dann argumentieren, dass aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ersichtlich ist, dass Sie ausgerechnet diesen einen Kurs wollten.
Bitte beachten Sie auch, dass Sie es hinnehmen müssen, wenn sich lediglich ein einzelner Kurs ändert, dieser aus dem Programm genommen wird, oder sich die Kurszeiten ändern. Denn die Streichung oder Abänderung eines Kurses kann immer wieder einmal vorkommen. Oft ist das nicht die Schuld des Fitnessstudiobetreibers, wenn z.B. die Kursleiter absagen oder zu anderen Studios wechseln. Zu einer Kündigung sind Sie nur dann berechtigt, wenn gesamte Kursgruppen aus dem Programm genommen werden, und der Studioleiter für keinen adäquaten Ersatz sorgt.
Kündigung bei Wegfall der Kinderbetreuung
Viele Eltern sind auf eine Kinderbetreuung im Fitnessstudio angewiesen und könnten ohne diese nicht trainieren. In aller Regel suchen Eltern ihr Studio daher nach dem Kriterium der vorhandenen Kinderbetreuung aus. Ändert das Fitnesscenter nun ganz erheblich die Zeiten der Betreuung oder stellt diese komplett ein, so besteht ein Sonderkündigungsrecht. Setzen Sie in einem solchen Fall eine Frist und bitten um Wiederherstellung der ursprünglichen Betreuungszeiten. Verweigert das Studio dies, so können Sie mit sofortiger Wirkung aus dem Vertrag aussteigen.
Manche Studios argumentieren, dass es nicht auf die Kinderbetreuung ankommt, sondern alleine auf die Nutzungsmöglichkeit der Geräte. Zudem sei die Kinderbetreuung nicht im Vertrag festgehalten worden. Diese Argumente sind rechtlich und sachlich falsch, denn genau das Gegenteil ist der Fall: Für Eltern kommt es ausschließlich auf die Betreuungsmöglichkeit an, und erst wenn diese gewährleistet ist, können die Geräte oder Kurse genutzt werden. Der Vertrag mit dem Fitnessstudio wurde nur aus dem Grund geschlossen, dass eine Kinderbetreuung vorhanden ist. Fällt die Kinderbetreuung weg, ist eine Nutzung der vertraglichen Einrichtung nicht möglich.
Verweigert Ihr Fitnessstudio die Kündigung, so erläutern Sie so ausführlich wie möglich, warum Sie unbedingt auf die Kinderbetreuung angewiesen sind, und sich nun nach Wegfall dieser ein neues Studio mit Betreuungsmöglichkeit suchen müssen. Gibt es andere Personen, die das als Zeugen bestätigen können, so führen Sie diese mit Namen und Adresse in Ihrem Kündigungsschreiben auf.
Kündigung, wenn das Studio Betriebsferien hat, ohne dass zuvor darauf hingewiesen wurde
Manche Fitnesscenter haben „Betriebsferien“ in denen sie das Studio für eine ganze Woche oder mehr schließen. Ich kenne sogar Fälle, in denen Sportcenter pro Jahr bis zu fünf Wochen schließen. Andere Fitnessstudios schließen nicht vollständig, reduzieren aber z.B. in den Sommerferien ihre Öffnungszeiten.
Eine zeitweilige Studioschließung aufgrund von Betriebsferien ist möglich, und rechtfertigt grundsätzlich zunächst keine Kündigung, wenn es dem Kunden vor Vertragsabschluss deutlich bekannt gemacht wurde und die Schließungszeiten deutlich im Hauptvertragstext stehen. Ist das aber nicht der Fall, erfahren Sie also erst nach abgeschlossenem Vertrag von der plötzlichen Schließung, so können Sie eine außerordentliche Kündigung äußern. Setzen Sie hierzu Ihrem Studio eine Frist und bitten um Aufhebung der Regelung, da Ihnen diese nicht bekannt war. Kommt Ihr Fitnesscenter dem nicht nach, so können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.
Manche Studios weisen dann darauf hin, dass diese Betriebsferien in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen würden, und diese wären Bestandteil des Vertrags. Das ist in rechtlicher Hinsicht nicht korrekt, denn in den AGBs, also im Kleingedruckten, dürfen derart wichtige Umstände nicht enthalten sein. Schließungszeiten müssen auf dem Vertragsformular deutlich vermerkt sein, sonst entfalten diese keine Wirkung.
Das liegt daran, dass in die AGBs nur eher unwichtige Regelungen aufgenommen werden dürfen, die den allgemeinen Vertragsablauf regeln. Hat ein Studio aber für einen gewissen Zeitraum geschlossen, so kann das für die betroffene Person einen gewichtigen Umstand darstellen. Viele Sportler trainieren mehrmals pro Woche, um einen bestimmten Trainingserfolg zu erzielen. Hat das Fitnessstudio nun für ein oder zwei Wochen geschlossen, so muss das Training unterbrochen werden. Das ist für viele in verständlicher Weise nicht hinnehmbar. Eine länger als eine Woche dauernde Studioschließung aufgrund von Betriebsferien muss daher nicht akzeptiert werden, wenn diese bei Vertragsabschluss unbekannt war und nicht im Hauptvertrag festgehalten wurde. Hinweise im Kleingedruckten muss der Kunde nicht hinnehmen. Wird die Betriebsferien-Regelung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist nicht gelöscht, so ist Ihre außerordentliche Kündigung rechtmäßig.
