Premiumrente24 versendet Schreiben für die Teilnahme an einer Lotterie-Tippgemeinschaft. Diese sind mit dem Titel „Premiunrente24 – together we can“ überschrieben und kündigen monatliche Abbuchungen in Höhe von 49,90 Euro an. Was ist in einem solchen Fall zu tun?
Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Bundesweit tätige Kanzlei für Verbraucherrecht
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Premiumrente24 bietet unter der Bezeichnung "Premiunrente24 – together we can" die Teilnahme an Lotterien im Rahmen von Tippgemeinschaften an, also das Spielen von Lotto in einer Gruppe. Wie ist vorzugehen, wenn die Forderungen von Premiumrente24 als unberechtigt erscheinen? Im Folgenden möchte ich Ihnen einen Beispielfall aus meinem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit Premiumrente24 ereignet hat.
Schreiben von Premiumrente24 für die Teilnahme an einer Lotteriegemeinschaft
Einer meiner Mandanten erhielt im März 2023 plötzlich und ohne Vorankündigung ein Schreiben von „Premiumrente24“ aus Stuttgart.
Darin wurde meinem Mandanten mitgeteilt, dass er sich bereits im Januar 2021 bei „Premium Glück DE“ angemeldete habe. Aufgrund dieser Anmeldung werde ihm nun ein neues Produkt vorgestellt, welches speziell für die Kunden von Premium Glück DE entwickelt wurde.
Dieses Angebot würde die Möglichkeit eröffnen, keinen einzigen Lotteriejackpot mehr zu verpassen. In einem Team würde nun „Jagd“ gemacht auf die Jackpots bei Eurojackpot und Lotto 6 aus 49. Darüber hinaus würde mein Mandant noch weitere Gewinnchancen erhalten.
Die Kosten für dieses Angebot lägen bei 49,90 Euro im Monat, und eine Kündigung wäre jeden Monat möglich. Für dieses neue Angebot würde der alte Vertrag storniert, welcher bislang 69 Euro im Monat gekostet hätte.
Im Schreiben wurde die Adresse meines Mandanten benannt, als auch dessen Bankverbindung. Premiumrente24 forderte nun dazu auf, diese Daten zu überprüfen, damit die Gewinne auf dem Konto meines Mandanten ankommen könnten.
Schließlich schrieb Premiumrente24, dass die Abbuchungen der 49,90 Euro im Monat aufgrund des Abbuchungsauftrags vom Januar 2021 erfolgen würden. Dazu gab Premiumrente24 eine bestimmte Mandatsreferenz an.
Mein Mandant konnte sich aber nicht daran erinnern, dass er im Januar 2021 einen Vertrag mit einem Gewinnspiel- bzw. Lotterieteilnahmeunternehmen abgeschlossen hätte. Er hatte dementsprechend auch keinen Abbuchungsauftrag erteilt. Ihm war rätselhaft, wie Premiumrente24 zu dieser Annahme kommen konnte. Weitere Informationen oder eine Vertragsgrundlage waren dem Schreiben von Premiumrente24 nicht beigefügt. Auch die benannte Firma „ Premium Glück DE“ war meinem Mandanten unbekannt.
Als Homepage von Premiumrente24 wurde in dem Schreiben die Internetseite „www.premiumrente24.com“ angegeben. Ruft man diese Seite auf und wählt das Impressum an, so wird die „International Marketing & Distribution Solutions Ltd.“ aus Dublin (Irland) als Betreiberin von Premiumrente24 genannt. Doch auch diese Ltd. war meinem Mandanten vollständig unbekannt. Was ist in einem solchen Fall zu tun?
Wie ist die rechtliche Vorgehensweise?
Schriftlicher Widerspruch: In solchen Fällen wie hier ist es wichtig, dass in einem ersten Schritt ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungen aus dem Gewinnspiel/Lotterievertrag geäußert wird. Durch den Widerspruch wird die Gegenseite darüber informiert, dass die Forderungen nicht akzeptiert werden. Zudem gelten diese ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs als „bestritten“, so dass z.B. eine Weitergabe an eine Auskunftei wie die Schufa rechtlich nicht mehr zulässig ist.
Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunächst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprüche sind später nur schwer nachweisbar.
Informationen über das genaue Vorgehen zum Einlegen eines Forderungswiderspruchs finden Sie im ausführlichen Online-Ratgeber der Rechtsanwaltskanzlei Hollweck rund um das Thema „Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung“. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen können.
Den Ratgeber finden Sie hier: Ratgeber Forderungswiderspruch
Aufforderung zum Vertragsnachweis: Durch Ihren Widerspruch wird die Gewinnspiel/Lotteriefirma aufgefordert, den Vertrag nachzuweisen, der Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Denn wenn Sie bislang lediglich das Begrüßungsschreiben des Gewinnspielunternehmens erhalten haben, liegt Ihnen der eigentliche Vertrag noch nicht vor. Dieser ist für Sie aber wichtig, da nur eine korrekte vertragliche Grundlage dazu berechtigt, Forderungen gegen Sie aufstellen zu dürfen.
Erklärung des Widerrufs: Da es sich um einen unbekannten Vertragsabschluss handelt, ist grundsätzlich ein „Widerruf“ möglich, da Ihnen bislang keine vertragliche Grundlage und demzufolge auch kein Widerrufsbelehrung zugegangen ist. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Möglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Haben Sie möglicherweise bislang noch keine Widerrufsbelehrung erhalten, so ist der Widerruf sogar ein Jahr und 14 Tage lang möglich.
Ausspruch der Anfechtung: Schließlich kann in derartigen Fällen geprüft werden, ob der Vertrag durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Eine Anfechtung führt dazu, dass der Kunde so gestellt wird, als ob er nie einen Vertrag abgeschlossen hat.
Erklärung der außerordentlichen Kündigung: Zusätzlich kann in einer Situation wie hier, in der ein kostenpflichtiger Vertrag mit einem Gewinnspielunternehmen besteht, möglicherweise eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wenn deren rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rückbuchung von Kontobelastungen: Hat das Gewinnspielunternehmen bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, so veranlassen Sie eine Rückbuchung direkt über Ihre Bank. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklärt ist und die Abbuchungen daher möglicherweise zu Unrecht erfolgt sind. Eine Rückbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung möglich. Handelt es sich um rechtswidrige Forderungen, so kann eine Rückbuchung sogar bis zu 13 Monate in die Vergangenheit ausgeführt werden.
Bitte lesen Sie hierzu meinen Ratgeber Lastschriften
Ratgeber Gewinnspielvertrag: In meinem Ratgeber speziell zu den Forderungen eines auf den Bereich Gewinnspiel & Lotterie spezialisierten Unternehmens können Sie lesen, welche rechtlichen Probleme im Bereich Gewinnspielvertrag / Lotterieteilnahmevertrag möglich sind, wie diese gelöst werden können, und welche rechtlichen Einwendungsmöglichkeiten es gibt.
Den Ratgeber zum Gewinnspielvertrag finden Sie hier: Ratgeber Gewinnspielvertrag
Kostenlose Erstanfrage zu Forderungen der Premiumrente24
Haben Sie ein Problem mit einer Rechnung oder Mahnung der Premiumrente24, so können Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden.
Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich überprüfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhältnis und keine Gebühren.
Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Fälle im Bereich Gewinnspielteilnahmeverträge und Lotterieteilnahmeverträge erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten.
Weitere Informationen zur Erstanfrage finden Sie hier:
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Sollte Ihnen bereits ein Begrüßungsschreiben des Gewinnspielbetreibers Premiumrente24 zugegangen sein, so können Sie mir dieses zur unverbindlichen Überprüfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken.
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- Welche Forderungen stellt die Premiumrente24 nun an Sie?
- Wurde ein Betrag bereits von Ihrem Bankkonto abgebucht? Wurde die Abbuchung durch Premiumrente24 oder durch einen Zahlungsdienstleister vorgenommen?
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Rechtsanwalt Thomas Hollweck
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