Die „The Dating Corp Ltd.“ aus London betreibt mehrere Datingportale im Internet. Dabei kann es von Seiten der Kunden natürlich immer wieder zu rechtlichen Fragestellungen kommen. Was ist zu tun, wenn Forderungen der The Dating Corp Ltd. als unberechtigt erscheinen?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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The Dating Corp Ltd. / Euro Collect
Die „The Dating Corp Ltd.“ aus London ist ein Anbieter von Online-Datingportalen. Bei diesen Verträgen kommt es natürlich auch immer wieder einmal zu rechtlichen Fragestellungen. Das gilt vor allem dann, wenn die Forderungen als unberechtigt erscheinen und ein Inkassobüro wie die Euro Collect GmbH (die sich selbst auch als "Inkassodienst NRW" bezeichnet), hinzugezogen wird.
Mit diesem Beitrag möchte ich Ihnen zeigen, wie bei unberechtigten Forderungen der „The Dating Corp Ltd.“ vorgegangen werden kann. Ich stelle Ihnen Beispielfälle aus meinem Kanzleialltag vor, anhand denen Sie sehen können, wie in einer solchen Situation die rechtliche Vorgehensweise ist. Es würde mich freuen, wenn Sie darin eine erste Hilfestellung für Ihr eigenes Anliegen mit der „The Dating Corp Ltd.“ finden.
Rechnung der „The Dating Corp Ltd.“ für eine Mitgliedschaft auf dem Internetportal „heisseaffaere.com“ - Inkassodienst NRW schaltet sich ein
Einer meiner Mandanten erhielt eine Rechnung der „The Dating Corp Ltd.“ aus London für eine Mitgliedschaft auf dem Datingportal „heisseaffaere.com“. Er wusste jedoch nichts von einer solchen Mitgliedschaft. An eine Anmeldung konnte er sich nicht erinnern.
Zunächst legte mein Mandant per Einschreiben einen Widerspruch gegen die Rechnung ein. Zusätzlich versendete er den Widerspruch per E-Mail. The Dating Corp Ltd. antwortete, dass der Anhang der E-Mail nicht geöffnet werden könne, und bat um Übersendung per Post. Da mein Mandant sein Schreiben bereits per Einschreiben verschickt hatte, nahm er keine erneute Versendung vor, sondern wartete auf eine Antwort auf seinen Brief.
Ungefähr einen Monat später erhielt mein Mandant eine Mahnung vom Inkassodienst NRW (Euro Collect GmbH) über einen Betrag in Höhe von 432,30 Euro.
Auf diese Zahlungsaufforderung hin reagierte mein Mandant erneut mit einem Widerspruchsschreiben per E-Mail an den Inkassodienst NRW. Er teilte der Euro Collect GmbH mit, dass er bereits der ursprünglichen Rechnung der The Dating Corp Ltd. widersprochen hatte und dass der Vertrag bereits per Widerruf beendet wurde.
Nach einiger Zeit erhielt mein Mandant eine Antwort direkt von der The Dating Corp Ltd. Die Agentur legte ihrer E-Mail einen Screenshot der Anmeldeseite bei, auf der sich mein Mandant im Internet angemeldet hatte, um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf dem Vermittlungsportal „heisseaffaere.com“ zu beginnen.
An ein solches Registrierungsformular der The Dating Corp Ltd. konnte sich mein Mandant nicht erinnern. Seiner Wahrnehmung nach hatte er sich nie auf dieser Seite angemeldet. Aber er war sich nicht sicher und konnte sich natürlich täuschen.
Nach kurzer Zeit erhielt er eine Antwort von der Euro Collect GmbH. Das Inkassounternehmen bat darin erneut um Zahlung der Forderung.
Schließlich ging ein weiteres Schreiben der Euro Collect GmbH ein. In diesem teilte die Euro Collect GmbH mit, dass man die Vertragsunterlagen bei der The Dating Corp Ltd. angefordert hat und diese der Rechtsabteilung zur Prüfung vorgelegt werden.
Wie ist die rechtliche Lage?
Da sich mein Mandant nicht an den Abschluss einer Mitgliedschaft auf dem Onlineportal „heisseaffaere.com“ erinnern kann, muss in solchen Fällen ein Nachweis des Vertrags direkt bei der The Dating Corp Ltd. angefordert werden. Insofern hat mein Mandant hier richtig gehandelt.