Kündigung bei Umwandlung von einem Damenstudio in ein gemischtes Studio
Viele Frauen entscheiden sich bei Vertragsabschluss bewusst für ein reines Damenstudio. Wird dieses nun in ein gemischtes Studio umgewandelt, so muss das die Kundin nicht akzeptieren und kann den Vertrag außerordentlich kündigen. Eine solche Umwandlung kommt manchmal vor, wenn z.B. der Inhaber oder der Betreiber wechselt, wenn das Studio in eine größere Kette mit aufgenommen wird, oder wenn sich der Betrieb als reines Damenstudio finanziell nicht mehr lohnt. Die Wahl eines reinen Damenstudios ist für die Kundinnen ein so gewichtiger Umstand, dass diese den Fitnessstudiovetrag nicht in einem gemischten Studio fortführen müssen.
Ist diese Umwandlung in Ihrem Fitnesscenter angekündigt, so setzen Sie Ihrem Studiobetreiber eine Frist und bitten um Rücknahme der Entscheidung. Stellen Sie genau dar, warum Sie sich für ein Damenstudio entschieden haben, und warum Sie nicht in einem gemischten Studio trainieren möchten. Bleibt der Studiobetreiber bei einer Umwandlung, so wird Ihre Kündigung rechtlich wirksam und der Vertrag endet mit dem Zeitpunkt der Umwandlung.
Kündigung wenn Fitnessstudio Barzahlung nicht akzeptiert
Haben Sie sich bei Vertragsabschluss für eine Barzahlung der monatlichen Mitgliedsbeiträge entschieden, so wurde diese Regelung fester Vertragsbestandteil. Ihr Fitnesscenter darf diese Regelung nicht eigenmächtig in eine andere Zahlweise umändern. Geschieht das dennoch, so haben Sie ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. So urteilte beispielsweise das Amtsgericht München, Urteil vom 04.06.2009, Az. 271 C 1391/09.
Setzen Sie Ihrem Fitnessstudiobetreiber eine Frist und bitten um Bestätigung innerhalb dieser, dass Sie weiterhin in bar bezahlen dürfen. Verweigert das Fitnessstudio das, so wird Ihre Kündigung wirksam. Das Fitnesscenter darf Sie auf keinen Fall dazu zwingen, die vertragliche Abmachung der Barzahlung aufzugeben. Wünscht das Studio eine andere Zahlungsweise, so müsste es Ihnen selbst die Kündigung erklären und Sie anschließend vor die Wahl stellen, ob Sie einen neuen Vertrag mit anderen Zahlungskonditionen abschließen möchten.
Kündigung bei fehlerhaften Abbuchungen vom Bankkonto
Immer wieder schildern mir Mandanten, dass ihr Fitnessstudio unregelmäßige und fehlerhafte Abbuchungen von ihrem Konto vornimmt. Das müssen Sie nicht hinnehmen, Sie haben Anspruch darauf, dass der vertraglich vereinbarte monatliche Mitgliedsbeitrag abgebucht wird. Manchmal kommt es zu Schwankungen, beispielsweise wenn eine zusätzliche jährliche Trainerpauschale oder eine sonstige Servicegebühr abgebucht wird. Auch diese Schwankungen müssen vertraglich festgehalten sein. Es darf nicht sein, dass jeden Monat unterschiedliche Lastschriften von Ihrem Konto eingezogen werden, ohne dass Ihr Studio dies begründet.
Haben Sie solche unregelmäßigen Abbuchungen bemerkt, so bitten Sie Ihr Studio um eine schriftliche Stellungnahme, die jede einzelne fehlerhafte Abbuchung erklärt. In Ihr Schreiben können Sie gleichzeitig die außerordentliche Kündigung mit aufnehmen, falls das Studio eine Erklärung verweigert oder diese nicht abgeben kann.
Selbstverständlich können Sie unberechtigt eingezogene Beiträge über Ihre Bank zurückbuchen lassen und anschließend lediglich die berechtigten vertraglich vereinbarten Beträge überweisen. Beachten Sie jedoch, dass Sie für eine Bankrückbuchung nur acht Wochen Zeit ab Kontobelastung haben. Nehmen Sie nicht sofort eine Rückbuchung vor, da das eine Rückbuchungsgebühr auslöst, die Ihr Fitnessstudio bezahlen muss. Der Königsweg besteht in einem solchen Fall darin, zunächst Ihr Studio anzuschreiben und um eine Klärung innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist zu bitten. Erst wenn es zu keiner Klärung kommt, nehmen Sie die Rückbuchung vor.
Bitte lesen Sie zur Rückbuchung von Kontoabbuchungen auch meinen Ratgeber zur Lastschriftrückbuchung hier auf den Internetseiten der Kanzlei Hollweck.
Kündigung bei Lastschrifteinzug trotz Widerruf der Bankeinzugsermächtigung
Haben Sie Ihrem Fitnessstudio die Bankeinzugsermächtigung entzogen, weil es beispielsweise immer wieder zu fehlerhaften oder unberechtigten Abbuchungen gekommen ist, und ist Ihr Studiobetreiber nicht damit einverstanden, so müsste dieser Ihnen die außerordentliche Kündigung erklären und evtl. Schadensersatz für die restliche Vertragslaufzeit verlangen. Keinesfalls darf das Studio trotz Widerruf der Einzugsermächtigung weiter die Mitgliedsbeiträge von Ihrem Bankkonto abbuchen. Geschieht das dennoch, so kann hier sogar ein strafbares Verhalten vorliegen. Ein solches rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung. Sie müssen es nicht hinnehmen, dass jemand ohne Genehmigung Geld von Ihrem Konto abbucht.
