Wichtiger Hinweis:
Leider kann die Kanzlei Hollweck derzeit aus Kapazitätsgründen keine neuen Fälle im Bereich Kaufrecht annehmen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Sie können sich bei einem Problem mit einem Kaufvertrag an Ihre örtliche Verbraucherzentrale wenden, welche in derartigen Fällen viel Erfahrung haben und gut helfen können. Vielleicht kann aber auch der hier veröffentlichte Ratgeber zum Online-Kaufvertrag eine erste Hilfestellung bei Ihrem kaufrechtlichen Problem sein.
Bei einem Kauf im Internet gelten besondere Regeln, da der Käufer mehr Rechte hat als beim herkömmlichen Kauf im Ladengeschäft. Dieser Ratgeber soll über die wichtigsten Fragen speziell beim Onlinekauf Antwort geben. Aufklärung über die Basisrechte des Kunden beim Kauf finden Sie in meinem Ratgeber zum Kaufrecht. Dort lesen Sie alles über Ihre Rechte als Kunde in Bezug auf Reklamation und Umtausch bei allen Kaufverträgen, egal ob im Ladengeschäft oder im Internet.
Was ist der größte Unterschied zwischen einem Kauf im Internet und einem herkömmlichen Kauf im Laden?
Der größte Unterschied ist der, dass Sie bei einem online abgeschlossenen Kaufvertrag ein zusätzliches 14-tägiges Widerrufsrecht haben. Das heißt, Sie können ohne Angabe von Gründen die gekaufte Ware einfach zurückschicken. Dieses Widerrufsrecht haben Sie in einem Geschäft vor Ort nicht. Dort gilt die Redensart "gekauft ist gekauft" und "Vertrag ist Vertrag".
Warum habe ich als Onlinekäufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht, nicht aber bei einem Kauf im Laden?
Der Gesetzgeber wollte dem Kunden bei einem Onlinekauf dieses zusätzliche Widerrufsrecht geben, um ihn besser vor schlechten Produkten zu schützen. Im Ladengeschäft kann ein Kunde ein Produkt in die Hand nehmen und prüfen, ob es in Ordnung ist. Das kann er bei einem Kauf im Internet nicht. Der Onlinekäufer soll daher einem Ladenkäufer gleichgestellt werden, indem man ihm das 14-tägige Überprüfungsrecht einräumt und ihm damit die Möglichkeit gibt, schlechte Qualität oder einen Fehlkauf aufzudecken. Der Kunde im Laden braucht dieses Recht nicht, er kann die Ware vor dem Kauf genau überprüfen.
Auf welche Weise darf ich die erhaltene Ware zuhause prüfen, bevor ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache?
Sie dürfen das Produkt, das Sie online bestellt haben, zuhause nur so prüfen, wie Sie es in einem Ladengeschäft hätten machen dürfen. Sie können die Ware demnach genau anschauen, in ihrer Funktionsweise ausprobieren, und bei elektronischen Geräten auch kurz in Betrieb nehmen. Denn das erlauben auch die meisten Geschäfte.
Ihre Prüfung darf aber nicht zu umfangreich sein und keinesfalls das Produkt beschädigen oder dauerhaft Spuren hinterlassen. Sie dürfen also in keinem Fall den Kaufgegenstand zwei Wochen lang benutzen und sich so verhalten, als wäre es bereits Ihr Eigentum. Machen Sie das dennoch, so steht dem Händler ein Wertersatz für die Verschlechterung und Wertminderung des Produkts zu. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der Onlineshop Sie zuvor über diese Folgen informiert hat.
Habe ich als Käufer im Internet alle Rechte auf Reklamation und Gewährleistung, die auch ein Käufer im Ladengeschäft hat?
Selbstverständlich haben Sie neben dem Widerrufsrecht alle gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsrechte. Sie können also im Rahmen dieser Nachbesserung defekte Produkte reklamieren und stattdessen neue Ware erhalten (Umtausch), oder die alte reparieren lassen. Gelingt dies dem Verkäufer nicht, oder verweigert er die Nachbesserung, so können Sie den Preis herabsetzen (Minderung) oder vom Kaufvertrag zurücktreten (Rücktritt) und dadurch ihr bezahltes Geld wiederbekommen. Ist Ihnen ein zusätzlicher Schaden entstanden, so können Sie sogar Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer schuldhaft gehandelt hat (beispielsweise wenn der Verkäufer Sie absichtlich falsch beraten hat). Weitere und sehr ausführliche Informationen über Ihre Rechte als Käufer finden Sie in meinem Ratgeber zum Kaufrecht in dem alle Fragen rund um Kauf, Gewährleistung, Reklamation und Umtausch besprochen werden.
