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Dieser Ratgeber soll Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um Forderungen von Inkassounternehmen beantworten, und Ihnen Ratschläge und Tipps geben, wie Sie auf Inkassomahnungen reagieren können. Hierzu finden Sie weiter unten eine Anleitung, wie Sie gegen eine unberechtigte Inkassoforderung vorgehen können, sowie den dazu passenden Musterbrief.
Ratgeber derzeit in Überarbeitung!
Dieser Ratgeber wird von der Kanzlei Hollweck momentan überarbeitet.
Die neue Version finden Sie bald an dieser Stelle.
Haben Sie eine unberechtigte Forderung von einem Inkassobüro oder einer Inkasso-Rechtsanwaltskanzlei erhalten, so können Sie den folgenden Musterbrief nutzen, um gegen die Forderung einen ersten Widerspruch einzulegen:
Absender:
(Vorname, Name)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
An
(Name des Inkassobüros)
(Straße, Hausnummer)
(Postleitzahl, Stadt)
Per Einschreiben mit Rückschein
Vorab per Fax an: (Faxnummer des Inkassounternehmens)
Vorab als PDF per E-Mail an: (E-Mail-Adresse des Inkassounternehmens)
Angelegenheit (Name des Gläubigers) ./. (Ihr Name)
Aktenzeichen: (Aktenzeichen des Inkassobüros)
Ihre Mahnung vom (Datum) über (Betrag Euro)
Widerspruch gegen Ihre Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom (Datum) fordern Sie einen Betrag in Höhe von (Betrag) von mir. Hiermit widerspreche ich dieser Forderung. Ich werde sie nicht bezahlen, da sie unberechtigt ist. Der Widerspruch bezieht sich dabei sowohl auf die Hauptforderung, als auch auf die von Ihnen aufgestellten Verzugskosten und Mahnkosten.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: (An dieser Stelle begründen Sie bitte so ausführlich wie möglich, warum die Forderung des Inkassounternehmens unberechtigt ist. Fügen Sie Ihrem Schreiben nach Möglichkeit Beweise in Kopie anbei, z.B. Kontoauszüge bei bereits bezahlten Forderungen oder bereits von Ihnen verschickte Widerspruchsschreiben an den ursprünglichen Gläubiger. Sie können hier auch Personen als Zeugen benennen etc.)
Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei (Creditreform, Infoscore, Accumio, Bürgel etc.) gemeldet werden darf. Einer Datenweitergabe in jeglicher Form widerspreche ich vollumfänglich.
Ich bitte Sie, mir innerhalb von drei Wochen ab Erhalt dieses Einschreibens schriftlich mitzuteilen, ob Sie die Angelegenheit weiter verfolgen werden.
Bitte erlassen Sie keine weiteren Mahnschreiben und verzichten Sie auf die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides. Einem solchen würde ich vollständig widersprechen. Den hier geäußerten Forderungswiderspruch halte ich dauerhaft aufrecht, da Ihre Forderungen unberechtigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
(Vorname, Name)
(Ort, Datum)
Haben Sie ein Problem im Bereich unberechtigte Inkassoforderungen, so können Sie mir gerne eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen lassen. Ich überprüfe Ihren Inkassofall, und teile Ihnen mit, ob ich helfen kann, und wie hoch die Gebühr hierfür wäre. Durch eine Erstanfrage entstehen keine Kosten. Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin
Dieser Ratgeber stellt die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck dar und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation können sich auch hier Fehler oder Unvollständigkeiten eingeschlichen haben. Sollten Sie bzgl. dieses Ratgebers einen Fehler entdecken oder einen sonstigen Hinweis machen wollen, so können Sie sich gerne unter Kontakt an mich wenden. Ich werde mich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern. Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Impressum.
Wichtiger Hinweis zu den hier aufgelisteten Unternehmen: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Az. 1 BvR 1625/06) ist es Rechtsanwälten erlaubt, die gegnerischen Parteien in Form einer Liste zu veröffentlichen. Die „Gegnerliste“ stellt lediglich dar, gegen welche Unternehmen im Bereich Inkassotätigkeit der Kanzlei Hollweck bereits gerichtliche oder außergerichtliche Mandate erteilt wurden. Die Liste ist somit kein Hinweis darauf, dass diesen Unternehmen Unlauterkeit bei ihren Geschäften unterstellt wird.
Bei Fragen oder Anmerkungen zu dieser Gegnerliste bitte ich um Beachtung der Hinweise im Impressum und um eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
Wichtiger Hinweis zu den hier aufgelisteten Unternehmen: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG Az. 1 BvR 1625/06) ist es Rechtsanwälten erlaubt, die gegnerischen Parteien in Form einer Liste zu veröffentlichen. Die „Gegnerliste“ stellt lediglich dar, gegen welche Unternehmen im Bereich Inkassotätigkeit der Kanzlei Hollweck bereits gerichtliche oder außergerichtliche Mandate erteilt wurden. Die Liste ist somit kein Hinweis darauf, dass diesen Unternehmen Unlauterkeit bei ihren Geschäften unterstellt wird.
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Rechtsanwalt Thomas Hollweck
- Verbraucheranwalt in Berlin -
Bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei
Schwerpunkt Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
Abwehr von unberechtigten Forderungen