Dennoch sollten Sie Ihrem Studiobetreiber die Chance geben, sich zu rechtfertigen bzw. den Fehler in Bezug auf die nächste Abbuchung wieder gutzumachen. Denn es kann immer einmal passieren, dass die Abbuchung nur versehentlich erfolgte, z.B. weil Ihr Lastschriftentzug noch nicht im Computersystem des Studios vermerkt wurde o.ä. Schreiben Sie Ihrem Fitnessstudio also eine Kündigung mit Hinweis auf das rechtswidrige strafbare Verhalten der Abbuchung ohne Einzugsermächtigung und setzen eine Frist, innerhalb der Ihnen bestätigt werden soll, dass keine weiteren Abbuchungen mehr erfolgen.
Wie reagiert das Studio auf meine Kündigung mit Fristsetzung?
Die Fitnessstudios verhalten sich in Bezug auf außerordentliche Kündigungen sehr unterschiedlich. In vielen Fällen akzeptieren die Studios die Kündigung glücklicherweise, und buchen offene Forderungen intern aus, und der Kunde muss keinerlei weitere Zahlungen leisten. Denn nachdem das Studio Ihr Kündigungsschreiben mit Fristsetzung erhalten hat, überprüft diese das Fitnessstudio sehr genau. Schließlich möchte kein Studio einen Kunden verlieren. Meist ist es tatsächlich so, dass sich die Studioleitung dann zum ersten mal Gedanken über die von Ihnen beschriebene Problemsituation macht, nachdem es Ihr Kündigungsschreiben erhalten hat. Oftmals ist es dann so, dass das Problem behoben wird, oder dass sich ein anderer kulanter Weg zur Kundenzufriedenheit finden lässt.
Andere Studios jedoch entschließt sich dazu, die Kündigung zunächst einmal abzulehnen, selbst wenn alle rechtlichen Aspekte für eine Kündigung sprechen, und der Kunde dem Studio genug Zeit gegeben hat, das Problem zu lösen. Die nach der Kündigung entstehenden Forderungen mahnt das Studio dann über Monate hinweg an, um sie schließlich doch noch zu stornieren. Das ganze läuft dann so ab, dass der Kunde noch eine Weile Mahnschreiben erhält, am Ende dann aber doch eine Bestätigung, dass der Vertrag beendet ist und das Studio auf weitere Forderungen verzichtet. Oder das Studio verstummt auf einmal, versendet keine weiteren Zahlungsaufforderungen, und das ehemalige Mitglied hört nie mehr etwas von seinem Studio. Damit ist der Fall für den Kunden erfolgreich abgeschlossen, auch wenn das Fitnessstudio sich zunächst etwas über die eingereichte Kündigung beschwert hat.
Andere Studios gehen davon aus, dass die Kündigung in keinem Fall akzeptiert werden kann, und fordern vom Kunden am Vertrag festzuhalten. Diese kundenunfreundlichen Studios beharren dann auf einer gerichtlichen Klärung der Kündigung bzw. der Forderungen. Das erscheint aus Sicht des Verbrauchers als nicht nachvollziehbar, denn ein Fitnessstudio sollte die Probleme seiner Kunden ernst nehmen und für Lösungen sorgen. Denn wenn sich ein Kunde derart unwohl fühlt, oder so enttäuscht ist, dass er sich sogar zu einer außerordentlichen Kündigung entschließt, dann sollte sich das Studio tatsächlich erst einmal um die Probleme des Kunden kümmern, und sich nicht uneinsichtig verhalten. Denn schließlich könnte es sein, dass auch andere Kunden dieselben Probleme haben. Derzeit ist der Stand nach meinen Beobachtungen der, dass die Fitnessstudios glücklicherweise nur in ungefähr acht Prozent der Fälle vor Gericht gehen. Das Risiko eines gerichtlichen Prozesses zur Überprüfung der Kündigung ist somit gering, jedoch nie ganz auszuschließen.
Es gibt bestimmte Fälle, in denen Sie Ihren Fitnessstudiovertrag mit sofortiger Wirkung kündigen können. Ein Einhalten der normalen Kündigungsfristen ist dann nicht notwendig. Es muss von Ihnen auch keine Frist von drei oder vier Wochen gesetzt werden, um die Kündigung wirksam werden zu lassen. Die sofortige außerordentliche Kündigung wird in dem Moment wirksam, in dem diese das Studio erreicht.
Dem Gesetzbuch nach besteht ein Sonderkündigungsrecht immer dann, wenn ein "wichtiger Grund" für den Kündigenden vorliegt. Wann ein solcher wichtiger Grund gegeben ist, muss in jedem Einzelfall individuell entschieden werden. Dabei sind immer sowohl die Interessen des Fitnessstudios als auch die des Sportlers zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Inzwischen existieren zahlreiche Einzelfälle, für die ein sofortiges Sonderkündigungsrecht gegeben ist.