Wie finde ich einen seriösen Onlineshop?
Achten Sie bei der Auswahl Ihres bevorzugten Shops darauf, dass dieser alle erforderlichen Angaben macht, und dass diese schnell und unproblematisch aufzufinden sind. Dazu zählen der Firmenname, die Adresse (Sitz des Händlers), Kontaktdaten, der Eintrag in das Handelsregister sowie Informationen über Preise und Versandkosten, als auch die Angaben zum Widerrufs- und Rückgaberecht.
Gibt der Onlineshop lediglich eine Postfachadresse an, so können Sie von dessen Unseriösität ausgehen. Suchen Sie dann lieber einen anderen Shop. Vermeiden sollte man auch Onlinehändler, die ihren Sitz im Ausland haben. Zum einen kann es hier passieren, dass der Kauf durch Überweisungsgebühren, Zollkosten und Steuern deutlich teurer wird als auf der Homepage des Shops angegeben, und dass die Lieferzeiten extrem lange sind. Außerdem kann es aufgrund der grenzüberschreitenden Rechtssituation schwierig werden, wenn es zu rechtlichen Streitigkeiten kommt.
Achten Sie vor allem bei der Übermittlung der Kontodaten darauf, dass es sich um eine sichere Verbindung handelt. Diese erkennen Sie daran, dass statt "http://" ein "https://" in der Eingabezeile des Internetbrowsers steht. Das "s" steht dabei für "secure" und sorgt für eine verschlüsselte Übertragung Ihrer persönlichen Daten. Manchmal erscheint bei einer sicheren Datenverbindung ein kleines Schloss-Symbol im Browser. Ist diese sichere Verbindung nicht gewährleistet, so sollten Sie einen anderen Händler für Ihren Online-Einkauf wählen.
Manche Onlineshops tragen ein Gütesiegel. Ein solches Siegel bietet leider nicht unbedingt die Gewähr dafür, dass der Shop auch wirklich gut ist. Manche Händler lassen sich prüfen und verschlechtern anschließend ihre Einkaufsbedingungen. Dennoch können bestimmte Siegel für den Verbraucher nützlich sein, da manche eine Geld-zurück-Garantie anbieten, falls der Kauf nicht ordnungsgemäß abläuft oder sonstige Probleme auftauchen. Haben Sie aber die Wahl zwischen einem Onlineshop mit Gütesiegel und einem ohne Gütesiegel, so wählen Sie am besten immer den mit Siegel.
Welche Bezahlart ist am sichersten?
Haben Sie die Auswahl zwischen mehreren Zahlungsweisen, so sollten Sie natürlich die per Rechnung wählen. Das ist am sichersten. Leider bieten das nur wenige Versandhändler an, und dann auch nur den Kunden, die schon mehrere Bestellungen bei ihnen getätigt haben.
Die Zahlweise, die am zweitsichersten ist, ist die per Lastschrift. Denn wenn der Onlineverkäufer den Rechnungsbetrag von Ihrem Konto abbucht, so können Sie bei eventuellen Problemen diesen Betrag unproblematisch durch Ihre Bank zurückbuchen lassen. Lesen Sie zur Rückbuchung einer unerwünschten Lastschrift auch meinen speziell hierfür verfassten Ratgeber zur Lastschrift hier auf den Internetseiten der Kanzlei Hollweck. Berechtigte Lastschriften können acht Wochen lang ab dem Zeitpunkt der Abbuchung direkt über Ihre Bank zurückgebucht werden, unberechtigte Lastschriften sogar bis zu 13 Monate lang.
In der Regel sind vor allem bei kleineren und unbekannten Onlineshops meist nur die Zahlweisen Vorkasse, Zahlung per Kreditkarte oder per Nachnahme gegeben. Fragen Sie in einem solchen Fall per E-Mail, ob der Verkäufer Ihnen eine andere Zahlungsmethode anbieten kann. Schlagen Sie ihm zumindest die Zahlung per Lastschrift vor, darauf sollte sich der Onlineshop einlassen. Und Sie haben dann die Möglichkeit zur Rückbuchung. Lässt der Händler sich nicht darauf ein, so sagen Sie ihm, dass Sie zu einem anderen Shop wechseln, da Ihnen die angebotenen Bezahlmöglichkeiten zu unsicher sind. Lässt der Verkäufer sich noch immer nicht auf Sie ein, so wechseln Sie tatsächlich den Onlineshop.