Immer die Seite, die ein bestehendes Vertragsverhältnis behauptet, muss dieses auch nachweisen. Der Kunde selbst ist zu keinen Nachweisen verpflichtet. Besteht also Streit zwischen zwei Parteien über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertrags, so muss die Partei, die den Vertrag behauptet, diesen auch beweisen können. Solange keine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, ist der Kunde zu keinen Zahlungen verpflichtet.
Gleichzeitig mit der Aufforderung zum Vertragsnachweis sollte der The Dating Corp Ltd. ein Widerspruch gegen die Forderungen ausgesprochen werden. Durch einen solchen Widerspruch weiß die The Dating Corp Ltd., dass die Forderungen bestritten und derzeit nicht anerkannt werden. Das ist wichtig, damit kein Schufa-Negativeintrag erfolgen kann. Denn bestrittene Forderungen dürfen nicht in die Schufa eingetragen werden.
Da es sich um einen zunächst unbekannten Vertrag handelt, hatte mein Mandant auch keine Kenntnis von einer ihm zugegangenen Widerrufsbelehrung. Daher besteht die Möglichkeit, dass in einem solchen Fall das Widerrufsrecht noch gegeben ist. Normalerweise beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Ohne den Zugang einer Widerrufsbelehrung verlängert sich diese Frist auf ein Jahr und 14 Tage. Da es sich um einen online abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag handelt, darf ein solcher Widerspruch im Normalfall in rechtlicher Hinsicht auch ausgesprochen werden. Der Widerruf beendet dann den Vertrag mit der The Dating Corp Ltd. von Anfang an.
Weiterhin erhielt mein Mandat eine Inkassomahnung der Euro Collect GmbH (Inkassodienst NRW). Auch hier hat er richtig gehandelt, indem er gegen diese Mahnung einen weiteren Widerspruch ausgesprochen hat. Das Inkassobüro hat dann die Möglichkeit, mit der The Dating Corp Ltd. Rücksprache zu halten und den Sachverhalt aufzuklären. Konkret muss der Inkassodienst NRW die vertragliche Grundlage bei der Auftraggeberin The Dating Corp Ltd. anfordern und überprüfen. Das ist hier geschehen. Nach Abschluss der Prüfung setzt sich Euro Collect wieder mit dem Kunden in Verbindung und teilt mit, was die Überprüfung ergeben hat. Je nach Ergebnis können dann weitere Schritte unternommen werden.
Anderer Fall: Rechnung der „The Dating Corp Ltd.“ für eine Mitgliedschaft eines Minderjährigen
Meine Mandantin erhielt eine Rechnung der The Dating Corp Ltd. in Höhe von 174,50 Euro für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft ihres 14-jährigen und damit noch minderjährigen Sohnes. Der Sohn konnte sich nicht daran erinnern, einen kostenpflichtigen Vertrag mit der The Dating Corp Ltd. eingegangen zu sein. Aufgrund der Vorlage der persönlichen Daten des Sohnes scheint dies aber so gewesen zu sein.
Wie ist die rechtliche Lage?
Hier ist die Lösung in rechtlicher Hinsicht einfach. Da der Sohn noch minderjährig ist, darf er keinen Vertrag abschließen, der rechtliche Nachteile für ihn hat. Das ist hier so, da der Vertrag mit der The Dating Corp Ltd. eine Zahlungspflicht auslöst, somit einen rechtlichen Nachteil enthält.
In einer solchen Situation müssen die Eltern vorab eine „Einwilligung“ zum Vertragsabschluss geben. Erst dann darf der minderjährige Sohn den Vertrag mit der The Dating Corp Ltd. eingehen.
Haben die Eltern vorab keine Einwilligung gegeben, so können sie für den bereits abgeschlossenen Vertrag nachträglich eine „Genehmigung“ erteilen.
Liegt weder eine vorherige Einwilligung noch eine nachträgliche Genehmigung vor, so ist der Vertrag unwirksam, und es besteht keine vertragliche Grundlage auf deren Basis die The Dating Corp Ltd eine Rechnung oder Mahnung an die minderjährig Person richten könnte.