Musterbrief für eine außerordentliche sofortige Kündigung des Fitnessstudios ohne vorherige Fristsetzung:
An dieser Stelle möchte ich Ihnen zunächst vorstellen, wie eine sofortige außerordentliche Sonderkündigung eines Fitnessstudiovertrags aussehen kann. Dieser Musterbrief kann dann um den jeweiligen Kündigungsgrund ergänzt werden. In den Abschnitten weiter unten finden Sie eine Erläuterung der einzelnen Kündigungsgründe.
Absender:
(Vorname, Name)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
An
(Name Fitnessstudio)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
Per Einschreiben mit Rückschein
Vorab per Fax an: (Faxnummer Ihres Studios)
Vorab als PDF per E-Mail an: (E-Mail-Adresse Ihres Studios)
Kundennummer: (Ihre Kundennummer, falls vorhanden)
Fitnessstudio-Vertrag vom (Datum des Vertragsschlusses)
Sofortige Kündigung des Fitnessvertrags wegen (Grund)
Widerspruch Forderungen nach Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Vertrag mit Ihrem Fitnessstudio mit sofortiger Wirkung. Ich begründe diese Kündigung wie folgt:
(An dieser Stelle führen Sie so ausführlich und genau wie möglich aus, warum Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden möchten. Liegt einer der unten aufgeführten Kündigungsgründe vor, so können Sie die dort beschriebene Argumentation an dieser Stelle hier einfügen.)
Ab sofort besteht zwischen Ihnen und mir keine vertragliche Grundlage mehr, auf deren Basis Sie berechtigt wären, weitere Forderungen an mich zu stellen. Rein vorsorglich widerspreche ich hiermit allen Forderungen, die Sie aus dem nun nicht mehr bestehenden Vertragsverhältnis evtl. noch ableiten werden. Zudem weise ich Sie darauf hin, dass widersprochene Forderungen nicht an die Schufa oder an andere Auskunfteien gemeldet werden dürfen.
Die Ihnen erteilte Bankeinzugsermächtigung widerrufe ich hiermit. Bitte ziehen Sie ab sofort keine Lastschriften mehr von meinem Konto ein.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich. Ich bitte um Verständnis für die hier getätigte Kündigung und würde mich sehr freuen, wenn diese Angelegenheit kundenfreundlich und kulant gelöst werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
(Vorname, Name)
(Ort, Datum)
Die einzelnen Kündigungsgründe ohne Fristsetzung
Im folgenden stelle ich Ihnen die wichtigsten Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Fitnessstudios vor, bei denen eine vorherige Fristsetzung nicht erforderlich ist. Natürlich gibt es zahlreiche weitere Gründe für eine außerordentliche sofortige Kündigung.
Kündigung des Fitnessvertrags wegen dauerhafter Erkrankung
Die sofortige Kündigung des Fitnessstudiovertrags aufgrund von Krankheit ist möglich. Der BGH teilt zu diesem Punkt in seinem Grundsatzurteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10) mit, dass eine Erkrankung zur Kündigungsberechtigung führen kann. Es kommt aber natürlich auf die Art und Dauer der Erkrankung an, ob diese eine sofortige Kündigung des Fitnessvertrags zulässt. Die Erkrankung muss für einen längeren Zeitraum vorliegen, ärztlich attestiert sein, und so schwerwiegend sein, dass Sie in keinem Fall das Training im Fitnessstudio fortsetzen können. Zudem darf die Erkrankung bei Beginn des Vertrages nicht bekannt gewesen sein.
Bestätigt Ihnen Ihr Arzt, dass Sie keinen Sport mehr im Fitnessstudio machen dürfen, so reichen Sie das ärztliche Attest zusammen mit Ihrer Kündigung ein. Ihr Sportstudio muss die vorgelegte Bescheinigung von Ihrem Arzt akzeptieren, es darf Sie nicht zu einem anderen Arzt bzw. zu einem angeblich speziell für das Fitnessstudio zuständigen Arzt schicken. Auch ein Verweis auf einen Amtsarzt ist nicht erlaubt.
Wichtig ist, dass die Sportunfähigkeit mindestens bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit und darüber hinaus andauert. Es muss also nicht sein, dass Sie Ihr ganzes Leben lang an der bescheinigten Krankheit leiden, das kann sowieso niemand voraussehen. Es reicht aus, wenn Sie für einen gewissen Zeitraum beeinträchtigt sind, der aber mindestens über die Vertragslaufzeit hinausreicht. Zudem darf es sich dabei auch dann nicht nur um einen kurzen Zeitraum von nur wenigen Monaten handeln. Im Normalfall spielen diese Aspekte keine Rolle, denn viele Ärzte schreiben in einem solchen Fall, wenn aufgrund der Erkrankung unbedingt von einer sportlichen Betätigung abzuraten ist, eine „dauerhafte“ Sportunfähigkeit in das Attest.
Sollten Sie jedoch nur für einen bestimmten abgrenzbaren Zeitraum sportunfähig sein, der nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit reicht, so muss das Fitnessstudio keine Kündigung akzeptieren. Stattdessen kann es Sie für die in der ärztlichen Bescheinigung benannten Monate vom Vertrag befreien und die Zahlungspflicht der Mitgliedsbeiträge vorübergehend pausieren. Eine vollständige Kündigung ist in derartigen Fällen nicht möglich, es sei denn, der Fitnessclub gewährt diese aus Kulanz. Sind Sie am Ende des vom Arzt bescheinigten Krankheitszeitraums noch immer nicht gesund, so sollten Sie Ihrem Sportstudio ein weiteres neues Attest vorlegen, das auf die Fortdauer der Erkrankung hinweist.