Einer Zahlung per Vorkasse sollten Sie nur dann zustimmen, wenn diese Zahlung durch ein Gütesiegel abgesichert ist und dieses Siegel einen Käuferschutz mit Geld-zurück-Garantie anbietet. Geht nämlich bei einem solchen Kauf etwas schief, und der Verkäufer verweigert Ihnen die Erstattung des per Vorkasse bezahlten Betrages, dann erhalten Sie Ihr Geld von der Käuferschutzeinrichtung zurück.
Denn das Geld, das Sie erst einmal bezahlt haben, ist bei Vertragsproblemen meist nur sehr schwer wieder zu erlangen. Ein Onlinehändler, der Ihnen bei Reklamationen das Geld nicht zurück überweist, wird dies erfahrungsgemäß auch bei mehrmaliger schriftlicher Aufforderung nicht tun. Meist kommt es dann zu einem Streit vor Gericht. Ein solches gerichtliches Klageverfahren sollten Sie aber unbedingt vermeiden.
Muss ein Onlineshop verschiedene Zahlungsmethoden anbieten?
Nein, dazu sind die Internethändler nicht verpflichtet. Zwar bieten die meisten verschiedene Zahlungsmodalitäten an, sie könnten aber theoretisch nur eine einzige benennen.
Wie hoch dürfen die Versandkosten bei einem Internetshop maximal sein?
Leider gibt es keine gesetzliche Regelung in Bezug auf die Höhe der Versandkosten. Jedes Verkaufsportal darf diese frei bestimmen. Manche Internethändler versuchen sogar über sehr hohe Versandkosten einen Teil ihres Gewinns zu erwirtschaften. Achten Sie daher bei der Auswahl Ihres Internetshops unbedingt auf die Kosten die für den Versand aufgewendet werden müssen.
An welcher Stelle muss der Onlineshop auf die Versandkosten hinweisen?
Der Onlinehändler hat drei Möglichkeiten, um auf die exakte Höhe der Versandkosten hinzuweisen: Entweder er setzt die Versandkosten direkt neben den Preis des Artikels, oder er weist neben dem Artikelpreis auf eine allgemeine Versandkostentabelle per Link hin, oder er weist auf diese Tabelle per Sternchen ("*") neben dem Artikelpreis hin. In jedem Fall müssen die Kosten für den Versand deutlich erkennbar sein und vor der abschließenden Bestätigung des Kaufvertrags genannt werden.
Muss der Onlineshop auf die Lieferzeiten hinweisen?
Onlinehändler sind dazu verpflichtet, die voraussichtlichen Lieferzeiten vor Abschluss der endgültigen Bestellung deutlich zu benennen. Ein Hinweis auf die Lieferzeiten ist immer dann notwendig, wenn der Onlineshop die gewünschte Ware nicht sofort liefern kann. Der Kunde soll wissen, wie lange er auf die Ware warten muss, bevor er den Kaufvertrag abschließt. Ein Hinweis auf die Lieferzeiten im Kleingedruckten (Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz "AGBs") reicht nicht aus.
Überschreitet der Onlineshop seine angekündigten Lieferzeiten und müssen Sie deswegen zu lange auf die bestellte Ware warten, so können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und bei einem anderen Shop erneut bestellen. Diesen Widerruf können Sie unabhängig davon ausüben, ob der Onlineshop für die Lieferverzögerung verantwortlich ist oder nicht.
Wie muss eine Widerrufsbelehrung aussehen, damit sie dem Gesetz nach in Ordnung ist?
Eine Widerrufsbelehrung muss vor allem deutlich gestaltet sein, also Ihnen in klarer großer lesbarer Schrift Ihre Rechte erklären. Kleine Buchstaben unscheinbar irgendwo am Rand genügen diesen Anforderungen nicht. Ist das der Fall, so gilt eine solche Belehrung als nicht existent und wird so behandelt, als ob Sie überhaupt keine Widerrufsbelehrung erhalten haben.
Außerdem muss Sie die Widerrufsbelehrung klar und verständlich auf alle Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Rechte hinweisen. Dazu gehört vor allem der Widerrufszeitraum von 14 Tagen, dass die Frist mit Erhalt der Ware und dem Erhalt der Belehrung beginnt, und an welche Adresse der Widerruf zu richten ist.