Dann kann gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt werden, mit dem Hinweis auf die Minderjährigkeit des Vertragspartners.
Weiterer Fall: Rechnung der „The Dating Corp Ltd.“ für eine Mitgliedschaft ohne persönliche Daten des Mitglieds
Mein Mandant erhielt per E-Mail eine Rechnung der The Dating Corp Ltd. für eine ihm unbekannte Mitgliedschaft auf dem Datingportal „heisseaffaere.com“. Dabei war jedoch lediglich die benutzte E-Mail-Adresse korrekt, alle anderen Daten bestanden aus einer ungeordneten zufälligen Buchstabenreihenfolge, ähnlich wie „Whkdzhfjfj“.
Mein Mandant konnte sich nicht daran erinnern, eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei einem von der The Dating Corp Ltd. betriebenen Datingportal eingegangen zu sein. Gefordert wurden dennoch 432,30 Euro. Dabei wurde die The Dating Corp Ltd. von der Rechtsanwaltskanzlei Lectio Rechtsanwalts GmbH aus Aachen vertreten.
Wie ist die rechtliche Lage?
In diesem Beispiel war die Rechnung durch die Verwendung der wirren Zeichenfolge nicht auf den Namen und die Adresse meines Mandanten ausgestellt. Das bedeutet, dass vermutlich auch nicht der Vertrag unter dem Namen meines Mandanten lief. Denn in einem gegenseitigen Vertragsverhältnis, das ein Online-Dienstleistungsvertrag in Bezug auf ein Datingportal darstellt, müssen beide Vertragsparteien konkret benannt sein. Das ist hier nicht so. Möglicherweise hatte sich eine fremde dritte unbekannte Person einen schlechten Scherz erlaubt, und eine Registrierung unter der E-Mail-Adresse meines Mandanten vorgenommen, dabei aber keine realen Namen oder Adressdetails eingegeben.
Sollten Sie in einer solchen Situation sein, so teilen Sie der The Dating Corp Ltd. bzw. der diese vertretende Anwaltskanzlei Lectio Rechtsanwalts GmbH mit, dass Sie den Vertrag nicht abgeschlossen haben und der in der E-Mail genannte Name nicht der Ihrige ist. Bitten Sie um einen konkreten Nachweis des angeblich abgeschlossenen Vertrags. Vermutlich existiert ein solcher nicht, wenn sich tatsächlich eine fremde dritte Person einen Scherz erlaubt hat. Ohne eine vertragliche Grundlage darf die The Dating Corp Ltd. aber keine Forderungen an Sie stellen.
Wie widerspreche ich einer Forderung konkret?
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Ich empfehle für das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rückschein, sowie zusätzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfügen Sie über ein Faxgerät oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatsächlich erreicht.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema Forderungen und Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können. Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen einer Datingagentur bzw. eines Datingportals können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Onlinedating und Onlinevermittlung möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt. Den Ratgeber zu Datingportalen finden Sie hier: Ratgeber Datingagenturen
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der The Dating Corp Ltd.
Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung der The Dating Corp Ltd. oder der Euro Collect GmbH für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem von der The Dating Corp Ltd. geführten Onlineportal erhalten, die Sie sich nicht erklären können, die unberechtigte Kosten festsetzt oder die in Ihren Augen fehlerhaft ist, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Datingportale und Online-Vermittlungsagenturen erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
Kontakt Kanzlei Hollweck – Erstanfrage
Gerne können Sie mir die Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der The Dating Corp Ltd. oder von Euro Collect zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
Wichtige Informationen im Rahmen einer Erstanfrage:
Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens.
- Seit wann liegen Sie mit der The Dating Corp Ltd. im Streit?
- Wie genau sind Sie in den Vertrag geraten?
- Welche Forderungen macht die The Dating Corp Ltd. gegen Sie geltend?
- Haben Sie die Forderung schon bezahlt?
- Haben Sie der Forderung bereits schriftlich widersprochen?
- Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen?
- Haben Sie diese Abbuchung rückgängig machen können?
- Haben Sie eine Mahnung erhalten?
- Wurde bereits ein Inkassobüro wie die Euro Collect GmbH oder eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet?
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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