Immer wieder taucht die Frage auf, ob die genaue Bezeichnung der Krankheit wirklich angegeben werden muss. Der BGH teilt zu diesem Punkt in seinem Grundsatzurteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10) mit, dass das ärztliche Attest keine genaue Krankheit benennen muss.
Ich empfehle Ihnen dennoch, die Bezeichnung der Krankheit mit in das ärztliche Attest aufnehmen zu lassen. Es vereinfacht das Kündigungsverfahren, wenn das Fitnessstudio die genaue Krankheit kennt, um verstehen zu können, in wieweit sich die Erkrankung auf die Teilnahme am Fitnessstraining auswirkt.
Bitten Sie Ihren Arzt außerdem, den Beginn der diagnostizierten Beschwerden mit in das Attest zu schreiben, als auch die voraussichtliche Heilungsdauer (selbst wenn diese mehrere Jahre dauert). Auch dies vereinfacht das Kündigungsverfahren. Ergeben sich diese Daten nicht aus dem Attest, dann teilen Sie diese dem Fitnessstudio bitte selbst in Ihrem Schreiben mit.
Schildern Sie zudem in Ihrem Kündigungsschreiben, zu welchen Schmerzen bzw. Beeinträchtigungen die Erkrankung bei Ihnen führt, und inwieweit sich diese durch eine sportliche Betätigung noch verschlimmern würden. Ihr Studio sollte aus Ihrer Schilderung erkennen, warum Sie aufgrund Ihrer Erkrankung keinen Sport mehr im Studio betreiben können, und wie es sich auswirken würde, wenn Sie trotz der Erkrankung weiter trainieren würden. Schildern Sie auch, dass Sie selbst leichtes Training nicht mehr durchführen können, wenn dem so ist, und dass Sie auch nicht auf andere Bereich des Fitnessstudios ausweichen können, wenn dem so ist.
Handelt es sich um ein seriöses und kundenfreundliches Sportstudio, so wird es die außerordentliche Kündigung anerkennen. Sicherlich wird kein Studiobetreiber von Ihnen verlangen, dass Sie sich absichtlich weitere gesundheitliche Schäden oder Schmerzen hinzufügen. Sollte Ihr Studio die Kündigung wegen Krankheit verweigern, so fragen Sie doch einmal gezielt nach, ob der Studiobetreiber bei einer ähnlichen Erkrankung ebenso sein Training fortsetzen würde, oder ob nicht auch er aus gesundheitlicher Vernunft heraus das Fitnesstraining aufgeben würde. Meist führt eine solche gezielte Nachfrage zu einer raschen Einsicht des Studioinhabers, denn mit welchen Argumenten würde er bei sich selbst eine Fortsetzung des Trainings trotz Schmerzen bejahen können?
War Ihnen Ihre Erkrankung schon vor Abschluss des Fitnessstudiovertrags bekannt, und haben Sie dennoch unterzeichnet, und auch trainiert, so können Sie sich später nicht auf die Erkrankung als Kündigungsgrund berufen. Es sei denn, die Krankheit hat sich plötzlich erheblich verschlimmert und diese Verschlimmerung war für Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht erkennbar. Bei einer erheblichen und unvorhersehbaren Verschlimmerung besteht ein außerordentlicher sofortiger Kündigungsgrund.
Kündigung bei Verlust des Vertrauensverhältnisses
Eine sofortige Kündigung des Fitnessstudiovertrags ist immer dann möglich, wenn Sie das Vertrauen in die weitere vertragliche Zusammenarbeit vollständig verloren haben. In einem solchen Fall müssen Sie keine Frist setzen, da das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört ist und nicht wiederhergestellt werden kann. Erforderlich ist, dass Sie sich aufgrund eines einzelnen oder mehrerer Vorfälle in keinster Weise vorstellen können, das Fitnessstudio noch einmal zu betreten. Das Vertrauen in Ihr Studio muss massiv erschüttert sein.
Zu einer solchen Situation kann es beispielsweise dann kommen, wenn Sie mit dem Studioinhaber oder mit einem Trainer in einen erheblichen Streit geraten, in dem Ihnen gegenüber Beleidigungen oder Drohungen geäußert werden. Die Äußerung von Beleidigungen z.B. stellt ein nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) strafrechtlich relevantes Delikt dar, so dass Sie eine Fortsetzung des Vertrags nicht hinnehmen müssen. Schwierig ist in einem solchen Fall die Beweisbarkeit des Streits, denn Sie müssen nachweisen, dass dieser tatsächlich stattgefunden hat. Im Idealfall haben andere Personen den Streit mitangehört, so dass Sie deren Name und Adresse als Zeugen angeben können.
Ein anderer Fall des Vertrauensverlustes liegt beispielsweise dann vor, wenn Sie vom Studioinhaber, von einzelnen Trainern oder von Servicekräften bestohlen wurden. Auch hier liegt ein strafbares Delikt vor (§ 242 StGB), und auch hier liegt die Schwierigkeit regelmäßig darin, den Diebstahl beweisen zu können.