Normalerweise habe ich 14 Tage Zeit für den Widerruf. Gibt es auch Situationen, in denen ich ein längeres Widerrufsrecht habe?
Grundsätzlich haben Sie eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Das ist immer dann der Fall, wenn Ihnen spätestens bei Vertragsschluss eine gesetzlich ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform (Brief, Fax, E-Mail) mitgeteilt wurde. Sollten Sie jedoch keine Widerrufsbelehrung erhalten haben, oder eine rechtlich falsche, dann haben Sie sogar eine Widerrufsfrist von einem Jahr und 14 Tagen.
Wie wende ich mein Widerrufsrecht an?
Schicken Sie eine E-Mail, einen Brief (am besten per Einschreiben) oder ein Fax (mit Faxprotokoll als Sendebestätigung) an die Adresse, die Ihnen der Händler in der Widerrufsbelehrung angibt. Sie müssen keine Begründung für Ihren Widerruf nennen. Wichtig ist aber in jedem Fall, dass Sie den Widerruf ausdrücklich mitteilen. Ein Rücksenden der Ware reicht nicht aus, um den Widerruf deutlich zu machen, es muss immer eine zusätzliche Erklärung stattfinden. Diese Erklärung kann formlos stattfinden, es genügt im Prinzip der Satz "Hiermit erkläre ich Ihnen den Widerruf des Kaufvertrags."
Da der Kunde einen Beweis für seinen rechtzeitigen Widerruf haben muss, empfiehlt es sich, diesen entweder per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, oder aber per Fax, wenn das Faxgerät ein Faxprotokoll über die erfolgreiche Versendung ausdruckt. Ein Widerruf per E-Mail ist nicht empfehlenswert, da der Kunde für den erfolgreichen Zugang der Mail keinen Nachweis hat. Den hätte er nur dann, wenn der Onlinehändler ihm den eingegangenen Widerruf bestätigt. Genausowenig ist ein Widerruf per Telefon empfehlenswert, da der Kunde dann keinen Nachweis für den ausgeübten Widerruf hat.
Da der Widerruf per E-Mail am einfachsten und kostengünstigsten ist, sollte man am besten so vorgehen: Widerrufen Sie zunächst per E-Mail, versenden diese E-Mail dreimalig im Abstand von zehn Minuten, und bitten Sie in dieser E-Mail um eine Bestätigung des Widerrufs innerhalb von fünf Tagen. Geschieht nichts, so können Sie den Widerruf noch immer innerhalb der 14-tägigen Frist per Fax (beispielsweise von einem Internetcafé aus) oder mit der Post und per Einschreiben mit Rückschein versenden.
Wie lange habe ich für den Widerruf beim Onlinekauf Zeit?
Sie können den Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware und einer deutlich gestalteten Widerrufsbelehrung ausüben. Die Widerrufsbelehrung kann der Lieferung beiliegen, Ihnen beim Kaufabschluss mitgeteilt worden sein, oder Ihnen gesondert per E-Mail zugeschickt werden. Die Frist beginnt am darauf folgenden Tag und endet am 14. Tag. Fällt der 14. Tag auf einen Samstag, Sonntag oder auf einen Feiertag, so gilt für das Fristende der darauf folgende Werktag.
Kommt es bei meinem Widerruf auf den Zeitpunkt des Absendens bei mir oder auf den Zeitpunkt des Eintreffens beim Onlineshop an?
Um das zweiwöchige Widerrufsrecht einzuhalten muss man innerhalb dieser zwei Wochen den Widerruf losgeschickt haben. Es kommt also auf den Zeitpunkt des Absendens an.
Habe ich auch dann ein Widerrufsrecht, wenn ich die online bestellte Ware in einem Ladengeschäft selbst abholen muss?
Wenn der Kaufvertrag online im Internet abgeschlossen wurde, und Sie vor Ort in Ihrer Stadt das gelieferte Produkt nur noch abholen müssen, dann haben Sie auch hier ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Kam jedoch online noch kein Kaufvertrag zustande, so haben Sie bei Abholung des Produktes kein Widerrufsrecht. Dass noch kein Kauf online abgeschlossen wurde können Sie daran erkennen, dass Sie vor Ort im Ladengeschäft entscheiden können, ob Sie das bestellte Produkt nun wirklich nehmen möchten oder nicht.
Welche Warenlieferungen können beim Onlinekauf nicht widerrufen werden?