Eine andere Sachlage ergibt sich in den Fällen, wo Kameras rechtswidrig zur Überwachung eingesetzt wurden. Ich kenne Berichte, in denen Kameras sogar in den Umkleideräumen(!) eingesetzt und selbst nach Aufforderung durch mehrere Mitglieder nicht entfernt wurden. Wurde eine solche Überwachung nicht von Anfang an im Vertrag geregelt, so können Sie den Fitnessstudiovertrag vorzeitig kündigen, wenn das Fitnessstudio nach Aufforderung Ihrerseits nicht zur Rücknahme der Kameraüberwachung bereit ist. Ist das bei Ihnen der Fall so beziehen Sie sich auf das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 19.12.2013 (Az. 3 O 205/13). In diesem Urteil stellt das Gericht klar, dass Zweck und Umfang der Kameraüberwachung bereits bei Vertragsschluss klar und deutlich geregelt werden müssen.
Ein anderer Fall des Vertrauensverlustes liegt dann vor, wenn Sie bereits eine außerordentliche Kündigung aus einem anderen Grund erklärt haben, z.B. wegen Krankheit. Manchmal kommt es vor, dass das Studio die Kündigung in rechtswidriger Weise nicht akzeptiert und seinem Kunden einen beleidigenden und mit Schmähungen versehenen Brief als Antwort auf die Kündigung zukommen lässt. Ich kenne Fälle aus meiner Kanzleipraxis, in denen das so weit ging, dass der Studiobetreiber im Schriftwechsel nach erfolgter Kündigung seinem Kunden Unwissenheit und Dummheit vorwarf und sich mit Beleidigungen und Schimpfwörtern nicht gerade zurückhielt. In einem solchen Fall ergibt sich unmittelbar der neue Kündigungsgrund des Vertrauensverlusts. Sie müssen ein solches Verhalten Ihres Vertragspartners nicht hinnehmen.
Kündigung bei Studioschließung
Schließt ein Studio vollständig und dauerhaft, so besitzen Sie ein außerordentliches sofortiges Kündigungsrecht. Der Vertrag endet dann mit dem Schließungszeitpunkt des Fitnesscenters. Im Normalfall erklärt das Sportstudio in einem Fall der Schließung schon von sich aus die Kündigung der Mitgliedschaften.
Die Möglichkeit zur Kündigung wegen Schließung besteht auch dann, wenn lediglich ein einzelnes Studio aus einer Kette aufgibt. Sie können nicht dazu gezwungen werden, auf eine andere Filiale auszuweichen. Das liegt daran, dass jedes Mitglied sich meist ein Studio in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes aussucht. Müsste man nun auf ein anderes Fitnessstudio ausweichen, so können sich dadurch erhebliche Umwege und ein großer zeitlicher Mehraufwand ergeben. Das müssen Sie nicht hinnehmen. Ihr Wille zum Vertragsschluss bezieht sich meistens immer nur auf ein ganz bestimmtes Studio, und nicht auf andere Filialen an anderen Standpunkten oder womöglich in gänzlich anderen Städten. Beschreiben Sie in einem derartigen Fall genau, warum Sie sich ausgerechnet das nun schließende Studio für Ihr Training ausgesucht haben, und warum das Ausweichen auf ein anderes Studio der Kette für Sie zeitlich und räumlich vollständig unzumutbar wäre.
Kündigung bei Umzug des Fitnessstudios
Zieht ein Fitnessstudio innerhalb des Stadtgebiets um, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Umzug nicht nur auf ein Gebäude in der angrenzenden Gegend beschränkt. Sie können aufgrund des Umzugs den jetzigen Vertrag zum Zeitpunkt des Studioumzugs beenden. Ein Verweis auf den neuen Standort oder eine andere Filiale innerhalb der Stadt ist rechtlich nicht zulässig, wenn sich das neue Studio nun weiter weg befindet.
Sie haben sich bei Vertragsabschluss für ein ganz bestimmtes Studio entschieden, meist aus Gründen der günstigen Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Auto, der Wohnortnähe oder der Entfernung zum Arbeitsplatz. Werden Sie nun auf den neuen Standort verwiesen, so sind diese für Sie günstigen Faktoren nicht mehr gegeben.
Beschreiben Sie in Ihrer Sonderkündigung, warum das bisherige Studio für Sie ideal gelegen war, und warum das bei dem neuen Standort nicht mehr der Fall ist. Sie können sich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.12.1991 (Az. 17 U 109/91) beziehen, in dem das Gericht festlegte, dass ein Studioumzug vom Kunden nicht hingenommen werden muss. Ähnlich urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 20.01.2000 (Az. 1 U 207/98), hier wird sogar eine Kündigungsmöglichkeit bejaht, wenn nur einzelne Kurse einer Sportschule verlegt werden.
Zieht Ihr Fitnesscenter nur in ein Nachbargebäude, so kann selbst das in Ausnahmefällen eine außerordentliche sofortige Kündigung rechtfertigen: Ändert sich der Studiocharakter durch den Umzug beispielsweise von einem kleinen individuellen Studio zu einem großen Massenbetrieb, so müssen Sie diesen Umzug nicht akzeptieren, wenn Sie bei Ihrer Studiowahl bewusst ein kleines persönliches Fitnessstudio besuchen wollten.
Wie reagiert das Studio auf meine außerordentliche sofortige Kündigung?
Die Fitnessstudios verhalten sich in Bezug auf außerordentliche sofortige Kündigungen sehr unterschiedlich. In vielen Fällen akzeptieren die kundenfreundlichen Studios die Kündigung glücklicherweise, und buchen offene Forderungen intern aus, der Vertrag ist beendet und der Kunde muss keinerlei weitere Zahlungen leisten. Denn auch die Leitung eines Fitnessstudios weiß natürlich, dass in den Fällen der außerordentlichen Kündigung ohne Fristsetzung der Kunde kein Wahlrecht hat. Es ist ihm unmöglich, am Vertrag festzuhalten.
Andere Studios jedoch entschließt sich dazu, die Kündigung zunächst einmal abzulehnen, selbst wenn alle rechtlichen Aspekte für eine Kündigung sprechen. Die nach der Kündigung entstehenden Forderungen mahnt das Studio dann über Monate hinweg an, um sie schließlich doch noch zu stornieren. Das ganze läuft dann so ab, dass der Kunde noch eine Weile Mahnschreiben erhält, am Ende dann aber doch eine Bestätigung, dass der Vertrag beendet ist und das Studio auf weitere Forderungen verzichtet. Oder das Studio verstummt auf einmal, versendet keine weiteren Zahlungsaufforderungen, und das ehemalige Mitglied hört nie mehr etwas von seinem Studio. Damit ist der Fall für den Kunden erfolgreich abgeschlossen, auch wenn das Fitnessstudio sich zunächst etwas über die eingereichte Kündigung beschwert hat.
Andere Studios gehen davon aus, dass die Kündigung in keinem Fall akzeptiert werden kann, und fordern vom Kunden am Vertrag festzuhalten. Diese kundenunfreundlichen Studios beharren dann auf einer gerichtlichen Klärung der Kündigung bzw. der Forderungen. Das erscheint aus Sicht des Verbrauchers als nicht nachvollziehbar, denn eine außerordentliche Kündigung ohne Fristsetzung bedeutet eigentlich immer, dass der Kunde keine Wahl hat und den Vertrag nicht fortführen kann. Derzeit ist der Stand nach meinen Beobachtungen der, dass die Fitnessstudios glücklicherweise nur in ungefähr acht Prozent der Fälle vor Gericht gehen. Das Risiko eines gerichtlichen Prozesses zur Überprüfung der Kündigung ist somit gering, jedoch nie ganz auszuschließen.
Kündigung, wenn sich die eigene finanzielle Situation verschlechtert hat
Können Sie aufgrund einer Verschlechterung Ihrer finanziellen Situation die monatlichen Mitgliedsgebühren Ihres Fitnessstudios nicht mehr bezahlen, so stellt das leider keinen Grund für eine Kündigung dar. Durch die Vertragsunterzeichnung haben Sie sich dazu verpflichtet, den Mitgliedsvertrag für die abgemachte Laufzeit zu begleichen. Damit haben Sie zeitgleich eine Zusage abgegeben, dass Sie finanziell in der Lage sind, diese Beträge auch bezahlen zu können.
Sind Sie in einen finanziellen Engpass geraten, so besteht in vielen Studios aber die Möglichkeit, den Mitgliedsvertrag für einen gewissen Zeitraum zu pausieren. In diesen Monaten sind Sie von der Zahlungspflicht entbunden. Reden Sie einfach mit Ihrem Studiobetreiber und legen Sie nach Möglichkeit Dokumente vor, die Ihre Zahlungsunfähigkeit nachweisen (z.B. Kündigung, ALG-II-Bescheinigung o.ä.) Eine andere Möglichkeit besteht oftmals darin, den Vertrag auf eine andere Person zu überragen, falls das Studio hierzu seine Einwilligung erteilt und Ihnen jemand bekannt ist, der den Mitgliedsvertrag übernehmen würde.
Kündigung bei Wechsel des Inhabers
Ein Wechsel des Inhabers oder des Betreibers berechtigt, bis auf wenige Ausnahmefälle, nicht zur Kündigung des Fitnessstudios, da es für das Mitglied laut Urteil des BGH vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10) hauptsächlich auf die Nutzung der Trainingseinrichtung ankommt, nicht jedoch auf die Person des Chefs, Inhabers oder Betreibers.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie bereits schlechte Erfahrungen mit dem neuen Betreiber/Inhaber gemacht haben, beispielsweise in einem vorherigen Vertrag. Sind Sie dann extra in ein anderes Studio gewechselt, und wird dieses nun auch von dem vorherigen Betreiber/Inhaber übernommen, so können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen. Wichtig ist in einem solchen Fall, dass Sie Ihre zuvor gemachten schlechten Erfahrungen in der Kündigung genau darstellen und begründen, warum es für Sie nun unzumutbar ist, mit diesem Betreiber/Inhaber weiter in einem vertraglichen Verhältnis gebunden zu sein.
Kündigung bei Vertragslaufzeit über mehr als zwei Jahre
Inzwischen hat der BGH mit Urteil vom 08.02.2012 (Az. XII ZR 42/10) festgestellt, dass ein Fitnessstudiovertrag einem Mietvertrag ähnelt. Das bedeutet in rechtlicher Hinsicht, dass Vertragsschlüsse mit mehr als 24 Monaten möglich sind. Die frühere Annahme, dass Verträge mit einer längeren Laufzeit unwirksam sein könnten, gilt damit nicht mehr. Es gilt die im deutschen Recht herrschende Vertragsfreiheit, nach der Verträge frei gestaltet werden können, wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind, und kein Widerspruch zu rechtlichen Regelungen gegeben ist.
Kündigung bei Wegfall einzelner Geräte
Fehlt plötzlich ein einzelnes Gerät in Ihrem Fitnesscenter, so stellt dieser Umstand keinen vorzeitigen Kündigungsgrund dar. Sie müssen es hinnehmen, dass der Studiobetreiber im Rahmen seiner unternehmerischen Freiheit immer mal wieder alte Geräte entfernen und neue anschaffen kann.