Frische Lebensmittel: Diese sind selbstverständlich vom Widerruf ausgeschlossen. Frische Lebensmittel können verderben und sind daher nicht für eine Rücksendung geeignet. Der Gesetzgeber hat diese Warengruppe von vornherein vom Widerruf ausgenommen. Ähnliches gilt, wenn das Haltbarkeitsdatum bald ablaufen kann, also beispielsweise bei Arzneimitteln im freien Verkauf mit kurzem Haltbarkeitsdatum, Kosmetikartikel oder Hygieneprodukte. Etwas anderes gilt dann, wenn die bestellten Lebensmittel länger haltbar sind, wie beispielsweise Schokolade, Pralinen, Kekse, Konservendosen, Nudeln, lang haltende Arzneien und Kosmetikartikel usw.
Sonderanfertigungen: Waren, die nach Kundenwünschen angefertigt wurden, sind vom Widerruf ausgeschlossen (z.B. individuell bedruckte T-Shirts, maßgeschneiderte Anzüge, mit Gravur versehener Schmuck oder Kugelschreiber). Das liegt daran, dass der Händler ein Produkt, das kundenspezifisch angefertigt wurde, aufgrund seiner Einzigartigkeit nicht an andere Kunden weiterverkaufen kann. Hier muss jeder Einzelfall genau überprüft werden. Ein Computer, der vom Händler nach Kundenwünschen zusammengestellt und geliefert wurde, gilt beispielsweise nicht als ein nach Kundenspezifikation angefertigtes Produkt und kann widerrufen werden. Der Onlinehändler kann den PC durchaus an andere Kunden weiterverkaufen.
Datenträger (Audio- und Videoaufzeichnungen, CDs, DVDs, BluRays, Software und Computerspiele auf CD-ROM oder DVD, Videospiele und Konsolenspiele auf Modul etc.): Diese Produkte dürfen nur dann widerrufen werden, wenn sie noch nicht entsiegelt sind. Denn ein entsiegeltes Produkt würde keine anderen Käufer mehr finden. Außerdem hätte der Käufer sonst die Möglichkeit, den Datenträger nach Erhalt zu kopieren und dann innerhalb der Widerrufsfrist an den Onlineshop zurückzusenden. War der gekaufte Datenträger aber von Anfang an unversiegelt, so können Sie Ihr Widerrufsrecht anwenden.
Zeitungen und Magazine: Der Kauf von einzelnen Zeitschriften, Magazinen, Zeitungen oder Illustrierten kann nicht widerrufen werden. Das liegt daran, dass es sich hierbei um sehr aktuelle Produkte handelt. Nach einem Widerruf und erfolgter Rücksendung an den Internethändler wäre das Druckerzeugnis mit größter Wahrscheinlichkeit längst veraltet und könnte durch den Onlineshop nicht nochmals verkauft werden. Etwas anderes gilt jedoch für ein Abonnement einer Zeitung, einer Zeitschrift oder eines Magazins. Ein Abo kann widerrufen werden.
Eintrittskarten für Festivals, Fussballspiele oder Konzertveranstaltungen: Auch hier handelt es sich um sehr aktuelle Waren, die bei Gestattung eines Widerrufsrechts längst unaktuell sein könnten, da die entsprechende Veranstaltung bereits stattgefunden hat. Ein Widerruf bei online gekauften Theaterkarten, Musicaltickets, Opernkarten, Revuetickets, Eintrittskarten für Vorträge und Aufführungen und ähnliche Karten, die den Zulass zu einer zeitlich genau festgelegten Veranstaltung ermöglichen, ist daher nicht möglich.
Tickets und Gutscheine für Urlaubsreisen, Hotelreservierungen, Flugbuchungen, Zugtickets, Schiffsbuchungen, Mietwagenreservierungen etc.: Bei diesen Warengruppen ist ein Widerruf ausgeschlossen, wenn diese für einen genau festgelegten Termin gekauft wurden. Das ist verständlich, denn ein für einen ganz bestimmten Tag reserviertes Flugticket könnte im Falle eines Widerrufs nicht erneut verkauft werden, da in der Regel der Tag der Reise dann bereits verstrichen ist.