Problematisch wird es, falls ganze Gerätegruppen entfernt wurden. Fehlen beispielsweise plötzlich alle Butterflymaschinen, alle Rudermaschinen oder sämtliche Bauchmuskeltrainingsgeräte, so würde das ein Sonderkündigungsrecht hervorrufen. Sie haben das Recht, im Rahmen eines Fitnessstudiovertrags alle relevanten Körperpartien trainieren zu können, vor allem wenn bei Vertragsabschluss alle Gerätetypen vorhanden waren. Setzen Sie hierzu eine Frist und bitten um Wiederherstellung der vorherigen Situation mit allen Geräten. Kommt das Fitnessstudio dem nicht nach, so können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Kündigung des Fitnessstudios bei Umzug
Leider hat der Bundesgerichtshof inzwischen per Urteil festgestellt, dass ein Umzug des Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung des Fitnessstudiovertrags berechtigt.
Dennoch ist es möglich, im Falle eines Umzugs zumindest eine Kündigung aus Kulanz zu erreichen. Denn handelt es sich um ein kundenfreundliches Fitnessstudio, so wird es einsehen, dass Sie von Ihrem neuen Wohnort aus aufgrund der Entfernung kaum ein regelmäßiges Training aufrecht erhalten können. Bitte beachten Sie aber unbedingt, dass Sie bei einer Kulanzkündigung keinen Anspruch auf Anerkennung der Kündigung haben. Ihr Studio darf frei entscheiden, ob es sich kundenfreundlich verhält und Ihren Vertrag vorzeitig beendet, oder ob es lieber den kundenfeindlichen Weg wählt und Sie im Vertrag festhält, obwohl Sie diesen nicht mehr nutzen können.
Ich empfehle Ihnen, wie folgt vorzugehen: Belegen und begründen Sie eine Kündigung wegen Umzugs so gut wie möglich. Legen Sie die behördliche Anmeldung von Ihrem neuen Wohnort als Kopie anbei, und nach Möglichkeit den neuen Mietvertrag. Beschreiben Sie, dass aufgrund der nun gegebenen Entfernung ein Training unmöglich geworden ist. Teilen Sie Ihrem Fitnessstudio mit, warum der Umzug stattfinden musste, und dass Sie den Umzug bei Vertragsabschluss nicht voraussehen konnten. Das Studio sollte erkennen können, dass Sie nicht zum Spaß umgezogen sind, sondern weil Sie aus privaten, schulischen, universitären oder beruflichen Gründen nicht anders konnten. Wurden Sie bei Vertragsabschluss zumindest mündlich darauf hingewiesen, dass eine Kündigung wegen Umzugs möglich ist, so verweisen Sie auf diese Zusicherung.
Machen Sie deutlich, dass Sie bislang sehr mit Ihrem Studio zufrieden waren und gerne noch weiter dort trainiert hätten, wäre der Umzug nicht dazwischengekommen. Geben Sie zu verstehen, dass Sie gerne wieder in dem Studio Mitglied werden, für den Fall, dass Ihr Lebensweg Sie zurück in die jetzige Stadt verschlägt. Weisen Sie darauf hin, dass Ihr Studio in der neuen Stadt keine Filiale betreibt. Jedes Fitnessstudio, das zumindest ein wenig kundenorientiert ist, sollte angesichts einer solchen Schilderung einlenken und Ihre Kündigung wegen Umzugs anerkennen.
Haben Sie ein Problem im Bereich Fitnessstudio bzw. Kündigung Ihres Fitnessstudios, so können Sie mir eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin
Dieser Ratgeber stellt die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Sollten Sie bzgl. dieses Ratgebers einen Fehler entdecken oder einen sonstigen Hinweis machen wollen, so können Sie sich gerne unter Kontakt an mich wenden. Ich werde mich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.
Wichtiger Hinweis zu den hier aufgelisteten Unternehmen: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Az. 1 BvR 1625/06) ist es Rechtsanwälten erlaubt, die gegnerischen Parteien in Form einer Liste zu veröffentlichen. Die „Gegnerliste“ stellt lediglich dar, gegen welche Unternehmen im Bereich Fitness der Kanzlei Hollweck bereits gerichtliche oder außergerichtliche Mandate erteilt wurden. Die Liste ist somit kein Hinweis darauf, dass diesen Unternehmen Unlauterkeit bei ihren Geschäften unterstellt wird.
Bei Fragen oder Anmerkungen zu dieser Gegnerliste bitte ich um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
Wichtiger Hinweis zu den hier aufgelisteten Unternehmen: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Az. 1 BvR 1625/06) ist es Rechtsanwälten erlaubt, die gegnerischen Parteien in Form einer Liste zu veröffentlichen. Die „Gegnerliste“ stellt lediglich dar, gegen welche Unternehmen im Bereich Fitness der Kanzlei Hollweck bereits gerichtliche oder außergerichtliche Mandate erteilt wurden. Die Liste ist somit kein Hinweis darauf, dass diesen Unternehmen Unlauterkeit bei ihren Geschäften unterstellt wird.
Bei Fragen oder Anmerkungen zu dieser Gegnerliste bitte ich um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -
Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei
Schwerpunkt Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Abwehr von unberechtigten Forderungen