Waren, die von einem Unternehmer, Geschäftsmann oder Freiberufler gekauft werden. Ist das der Fall, so handelt es sich beim Käufer nicht um einen "Verbraucher". Denn nur für diesen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Bestellt jemand Waren online in sein Büro, so sollte er immer ausdrücklich darauf hinweisen, dass er diese Produkte als Privatmann kauft bzw. dass es ein "Privatkauf" ist. Im Zweifel handelt es sich aber laut dem Bundesgerichtshof immer um einen Privatkauf, wenn ein Freiberufler Ware online in sein Büro bestellt. Um Missverständnisse von vornherein auszuschließen, sollte dennoch bei jeder Onlinebestellung ein kurzer Hinweis auf den Privatkauf erfolgen. Manchmal besteht die Möglichkeit, in einem gesonderten Feld des Bestellformulars noch Hinweise und Anmerkungen an den Händler zu schreiben. In dieses Feld teilen Sie mit, ob es sich um einen privaten oder um einen geschäftlichen Kauf handelt.
Waren im Rahmen von Privatkäufen: Ein Widerrufsrecht gilt immer nur dann, wenn ein Endverbraucher etwas von einem Händler erworben hat. Findet das Geschäft jedoch zwischen zwei Privatleuten statt, so hat der Käufer kein Widerrufsrecht (es sei denn der Verkäufer räumt ihm ein solches explizit ein).
Weitere Leistungen, die kein Widerrufsrecht haben: Das Gesetz zählt noch mehr Leistungen auf, die nicht widerrufen werden können. Dazu zählen Immobilien- und Grundstückskäufe, Versicherungsverträge und Versicherungsvermittlungsverträge, Wettverträge und Lotteriespiele, Verträge die bei Versteigerungen geschlossen werden (eBay fällt nicht hierunter, eine Ersteigerung bei eBay ist wie ein normaler Kauf zu werten), Ware die sich nicht für den Rücktransport eignet (z.B. Heizöl wegen der Vermischung mit Restmengen im Tank) und Geldanlagen, die im Wert sehr stark schwanken). Da sich dieser Ratgeber vornehmlich auf Waren konzentriert, die in einem Onlienshop erworben werden, soll an dieser Stelle auf die hier aufgeführten Leistungen nicht weiter eingegangen werden.
Habe ich bei einer eBay-Auktion oder bei einem eBay-Kauf ein Widerrufsrecht?
Wenn Sie ein Produkt von einem professionellen eBay-Händler erwerben, so gilt das als ganz normaler Onlinekauf, bei dem Ihnen das gesetzliche Widerrufsrecht ohne Einschränkungen zusteht. Erwerben Sie jedoch etwas von einem Privatverkäufer, so steht Ihnen das gesetzliche Widerrufsrecht nicht zu. Das Gesetz findet auf Käufe von Privat an Privat keine Anwendung. Hier besteht die einzige Möglichkeit auf Widerruf dann, wenn Ihnen der Privatverkäufer ein solches Recht freiwillig einräumt.
Was ist, wenn ich etwas online gekauft habe, die Ware anschließend zu mir per Post verschickt wird, aber nie bei mir zuhause ankommt?
Wenn die Ware auf dem Transportweg verloren geht, so haftet der Verkäufer hierfür. Er muss dafür Sorge tragen, dass das bestellte und gekaufte Produkt auch tatsächlich zuhause beim Kunden ankommt. Tut es das nicht, so muss der Verkäufer das gleiche Produkt auf eigene Kosten erneut verschicken. Er haftet für alle Transportprobleme und Transportschäden, und ist erst dann von seiner Pflicht befreit, wenn die Bestellung vollständig und ordnungsgemäß im Haus des Käufers angekommen ist.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn es es sich um einen Kauf zwischen zwei Privatleuten handelt. Denn ist auch der Verkäufer kein professioneller Händler, sonder verkauft er die Ware nur privat (beispielsweise über eBay), so haftet er als Verkäufer nicht für den Transportweg. Geht das Produkt unterwegs verloren oder wird es beschädigt, so trifft den Privatverkäufer keine Schuld. Der ist nur dazu verpflichtet, die verkaufte Ware ordnungsgemäß zu verpacken und zum Versandunternehmen zu bringen. Um das nachweisen zu können empfiehlt es sich für den Privatverkäufer, ein Foto vom verpackten Verkaufsgegenstand anzufertigen und den Versandbeleg gut aufzuheben, bis der verkaufte Gegenstand beim Käufer angekommen ist und dieser den Eingang beispielsweise bei eBay oder direkt beim Verkäufer bestätigt hat.
Diese Risikoverteilung beim Verschicken von Ware per Post ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau geregelt und wird dort als "Versendungskauf" bezeichnet.
Ist die von einer Privatperson verkaufte Ware nicht beim Käufer angekommen, so sollte dieser den Versandbeleg beim Verkäufer in Kopie anfordern. Mit diesem Beleg ist dann das Versandunternehmen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und Fristsetzung aufzufordern, über den Verbleib des Pakets Rechenschaft abzulegen. Ist die Ware tatsächlich unterwegs verloren gegangen, so kann der Käufer bei diesem Versandunternehmen Schadensersatz verlangen.
Ob ein Verkäufer ein Privatmann oder ein professioneller Händler ist, kommt nicht darauf an, wie er sich selbst bezeichnet. Entscheidend ist alleine, wie er nach außen hin auftritt. Nennt er sich selbst "Privatverkäufer", handelt aber regelmäßig und in größerem Umfang mit verkaufter Ware, so ist er dennoch ein professioneller Händler und muss sich damit den gesamten Käuferschutzbestimmungen unterwerfen.
Manche Onlineshops bieten eine Transportversicherung an. Muss ich eine derartige Versicherung abschließen?
Nein, denn bei einem Onlinekauf trägt der Händler das Risiko, dass die Ware auf dem Weg zum Kunden kaputt geht oder beschädigt wird. Der Kunde haftet hierfür nicht. Eine Transportversicherung ist somit unnötig. Passen Sie gut auf, wenn eine solche Versicherung beim Kauf im Internet standardmäßig voreingestellt ist. Bevor Sie den Kauf abschließen, müssen Sie unbedingt das entsprechende Häkchen entfernen. Schreiben Ihnen die Vertragsbedingungen des Onlinehändlers vor, dass Sie eine solche Versicherung abschließen müssen, sollten Sie sich sofort einen anderen Händler suchen.
Kann ich widerrufen wenn die Lieferzeit der Ware ungewöhnlich lange dauert?
Ja, in einem solchen Fall sollten Sie nicht noch länger auf die Ware warten, sondern einfach Ihr Widerrufsrecht ausüben und bei einem anderen Onlineshop bestellen.
O.k., ich habe einen Widerruf abgeschickt. Nun muss ich die Ware zurück an den Onlineshop schicken. Gibt es hierfür eine Frist? Wie soll ich die Ware zurückschicken?
Für die Rücksendung der Ware gilt eine Frist von 14 Tagen ab Erklärung des Widerrufs. Innerhalb dieser 14 Tage müssen Sie die Ware an den Händler abgeschickt haben. Die Rücksendung erfolgt am besten per Paket und per Post. Dabei ist darauf zu achten, dass man die Versandbelege gut aufbewahrt, um die Rücksendung beweisen zu können.
Um zu dokumentieren, dass die Ware gut eingepackt wurde, empfiehlt es sich, vom Paket und der gewählten Verpackungsweise ein Foto mit der Digitalkamera oder Handykamera anzufertigen. Senden Sie die Ware nach Ablauf der 14-tägigen Frist zurück, so muss der Händler die Lieferung dennoch annehmen. Es kann aber sein, dass dem Händler durch die verspätete Rücksendung ein Verlust entsteht. Diesen Verlust muss der Kunde dann als Schadensersatz an den Onlinehändler erstatten, wenn dieser das verlangt..
Angenommen, die Ware geht auf dem Rücktransport zum Onlineshop verloren oder wird beschädigt. Muss ich diesen Schaden bezahlen?
Nein, Sie müssen diesen Schaden nicht bezahlen, hierfür haftet der Händler. Ihre Aufgabe als Kunde ist es lediglich, die Ware ordnungsgemäß und sicher verpackt zur Post zu bringen. Alles weitere, was nach der Paketaufgabe passiert, kann nicht mehr zu Ihren Lasten gehen. Heben Sie daher zu Beweiszwecken die Einlieferungsbelege an den Versanddienstleister (UPS, Hermes, FedEx, Deutsche Post, DHL etc.) gut auf, um später genau dokumentieren zu können dass Sie die Ware zurückgeschickt haben.
Muss ich bei einer Rücksendung die Versandkosten selbst bezahlen?
Der Onlineshop kann Sie dazu verpflichten, die Kosten für den Versand selbst zu übernehmen. Das geht aber nur dann, wenn Sie vor dem Kauf vom Onlineshop über diese Regelung hingewiesen wurden. Ist das nicht der Fall, so muss der Shop die Kosten der Rücksendung tragen.
Was geschieht im Falle eines Widerrufs mit den ursprünglichen Versandkosten an mich, also die Kosten der Lieferung für das Produkt?
Haben Sie den Kaufvertrag widerrufen, und für die Lieferung bereits die Versandkosten bezahlt, so muss Ihnen diese der Onlineshopbetreiber erstatten.
Muss ich beim Widerruf mit einer pauschalen Bearbeitungsgebühr rechnen?
Nein, eine solche Pauschale wäre rechtlich unzulässig.
Wie lange muss ein Kunde warten, bis er nach dem Widerruf sein Geld vom Verkäufer zurückerstattet bekommt?
Der Händler ist verpflichtet, nach Erhalt des Widerrufs möglichst unverzüglich den Kaufpreis zurückzuerstatten. Er hat dafür maximal 14 Tage Zeit. Hat der Onlinehändler die Ware aber noch nicht erhalten, so darf er mit der Erstattung des Geldes abwarten, bis er vom Kunden die Ware zurück erhalten hat, selbst wenn dies länger als 14 Tage benötigt. Die Rückerstattung des Kaufpreises muss dabei über dieselbe Zahlungsart geschehen, die der Kunde beim Kauf für die Zahlung verwendet hat.
Muss ich dem Onlineshop einen Wertersatz für die Nutzung des zurückgeschickten Artikels bezahlen?
Nein, Sie sind weder zum Wertersatz noch zum Nutzungsersatz verpflichtet. Die Erklärung des Widerrufs führt nicht zu einer solchen Ersatzpflicht. Allerdings dürfen Sie die gekaufte Ware lediglich so anschauen und benutzen bzw. überprüfen, wie Sie das in einem Ladengeschäft tun würden. Eine bereits intensiv gebrauchte Ware berechtigt zwar immer noch zum Widerruf, jedoch ist in einem solchen Fall dann ein Wertersatz zu leisten. In jedem Fall empfiehlt sich ein sehr vorsichtiger Umgang mit dem gekauften Produkt, solange Sie noch nicht sicher sind, ob Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollen.
Darf der Onlineshop meine Daten speichern? Darf er sie für Werbezwecke verwenden?
Alle Daten, die der Onlinehändler für die Abwicklung des Kaufvertrags benötigt, darf er ohne ihre Einwilligung abspeichern. Er muss aber in einer Datenschutzerklärung genau beschreiben, welche Daten er für welche Zwecke speichert. Er darf Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben. Die Daten, die für die Geschäftsabwicklung gewöhnlich gespeichert werden sind Name, Anschrift, Lieferadresse und Zahlungsart bzw. Bankverbindung. Andere Daten, die für die Abwicklung des Kaufvertrages nicht notwendig sind, darf der Shop nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden speichern.
Ebenso darf der Internethändler Ihre Daten nicht dazu verwenden, um Ihnen Werbung zukommen zu lassen. Möchte der Shop Ihnen Werbung per Brief zusenden, so darf er das nur dann, wenn Sie der Verwendung Ihrer Daten zu Werbezwecken nicht widersprochen haben. Es empfiehlt sich daher, bei jeder Bestellung auf die Möglichkeiten zum Werbungswiderspruch zu achten und zusätzlich der Bestellung eine Anmerkung beizufügen, dass man keine Werbung erhalten möchte und dass die persönlichen Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Die meisten Bestellformulare enthalten einen solchen Bereich für Hinweise und Anmerkungen an den Internetshop.
Möchte der Onlineshop Ihnen Werbung per E-Mail, Fax oder per Telefon zukommen lassen, so benötigt er hierzu Ihre vorherige ausdrückliche Einwilligung. Ohne jene Einwilligung ist jegliche Form dieser Werbung unzulässig.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin
Hinweis:
Leider kann die Kanzlei Hollweck derzeit aus Kapazitätsgründen keine neuen Fälle im Bereich Kaufrecht annehmen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Sie können sich bei einem Problem mit einem Kaufvertrag an Ihre örtliche Verbraucherzentrale wenden, welche in derartigen Fällen viel Erfahrung haben und gut helfen können. Vielleicht kann aber auch der hier veröffentlichte Ratgeber zum Online-Kaufvertrag eine erste Hilfestellung bei Ihrem kaufrechtlichen Problem sein.
Dieser Ratgeber stellt die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Sollten Sie bzgl. dieses Ratgebers einen Fehler entdecken oder einen sonstigen Hinweis machen wollen, so können Sie sich gerne unter Kontakt an mich wenden. Ich werde mich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Verbraucheranwalt in Berlin -
Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei
Schwerpunkt Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Abwehr von unberechtigten Forderungen